Flightright
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Halte ich für Wunschdenken - im Sinne der Inkassounternehmen.
Ein vorsätzliches "Abwimmeln" von Beschwerdeführern kann ein Luftverkehrsunternehmen ggf. doppelt und dreifach treffen, bzw. kann man sich in diesem Fall an die nun wahrlich häufig erwähnte SÖP Schlichtungsstelle wenden.
Ich bestreite weiterhin die Authenitzität des Wertes "7 von 10", es sei denn meine Erfahrung widerspricht vollkommen der "Regel" ... -
Ok, dann noch mal als wirklich letztes Post zu diesem Thema.
Du darfst nicht davon ausgehen, dass die Mehrheit der Flugreisenden auf deinem Nivea ist und sich mit allen fazetten der rechtlichen Möglichkeiten auskennt. Die meisten reklamieren gar nicht, weil sie die Rechtslage noch immer nicht kennen. Wer dann doch mal was gehört hat, ist mit dem Angebot von Flightright gut aufgehoben. Nur die wenigsten haben das Wissen um die Möglichkeiten, selbst die Forderungen einzutreiben oder trauen sich zu, nach einem negativen Bescheid der Fluggesellschaft ihre Ansprüche weiterzuverfolgen.
Immer bedenken: HC Forum ist nicht der Nabel der Welt und die User im Forum stellen eine vernachlässigbare Größe dar.
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richtig, @soooommmmer
wenn die möglichkeiten des verbrauchers noch nicht einmal benannt werden, weiß der durschnittliche urlauber, der 1 mal im jahr fliegt und maximal 1 mal in seinem leben mit derartigem konfrontiert wird, nicht genau was seine rechte sind.
kaum einer kennt die möglichkeit, die SÖP in anspruch zu nehmen. -
Hier mal als Beispiel die Reklamation bei der Condor.
Ich glaube nicht, dass für dessen Benutzung eine besondere Qualifikation nötig ist.Hier das Onlineformular der SÖP, auch keine Diplomarbeit würde ich meinen ... ?
Damit haben dank meines Geblubbers immerhin die Leser hier eine konkrete Möglichkeit zu ermessen, was an "Arbeit" und Wissensvorsprung von ihnen erwartet wird, falls sie keine große Lust verspüren, ein Inkasso oder einen Anwalt zu bereichern.
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Die benutzung an sich ist easy.
Das hat auch niemand bestritten.
Auf der homepage erst einmal dort hin zu finden (wenn man aus eigenmotivation handelt und nicht dem link folgt) , ist deutlich zeitäufwändiger.
Und was folgt dann ? Dann schickt man den ausgefüllten bogen ab. Und nimmt sich das für 3 wochen später auf termin. wenn nichts eingegangen ist, verlöngert man ggf eine Woche diese frist. Wenn dann ncihts da ist, erinnert man telefonsich. Oder auch Schriftlich. und nimmt sich das wieder auf termin. usw und sofort.
für manche ist das eben stress, dessen man sich nicht aussetzen will.Es werden hier dem ratsuchenden alle möglichkeiten inlusive der etwaigen pferdefüsse aufgezeigt.
es kann doch jeder selbst entscheiden, wessen hilfsmittel man sich bedient. -
Man google Condor Beschwerde und gelange (fast!) direkt zum verlinkten Formular, gleich auf Platz 2 - nach flightright ...
Die Aussage lautete, die wenigsten wüssten um die Möglichkeiten zur Einrede, daher die Links.
Ich verbiete doch niemandem sich der Inkassounternehmen zu bedienen, also lass nu mal gut sein. -
Wie gesagt: Ich habe nicht den Anspruch die Welt zu retten sondern nur den, das Forum zur Information der Teilnehmer zu nutzen.
Wenn einer der 52786 Seitenbesucher sich denkt "Prima, Versuch macht kluch!"
war´s die "Mühe" wert ... -
Ist es nicht günstiger an eine Rechtsanwaltkanslei sich wenden und Provisionkosten sparen?

