X-Aldiana und Insolvenz Cyprus Airways
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Hallo,
ich bin ziemlich ratlos und bitte um eure Hilfe.
Im November buchten wir für Juni den Aldiana Zypern ab Zürich incl. Flug mit Cyprus Airways.
Wobei die Airline in der Reisebestätigung nirgendwo namentlich erwähnt ist.Auf der Reisebestätigung steht als Veranstalter Aldiana, als Reiseart: XALD
Zufällig habe ich erfahren, das Cyprus Airways insolvent ist.
Unser Reisebüro hatte von Aldiana keinerlei Info hierzu bekommen.
Auf mehrere Nachfragen unseres Reisebüros in den letzten 2 Wochen immer die Auskunft: Wir arbeiten an einer Lösung.Heute nun ( gestern, es ist ja schon nach Mitternacht ) die Auskunft:
Wir können kostenlos stornieren, da es sich um eine X-Aldiana Buchung handle, könne keine Umbuchung gemacht werden und wir sollten dann eben neu buchen.
Der Haken bei der Sache, das neue Angebot mit anderer Fluggesellschaft wäre pro Person EUR 218,00 teurer.
Kann es sich Aldiana so einfach machen?
Ich habe im Internet eine Flugverbindung gefunden, die preislich ähnlich wäre, wie die ursprünglich gebuchte Reise.Wir und auch unser Reisebüro sind ziemlich sauer.
Kann uns jemand helfen?
Danke
hotcurry3 -
Hallo,
Ihr könnt den Aldiana-Club Zypern auch mit eigener Anreise buchen und Euch selber günstige Flüge suchen, wenn Aldiana nicht in der Lage ist, adäquate Flüge anzubieten. -
Holginho:
...einem Veranstalter dessen AGB bei Deiner Buchung anerkannt und akzeptiert (aber offensichtlich nicht gelesen) hast!Ich habe die AGB schon gelesen, aber zu unserem Fall keinen Hinweis gefunden.
Eine Änderung oder Umbuchung wollen wir ja nicht, aber müssen wir, bedingt durch die Insolvenz.
Liegt denn keine Pflicht zur Beförderung bei Aldiana? -
Eine Ersatzbeförderung wurde ja angeboten.
Bitte AGB Punkt 4.3 durchlesen.
Hier handelt es sich um eine Erhöhung der Beförderungskosten, die mehr als 4 Monate vorher stattfindet und somit zulässig ist.
Bei mehr als 5% Preiserhöhung kannst du kostenlos zurücktreten, was Dir ebenfalls angeboten worden ist. -
Ansich entschied der EuGH, dass auch eine im dynamic packaging zusammengestellte Reise unter den Gesichtspunkten des §651 BGB zu bewerten ist. Damit ist das Buchungsportal Veranstalter und für die fehlerunbehaftete Erbringung aller Reiseleistungen verantwortlich, im speziellen die der einzelnen Leistungsträger.
Dieses sog. Club Tour Urteil wurde allerdings im September 2010 durch eine Entscheidung des BGH spezifiziert, wonach die Vermittlung verschiedener Reiseleistungen nach Wunsch des Kunden - beispielsweise durch ein Reisebüro - nicht automatisch zum Veranstalter macht.Es muss also der jeweilige Einzelfall betrachtet werden und spielt die Methode der Buchung eine nicht unwesentliche Rolle.
Bei der Buchung eines dynamischen Pakets über einen X-Veranstalter im Rahmen seines durch verschiedene Plattformen gestützten Portals sollte die Pflicht zur ersatzweisen Erbringung des Leistungsteils Flug gelten, womit es sich XALD aus meiner Sicht mit der Auskunft an hotcurry hier etwas sehr einfach macht.
Imho spielt es übrigens keine Rolle, weshalb der Leistungsträger Flug diesen nicht erbringen kann.Eine Beurteilung der Möglichkeiten ist jedoch nur in Kenntnis aller relevanten Einzelheiten möglich. In diesem Fall würde ich tatsächlich einen Fachanwalt um Rat bitten, wobei die profane Aussage der Flug könne durch die Besonderheit des dp "nicht umgebucht" werden als bei weitem nicht ausreichend betrachtet werden dürfte.
