Reiserücktritt möglich?
-
Hallo zusammen,
ich habe gestern bei Holidaycheck eine Reise nach Kreta über den Veranstalter Schauinsland gebucht. Wichtig war Strandnähe, All-inclusive und Transfer. Alles schien passend, schön und gut, also habe ich gebucht.
Heute kam die Mail von Schauinsland, wo folgendes drin stand: "ENTGEGEN DER KATALOGAUSSCHREIBUNG SIND DIE ANGEGEBENEN AI-PREISE DIE HP-PREISE."
Ich dachte, das es sich um einen Irrtum handeln muss...in der Mail von Holidaycheck stand das Gleiche...also habe ich den Buchungsvorgang nochmal neu gestartet, alles so angegeben wie bei der eigentlichen Buchung und im Übersichtsfenster bevor man "Jetzt zahlungspflichtig buchen" klickt, alles gecheckt. Dort stand dann auch welches Hotel es ist, dass es All Inklusive ist, Transfer inklusive ist, usw...was ich gestern nicht gesehen und angeklickt habe war das versteckte "Mitteilung des Veranstalters". Wenn man nämlich dort drauf klickt, steht da auch das "ENTGEGEN DER KATALOGAUSSCHREIBUNG SIND DIE ANGEGEBENEN AI-PREISE DIE HP-PREISE."...ich empfinde das als eine bewusste Betrugsmasche und arglistige Täuschung!!! Überall steht, dass es All Inklusive ist und im Kleingedruckten in einem externen Fenster steht dann, dass es doch nur Halbpension ist. Da ein Reiserücktritt kostenfrei nicht möglich ist, würde ich gerne wissen, ob das ein Sonderkündigungsrecht ist, der einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag erlaubt.Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten im Voraus
-
Ich rate dir ausdrücklich zur Zurückhaltung mit derartigen Vorhalten.
Eine bewusste Täuschung ist der Vorwurf einer Straftat - das ist hier ausgesprochen unangemessen.Wesentlich empfehlenswerter als hier mit so scharfem Geschütz aufzuschlagen wäre die sachliche Verhandlung mit deinen Geschäftspartnern. Sofern diese Korrektur des Ausschreibungstextes tatsächlich wenig offensichtlich war, wird man dir sicherlich entgegenkommen. Eine massive Inkriminierung allerdings dürfte den Spielraum für eine kulante Abwicklung erheblich beeinträchtigen.
Einen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht sehe ich soweit nicht - es fällt in die Sphäre deiner Obliegenheiten als Kunde, dich genauestens über das Angebot und seinen Rahmen zu informieren.
Arglist kann ich schon gar nicht erkennen, vermutlich ist es technisch ad hoc die einzige Möglichkeit, auf eine fehlerhafte Ausschreibung hinzuweisen. Ob das Feld "Hinweise des Veranstalters" tatsächlich "versteckt" ist, vermag ich ohne Nennung des Hotels nicht zu bewerten.Kurz gefasst sind deine Rechte imho nicht sonderlich weitreichend, du solltest also eine Eskalation durch irgendwelche haarsträubenden Unterstellungen möglichst vermeiden und dem Weg der sachlichen Klärung den Vorzug geben.
-
Den Threadtitel habe zumindest schon mal abgeändert, zum Eigenschutz
Der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges bzw. arglistiger Täuschung ist hier sicherlich nicht gegeben. Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen in einem öffentlichem Raum.
vonschmeling hat ja schon nach dem Hotel gefragt, ich hiermit auch.
Als Grundlage für eine Einigung, ist dieser Beitrag schlichtweg ungeeignet :?
-
Fuer eine kostenfreie Stornierung, basierend auf BGB Para 119, sehe ich sehr gute Chancen. Denn wenn bei er Buchung, offensichtlich und nicht erst durch anklicken von Zusatzfeldern, bekannt gewesen waere das der Preis nicht fuer AI ist, waere die "Willenserklaerung" wohl nie abgegeben worden.
