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Reisemängel aufgezeigt - Sollen wir die Antwort akzeptieren?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • C00kieC Offline
    C00kieC Offline
    C00kie
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Morgen zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe, das ich auf eure Erfahrungen bauen kann.

    Kurz zu unserer Geschichte:

    Wir, ein Pärchen mitte zwanzig, sind Oktober vergangenen Jahres für eine Woche nach Djerba geflogen. Leider entsprach der Urlaub nicht unseren
    Vorstellungen (siehe dazu das Schreiben an die Neckermanngruppe).

    Nach nun mehr knapp zehn Wochen Bearbeitungszeit, haben wir ein Antwortschreiben erhalten, zusammengewürfelt aus Textbausteinen mit dem "aufrichtigen" Bedauern das die Reise nicht unseren Ansprüchen genügte und einem Gutschein über 180€ für die Neckermanngruppe. (siehe das Schreiben von Neckermann).

    Meine Frage an euch: Würdet ihr nach dem gelesenen Inhalt meines Schreibens, mit den 180€ zufriedengeben?

    Unser Schreiben an die Neckermanngruppe:------------------------------------------------------------------------------------------

    Reisemängel – Geltendmachung einer Minderung ( 651d BGB)
    Reise nach Djerba-Strand (Tunesien) vom 20.10.2014 bis 27.10.2014
    Buchungs-Nr. XXXXXX

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für den obigen Zeitraum hatte ich folgende Reiseleistungen bei Ihnen gebucht:

    Hinflug: 20.10.2014 von Hannover (10:50 Uhr) nach Djerba (14.25 Uhr)

    Rückflug: 27.10.2014 von Djerba (05:20 Uhr) nach Hannover (09:50 Uhr)

    Aufenthalt: 20.10.2014 bis 27.10.2014 im SENTIDO Djerba Beach

    Verpflegung: ALL INCLUSIVE

    Zimmer: 1x Doppelzimmer

    Die Reise war mangelhaft:

    Bei der Buchung der Reise wurde extra wert auf einen Direktflug gelegt. Beim Hin- als auch Rückflug wurde eine Zwischenlandung in Köln eingelegt obwohl dies nicht explizit in den Reiseunterlagen aufgezeigt wurde.

    Bei der Ankunft auf dem Flughafen Djerba um ca. 14:10 Uhr am 20.10.2014 wurde uns mitgeteilt, dass auf Grund eines Streiks im Zielhotel „SENTIDO Djerba Beach“ eine Umbuchung in ein GLEICHWERTIGES Hotel unausweichlich ist. Das uns zugeteilte Hotel „Miramar Djerba Palace“ entsprach nicht im Entferntesten den gebuchten Leistungen:

    Folgende Mängel wurden festgestellt:

    • Unbewohnbare Zimmer: Dreck, Schimmel, Kalk, braunes Wasser aus den Leitungen, Kakerlaken in den Fluren, schmutzige Bettwäsche

    • Verschmutzte Anlage: ungepflegte Wege, Poolanlage schimmelig und rostig, Anlage entspricht nicht den im Katalog angezogenen Bildern, Löcher in den Gehwegen, Toiletten unbenutzbar am Strand, Unrat im Sand

    • Verpflegung: Essen ungenießbar, Getränke aus Weichplastikbechern, Kaffee und alkoholische Getränke kosteten extra trotz ALL INCLUSIVE. Dadurch sind Mehrkosten entstanden, da erst nach Ausschenkung darauf aufmerksam gemacht wurde.

    Am Folgetag (21.10.2014) wurde das Hotel „Miramar Djerba Palace“ ebenfalls bestreikt, so dass die Versorgung komplett zum Erliegen kam. Es gab also keine Lebensmittel, als auch die Ausgabe der Zimmerschlüssel wurde verweigert.

    Dies habe ich der Reiseleitung am 21.10.2014 vor Ort unverzüglich mitgeteilt und sie zur Abhilfe aufgefordert. Ich verweise auf das anliegende Beschwerdeprotokoll, in dem unsere Reiseleitung mit ihrer Unterschrift bestätigt hat, dass die Mängel von uns gerügt wurden.

    Am 21.10.2014 konnten wir in das Hotel „RIU PALM AZUR“ gegen 18:00 Uhr umgebucht werden. Leider entsprach auch dieses Hotel nicht den extra für unsere Bedürfnisse gebuchtem Hotel.

