Ist das Reisebüro auskunftspflichtig?
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Hallo!
eine Frage an Euch.
Bei einem Schadensfall in der Reiserücktrittskostenversicherung, ist das Reisebüro dem Versicherer auskunftspflichtig, z.B. über weitere Reisebuchungen zu einem späteren Reisezeitraum?
Wenn eine spätere Reise gebucht oder eine Option storniert wurde, wäre das für den Versicherer, im Rahmen der Schadensbearbeitung, überhaupt relevant?
Danke für Eure Antworten!
LG Helga
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An sich darf eine Auskunft über persönliche Geschäfte nur dann an Dritte herausgegeben werden, wenn sie innerhalb eines Verfahrens relevant ist und von einer der streitenden Parteien gefordert wird. Regelmäßig müssen die am Geschäft Beteiligten dies ggf. autorisieren.
Ich verstehe allerdings nicht das Motiv deiner Nachfrage und würde evtl. besser Stellung nehmen können mit etwas genauerer Fallbeschreibung ...
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Also wenn die weitere gebuchte Reise kurzfristig nach dem 1. Termin ist, zum gleichen Reiseziel führt und weniger kostet als die Reise die man mithilfe der RRV storniert könnte man über die Motive des Rücktritts schon ernsthaft nachdenken.

Da hätte der Versicherer sicher Interesse, will Dir jetzt aber nichts Böses unterstellen und sehe es wie vonschmeling, dass das RB nur Auskunft erteilen darf, wenn der Reisende sein vorheriges Einverständnis gibt. -
Kurzum:
Ohne Not ist das Reisebüro keinesfalls zur Herausgabe persönlicher Daten verpflichtet.Welches Interesse ggf. Versicherer haben können, gewisse Recherchen zu vertiefen spielt auch insofern keine (rechtliche) Rolle als sie unrecht erlangte Ergebnisse vor Gericht nicht verwenden könnten.
Schlimmstenfalls werden sie demnach Muttern den Abschluss einer weiteren Versicherung auf Reisen verweigern ... -
Ihr habt mir sehr geholfen und mich etwas beruhigen können, vielen Dank dafür!
Liebe Grüße
Helga