Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Voller Reisepreis bei Sprachreise mit Buchung fällig?
  6. Voller Reisepreis bei Sprachreise mit Buchung fällig?

Voller Reisepreis bei Sprachreise mit Buchung fällig?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
20 Beiträge 8 Kommentatoren 6.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Sandra1971S Offline
    Sandra1971S Offline
    Sandra1971
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    mich würde interessieren, ob es zulässig ist, das bei Buchung einer Sprachreise der volle Betrag sofort fällig ist? Bis letztes Jahr war bei diesem Veranstalter immer nur eine Anzahlung bei Buchung fällig, jetzt aber der komplette Betrag. Darf das so?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die AGBs des RV würden Dir direkt eine Antwort geben. 😉

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ... wobei AGB Klauseln auch angreifbar sein können und "Darf das so?" eine Frage nach deren Rechtmäßigkeit sein wird.

        Grundsätzlich gilt auch für Reisen das Rechtsprinzip:
        Die Zahlung muss im Zusammenhang mit der Lieferung der Leistung stehen, somit ist das Verlangen nach 100% der Kosten zumindest bei Pauschalreisen absolut strittig.

        Deine Frage, @Sandra wirft eine Gegenfrage auf:
        Welchen Leistungsumfang sollst du im Voraus zu 100% bezahlen?
        Sofern die Kosten nur für den Unterricht begehrt werden ist das ein anderer Sachstand.
        Werden allerdings mehrerer Bestandteile gebucht (also quasi eine Sprachpauschalreise) könntest du dem Verlangen auf eine 100%ige Vorauszahlung widersprechen. Wobei allerdings fraglich bleibt was du erreichen möchtest?
        Blödenfalls beruft sich der Ausrichter tatsächlich auf seine Geschäftsbedingungen und sind diese auch noch nicht direkt angegriffen worden - dann machen die einfach ihr Ding und kuckst ad hoc nur mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
        Du kannst dich zwar rumstreiten - mit vermutlich guten Erfolgsaussischten! - aber das dauert und ein Ergebnis vor Antritt der geplanten Sprachreise ist keineswegs garantiert.

        Jedenfalls muss man für eine gewisse Präzision der Antwort wesentlich mehr über den Vorgang erfahren als bislang preisgegeben.
        😉

        Generell ist eine vertragliche Vereinbarung (ohne Verstöße gegen das BGB!) erstmal verbindlich. Da helfen auch die gern gefeierten BGH Urteile nicht wenn der Anbieter bzw. seine AGB direkt angegriffen wurde(n).
        Höchst wahrscheinlich hätten bestimmte Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand - nur muss man ggf. halt den Atem haben eine solche Entscheidung herbeizuführen.
        Sonderlich praxisnah ist das nicht ... :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ginusG Offline
          ginusG Offline
          ginus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ohne den Sicherungsschein (im Original vermutlich) in Händen zu halten und denselben bei der ausgebenden Versicherung-/Institut auf Gültigkeit und einspringens im Schadenfall geprüft zu haben:

          nicht einen Cent zahlen!

          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Erhalt eines solchen setzt eine Pauschalreise voraus ... 😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Sandra1971S Offline
              Sandra1971S Offline
              Sandra1971
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Guten Morgen,
              Sicherungsschein habe ich erhalten, das ist ja auch nicht das Problem, es ist auch renommierter Veranstalter, mit dem wir schon 2 Sprachreise  hatten. Mich hat es, wie gesagt, nur gewundert, das der volle Betrag im Gegensatz zu den Jahren davor, komplett fällig ist mit Buchung. Die Sprachreise beinhaltet den Sprachunterricht, die Unterkunft und das Freizeitprogramm, Anreise wird selbst organisiert

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ginusG Offline
                ginusG Offline
                ginus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @vonSchmeling

                meistens setzt der Erhalt eines Sicherungsscheines wie du richtig bemerkst eine Pauschalreise voraus, aber hätten wir das hier nicht? Hier: Bündelung mehrerer relevanter Leistungen!

                @Sandra1971

                Sicherungsschein nicht nur vorliegen haben, sondern auch beim Versicherer explizit schriftlich angefragt ob unter dieser Prämisse - Zahlung der Leistung zu 100 % bereits gleich bei Buchung (und vom Reisezeitpunkt monatelang entfernt???) - deine Zahlungen in vollem Umfang insolvenzgesichert sind.

                Ich finde eine Forderung nach 100 % Vorauszahlung nicht komisch wenn die Jahre bisher nur geringfügige Anzahlungen (ca. 20 %) gefordert wurden; bei mir würden alle Alarmglocken läuten.

                Wie VS - die dies allerdings ziemlich verklausuliert formulierte - bin ich der Meinung und sage es mal grob vereinfacht: das darf nicht.

                AGB, lag diese bei Buchung vor, und was sagt die aus.

                Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja ginus, bei mehreren Leistungsbestandteilen liegt eine Pauschalreise vor - das war dem ersten Beitrag allerdings nicht zu erlesen.

                  Sorry - verklausuliert sollte das nicht geraten - ist aber kaum anders zu formulieren ...
                  :?
                  Alternativ wäre es auf "Es darf an sich (leider!) - aaaber ..." hinausgelaufen.
                  Das rockt dann ja aber auch keinen ... 😞

                  Kurzum:
                  Welche Modalitäten der Zahlung eines Leistungsumfangs ein Vertragspartner bestimmt ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zunächst einmal sein Bier.
                  Sofern er persönlich keinen anderslautenden Gerichtsbeschluss im Nacken hat kann er (fast!) beliebig agieren.