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Bei Flightright hat man kein Risiko. Hier wird erst bei Erfolg die Provision einbehalten. Wenn der Erfolg ausbleibt hat man keine Kosten. Ein Anwalt will sein Geld, ob Erfolg oder Niederlage das ist egal. Ich habe mich schon 2x von Flightright vertreten lassen und war immer sehr zufrieden. Ich hatte keinerlei Arbeit, außer die Vollmachten zu unterschreiben, dass sie mich vertreten dürfen. Ansonsten wurde ich immer über jeden Schritt von Flightright genau informiert per eMail. Und wie gesagt, man hat null Risiko und keine Arbeit. Außerdem kommt flighright auch eher an die Flugdaten oder sonstige Daten als ein normaler Anwalt. Und bei flightright sind Anwälte, die sich im Reiserecht sehr gut auskennen!
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Das ist etwas pauschal formuliert. Geht man nicht mit flightright im Falle eines Prozesses wird man sehr wohl zur Kasse gebeten.
Außerdem werden die Kosten im Falle des Obsiegens dem Beklagten aufgebrummt - insofern ist es selbstverständlich günstiger sich einen Anwalt zu nehmen. Arbeit hat man auch keine, die macht ja der sich dann ... -
Bei Flightright hat man kein Risiko. Hier wird erst bei Erfolg die Provision einbehalten. Wenn der Erfolg ausbleibt hat man keine Kosten. Ein Anwalt will sein Geld, ob Erfolg oder Niederlage das ist egal. Ich habe mich schon 2x von Flightright vertreten lassen und war immer sehr zufrieden. Ich hatte keinerlei Arbeit, außer die Vollmachten zu unterschreiben, dass sie mich vertreten dürfen. Ansonsten wurde ich immer über jeden Schritt von Flightright genau informiert per eMail. Und wie gesagt, man hat null Risiko und keine Arbeit. Außerdem kommt flighright auch eher an die Flugdaten oder sonstige Daten als ein normaler Anwalt. Und bei flightright sind Anwälte, die sich im Reiserecht sehr gut auskennen!
@domrepfan1995 sagte:
..... Außerdem kommt flighright auch eher an die Flugdaten oder sonstige Daten als ein normaler Anwalt. Und bei flightright sind Anwälte, die sich im Reiserecht sehr gut auskennen!
Wie kommst Du zu der ersten Aussagen und zur zweiten kann ich Dir nur sagen, daß es durchaus noch Fachnawälte für Reiserecht gibt, die nicht für Flightright arbeiten?!
Deine guten Erfahrungen seien Dir gegönnt, interessant wäre zu wissen, ob Du sie bei Deinen Fällen überhaupt gebraucht hättest, oder die Fälle so eindeutig waren, daß sie wie die meisten nach Schema F abliefen und mit ein paar Klicks zum Standardschreiben eines Sachbearbeiters und noch nichtmal Anwaltes bei Flightright erledigt werden konnten.
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Flightright kennt keine anderen Daten zu Flug- und Verspätungszeiten als der Pax selbst. Und wenn es mit dem Formular nicht klappt, schreibt man das eben als kurzen Brief mit Fristsetzung zusammen und opfert paar Euro für Einschreiben/Rückschein.
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Ich kann allen 3 Vorschreibern nur zustimmen, hinsichtlich der Erfolgsquote sind die Aussagen der einschlägigen Inkassounternehmen schlichterdings Zahlen ohne jede Aussage. Ich würde behaupten, dass weit über 80% der Fälle so eindeutig sind, dass sich Betroffene die Erfolgsprämie sparen und selbst zum Erfolg kommen können. Die Aussage "98% erfolgreich" könnte genauso für direkt eingebrachte Forderungen stehen.
Ein Formular ausfüllen muss man auch zur Beauftragung eines Inkassounternehmens, mir ist daher schleierhaft, weshalb man mehr "Arbeit" haben sollte bei einer direkten Einrede.