    Folgende Abweichungen wurden festgestellt:

    • Das Langschläferfrühstück welches ein Kriterium für die Wahl des „SENTIDO Djerba Beach“ war, wurde im „RIU PALM AZUR“ nicht angeboten.

    • Die Poolanlage entsprach nicht dem extra ausgewählten Standard des „SENTIDO Djerba Beach“, welches auf Grund der Poolanlage den Vorzug gegenüber einem anderen Hotel erhalten hatte.

    • Das Baden an dem Hotel zugehörigen Strandabschnitt war nicht möglich. Im flachen Wasser befand sich kein Sand, sondern Steine (Riffe). Aus diesem Grund musste ein Fußweg zum Nachbarhotel in Kauf genommen werden.

    • Die Nutzung des Themenrestaurants war uns verweigert da auf Grund der Überbuchung dieses eine Reservierung erst wieder ab Dienstag dem 28.10.14 möglich war. Die Nutzung war Teil des gebuchten Hotels „SENTIDO Djerba Beach“.

    Zusätzlich wurden alle von uns gebuchten Leistungen (Piratensegelschiff, Djerba Traditionell) storniert die im Rahmen des Reiseveranstalters angeboten wurden, da in Tunesien Neuwahlen stattfanden.

    Unser Urlaub wurde durch diesen Umstand massiv eingeschränkt, da keine Sehenswürdigkeiten oder Ausflüge über den Reiseveranstalter besuchbar waren. Dies wurde uns erst am Tag der Veranstaltung mitgeteilt, nicht bei der eigentlichen Buchung der Veranstaltungen. Alternativen wurden keine Angeboten.

    Für die aufgeführten Mängel gibt es Zeugen, deren Kontaktdaten bei Bedarf übermittelt werden können.

    Auf Grundlage der aufgeführten Mängel bitte ich Sie, mit uns in Kontakt zu treten und eine entsprechende Entschädigung für die uns entstandenen schwerwiegenden Unannehmlichkeiten zu unterbreiten. An einen erholsamen Urlaub war in der gesamten Urlaubswoche nicht zu denken.

    Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich unten den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die im Emailanhang befindlichen Unterlagen:

    • Schreiben der Neckermanngruppe

    • Mängelliste mit Unterschrift des Reiseleiters

    • Beweisfotos

    Mit freundlichen Grüßen


    Bitte keine Korrespondenz mit Klarnamen veröffentlichen!

    Hotel aus diesem Beitrag
    87%
    Sentido Djerba Beach
    Djerba/Tunesien
    Zum Hotel
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    • zeitigweiseZ Offline
      zeitigweiseZ Offline
      zeitigweise
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Vor allem würde ich min auf die Auszahlung bestehen!!!! Ihr müsst den Gutschein nicht annehmen!

      Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • MühlengeistM Offline
        MühlengeistM Offline
        Mühlengeist
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich fang mal mit dem Flug an: Ihr habt einen direktflug und keinen Nonstopflug gebucht - damit geht die Zwischenlandung in Ordnung.

        Weichplastikbecher (meinst du die Einwegplastebecher ?) sind zwar nicht besonders schön, aber auch nicht unüblich, vorallem nicht an Strand und Pool.

        Was meinst du für einen Poolstandard von Sentido? Ich kenne nur das Sentido Rosa Beach in tunesien, deshalb frage ich nach. dort ist es ein ganz normaler Pool. In dem fall sogar mit Meerwasser und z.t. wackligen Einstiegsleitern. Liegen rund um den Pool sind vorhanden und einige Sonnenschirme auch - wenn die weg sind hat man Pech gehabt.

        Aber ganz wichtig: Was habt ihr für die Reise bezahlt oder anders gefragt wieviel % vom Reisepreis sind die 180,00 €?

        Hotel aus diesem Beitrag
        48%
        Rosa Beach Thalasso & Spa
        Monastir (Metropolregion)/Tunesien
        Zum Hotel
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        • C00kieC Offline
          C00kieC Offline
          C00kie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat entfernt, bitte den Button Beitrag verfassen nutzen

          Hallo Mühlengeist,

          danke für deinen Beitrag. Erstmal vorweg, mein Schreiben braucht keiner mehr zu Bewerten, es ist ja bereits an Neckermann versendet worden. Das mit dem Direktflug wusste ich bereits im Vorfeld, meine Freundin bestand aber darauf das Ganze mit aufzunehmen.

