Allg. Reisebed. RSD - höhere Kosten bei Nichtteilnahme an Verkaufsveranstaltung?
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Hallo Forianer,
ich fahre Ostern mit RSD für 199 € nach Zypern und die Türkei. Am letzten Tag steht Antalya auf dem Programm sowie zwei Verkaufsveranstaltungen Leder und Schmuck.
Eigentlich wollte ich mich in Antalya absetzen und statt Schmuck und Leder in der Altstadt bleiben und dann auf eigene Faust am nächsten Tag zum Flughafen.Jetzt aber die ARB von RSD:
"13.5. Bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung (z.B. nur Flug, nicht Hotel) ist für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist, als das tatsächlich vereinbarte."Heißt das, wenn ich auf die Programmpunkte Verkaufsveranstaltung verzichte, muss ich nachträglich mehr bezahlen???
--> Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung:
Letzte Übernachtung sowie Verkaufsveranstaltungen Leder und Schmuck
--> dann höheres Entgelt, da die Reise ohne Verkaufsdingens teurer gewesen wäre???Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank für eure Antworte(en)!
Kathi
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Hier geht es nicht um "Erfahrungen" sondern die rechtliche Relevanz entsprechender Abreden/ Geschäftsbedingungen.
Diesen hast du mit der Buchung zugestimmt - bis hin zu eventuellen Nachberechnungen im Falle eigenmächtiger Änderungen der Reise.
Sicherlich kannst du sie angreifen, musst dafür aber selbst aktiv werden und kannst nicht erwarten, hier schon vorgefügte Lösungen zu finden.
:? -
Hinsichtlich der Verkaufsveranstaltungen würde ich mir da keine Sorgen machen. In den ARB wird von einer Nichtinanspruchnahme einer TeilLEISTUNG gesprochen, die Leistungen sind auf der Homepage von RSD aufgeführt und dort werden die Verkaufsveranstaltungen - im Gegensatz zur Seite Reisedetails - nicht erwähnt.
Die zitierte Vorschrift soll meiner Meinung nach verhindern, dass man die offensichtlich günstigen Flugpreise nutzt, sich vor Ort dann ein ganz anderes Hotel bucht (DAS ist nämlich unter "Leistungen" aufgeführt) und am Abreisetag wieder bei der Gruppe auftaucht.
Außerdem müsste RSD eine "Nachzahlungsforderung" vor einem deutschen Gericht durchsetzen - wegen Nichtteilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. Mit der Nummer kämen sie garantiert in die Medien!
Ich würde die Verkaufsveranstaltungen sausen lassen und mich abends mit dem Taxi zum Hotel bringen lassen.
@vonschmeling
In welchem Satz hat die Themenstellerin erwartet, "vorgefügte (hää?) Lösungen zu finden"? -
Die t.o. möchte einen Hotelaufenthalt eigenmächtig ersetzen.
Ich sehe darin zwar auch kein Risiko für evtl. Nachforderungen, aber immerhin wird eine Teilleistung nicht in Anspruch genommen und sind die AGB hinsichtlich dieses Umstandes auslegbar.
Nun hat Kathi das Hotel in der Pampa ja mit der Reise bezahlt, insofern dürfte es tatsächlich schwerfallen zusätzliche Kosten zu verargumentieren für nur eine Übernachtung.@Kathi
Nicht vergessen:
Rückflugzeit selbst bestätigen lassen sofern du unabhängig zum Flughafen anreist. -
Vielen Dank! Ich berichte später dann darüber wie's war.
Kathi