Ich hab im letzten Jahr eine ganze Reihe von Beschwerden gem. VO(EG)261/04 begleitet - alle eindeutigen sind ohne Umschweife mit einer Entschädigung der Fluggäste erledigt worden, ohne Anwalt oder Inkasso - auch noch weniger lufthanseatisch beleumundeten Airlines.
Insofern ist die oft wiedergegebene Behauptung, man können beim Luftverkehrsunternehmen XY nur mit anwaltlicher Hilfe zu seinem Recht kommen, längst überholt. Zudem gibt es immer mehr Entscheidungen zu Grenzfällen - beispielsweise einer Beschädigung des Flugzeugs beim Beladen / Vogelschlag - was das Prozessrisiko für die LVU enorm erhöht.
Leider berichten Betroffenen eher selten von ihren Erfolgen, damit entsteht der Eindruck es gebe sie nicht. Das ist jedoch ein Irrtum.
Ich habe generell eine tiefe Abneigung gegen Inkassounternehmen und würde ihre Bevollmächtigung tatsächlich nur bei sehr schwindligen Parametern anraten. -
doc, ich hatte es vorher mit jeweils einem Schreiben an die entsprechende Fluggesellschaft versucht, doch die Fluggesellschaften wollten sich rausreden. Einmal wären es angeblich die schlechten Wetterverhältnisse gewesen, dabei war dies ein Tag früher, an diesem Tag war das Wetter ok und das andere Mal wollten sie nicht zahlen, weil es ein außergewöhnlicher Defekt der Klimaanlage war. Also habe ich flightright eingeschaltet. Außer mir haben auch andere Fluggäste keinen Erfolg mit dem Schreiben an die Fluggesellschaft oder Schlichtungsstelle gehabt. Denn man hat ja Kontaktdaten ausgetauscht und man sich untereinander informiert, wer was gemacht hat. War ja genug Zeit da, da die Flüge mind. 6 Stunden Verspätung hatten. Über flighright hatten wir Erfolg. Also ganz so einfach wie Ihr hier schreibt, ist es auch nicht. Außerdem kann jeder machen was er will! Hauptsache man hat Erfolg. Vonschmeling weiß eh immer alles besser hier!!!!!!!!!!!!!!!!
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Natürlich kann jeder machen was er will ... das schließt doch aber nicht aus, zuerst preiswertere Methoden zu empfehlen? Zumal man - wie du! - bei Misserfolgen immer noch die Möglichkeit hat sich unterstützen zu lassen.
Außerdem gibt es inzwischen eben einen Wandel in der Attitüde vieler Airlines, und sie versuchen sich beispielsweise bei technischen Defekten kaum noch an einer Ausrede. M.E. kann man genauso gut wie an flightright zu schreiben eben direkt antworten, dass die Angaben zum Verspätungsgrund keine exkulpierende Wirkung entfalten und man deshalb auf seinem Anspruch besteht.
Immerhin geht es bei Langstrecke um 180 € pro Ticket, die man (möglicherweise unnütz!) dem Inkasso überlässt. -
Natürlich kann jeder machen was er will ... das schließt doch aber nicht aus, zuerst preiswertere Methoden zu empfehlen? Zumal man - wie du! - bei Misserfolgen immer noch die Möglichkeit hat sich unterstützen zu lassen.
Außerdem gibt es inzwischen eben einen Wandel in der Attitüde vieler Airlines, und sie versuchen sich beispielsweise bei technischen Defekten kaum noch an einer Ausrede. M.E. kann man genauso gut wie an flightright zu schreiben eben direkt antworten, dass die Angaben zum Verspätungsgrund keine exkulpierende Wirkung entfalten und man deshalb auf seinem Anspruch besteht.
Immerhin geht es bei Langstrecke um 180 € pro Ticket, die man (möglicherweise unnütz!) dem Inkasso überlässt.Die Einkommensteuererklärung wäre für die meisten unselbständig Beschäftigten auch kein Problem, trotzdem geben diese viele in professionelle Hände, die Geld dafür nehmen.