          Des Weiteren halte ich Weichplastikbecher in einem 4* Hotel nicht für üblich. Ich bin zwar nicht ein Vielreiser, aber das waren wirklich die billigsten die man sich vorstellen kann und nicht 4* würdig.

          Der Pool war eine riesige "Landschaft im Sentido. Im neu zugeteilten war es einfach ein 25qm pool in rund.

          Bezahlt haben wir knapp 1600€ in der Nebensaison ohne Rail&fly.

          Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, das im Neckermannschreiben nicht einmal auf das Hotel oder die vorherschenden Geschehnisse eingegangen wird.

          Hier noch ein paar Bilder des ersten Hotels in denen wir zwei Tage hausten:

          https://www.dropbox.com/s/q0uzp6ptlos600y/2014-10-20%2018.57.20-2.jpg?dl=0

          https://www.dropbox.com/s/w5p2ua8nzjt61qd/2014-10-20%2018.57.20-4.jpg?dl=0

          https://www.dropbox.com/s/73aajrq7ql4pipa/2014-10-21%2009.06.31.jpg?dl=0

          https://www.dropbox.com/s/l8xem8kew5rc1r5/2014-10-21%2009.07.00.jpg?dl=0

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Online
            Ahotep2A Online
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Weichplastikbecher im Strand- und Poolbereich sind durchaus üblich. Alleine wegen der Verletzungsgefahr durch Scherben.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MühlengeistM Offline
              MühlengeistM Offline
              Mühlengeist
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ok, jetzt wird das bild schon klarer (ich hab erst hinterher deine Seiten vom Neckermannschreiben gelesen)

              Also, dann erscheinen mir persönlich die 180,00 € etwas wenig - alleine für den Umzug in das dann ja schon 3. Hotel (wenn man das ursprünglich gebuchte Sentido mitrechnet) steht euch 1 Tagessatz zu. Das wären dann für die anderen Mängel 70,00 € Entschädigung. Google mal nach der Frankfurter Tabelle.

              Einwegbecher hatten wir selbst auch schon in 4-Sterne Hotels in Tunesien (mir tat dann nur die Umwelt leid). Können aber durchaus besser sein als total versiffte und zerkratzte Hartplasikbecher. Dafür wirst du kein Geld bekommen, fällt meines Erachtens unter Unannehmlichkeit.

              Habt ihr eine Rechnung über die Getränke? Dann würde ich die bei Nec vorlegen und um Erstattung bitten. Ganz normaler Kaffee - auch wenn der in tunesien nicht immer trinkbar ist - ist im regelfall incl. Ganz anders sieht das schon bei Cappuccino, Latte usw. aus. Genauso beim Bier und alkoholischen Getränken, einheimische Sorten sind incl. für bessere Sorten oder Importgetränke muss bezahlt werden, genauso sind einige Cocktails incl. andere müssen bezahlt werden (war im Sentido Rosa Beach genauso, sind beim 1. Cocktail auch getappt, weil eine Getränkekarte fehlte. Danach waren wir schlauer und haben uns am guten tunesischen Wein gelabt. 😉 ) Und Essen ist Ansichtssache, das müsst ihr wirklich verdammt gut belegen.

              Bleibt "nur" das dreckige Zimmer und die dreckige Bettwäsche, und der quasi nicht vorhandene Sandstrand.  Und da hilft die Frankfurter Tabelle. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung die euch eine Freigabe erteilen würde? Wenn ja, geht zu einem FA für Reiserecht - der kann euch sicher besser weiter helfen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • xxxDU47057xxxX Offline
                xxxDU47057xxxX Offline
                xxxDU47057xxx
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                danke für deinen Beitrag. Erstmal vorweg, mein Schreiben braucht keiner mehr zu Bewerten, es ist ja bereits an Neckermann versendet worden. Das mit dem Direktflug wusste ich bereits im Vorfeld, meineFreundin bestand aber darauf das Ganze mit aufzunehmen.

                Es geht nicht um das Bewerten eines Schreibens sondern um die Feststellung, dass es für einen Direktflug keine Entschädigung gibt. Du hast das Schreiben präsentiert und aus diesem geht hervor, dass ihr diesen Flug bemängelt. Warum sollte man also nicht darauf eingehen??

