Reise unterlagen noch gültig
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Hallo
Ich hab dank der schusseligkeit meines verlobten ein kleines Problem. Wir haben für Freitag eine Reise gebucht über ab in den Urlaub. Die reiseunterlagen habe ich auch schon komplett bekommen. Also hotelvoucher und Flugtickets zum ausdrucken Jetzt hat er aber blöderweise was mit EC Karte bezahlt und ich hab erst heute auf dem Kontoauszug gesehen das die Lastschrift von ab in den Urlaub wegen fehlenden 2 Euro nicht eingelöst wurde. Ich hab jetzt das neu überwisen aber glaube nicht das es bis morgen ankommt. Wir haben ja die Tickets schon. Können wir damit trotzdem verreisen oder sagen die beim einscannen der Tickets sorry sind ungültig ? Was soll ich machen ? Bei der SUPER info hotline hab ich schon angerufen. Die super liebe dame konnte es mir auch nicht sagen. Ihre Meinung unterlagen sind da also probieren -
AIDU ist ja nur der Vermittler und übernimmt das Inkasso. Über welchen RV habt Ihr denn gebucht? Ich würde sowohl an AIDU, als auch an den RV einen beglaubigten Überweisungsträger faxen (nur dieser belegt die tatsächliche Zahlung). Wann wurde denn der Betrag zurückgebucht? Unter Umständen kann die Buchhaltung ja schon Kenntnis über die Nichtzahlung haben und mögliche weitere Schritte (die ich nicht kenne) veranlassen.
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Es kann sowohl Unister inkassoberechtigt sein als auch ein einzelner Leistungsträger - so oder so ist die Angelegenheit reichlich risikobehaftet.
Falls euch - was ich bei Nichtbezahlung für wahrscheinlich halte! - die Nutzung der Tickets und Voucher verweigert wird, solltet ihr den Betrag in bar vor Ort bezahlen können. Ansonsten sehe ich schwarz!Was ist ein "beglaubigter Überweisungsträger"? Ich kenne ein solches Dokument zum Nachweis erfolgter Zahlung nicht - ein Ü´weisungsträger (auch E-Banking Vorgang) kann imho nur die Absicht nachweisen, die tatsächliche Ausführung lässt sich allein durch die Belastung mittels Kto-Auszügen belegen.
Zudem wird bei einer Lastschriftrückgabe eine Gebühr fällig - wurde diese ebenfalls vorsorglich überwiesen? Falls nicht wird sich wieder ein Fehlbetrag ergeben und die Nutzung der entsprechenden Unterlagen verwehrt bleiben.
Man kann´s einfacher haben ... :?
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@vs
Ein "beglaubigter Überweisungsträger" ist eine durch die Bank unmittelbar bestätigte Überweisung. Angenommen man macht per Online-Banking eine Überweisung und davon einen Ausdruck bzw. Screenshot.Schön und gut, aber damit ist aber für den Empfänger nicht ersichtlich, ob die Überweisung durchgeführt wird. Nur die Bank kann bestätigten, dass die Zahlung faktisch, auf Grund vorhandener Deckung des Kontos, durchgeführt wird.
Da sich Paris aber nicht mehr meldet, denke ich, dass sie es darauf ankommen lässt!

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xxxDU47057xxx: wrote:
...Ein "beglaubigter Überweisungsträger" ist eine durch die Bank unmittelbar bestätigte Überweisung... ...Nur die Bank kann bestätigten, dass die Zahlung faktisch, auf Grund vorhandener Deckung des Kontos, durchgeführt wird...Vergiss es, ein unbestätigter Überweisungsträger über den Reisepreis, plus ein von der Bank bestätigter Überweisungsträger über dreieurofuffzich, plus Schere, Pritt Stift und Scanner...
...gibt ein prima Fax! -
Ah danke, ich nenne das bestätigte Überweisung.