-
Ich sehe vernünftiges Potenzial bereits in direktem Kontakt mit den Vertragspartner, ganz ohne §§ ...
-
Finger heb und nachfrag

Zitat:
Einen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht sehe ich soweit nicht...
Kurz gefasst sind deine Rechte imho nicht sonderlich weitreichend....Ich sehe vernünftiges Potenzial bereits in direktem Kontakt mit den Vertragspartner
Zitat Ende
Und was wenn die, von dir vorgeschlagene, Kulanz-Masche nicht zieht?
Also wenn ich einem Vertragspartner schriftlich eine Vertragskuendigung mitteile dann schreibe ich immer auf welcher, vertraglichen oder gesetzlichen, Basis die Kuendigung erfolgt und schreibe nicht dass er doch bitte so lieb und nett sein soll mich aus dem Vertrag zu entlassen.

-
Wie gesagt - ich kann nicht ermessen, wie anspruchsvoll es sich tatsächlich gestaltet auf den entscheidenden Hinweis zur Berechnungsgrundlage zu gelangen ...
Leider weist die Erfahrung, dass es überwiegend oberflächliches Lesen ist, welches derlei Irrtümer verursacht und nicht etwa mutwillig "versteckte Hinweise" wie hier unterstellt.
Du solltest auch nicht glauben machen wollen, dass mit einer Anfechtung (sei es nun wegen eines Erklärungs- oder eines Inhaltsirrtums) alles im Handstreich zu erledigen ist. Immerhin hat der t.o. nicht irrtümlich für 22 anstatt für 2 Personen gebucht und auch keinen Flug nach Bordeux anstatt nach Porto.
"Ich habe nicht genau gelesen" ist nun einmal keine belastbare Argumentation.Du magst es anders handhaben, ich jedenfalls würde im vorliegenden Fall entschieden davon abraten, sich mit einer schriftlichen Kündigung auf §§119 zu berufen.
Zum einen weil ich unterstelle, dass der t.o. Erklärungen zur Plausibilität mutmaßlich schuldig bleiben müsste, zum anderen wegen der tatsächlichen Rechtsfolgen.
Immerhin muss der Anfechtende den Vertrauensschaden ersetzen, was im Klartext bedeutet die Stornokosten tragen. -
Hallo Zs,
bei der Buchung müssten doch die Konditionen entsprechend geändert gewesen sein, also anstelle von AI müsste doch in der Buchungbestätigung bereits HP gestanden haben, oder bin ich hier falsch? Wenn dies nicht geändert war, also die Bestätigung auf AI gelautet hat, wieso muss ich dann Stornokosten bezahlen?
Ich würde auf jeden Fall erst Mal versuchen mit dem RB Verbindung aufzunehmen wegen der Stornogebühren, da ich ja auf keinen Fall zu diesen geänderten Konditionen aber zum selben Preis wie vorher in Urlaub möchte.LG
Eva -
Hallo,
kann natürlich sein, dass hier echte Juristen unterwegs sind. Falls nicht, rein vorsorglich: Achtet bitte auf die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem hier doch schon recht individuelle Rechtsberatung stattfindet.
-
Falls doch, Jürgen - achte mal auf den ausdrücklichen Hinweis, dass die Beiträge im Forum keine Rechtsberatung darstellen - wobei ich eine solche hier auch nicht entdecken kann.
Der eine sagt, ich würde es so machen, der andere schlägt etwas anderes vor. Punkt.
Hat mit "Beratung" nichts zu tun, sondern sind lebenshilfliche Hinweise aus eigener oder kolportierter Erfahrung mit gleichen oder ähnlichen Situationen.Dabei spielt es keine Rolle, welcher Beschäftigung die einzelnen User außerhalb dieses Forum nachgehen, dient die Teilnahme allein dem Motto "Urlauber helfen Urlaubern" und zwar nicht auf der Basis einer "Dienstleistung" - welchen Genres auch immer.