                Des Weiteren halte ich Weichplastikbecher in einem 4* Hotel nicht für üblich. Ich bin zwar nicht ein Vielreiser, aber das waren wirklich die billigsten die man sich vorstellen kann und nicht 4*würdig

                Wie Mühlengeist schon erwähnte, ist dies kein Kriterium für einen Mangel. Plastikbecher gibt es auch in 5*-Hotels.

                Und für einen Streik kann erstmal ein RV rein gar nichts. Ich hoffe das ist auch klar.

                Wenn die Mängel bei der RL angezeigt und auch unterschrieben wurden, dann lohnt sich ein Blick in die Frankfurter Tabelle.

                Wichtig ist aber, dass bei zeitweiliger Beeinträchtigung diese auch nur anteilig berechnet wird.

                März 2016 ✈ New York//
                November 2016 ✈ ???

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Zudem wird das auflisten vermeintlicher, allerdings nicht juristisch realer Mängel, seitens der entsprechenden Bearbeiter gerne mal als Indiz von relativer Ahnungslosigkeit gewertet...und danach entsprechend gehandelt.

                  Sachliche Schreiben welche sich einzigst auf reale(!) Mängel beziehen (die dann auch noch entsprechend dokumentiert und bestätigt sind) versprechen mit Abstand den größten Erfolg.

                  Die Erwähnung des Fluges als Mangel war eher "ein Schuß ins eigene Knie"!

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • C00kieC Offline
                    C00kieC Offline
                    C00kie
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo zusammen,

                    erstmal Danke an alle die sich an der Diskussion beteiligen.

                    Ich weiß eure Stellungnahme und Ratschläge zu meinem Schreiben zu schätzen, jedoch kann ich mein Schreiben nun im Nachhinein nicht mehr ändern.

                    Meine Frage ist ja nun so (und darauf hat Mühlengeist geantwortet), muss ich mich mit dem Schreiben "zufriedengeben" oder habe ich eventuell die Möglichkeit Einspruch einzulegen bzw. mehr zu fordern.

                    Neckermann spricht davon, keinen erheblichen Mangel feststellen zu können. Wer mein Schreiben gelesen und die Fotos gesehen hat, wird mir aber doch rechtgeben, das dort einen Mangel gegeben hat oder? Stichwort "Franfurter Tabelle".

                    Wie verhalte ich mich am Besten, soll ich auf das Schreiben antworten? Ich bin leider nicht im Besitz einer Rechtschutzversicherung, deswegen habe ich gehofft mir zumindest ein paar Tipps holen zu können, die eventuell in einer ähnlichen Situation waren.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Leider ist jetzt (mit eurem ersten Schreiben) schon ein wenig "Porzellan" zerbrochen.

                      Ja, antworte auf das Schreiben. Antworte m.M.n. am besten dergestalt, daß Du Dich Punkt für Punkt auf die Frankfurter Tabelle berufst und die entsprechend umgerechneten Summen nennst.
                      Und bitte, tu' Dir selbst einen Gefallen, und bemängele wirklich nur tatsächlich juristisch relevante Mängel und laß die von Dir "gefühlten" weg. Eine Argumentation a la "Plastikbecher in einem 5* Hotel ist ein Mangel" sorgt eher für Lachanfälle als eine ernsthafte und letztlich ggfs. wohlwollende Bearbeitung.

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • C00kieC Offline
                        C00kieC Offline
                        C00kie
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bitte nutze den Button Beitrag verfassen

                        @Holginho:

                        Hallo,

                        Danke für deinen Beitrag. Ich werde ein Schreiben aufsetzen in denen ich nur die Mängel aufzeige die in der Frankfurter Tabelle aufgezeigt werden. Im Nachhinein frage ich mich selber warum ich zb die Becher erwähnt habe. Da habe ich wohl nach dem Motto "viel hilft viel" gehandelt.