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Danke für eure Meinungen.
Ich möchte euch nun das Ergebnis des heutigen Gesprächs mit Aldiana mitteilen. Es hilft hoffentlich einmal jemandem, der in einer ähnlichen Situation steckt.
Die ursprüngliche X-Aldiana Buchung wurde kostenlos storniert.
Eine neue Buchung mit alternativem Flug wurde, für uns kostenneutral
als Aldiana Buchung eingegeben.
Lediglich wurde die Zimmerkategorie eine Stufe tiefer, als S-Kategorie eingebucht. Der Unterschied ist im Club lediglich die Lage des Zimmers.
Aber die freundliche Dame von Aldiana hat uns versprochen, die Lage unseres ursprünglichen Zimmerwunsch, der ja aber auch unverbindlich gewesen wäre, per Mail an den Club weiterzugeben.Dank des Einsatzes der Mitarbeiterin unseres Reisebüros hat sich alles für uns zum Guten gewandt. Es ist eben doch kein Fehler, in einem Reisebüro zu buchen, zu dem man Vertrauen hat und die Mitarbeiter kennt.
Und es zeigt doch, dass die AGBs doch nicht so eindeutig waren, wie manch einer hier im Forum gedacht hat.
ALLES wird gut
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Die AGB sind durchaus "eindeutig"...
...können aber im Rahmen einer Kulanz durchaus auch "ignoriert" werden.
Und ja, oh wunder, auch wenn einige Urlauber mit den Dauer-Lieblingsvokabeln "Abzocker und Betrüger" im Zusammenhang mit diversen RV nicht müde werden das anders zu propagieren, es gibt durchaus (sogar recht häufig, Kulanzverhalten der RV!
Aber, egal wie - schön, das alles gut für Dich ausgegangen ist. Schönen Urlaub!
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@hotcurry
Nach meinen nicht eben wenigen Erfahrungen mit den Aldiana Zimmerkategorien ist das ein gutes und kundenorientiertes Ergebnis.
Da Alidana ein gutes und kundenorientiert handelndes Unternehmen ist, hätte sich dieses Zuvorkommen sicher auch direkt zwischen dir und dem Veranstalter erwirken lassen - trotzdem nobel, dass du den Einsatz des Dienstleisters Vermittler löblich erwähnst.Allerdings ist der Rückschluss auf eine mangelnde Eindeutigkeit der AGB ein Irrtum und wäre ggf. erst in einer gerichtlichen Auseinandersetzung festzustellen gewesen.
Ich gebe dir insofern Recht, als die AGB sich jederzeit an den Bestimmungen des BGB messen lassen müssen, in diesem Falle wurde aber recht unbürokratisch eine serviceaffine Lösung herbeigeführt ohne die Gewissheit, der Anspruch hätte unbedingt vor Gericht standhalten müssen.
Das motiviert vielleicht andere Betroffene zur Nachverhandlung, dieselbe Lösung sollten sie jedoch daraus nicht selbstverständlich ableiten. Hier ist imho schon zu differenzieren.Fazit: Alles wurde gut - happy holidays!
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Und für den Herrn "AGB-Papst" ganz persönlich:
Die AGB sind das Papier nicht wert auf welchem sie gedruckt sind, wenn sie Gerichtsentscheiden widersprechen. Punkt! Da kannst deine Leier noch so oft wiederholen, sie wird dadurch nicht richtiger. -
Ja wenn und zwar spezifischwidersprochen wurde!
rolleyes
Mach doch nicht unnütz Stimmung traveller4073?! - das mutet ebenfalls recht päpstlich an - und zwar bei deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit effektiver Erprobung. -
ich kann´s halt nimmer lesen! In jedem zweiten reiserechtlichen Thread die gleiche belehrende Falschmeldung...

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vonschmeling:
...
Ich gebe dir insofern Recht, als die AGB sich jederzeit an den Bestimmungen des BGB messen lassen müssen.
...Come non detto, wie der Italiener dazu sagt!
