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Unterschiedliche AGB

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dat_paulinscheD Offline
    dat_paulinscheD Offline
    dat_paulinsche
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Reisende,
    vielleicht gibt es unter Euch ja einen Profi, der mir weiterhelfen kann. 
    Folgendes "Problem":
    meine Familie und ich haben uns vor einigen Wochen nach einem passenden Sommerurlaub umgesehen und uns nach langer Recherche für einen Urlaub auf Rügen entschieden. Das Hotel hat auf seiner Homepage die Möglichkeit der direkten Online Buchung angeboten. Das gewünschte Zimmer war frei, der Preis wurde korrekt angezeigt und es erschien -jetzt kommt's- folgender Hinweis "kostenfreie Stornierung bis zum 20.07.2015". Leider konnte man online nicht die gewünschte Verpflegung hinzubuchen, weshalb ich mich entschieden habe, die Buchung telefonisch direkt im Hotel vorzunehmen. Die nette Dame an der Rezeption hat alle Daten aufgenommen und mir noch einmal bestätigt, dass für die telefonische Buchung der gleiche Preis gilt wie online. Die Buchung wurde abgeschlossen und ich habe die Bestätigung wenige Tage später per E-Mail erhalten. Soweit so gut.
    Nun ist es leider so gekommen, dass wir aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht werden antreten können. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits sicher und -wenn nötig- auch per Attest belegbar. Ich habe daraufhin also sofort das Hotel informiert und meine Buchung storniert. 
    Nun bekam ich den Hinweis, dass die Buchung nicht kostenfrei stornierbar sei, sondern das Hotel lediglich versuchen werde, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Sollte dies nicht machbar sein, wäre der Reisepreis, abzüglich 20%, von uns zu entrichten. Dies sei in den AGB klar geregelt, die Grundlage meiner Buchung gewesen seien. (Ich habe die AGB daraufhin eingesehen und dort sind die o.g. Stornobedingungen tatsächlich enthalten).
    Nun meine Frage: kann es wirklich sein, dass für Online Buchung andere
    (Geschäfts-)bedingungen gelten als für telefonische Buchungen? Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine Buchung über ein Portal, sondern direkt über die Homepage des Hotels. Es ist also in beiden Fällen derselbe Anbieter. Ist das wirklich so und wenn ja, warum? Ich finde das irreführend, zumal nirgendwo darauf hingewiesen wird. Auch die Dame am Telefon hat nichts derartiges gesagt. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass man zukünftig auf keinen Fall mehr telefonisch buchen sollte, auch wenn dies eigentlich die persönlichere und meistens auch informativere Variante ist. Ist bin wirklich enttäuscht! Jetzt können wir den schönen Urlaub unverschuldet schon nicht antreten und bleiben aller Voraussicht nach auch noch auf den Kosten sitzen. 
    Vielleicht hat von Euch ja jemand ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht und könnte kurz berichten. Ich würde mich freuen.
    LG

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ja, zumindest eine ähnliche Erfahrung:
      Gutes Angebot auf der Website des Hotels gesehen mit der Möglichkeit der kostenfreien Stornierung bis 18 Uhr am Anreisetag.
      Aus irgendeinem Grund tickte der Netzanschluss nicht wie er sollte und demzufolge habe ich angerufen und gefragt, ob ich die Buchung zu identischen Bedingungen auch telefonisch durchführen könne. Antwort war positiv, woraufhin ich gebeten habe, mir per Mail vor Vertragsabschluss die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung zu bestätigen.
      Die gewünschte Mail kam unverzüglich, woraufhin ich gebucht habe. Die Buchungsbestätigung enthielt dann ebenfalls den Passus "kostenfreie Stornierung bis..."

      Später habe ich dann gesehen, dass in den AGB des Hotels nicht von kostenfreier Stornierung die Rede war.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • dat_paulinscheD Offline
        dat_paulinscheD Offline
        dat_paulinsche
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Kourion:
        (...) Die Buchungsbestätigung enthielt dann ebenfalls den Passus "kostenfreie Stornierung bis..."

        Später habe ich dann gesehen, dass in den AGB des Hotels nicht von kostenfreier Stornierung die Rede war.