Anzunehmen, dass keine Zeit mehr zur Berücksichtigung der Vorschläge zur Bestätigung blieb - und man hoffentlich die Mittel bar auftreiben konnte.
Vielleicht werden wir es erfahren?Darf ich im Übrigen davon ausgehen, dass die Prädikate "Suuuper!" für die Hotline (Erreichbarkeit und Mitarbeiter) ironisch auszulegen sind?
Üblicherweise erreicht man nämlich erst nach Stunden einen Mitarbeiter und hat der dann keinen Schimmer - wie ja auch im vorliegenden Fall.
:?Ohne ein beträchtliches Notenbündel im Gepäck würde ich mich jedenfalls gar nicht erst auf den Weg machen. Selbst sehr gut beleumundete Vermittler/ Veranstalter sind nicht gerade sonderlich elastisch bezüglich der Beförderung von Urlaubern ohne Erhalt der vollständigen Zahlung ... und wenn das in die Hose geht ist der volle Rechnungsbetrag fällig - ohne jede Gegenleistung!
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Also ich glaube noch ab und an ans Gute im Menschen!

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..ich habe bei Fragen AIDU eigentlich immer ganz gut per Fax erreichen können, da der Urlaub wohl morgen beginnen soll wird es wohl aber zu spät sein da noch jemanden zu erreichen. Ich würde es dennoch versuchen um auf jeden Fall deinen Zahlungswillen erkennen zu lassen und zusätzlich mich mit Bargeld ausstatten so wie es @vs schon erwähnt. Die Zahlung des Reisepreises ist eine Bringschuld, ich bin als Reisender dafür verantwortlich für den Zugang des Geldes beim RV bzw. Vermittler. Eine Nichtzahlung wie in diesem Fall kann im ungünstigsten Fall zu einer kostenpflichtigen Stornierung führen, hier wegen der Zeitnähe bis 100% des Reisepreises.
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Jedenfalls "beglaubigt" eine Bank eine Überweisung in solchen Fällen nicht sondern bestätigt bestenfalls den Erhalt des Vorgangs mittels Eingangsstempel.
Und selbst wenn man sie - als feste und serviceorientierte Hausbank! - zu einer Bestätigung motivieren könnte in der Form:
"Hiermit bestätigen wir, dass die Gutschrift in Höhe von n€ auf ihrem Konto XX von unserer Kundin P. erfolgreich veranlasst wurde."
wird das heute nicht mehr zu wuppen gewesen sein. :?
Also ist nur Bares Wahres und wird sich ggf. ein Recht auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen nur so durchsetzen lassen.(Ich würd´s so machen oder direkt die Flinte im Korn werfen - dann zuerst den Verlobten und mich gleich hinterher!)
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Zum Glück verfügen die meisten RV bzw. Vermittler zumindest an den größeren Flughäfen über einen Inkassoberechtigten dort wo auch hinterlegte Tickets bzw. Reiseunterlagen bei sehr kurzfristigen Reisen abgeholt und bar bezahlt werden müssen. Im Zweifelsfall kann evtl. dort bezahlt werden. Das ist immer noch besser als z.B. aus dem Hotel geworfen zu werden sobald der Vermittler von der Lastschriftrückgabe erfährt.(dauert in der Regel 2-3 Tage).
OT an:
Bei einer Bank die wegen einer Kontounterdeckung von 2(!)€ eine Lastschrift zurückgibt würde ich mir sehr genau überlegen ob ich da richtig aufgehoben bin. Eine Lastschriftrückgabe ist immer mit Ärger und auch Zusatzkosten verbunden. Diese wird der Vermittler hier auch noch berechnen.
OT aus.
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Beispielsweise die Spardabank - und ich würde mir eher über die Unterdeckung meines billigen Guthabenkontos um 2€ Gedanken machen.
:?
Aber das ist hier nicht das Thema ... und der Fehler wurde auch nicht von der Bank gemacht sondern vom Kontoinhaber!