Stornierung - online-Reisebüro
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Guten Morgen!
Ich hatte Anfang des Jahres eine Reise für uns...2 Erw. und 2 Kinder für die Herbstferien über einen online-Anbieter gebucht und auch schon 35% angezahlt.
Vor ca. 1 Woche hatte ich die 2. Erw. Person storniert, da sie aus beruflichen Gründen nicht mitfliegen kann.
Gut und schön. Ich sollte jetzt für uns 3 fast genau so viel zahlen, wie für 4 Personen,
da angeblich das gesamte Zimmer (AI ) zahlen muss. Es handelt sich um ein 4 Sterne Hotel.
Da mir der Preis zu hoch war, hatte ich die Reise widerrufen bzs. auch storniert.
Jetzt soll ich die Mehrkosten für die Reise auch noch zahlen.Aber:
- zu dem Zeitpunkt ist das Hotel komplett ausgebucht.
- Auf der HP des Hotels zahlt man nach Personen und nicht nach den Zimmern.
Das Fam.zimmer kostet für uns 4 2100€, und für uns 3 1600€.
Jetzt mahnt mich das online-Reisebüro sogar noch mit Inkasso, Rechtsanwalt.......
Was soll ich machen, ich habe schon Angst, meine mails zu lesen
viele Grüße
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Dir ist schon klar, das man, wenn man storniert Stornokosten zahlen muss?
Und wenn du nun quasi 500,00 € weniger zahlst als zu 4 kann das durchaus korrekt sein weil die Frühbucherpreise von anfang des Jahres schon lange weg sind und weil der RV (und nicht das RB) die Stornierung der 1 Person als Umbuchung mit Umbuchungsgebühren gehändelt hat.
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Zitat gelöscht, bitte den Button "Beitrag verfassen" drücken
Mühlengeist:
Hallo!Das ist ja das Problem.
Das Reisebüro will nur 100€ weniger als mit 4 Personen....
nach deren Rechnung wird der Zimmerpreis berechnet....egal, wie wieviele im
Zimmer sind.
Das Hotel hat aber andere Preise....
Auch ein Reisebüro...das leider auch noch sehr viele schlechte Bewertungen erhalten hat, kann sich nicht einfach irgendwelche Rechnungen aus den Haaren ziehen -
Du hast aber allem Anschein nach eine Pauschalreise in einem RB gebucht, und nicht beim Hotel direkt. Und seit dem Moment kann auf der Homepage des Hotels stehen das du einem flug zum Mond bekommst - es interessiert einfach nicht mehr. Und wenn du beim Hotel direkt gebucht hättest (was ja nicht der Fall ist) wären auch noch die Flugkosten und Transfer dazugekommen. Schau mal in die AGB deines Reiseveranstalters - das Reisebüro ist nur Vermittler.
Aber da wir hier kein heiteres Reiseveranstalter (nicht Reisebüro) raten machen wollen nenn doch einfach mal den Veranstalter und das Hotel um was es geht, und am besten soweit bekannt noch die Fluggesellschaft. Dann dröselt dir hier vielleicht einmal einer die Hotel + flugbuchung im gegensatz zu einer Pauschalreise auf.
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Selbstverständlich zieht sich der Vermittler die Preise nicht "aus den Haaren" und je nach Stornovorschriften ist das durchaus plausibel.
Mein Rat: Schnellstens zahlen, sonst wird die komplette Reise storniert, du bleibst zuhause und auf allen Kosten sitzen. Die Person, die nicht mitreisen kann sollte sich an deinen Mehrkosten beteiligen.
Emails nicht anzusehen ist sicher die unklügste Methode zur Problembewältigung ... -
So wie ich es lese, hat die TE die reise ja jetzt schon storniert.
über welche kosten wird denn hier gesprochen ?
reise minus 500 oder stornierungsgebühr in höhe x ?
im 1. fall würde ich auch schnellstens zahlen und die reise mit 3 personen antreten.
vergiss nicht, DU hast die reise nach festbuchubg abändern lassen. -
Erneut Zitat gelöscht
vonschmeling:
Ich ich hattenja für uns schon storniert, nachdem die vor der Teilstornierung geschrieben haben, was ich für uns 3 zahlen soll.
Jetzt soll halt noch fast 200 mehr Stornokosten zahlen...Wer soll sonst die Reise stornieren?
Ich hatte meinen Sohn zu der Reise eingeladen, er ist Student und kann sich daher nicht beteiligen....aber es ging ja um den angeblichen Neupreis in dem ausgebuchten Hotel inkl. Flug
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Die Stornogebühren kannst du den AGB entnehmen, dieser Betrag ist dann geschuldet.
Ggf. obliegt dir der Nachweis geringerer Kosten. -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Geringere Kosten kann man nicht nachweisen wenn zu dem Zeitpunkt nichts mehr gebucht werden kann -
@sunsun64
Das Forum hier heißt "Meinungen zu....". Und damit ist alles gesagt, jeder kann hier seine mehr oder minder professionelle Ansicht zum Besten geben. Mit Rechtssicherheit hat das alles wenig bis nichts zu tun.