        Ja, aber mal ehrlich: ist das so rechtens? Sind die AGB immer höherrangig anzusehen, selbst wenn man -wie in Deinem Fall- eine kostenfreie Stornierung schriftlich zugesichert bekommt? Da wäre ich echt auf die genaue Begründung gespannt.

        Aber ich habe richtig verstanden: Du hast die Hotelbuchung nicht storniert, sondern bist lediglich auf die unterschiedlichen Fristen aufmerksam geworden, oder? Wäre ja mal interessant zu wissen wie das von Dir gebuchte Hotel im Falle einer Stornierung reagieren würde. Aber den Gefallen musst Du mir "zu Testzwecken" natürlich nicht tun 😉

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        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn ich Kourion richtig verstanden habe, hat sie sich die Stornierungsbedingungen des Websiteangebotes nach dem telefonischen Angebot nochmal für selbiges schriftliich geben lassen, was Du auch hättest machen sollen 😞 und die Nummer ist schon lange durch?!

          Rechtlich sieht es nach meinem Wissen so aus, daß Websiteangebote durchaus andere Stornobedingungen haben können als Rackrates, auch wenn sie preislich nicht differieren. Oft wird in den Standard AGB darauf hingewiesen, daß Angebote anderen Bedingungen unterliegen können (welche bei ihrer Ausschreibung aufgeführt sein müssen, aber nicht mit dem Hinweis, daß sie vom Standard abweichen), nur die Standard AGB müssen vor Buchung irgendwo allgemein einsichtig sein oder mitgeteilt werden.

          Auch die 80% Stornogebühren waren immer rechtlich gedeckelt, zumindest in einer gewissen Zeitspanne bezogen auf die Anreise. Daran sollte mal gerüttelt werden, ich habe aber nicht mehr verfolgt, was daraus geworden ist. Es bleibt Dir m.E. somit nur nachzuweisen, daß Euer gebuchtes Zimmer zu Eurem Reisezeitraum weitervergeben wird, wobei da auch der erzielte Preis dann eine Rolle spielt, welcher natürlich nur sehr schwer bis unmöglich nachzuweisen sein wird. Insofern ist aus meiner Sicht bis jetzt alles rechtens.

          Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß dies nur meine persönliche Sicht der Dinge ist, die teilweise auf möglicherweise veraltetem Wissensstand beruht und lasse mich gerne korrigieren. Würde mich auch selbst interessieren, sollte sich da was getan haben und ich falsch liegen!

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          • katjaworldK Offline
            katjaworldK Offline
            katjaworld
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @dat_paulinsche, du sprichts von unterschiedlichen AGBs. Unterscheiden sich denn tatsächlich die AGBs auf der Homepage mit den AGBs, die dir per Mail mit der Buchung zugegangen sind oder enthalten die AGBs auf der Homepage grundsätzlich dieselben Stornierungsbedingungen, die du auch per Mail erhalten hast?

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @paulinsche
              Meines Wissens gibt es die AGB des Hotels, die z. B. besagen, dass nicht kostenfrei storniert werden kann.
              Dies hindert aber nicht, "Sonderangebote" zu machen - auf der Website des Hotels oder auf Vermittlerseiten, weil das Hotel zu der Zeit nicht ausgelastet ist oder was weiß ich.

              Buche ich im Netz, wird im dortigen Buchungsformular auf die Bedingungen hingewiesen, kann ich mir das ausdrucken.
              Rufe ich an, habe ich diese Absicherung nicht. Darum meine Bitte an den Herrn an der Rezeption, mir vor der Buchung die Möglichkeit des kostenfreien Stornos zu bestätigen, denn das ist ja so nicht die Regel.
              Vllt. hätt's auch ohne meine Nachfrage auf der Buchungsbestätigung / Rechnung gestanden, aber das war mir zu "riskant". 😉

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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              • DerCavemanD Offline
                DerCavemanD Offline
                DerCaveman
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Doc3366s Ausfuehrungen zur rechtlichen Situation sind insoweit richtig. Natuerlich kann der Anbieter fuer unterschiedliche Vertriebswege unterschiedliche Konditionen einraeumen.

                Die AGB des Hotels sind hier aber wahrscheinlich voellig egal. Da du telefonisch gebucht hast, hattest du sicher nicht die Moeglichkeit, die AGB vor dem Vertragsschluss PROBLEMLOS einzusehen. Somit duerften die AGB auch nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein. Somit kann sich dann auch niemand auf die AGB berufen.