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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @C00kie
                          Chapeau für deine Einsicht und dein offenes Bekenntnis dazu! Top ... 😉

                          Kleiner Tipp für´s nächste Mal (das hoffentlich nicht eintritt!) - du kannst sofort vor Ort den Reiseleiter zum Gebet bitten und unmissverständlich darlegen, dass du nicht bereit bist die Ersatzunterkunft zu akzeptieren. Falls nicht binnen einer kurzen Frist (24h) Abhilfe geschaffen wird, verlangst du umgehend nachhause befördert zu werden.
                          Zum einen verschafft das deinem Anliegen einen gewissen Nachdruck, zum anderen kannst du sowohl den Reisepreis zurückverlangen als auch Schadenersatz für unnütz aufgebrachte Urlaubszeit (in Höhe von etwa 40% des Reisepreises) zusätzlich verlangen.

                          Zur aktuellen Causa:
                          Möglicherweise beruft Nec sich auf außergewöhnliche Umstände, ein Streik ist nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen - sofern es einen solchen tatsächlich gab?! (Ich hab da gewisse Zweifel ...)
                          Das berührt allerdings nicht deinen Minderungsanspruch für die im Ersatzhotel vorgefundenen Mängel und sind 180€ imho kein akzeptables Angebot.
                          Nach deiner Schilderung sollten mindestens 30 eher jedoch 40% des Reisepreises verlangt werden können (sh. Frankfurter Tabelle) - und zwar (wie schon einer der Vorschreiber erwähnte) nicht in Form eines "Gutscheins"!

                          Viel Erfolg und aufrichtigen Dank für dein überaus souveränes Verhalten hier auf  Forenebene.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • C00kieC Offline
                            C00kieC Offline
                            C00kie
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @vonschmeling

                            Danke für deinen Beitrag.

                            Um das Ganze abzurunden, möchte ich erwähnen, das wirklich gestreikt wurde. Wir waren selbst vor Ort bei unserem gebuchten Hotel, es wurde am selben Tag wie unsere Landung durch eine Generalversammlung bestimmt das das Hotel bestreikt wird. Das wissen wir, da zu unserem Hotel in dem wir zunächst untergebracht wurden, weitere 400 (nur die Deutschen) Gäste vom Sentido übergesiedelt wurden. Erschwerend kommt hinzu, das Neckermann trotz der Kenntnis des geschlossenen Hotels, trotzdem weiterhin bis 20h abends alle Gäste hat einfliegen lassen. Aber auch hier weiß ich nun nicht, wie die Rechtslage bei so einem Geschehen ist.

                            Wir haben unserem Reiseleiter im Übrigen nach der Möglichkeit einer frühzeitigen Abreise gefragt, dieser, sichtlich gestresst durch 400 Menschen die alle auf Ihn einredeten, sagte nur das man gerne Abreisen kann, auf eigene Kosten und dann versuchen das Geld über Neckermann geltend zu machen.

                            Danke für eure Hilfe.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Nein, die Abreise ist ggf. vom Veranstalter zu organisieren und zu bezahlen - das aber nur nebenbei.
                              Selbstverständlich besteht die Option eigenmächtig in Vorleistung zu gehen und sind die Aussichten auf Regress hervorragend - aber das kann sich gut und gerne ein Jahr (schlimmstenfalls auch länger!) hinziehen. Falls es tatsächlich einen Streik gab ist der Ausgang einer rechtlichen Auseinadersetzung zudem ungewiss.
                              Nein, es kommt nicht "erschwerend hinzu",  denn wenn die Räder einmal laufen sind sie nicht so einfach aufzuhalten. Daraus kann man keinen Vorwurf stricken - und bleiben die maßgeblichen Rechte (hier: adäquate Unterbringung) davon ohnehin unberührt.
                              In deinem Fall konnte eine solche nachweislich nicht erbracht werden und sind Minderungsansprüche daher vollkommen berechtigt.
                              Mit einem Gutschein von 180€ würde ich mich nicht abspeisen lassen und derweil etwa 600€ als direkte Erstattung verlangen (hergeleitet mittels Frankfurter Tabelle).

                              Noch ein Tipp:
                              Beziehe dich gerne auf die Frankfurter Tabelle, vermeide jedoch soweit die Androhung rechtlicher Schritte im Falle eines mangelnden Einvernehmens.
                              Wenn die Kiste erst einmal in der Rechtsabteilung landet werdet ihr ggf. wegen "außergewöhnlicher Umstände" direkt vor die Wand gefahren mit eurem Begehren und kommt um eine gerichtliche Entscheidung nicht herum!
                              😞

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HolginhoH Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Yep, völlig richtig @vs...den letzten Absatz kann man gar nicht oft genug wiederholen.

