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  • ride88R Offline
    ride88R Offline
    ride88
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe am 26.07. eine Pauschalreise gebucht.

    Leider kann der zweite Reiseteilnehmer die Reise nicht antreten.

    Könnt ihr mir sagen, ob ich eine andere Person mitnehmen kann? Und welche Kosten dadurch entstehen würden?
     Mir wurde telefonisch keine Auskunft gegeben, man sagte mir ich kann dies nur per E-mail erfragen.
    Habe die Reise über XPUR gebucht ist die Tochtergesellschaft von ITT Reisen.

    Vielleicht hat jemand diese Sitauation schonmal gehabt.

    Vielen Dank im Vorraus.

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    • MichelaushM Offline
      MichelaushM Offline
      Michelaush
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Habe dies in den AGB von dem Veranstalter gefunden !

      "
      Artikel 5 Umbuchung, Ersatzperson 5.1. Der Reisende kann sich bis 3 Werktage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder einer behördlichen Anordnung entgegenstehen. In diesen Fällen ist ITT berechtigt für die Namensänderung bis 14 Tage vor Reiseantritt 35,- Euro p.P. und ab dem 14. Tag bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 70,- Euro als Entgelt zu verlangen. Hiernach gelten die Rücktrittsbedingungen nach Art.4. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 5.2. Wird auf eine andere Reise umgebucht (z.B. Änderung des Reisetermins, des Ortes, der Dauer, der Unterkunft) wird bis 14 Tage vor Reiseantritt ein Entgelt i.H.v. 50,- Euro p.P. zusätzlich zum bisherigen Reisepreis berechnet. Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 13. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach den Bedingungen des Rücktritts vom Reisevertrag zu den unter Artikel 4 geführten Konditionen mit einer gleichzeitigen Neubuchung durchgeführt werden. 5.3. Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass ITT keine oder geringere Kosten entstanden sind.

      "

      Ich hoffe diese hilft dir weiter

      Gruß

      wer täglich 8 stunden schläft, hat 24 Jahre seines Lebens verschlafen , wenn er das 72. Lebensjahr erreicht

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • MettigelmädchenM Offline
        MettigelmädchenM Offline
        Mettigelmädchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Da es bereits einen Thread zu diesem Thema gibt cklick mich,
        und die Antwort auch vorliegt, schließe ich hier ab.

        @ride88,
        bitte kopiere deinen Beitrag in den von mir verlinkten Thread, dann bleibt das Forum übersichtklicher, danke 😉

        Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

        1 Antwort Letzte Antwort
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