                Das bringt dir nur leider nichts denn jetzt greift die gesetzliche Regelung, nach der dem Hotelier ein Ersatz des diesem durch deine Stornierung entstandenen Schadens zusteht. Auch der entgangene Gewinn des Hoteliers stellt hier einen ersatzpflichtigen Schade dar denn auf diesen hat er nun mal wegen des mit dir geschlossenen Beherbergungsvertrages einen Anspruch.

                Grundsaetzlich besteht der Schaden aus dem vereinbarten Preis abzueglich der durch die Stornierung entstandenen Einsparungen (Strom, Essen, Reinigung u.s.w.). Wurde beispielsweise einschliesslich Fruehstueck gebucht, waere ein Abzug von 20% weitgehend gerichtsfest. Wurde ohne Fruehstueck gebucht, waeren u.U. sogar nur 10% Abzug angemessen.

                Kann der Hotelier das Zimmer jedoch im betreffenden Zeitraum noch anderweitig vermieten, sind auch die aus der anderweitigen Vermietung abzuziehen (ggf. abzueglich der Kosten, die dem Hotelier im Zusammenhang mit der Weitervermietung entstanden sind). Die Beweislast fuer die Weitervermietung traegst allerdings du.

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                • nate1N Offline
                  nate1N Offline
                  nate1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @dat_paulinsche:
                  "...aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht werden antreten können. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits sicher und -wenn nötig- auch per Attest belegbar..."

                  Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung hast, könnte diese, sofern der Tatbestand natürlich versichert ist, dafür doch in Anspruch genommen werden. Oder hast du keine RRV abgeschlossen?

                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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                  • dat_paulinscheD Offline
                    dat_paulinscheD Offline
                    dat_paulinsche
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo an alle,
                    als erstes ein herzliches Dankeschön an Euch alle! Auch wenn die rechtliche Seite anscheinend nicht gerade für mich (und meine laienhafte Sichtweise) zu sprechen scheint, so bin ich wirklich dankbar für Eure Einschätzungen.
                    @nate1: ich habe eine RVV, die u.U. auch greifen würde. Ich würde dann auf einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von rd. 100 Euro sitzen bleiben, dies wären aber immer noch einige Hundert Euro weniger als die 80% des Reisepreises.
                    Diese Option muss ich nun jedoch gar nicht mehr in Erwägung ziehen, denn es hat sich gezeigt, dass ein freundliches Gespräch manchmal das eine oder andere Problem lösen kann. So wie in meinem Fall 🙂 Ich habe noch einmal Kontakt mit der Rezeption aufgenommen und zum einen auf die -aus meiner Sicht- unglückliche Situation mit den unterschiedlichen Stornobedingungen hingewiesen und zum anderen meine gesundheitliche Situation etwas detaillierter dargelegt. Und siehe da, nach ein wenig Bedenkzeit hat das Hotel mir nun angeboten, die Buchungen gegen Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro aus Kulanzgründen zu stornieren.
                    Ich muss wohl nicht erwähnen, dass ich sehr froh über diese Entscheidung bin 🙂 
                    Aufgrund des freundlichen Entgegenkommes seitens des Hotels haben wir uns bereits entschlossen, unseren Urlaub dort nachzuholen, sobald ich wieder fit bin. Aber dann buche ich den Aufenthalt online ... sicher ist sicher 🙂

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                    • katjaworldK Offline
                      katjaworldK Offline
                      katjaworld
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @dat-paulinsche, das freut mich sehr für dich, dass du dich mit dem Hotel so unkompliziert einigen konntest. Dieser erfreuliche Ausgang hängt sicherlich auch mit deiner sachlichen und freundlichen Art des Kommunizierens zusammen, wie du sie auch hier an den Tag gelegt hast  und die nun manchmal Wunder wirkt 😄 . Wichtig ist natürlich, falls noch nicht geschehen, dass dir die Stornierung per Mail kurzfristig zugeht, damit du einen entsprechenden Nachweis hast. Jetzt wünsche ich dir erstmal gute Besserung und einen schönen späteren Urlaub!

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