Ärger mit Hotelbuchung über indische Website
-
Hallo zusammen,
ich bitte um Euren Rat, da ich niemand kenne der sich wirklich damit auskennt:
Habe ein Hotel in Schottland über ein bekanntes indisches Portal gebucht.
Habe dann bemerkt, dass ich das falsche Hotel gebucht habe - kein Problem, denn auf der Website gibt es einen stornieren-Button. Welchen Teilbetrag man erstattet bekommt, wird dann einige Tage späterper Email mitgeteilt.Nun kam diese Email, mit eine undurchsichtigen Berechnung und der Aussage, dass man demächst 0$ (NULL!) zurück auf die Kreditkarte erstattet bekommt.
Ich habe mich mehrmals beschwert, aber ich bekomme keine Erstattung und kann auch die Stornierung nicht rückgängig machen.380€ sind nun einfach komplett weg.
Meine Fragen: Kann ich über meine Kreditkartenbank den Betrag wieder zurückbuchen lassen? Kann ich Anzeige bei der Polizei erstatten? Falls ich zurückbuchen lassen, kann mich das Hotel belangen?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
-
Hallo Biokeks!
Sorry, aber ist Geiz wirklich geil?
Wie kann man über eine indische Webseite eine Buchung für ein schottisches Hotel vornehmen.
Anscheinend hast Du Dich nicht über die "AGB´s" dieser "Veranstalter informiert...
Ob und wie Du Dein Geld zurück bekommst, musst Du über Deine Bank, respektive über Dein Kreditkartenunternehmen klären.
Meist ist es jedoch so, dass ausländische Unternehmen nicht mit den AGB´S des deutschen Rechts konform laufen...
Das kannst Du sicher unter Lehrgeld verbuchen...
Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben, das Geld zurück zu bekommen... -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@Mam62:Mir wurde nicht mitgeteilt, dass es eine nicht stornierbare Rate war.
Wenn es denn nicht stornierbar war: Warum war da der Button "Cancel now" und die Meldung man würde mir in kürze den Betrag der Rückerstattung zukommen lassen?
Und warum sollte mich das Hotel belangen wenn mir die Kreditkartengesellschaft den Betrag nicht erstattet?
-
biokeks:
Mir wurde nicht mitgeteilt, dass es eine nicht stornierbare Rate war.Mir wurden die Buchungs- und Stornobedingungen noch nie mitgeteilt. Ich musste immer lesen. Ich hab aber auch noch nie auf "buchen" geklickt, bevor ich die Bedingungen gelesen habe.
Und bitte, was ist ein "bekanntes indisches Portal" ?! Ich kenne dutzende Buchungsplattformen, bin aber bisher ohne Inder ausgekommen.
-
hier noch mal für alle Zweifler:
http://www.ecotour.com/produit/hotel-the-palace-(ex-intercontinental-the-palace)-368849 -
Ich glaube, Du hast Dich verlaufen @zeitigweise

-
Biokeks, könnte es "vielleicht, eventuell, unter Umständen" sein, daß der "cancel now"-Button einzigst quasi die "Lösch-/Korrigierfunktion" während(!) des Buchungsvorgangs darstellt?
Edit:
Grundsätzlich und auf jeden Fall immer die AGB lesen...erst recht, wenn man über "Exoten" bucht. -
@Holdinho: wenn der Gerichtsstand in Indien wäre, würde mir das sehr entgegen kommen. Denn wenn ich den Betrag von der KK-Gesellschaft zurückbuchen lasse, können die im Indischen Gericht bist zum Sanktnimmerleinstag auf mich warten.
Also was ist denn nun wenn ich zurückbuchen lassen? Hat jemand tatsäliches WISSEN über einen solchen Vorgang? (Nein, ich meine mit "Wissen" nicht Mutmaßungen, persönliches Wunschdenken und Glaßkugeleien)
PS: Dein Usbekistan Gag sollte warscheinlich lustig wirken. War aber irgendwie ein Rohrkrepierer.
-
Es sind Mutmaßungen, so lange wir weder den Vermittler noch dessen AGB kennen

-
...eben..solange hier nicht Roß und Reiter genannt werden beruht eh alles auf Mutmaßungen. Fakt ist- AGB hin oder her- der Vermittler dürfte seinen Gerichtsstand wie seinen Sitz in Indien haben. Es muß auch damit gerechnet werden daß dieser im Falle einer Zahlungspflicht evtl. fällige Beträge z.B. über ein Inkassounternehmen beitreiben läßt.
-
-
Da weiß ich jetzt nicht soll ich lachen oder weinen?
Genauso wie "Mam62" schreibt ist es. Ein Kreditkartenunternehmen kann doch nicht jede Buchung die beanstandet wird, einfach wieder rückabwickeln. Kann sein du hast erstmal kurzfristig Erfolg und die buchen zurück. Anschließend muss die KK Firma die Berechtigung aber prüfen. KK-Firmen buchen nicht so gerne zurück und wollen es ganz genau wissen; ging mir auch mal so, obwohl alle Beweise in meinen Händen lagen. Schilderung des Vorganges klingt mir nicht ganz so, als ob du Herr der Lage wärest mit deinen Angaben
aber warum hat es dann, und
müsste nicht,
usw.So bekannt kann dein Indisches Hotelbuchungsportal evtl. gar nicht sein; hier ist es offensichtlich nicht bekannt.
Solange du nicht bereit bist, mehr als das bisher gesagte preiszugeben, können wir alle nur wenig erfolgsorientiert raten.
Also Name Portal, Hotel und Buchungsdaten, dann kann man mal nachspielen wegen der Bedingungen zum canceln. Denn merke: Vorgaben zum canceln können evtl. bei ein und demselben Vermittler = Buchungsportal je nach Hotel, Aufenthaltszeit, Zimmerart usw. unterschiedlich sein. -
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sprachkenntnisse des Users eine der Hauptbarrieren zum Verständnis des Falles darstellen. Genau wie die Unkenntnis der Geschäftsbedingungen der von ihm geschlossenen Verträge.
Welches indische Portal ist denn so bekannt?
Dass es selbst die weitestgereisten User von HC nicht kennen? Von denen einige ja sogar jahrelang in Asien gelebt haben und viele die Buchungen selbst aufwendiger Reisen mit vielen Stationen schon seit Jahren selbst buchen.