                                Eine "Drohung der Weitergabe an einen RA oder gar einer Klage" führt quasi automatisch zu einer Weitergabe von der Service-Abteilung an die Rechtsabteilung. Dadurch beraubt sich der Verfasser so mancher Option auf eine z.B. Kulanzregelung.

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo zusammen,

                                  Danke für eure Hilfe und Tipps. Ich werde mich bemühen fair, sachlich und ohne Drohungen mein Anliegen niederzuschreiben.

                                  Eine Frage bezüglich der Formulierung habe ich noch. Reicht es wenn ich von meiner Seite aus die "Frankfurter Tabelle" zitiere und die einzelnen Punkte nochmals erwähne die meiner Ansicht nach einen Mangel darstellen oder muss ich das Ganze soweit aufschlüsseln, das ich sogar %-Zahlen und €-Werte aufzeige für jeden einzelnen Mangel?

                                  mfg Claas

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Vielleicht zur erstellung eines Sachlichen Briefes die Verbraucherstelle dazu ziehen.Die wissen was Sie tuen.Kostenpunkt ca 5 €.Den bei manchen RV kommt es öfters vor das Sie auffallen,und nicht umbedingt für den  Kunden entscheiden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      C00kie, ich würde unbedingt Punkt für Punkt einzeln auflisten und unter Bezugnahme auf die Frankfurter Tabelle die entsprechenden "Preise aufrufen".

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                        #19

                                        Guten Morgen,

                                        ich habe mich an das Schreiben gesetzt und versucht es nach bestem Gewissen zu formulieren.

                                        Über konstruktive Kritik würde ich mich freuen. Sind die Forderungen zu hoch gegriffen?


                                        Kundenbetreuung II
                                        Ansprechpartner: xxxxeditiertxxx

                                        Sehr geehrte Frau xxxeditiertxx (Hinweis--Hier gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte)

                                        vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.01.2015 und dem entgegenbringen Ihres Mitgefühls. Leider bin ich mit Ihrem vorgeschlagenen Wertausgleich in Form und Höhe nicht einverstanden.

                                        In Ihrer Antwort gehen Sie mit keinem Wort auf meine aufgezeigten Mängel, die ich in meinem Schreiben vom 31.10.2014 in Wort und Schrift an Sie übermittelt habe, ein.

                                        Ich werde mit diesem Schreiben noch einmal die Mängel aufzeigen und anhand der „Frankfurter Tabelle“ unsere Forderungen geltend machen:

                                        Punkt 1: Unterbringung in einem anderen Hotel

                                        Die Unterkunft im gebuchten Hotel war zu keinem Zeitpunkt unseres Aufenthaltes möglich. Das Hotel, in dem wir die ersten zwei Tage untergebracht waren, war unbewohnbar.

                                        Höhe der Minderung: 25% des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag 220€

                                        Anschließend mussten wir in ein anderes Hotel umziehen.

                                        Höhe der Minderung: 50% des Tagesreisepreises für den Umzugstag 110€

                                        Punkt 2: unhygienische Zustände

                                        Fleckige Betten, Badarmaturen verrostet und verkalkt, Schimmel an den Wänden, Zimmer vor Ankunft nicht gereinigt.

                                        Höhe der Minderung: 25% des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag 220€

                                        Alle oben aufgezählten Punkte wurden ausführlich in meinem ersten Mängelschreiben aufgezeigt, durch die Reiseleitung bestätigt und mit Fotos dokumentiert. Zusätzlich habe ich Zeugen die die Umstände bestätigen.

                                        Deshalb bitte ich Sie, nachträglich um eine angemessene Minderung des Reisepreises für die betroffenen Urlaubstage. Wir halten eine Rückerstattung von 550€ für angemessen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, das wir eine Rückerstattung des Betrages auf folgendes Bankkonto wünschen, da wir rechtlich nicht verpflichtet sind einen Gutschein zu akzeptieren.

                                        Ich bitte um Bestätigung des Schreibens sowie einer Rückmeldung Ihrerseits.

                                        Mit freundlichen Grüßen

                                        mfg

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                                          Experte Istanbul
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Ich persönlich finde das Schreiben gut!

                                          LG

                                          Sokrates

                                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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