Dienstleistung hat eben seinen Preis und es ist ja - zum Glück - jedem selbst überlassen, ob er sich seine Bequemlichleit etwas kosten lassen will.
Ich verstehe daher überhaupt nicht, mit welcher Verve hier versucht wird, den Leuten Flugverspätungsentschädigungsdienstleister auszureden

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Ich kann allen 3 Vorschreibern nur zustimmen, hinsichtlich der Erfolgsquote sind die Aussagen der einschlägigen Inkassounternehmen schlichterdings Zahlen ohne jede Aussage. Ich würde behaupten, dass weit über 80% der Fälle so eindeutig sind, dass sich Betroffene die Erfolgsprämie sparen und selbst zum Erfolg kommen können. Die Aussage "98% erfolgreich" könnte genauso für direkt eingebrachte Forderungen stehen.
Ein Formular ausfüllen muss man auch zur Beauftragung eines Inkassounternehmens, mir ist daher schleierhaft, weshalb man mehr "Arbeit" haben sollte bei einer direkten Einrede.
Ich hab im letzten Jahr eine ganze Reihe von Beschwerden gem. VO(EG)261/04 begleitet - alle eindeutigen sind ohne Umschweife mit einer Entschädigung der Fluggäste erledigt worden, ohne Anwalt oder Inkasso - auch noch weniger lufthanseatisch beleumundeten Airlines.
Insofern ist die oft wiedergegebene Behauptung, man können beim Luftverkehrsunternehmen XY nur mit anwaltlicher Hilfe zu seinem Recht kommen, längst überholt. Zudem gibt es immer mehr Entscheidungen zu Grenzfällen - beispielsweise einer Beschädigung des Flugzeugs beim Beladen / Vogelschlag - was das Prozessrisiko für die LVU enorm erhöht.
Leider berichten Betroffenen eher selten von ihren Erfolgen, damit entsteht der Eindruck es gebe sie nicht. Das ist jedoch ein Irrtum.
Ich habe generell eine tiefe Abneigung gegen Inkassounternehmen und würde ihre Bevollmächtigung tatsächlich nur bei sehr schwindligen Parametern anraten.@vonschmeling sagte:
Ich habe generell eine tiefe Abneigung gegen Inkassounternehmen und würde ihre Bevollmächtigung tatsächlich nur bei sehr schwindligen Parametern anraten.
Und genau aus diesem Grunde versuchst du schon lange jedem hier auszureden, sich an Inkassounternehmen zu wenden.
Burton hat es ganz richtig geschrieben, es sollte jedem selbst überlassen sein sich die Bequemlichkeit etwas kosten zu lassen.
Und deine Aussage, das von den Airlines Einschreiben von Privaten und Inkassos gleich bahandelt werden, halte ich nach wie vor für ein Märchen. Wer sich lange hinhalten und vertrösten lassen will kann ja sein Glück selbst versuchen, wer eine schnellere und nervenschonendere Methode sucht kann sich der Inkassounternehmen bedienen, ebnen mit finanziellen Einbußen. -
Nochmal: Zur Eigeninitiative zu ermutigen ist nicht gleichbedeutend mit etwas ausreden zu wollen.
Ich stehe den Mythen über die Allmacht der Fluginkassounternehmen nun einmal kritisch gegenüber und erlaube mir, dies als meine persönliche Meinung hier beizutragen.
Man kann sie gerne ignorieren, damit habe ich nicht das geringste Problem!
Ebenfalls meine persönliche (sehr aktuelle!) - der weit überwiegende Teil der direkten Einreden wurde zu Gunsten des Antragstellers entschieden. Ohne lange Hinhaltemanöver und Ausredenarien.
Das bitte ich zu akzeptieren, möglichst ohne Analyse meiner vermeintlichen Verve!
@wiener-michl
"Märchen" ist wiederum deine Interpretation. Ich nehme nicht an, dass du das Gegenteil beweisen kannst?
Von daher - lass gut sein.