-
Der Threaderöffner scheint ja nicht wirklich an Vorschlägen interessiert, oder irre ich mich @ Gelegenheitsurlauber?
-
@mkfpa: Die rechtliche Bewertung individueller Sachverhalte, mit der Benennung von Rechtsgrundlagen und der Einschätzung von Erfolgsaussichten (besonders Beitrag v. 21.02.2015), ist immer problematisch. Du richtest Dich ja auch konkret an den Fragesteller, und nur in zweiter Linie an die Allgemeinheit.
@vs: Die Beschäftigung der User dürfte eine Rolle spielen, da nach dem RDLG Juristen (entgeltlich oder unentgeltlich) beraten dürfen, andere eben nicht. Ich meine auch, dass an o.g. Kriterien objektiv zu bemessen ist, ob eine Rechtsberatung stattfindet, unabhängig davon dass irgendwo im Forum steht, dass man das nicht darf oder es keine sein soll.Möchte aber nicht rumschlaumeiern, mir ist das einfach nur aufgefallen. Letzten Endes muss jeder User selbst wissen, was er eingibt, und wenn´s auch den Admin nicht stört, geht´s meine Wenigkeit erst recht nix an.
-
Curiosus!! Es ist wichtig, ob hier etwas stattfindet, was mit einiger Wahrscheinlichkeit verboten ist. Das hat mit Fun-Forum nichts zu tun. Entsprechend zu meinem letzten Beitrag lass ich´s jetzt aber zu diesem Thema.
-
Jürgen!!

Du kannst davon ausgehen, daß HC sich z.B. etwas dabei gedacht hat, dieses Unterforum von ursprünglich "Reiserecht" in jetzt schon recht lange "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" umzubenennen und zudem (auch z.B.) sehr deutlich auf gewisse Dinge hinweißt. Man achte dabei u.a. auf dieses hier:http://www.holidaycheck.de/thema-Reiserechts+Forum+ersetzt+keine+Rechtsberatung-id_138125.html
Ich stelle aber auch die Frage: Was hat dies alles mit dem Thema von diesem thread zu tun? ...und entschuldige mich für mein O.T.-Beitrag!
-
Ein Tipp - beispielsweise der zur Vermeidung inkriminierender Unterstellungen - bezieht sich auf den Umgang mit den Medien, ein anderer beschreibt die individuelle Handhabe eines Users - dies als "Rechtsberatung" und gar verboten misszuverstehen ist schon recht abenteuerlich ...
Insofern spielt es in der Tat keine Rolle, welchen beruflichen Hintergrund die User haben.Leider scheinen die diversen Vorschläge - wie schon von Ahotep bemerkt - beim t.o. kein besonderes Interesse zu erwecken, was den Diskurs in Sachen RDLG noch überflüssiger macht.
Getreu dem Motto, lieber ein bisschen Provokation als zu viel sachliche Langeweile?
Schönen Dank ... :? -
@Gelegenheitsurlauber
Willkommen im Forum.Zu "versteckte 'Mitteilung des Veranstalters' ":
Diese Mitteilung ist nicht "versteckt" sondern deutlich rechts in Rot im Buchungsformular zu finden. Infos werden u. a. dort erteilt im Hinblick auf z. B. die besonderen Buchungsbedingungen der X-Ableger größerer Veranstalter, auf z. B. eine mögliche Übernachtung auf dem Festland je nach Ankunfts- oder Abflugzeit, auf z. B. Besonderheiten bei der Verpflegungsstufe, usw. usf. Demzufolge - auf jeden Fall lesenswert. :?
Nun hast du die Mitteilung nicht gelesen und den Hinweis auf die Korrektur verpasst.
Im Hinblick auf eine mögliche Lösung möchte ich mich @vonschmeling anschließenvonschmeling
Sofern diese Korrektur des Ausschreibungstextes tatsächlich wenig offensichtlich war, wird man dir sicherlich entgegenkommen.
Wäre nett, wenn du dich noch einmal melden und uns mitteilen würdest, wie es ausgegangen ist.