Mein Rat: Zahle oder suche die einen Rechtsbeistand, der sich auskennt. Handle das im Stillen ab. Sonst wirst du den ganzen Tag durchs Forum getrieben und zum Schluss mit Häme überschüttet, kennt man schon. Wenn du die Nerven hast, schau dir hier ähnlich gelagerte Fälle an, laufen immer nach Schema F.
Ich wünsch dir ein glückliches Händchen bei deiner Entscheidung.Grüße papnik
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Sunsun,
Du vergisst bei Deiner Argumentation, dass bei Packaging-Veranstaltern bei der Stornierung einer Person die ganze Reise für alle storniert und dann neu gebucht wird, daher der höhere Preis, weil Du quasi das Zimmer zurückgibst und direkt neu buchst. Ausgebucht ist da kein Hinweis auf unseriöses Gechäftsgebahren.Warum beklagst Du Dich über die schlechten Bewertungen des Reisebüros? Es hat Dich niemand gezwungen, dort zu buchen, informier Dich nächstes Mal vorher. Auch über die Stornobedingungen und Stornogebühren.
Selbstverständlich muss man das ganze Zimmer bezahlen, ich muss auch als Einzelreisender das komplette Zimmer bezahlen. Wenn ich eins möchte, das für vier Personen ausgelegt ist, zahl ich doch auch nicht nur ein Viertel. -
@sunsun
Ein solcher Nachweis ist auch dann schwierig, wenn eine Buchung noch möglich ist.
Mehr oder weniger "professionell" ausgedrückt hast du einen Vertrag geschlossen und diesen gilt es zu erfüllen - von beiden Seiten. Hierbei spielt die Beleumundung des Reisebüros keine Rolle.Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass ein Rechtbeistand dir von großem Nutzen sein kann. Im Widerspruch zu meinem Vorschreiber bin ich allerdings der Ansicht man kann hier im Forum ganz interessante Hinweise und persönliche Erfahrungen nachlesen.
Gerade zum Thema Stornierung und Kosten gibt es reichlich recht kompetente Beiträge.
Von "Rechtsicherheit"war nie die Rede. -
ich habe die Suche für nur 2 Erw. eingegeben.....
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04.-18.10...der Abflughafen wäre Hannover gewesen
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Du hast vor ner Woche storniert. Es gibt zwar für Deinen gesamten Reisezeitraum keine Plätze mehr, aber es gibt geringere Aufenthaltszeiten. Der Flughafen ist dafür unerheblich, allerdings muss der Veranstalter Deine stornierten Flüge voll bezahlen, genau wie er seine Kosten die bei ihm angefallen sind auch decken muss.
Dafür sind die Stornogebühren. Ist doch verständlich, oder? Und die werden auch auf die neu gebuchte Reise berechnet. -
@sunsun64
Welchem Zweck sollen diese Recherchen dienen?
Maßgeblich für die Forderung sind deine vertraglichen Vereinbarungen und die daraus resultierenden Gebühren. Um diese wirksam zu bestreiten musst dubelastbar nachweisen, dass der Veranstalter die Gelegeheit gehabt hätte, exakt deine Reise weiterzuverkaufen und somit nicht im vereinbarten Rahmen zu entschädigen wäre.
Um es kurz zu machen: Das ist praktisch unmöglich - bedaure!Es ist ja auch nicht so, dass der Gesetzgeber alle vertraglichen Bestimmungen von Reiseveranstaltern geflissentlich durchwinkt, die müssen ggf. einer genauen Überprüfung standhalten. Insofern fichst du hier gegen Windmühlen, hast du dich doch schließlich an gegenseitige Vereinbarungen zu halten und lässt vermutlich die geringsten Federn beim Schlucken der Kröte.
Ich nehme einfach mal an du hast keine Rechtsschutzversicherung?
Andernfalls wäre es natürlich das Naheliegendste diese hinsichtlich einer Übenahme im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zu befragen. -
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Seltsam oder regelmäßig - nach dem Prinzip "wünsch dir was!" wird´s jedenfalls nicht funktionieren.
Da nachlesbar schon mit Inkasso gedroht wird scheint mir die Prämisse bei der Abwendung unnötiger Mehrkosten zu liegen.
Dabei dürfte es unerheblich sein, wieviel wofür verlangt werden wird - Knopf dran, es sei denn es gibt tatsächlich substantiierte Einredegründe ... ?!
(Soweit kann ich jedenfalls keine erkennen ... ) -
Hallo!
Es geht um fast 200€, die sie zu den gezahlten 1150€ (35% ) Storno bzw Anzahlungen noch haben wollen, da ich nach der neuen Preisankündigung sofort für alle storniert hatte, nicht ums die 1150...
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Hinsichtlich der rechtlichen Aspekte ist´s zunächst vollkommen wurscht ob es um 500 oder 3000€ geht ... schlichterdings ist der Betrag gem. Vereinbarung geschuldet.
Da beisst die Maus keinen Faden ab!