                  Optional ist also ein Bestreiten oder eben die Akzeptanz des Anspruchs.
                  Bestreiten kostet Zeit und Geld - ich wollte eben das Erwägungspotenzial verdeutlichen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • rey78R Offline
                    rey78R Offline
                    rey78
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Sandra1971,
                    zu dem Thema Anzahlungen bei Reisen waren beim BGH drei Verfahren anhänglich die mit Urteil vom 09.12.2014 abgeschlossen wurden, schriftliche urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Hierzu kannst Du Dir aber die Pressemitteilung des BGH anschauen,
                    Aktenzeichen z.B. X ZR 13/14.

                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Silvia LS Offline
                      Silvia LS Offline
                      Silvia L
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Es stellt sich hier aber auch die Frage , ob die Spracheise lange im Voraus oder vielleicht erst vier Wochen vor Reisebeginn gebucht wird.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sandra1971S Offline
                        Sandra1971S Offline
                        Sandra1971
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Silvia L:
                        Es stellt sich hier aber auch die Frage , ob die Spracheise lange im Voraus oder vielleicht erst vier Wochen vor Reisebeginn gebucht wird.

                        Die Sprachreise wurde jetzt gebucht für den Sommer, also noch 7 Monate hin...
                        Ich hatte den Veranstalter auch angeschrieben, seit wann bzw wieso das bei ihnen jetzt auf einmal so gehandhabt wird. Klar, es gibt deren AGB´s, aber für mich ist es unverständlich, dass ich jetzt den vollen Betrag zahlen soll für eine Leistung, die erst in einem halben Jahr stattfindet. Ebenso der Flug: ich habe den Flug gestern seperat gebucht, und prompt muss man bei germanw**** den vollen Betrag zahlen, ich glaube mich zu erinnern, dass die das auch nicht mehr dürfen??

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Doch, das darf die Airline und wird nicht nur von Germanwings so gehandhabt...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • omaliO Offline
                            omaliO Offline
                            omali
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sagen wir mal so,  sie machen es seit vielen Jahren so, es wurde ihnen bis jetzt auch noch nicht untersagt.
                            Die Rechtmäßigkeit (trotz entsprechender AGB) ist in Frage gestellt worden, ein Urteil gibt es aber nicht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sandra1971S Offline
                              Sandra1971S Offline
                              Sandra1971
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              So, ein Anruf hat alles geklärt...ich habe in den AGB' s des Veranstalters nachgelesen, dass erst die Anzahlung von x€ fällig ist, der Rest 30 Tage vor Reisebeginn. Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt und die Sachbearbeiterin war auch verwundert und meinte, dass müsse entweder ein Irrtum sein, bzw hätte ich nicht "Ratenzahlung" gewählt (habe ich gar nix von gesehen??), aber sie buchen mir jetzt den entsprechenden Betrag zurück 🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • fraenniF Offline
                                fraenniF Offline
                                fraenni
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                ...ich habe in den AGB' s des Veranstalters nachgelesen,
                                ++++
                                Na sowas ! 😉
                                Nur 53 Min. nach Deinem "Hilferuf" und das WE wäre entspannter gewesen. 😄

                                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • rey78R Offline
                                  rey78R Offline
                                  rey78
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  schön, dass wir drüber gesprochen haben...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Naja ... ich bin nicht eben ein Fan der Beugung des Unterforentitels ... wenn´s dann so einfach ist sollte man sich den Wheely tunlichst klemmen!!??
                                    (Folge somit doch fraenni!)

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ginusG Offline
                                      ginusG Offline
                                      ginus
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Auch eine denkbare Variante der Interpretation zum rechtsprechend in den letzten Jahren so sehr gequälten Thema:Anzahlung (in geringer Höhe!) + Schlusszahlung/resp. Fälligkeit Gesamtpreis (das wann = 30 Tage, ganz jüngst vom BGH mal wieder so zurechtgestutzt)

                                      enspräche einer Ratenzahlungsvereinbarung!
                                      Wobei Sandra1971 dies wohl leichtsinnigerweise 😉  nicht beachtet und in ihren Buchungsauftrag eingebunden hatte?

                                      Wo klare Aussagen zum eigenen Procedere nicht möglich oder gewollt sind, müssen inhaltslose Vernebelungen (Kunde hatte Ratenzahlung nicht gewählt) eintreten.

                                      @ Sandra1971
                                      Wobei, so gänzlich entnebelt ist die Sache für mich noch nicht. Hattest du zuerst die zu hohe Anzahlung überwiesen und dich dann gewundert? Oder wurde der Betrag abgebucht und erst dann fiel die Unangemessenheit der Höhe auf?

                                      Dankbar auch für eine Zusatzaussage von dir nach Rückgang der Summe auf dem Konto. Bitte um die Info ob, wann, in welcher Höhe (prozentual) und mit ggf. wie vielen Interventionen erfolgte das Ganze.

                                      @ vonSchmeling
                                      auch hier die Bitte um geistige Erleuchtung für mich:
                                      welche Wendung bewertest du als Beugung des Unterforentitels, es war doch mit Fragezeichen übertitelt?

                                      Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @ginus
                                        Interpunktion ersetzt verantwortliche Proaktivität nicht!
                                        Vor dem Fragezeichen eruiert man sinnigerweise alle herkömmlichen Aspekte - und war das in der Sache wahrlich nicht besonders schwer?
                                        :?
                                        (daher hatte ich solche banalen Irrtümer auch nicht erwartet und fragte nach Details ...?!)

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • ginusG Offline
                                          ginusG Offline
                                          ginus
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Naja, vor der hiesigen Anfrage hatte sie ja - vermutlich bis heute unbeantwortet - diesbezüglich schriftlich beim Veranstalter nachgefagt.

                                          Noch hat sie das Geld nicht zurück ...

                                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1 von 1
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag