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Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will - kann - darf - muss...-wie auch immer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hasi1410H Offline
    hasi1410H Offline
    hasi1410
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will - kann - darf - muss...-wie auch immer

    Hallo zusammen,bin neu hier und mich beschäftigt die o.g. Frage doch schon - länger...
    -sorry falls es dieses Thema schon irgendwo gibt - bitte verschieben . danke-

    Fange ich mal kurz an.... Reisemängel mit/bei der Reiseleitung Schriftlich fixieren und von dieser Unterschreiben / Quittieren lassen um ggf. nach der Rückkehr Ansprüche stellen zu können.- Soweit hab ich´s ja kapiert.
    Das Sammelsurium der Reisemängel ist ja bekanntlich vielfältig,daher möchte ich auf Einzelheiten nicht eingehen.
    Nur.... ich denke mal - die Jungs und Mädels sind sicherlich von ihrem RV,der schließlich und endlich auch ihr Arbeitgeber ist, "instruiert" mal vorsichtshalber nix zu unterschreiben.Da die ja genau wissen,warum man das quittiert haben möchte.

    Sicherlich bleibt da noch der beschwerliche Weg mit Zeugen,Fotos ect.

    Ich pers. habe da die Erfahrung gemacht,dass es mit vielen Foto´s und doch recht aufwendiger Korrespondenz auch zumindest "Teilerfolge" gibt.
    Da wäre der unterschriebene Protokollweg sicherlich der einfacherere...
    daher meine Frage,und schon mal Danke für die Antworten.

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Reiseforum!
      Deine Frage ist vermutlich rein hypothetisch und bezieht sich nicht auf bereits erlebte Erfahrungen?
      In der Regel ist natürlich bei Pauschalreisen der Beauftragte vor Ort des Veranstalters (Reiseleiter) der erste Ansprechpartner für die Bitte um Abhilfe, oder wenn dies nicht möglich sein sollte angezeigte Mängel zu protokollieren. Eine Unterschrift ist allgemein nicht üblich und auch nicht nötig.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • hasi1410H Offline
        hasi1410H Offline
        hasi1410
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Na das war ja mal eine superschnelle Reaktion-Kompliment!

        nee.. so ganz hypothetisch war das jetzt nicht,ging damals um Baulärm...
        beim "Erstgespräch" -ja wohl allen bekannt,hab ich so ganz ganz leise anklingenlassen,dass es doch "etwas über dem normalen Level" liegt. Der Reiseleiter sagte damals,das es doch nicht ganz so schlimm sei-das übliche also.-was soll er sonst sagen?-man hätte uns schon Unterkünfte weit weg von der Bausstelle gegeben.
        Ich hatte sofort den Eindruck,du kannst sagen was du willst,der Unterschreibt/Quittiert mal nix.
        Und habe das dann im Nachgang zuhause reklamiert,wie schon beschrieben mit recht aufwendiger Korrespondenz

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das Mängelprotokoll sollte ggf. schon als zur Kenntnis genommen quittiert werden.
          Damit bestätigt der Reiseleiter nicht den Mangel an sich sondern lediglich die Anzeige des Beschwerdeführers.
          Es spielt für die späteren Verhandlungen hinsichtlich einer Minderung keine Rolle, ob der RL sagte "Ja Herr / Frau hasi, die Baustelle lärmt ordentlich!", maßgeblich ist vielmehr der reine Vorgang "Herr / Frau hasi beschweren sich bei der örtlichen Agentur und setzen Termin zur Abhilfe" (= wahren damit ihren Anspruch).

          Scheinbar wird landläufig irrtümlich angenommen, der Mangel als solcher müsse quasi "abgenickt" werden, dies ist jedoch nicht der Fall.
          Insofern ist der RL auch verpflichtet, den Vorgang Beschwerdeführung zu bestätigen und wird nicht etwa von seinem Arbeitgeber (zumeist übrigens die örtliche Incoming Agentur, und ist diese mithin nicht für einen späteren Ausgleich verantwortlich!) an der kurzen Leine gehalten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • daggy1D Offline
            daggy1D Offline
            daggy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @hasi1410

            Willkommen im Forum!

            Falls vor Ort leider keine Abhilfe möglich ist, z.B. wenn die Hotels in der Hauptsaison komplett ausgebucht sind: Die Reiseleiter - zumindest die der großen RV -  haben für Mängelrügen Vordrucke, die gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Inhalt: Beschreibung des Reisemangels und (wichtig!) erwartete Art und ein konkretes Datum für Abhilfe vor Ort.

            Dieses Formular belegt ohne Rechtsanspruch, 1. wann und dass du der RL den bestehenden Reisemangel angezeigt hast (Achtung: Mängel müssen sofort! nach deren Feststellung gerügt werden, du kannst also damit nicht bis zum Urlaubsende warten) und 2. ob und welche Abhilfe angeboten wurde.

            Dieses Formular schickst du dann nach deinem Urlaub unter Angabe der Höhe deiner Forderung plus Fotos & Co. an deinen RV, wobei du die einzuhaltende Frist im Kleingedruckten deines Reisevertrags findest. Mehr zu diesem Thema findest du z.B. auch hier .

            Ob du die geforderte Summe ohne Rechtsanwalt durchsetzen kannst, ist eine andere Frage, aber dieser von der RL unterschriebene "offizielle" Vordruck ist meiner Erfahrung nach im Härtefall ein guter Einstieg in Verhandlungen mit dem RV.

            LG
            Dagmar

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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              vonschmeling wrote:
              Das Mängelprotokoll sollte ggf. schon als zur Kenntnis genommen quittiert werden.
              Damit bestätigt der Reiseleiter nicht den Mangel an sich sondern lediglich die Anzeige des Beschwerdeführers...

              Dafür ist selbst bei einer Bausteinbuchung eines Resorts über einen Veranstalter dessen Mängelprotokoll mit vermerkter Buchungsnummer und Kürzel des ausstellenden Beauftragten des Veranstalters ausreichend um berechtigte Ansprüche geltend machen zu können.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @bernhard
                Zum einen ist vollkommen zu vernachässigen, in welchem Rahmen beim Veranstalter gebucht wurde, zum anderen beschreibst du nichts anderes als eine Quittung der Beschwerde.
                Ob das Protokoll nun lediglich paraphiert, gestempelt oder doch vollständig unterschrieben ist, hat tatsächlich keinerlei Auswirkung auf seine Rechtskraft.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Repetitorium:
                  Hier geht es weder um die Formalität der Quittung, noch gar um persönliche Befindlichkeiten des zum Quittieren Aufgeforderten!

                  Ich persönlich lese aus hasis Vortrag eine etwas überobligatorische Rücksichtnahme hinsichtlich der Bereitschaft des RL, eine Beschwerde als solche zu bestätigen.
                  Sie/er imaginiert diverse Befangenheitssignale, die so nicht vorhanden sind.

                  Vielleicht hilft ihr/ihm mithin der Hinweis, dass der RL damit nicht seine zwangsläufige Kündigung mangels Loyalität und mittels Plazet besiegelt sondern in einem lediglich formalen Akt vollkommen unpersönlich bestätigt, eine Beschwerde über den Sachverhalt xy entgegengenommen zu haben?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • hasi1410H Offline
                    hasi1410H Offline
                    hasi1410
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ihr seid sooo lieb 😘 ! Danke nochmal für die Antworten - jetzt blicke ich besser durch 😄
                    Also wenn jetzt das "nächste Mal" was sein sollte,nicht durch Sprüche und Kommentare irritieren lassen,sondern Mängelprotokoll - auch zur Not alleine aufstellen,Quittieren lassen.Auf Abhilfe pochen und sollte es nix bringen nach der Rückkehr mit dem RV spreche.bzw das Vortragen
                    Dankeeeeeeeee

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Genau so sollte der Ablauf sein ... 😉
                      Es schadet nicht, vorsorglich Audiodokumente oder visuelle Darstellungen vorzuhalten - aber das muss man vor Ort nicht mit dem Reiseleiter austüfteln ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                      • sealordS Offline
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                        sealord
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        So ganz klar ist mir das noch nicht.
                        Ich vermisse eigentlich die Antwort auf die Frage: "Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will...."
                        Wie verhalte ich mich bzw. was kannn ich machen wenn der Reiseleiter es einfach ablehnt, eine berechtigte Müngelrüge zu unterschreiben, einfach von dannen geht und sich nicht mehr blicken lässt? Ich kann ihn doch nicht mit Gewalt zwingen.

                        Sealord

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Du kannst dich dann an die zuständige Agentur wenden und dich zusätzlich noch über das Verhalten des örtlichen Reiseleiters beschweren.
                          Ist aber ein absolut unwahrscheinliches Szenario ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            sealord
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            vs,
                            erst einmal danke für Deine Info.
                            Nun, ganz so unwahrscheinlich ist dies wohl nicht, denn dies ist mir bereits passiert.
                            Und wie erkenne/erfahre ich die zuständige Agentur des Reiseleiters?
                            Ich weiß ja nur, das er für meinen RV tätig ist, doch von welcher Agentur vor Ort???

                            Sealord

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              daggy1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              sealord: ... Wie verhalte ich mich bzw. was kannn ich machen wenn der Reiseleiter es einfach ablehnt, eine berechtigte Müngelrüge zu unterschreiben, einfach von dannen geht und sich nicht mehr blicken lässt? ...

                              Die meisten Änderungswünsche lassen sich doch schon freundlichst an der Hotelrezeption erledigen. Erst wenn sich da keine Besserung anbietet, ist die RL der nächste Ansprechpartner. Und falls sich die RL als inkompetent erweist - jede RL hat einen Chef, jede Agentur vor Ort einen Auftraggeber... (Pauschalreisende finden erste Kontaktdaten in den Infoordnern der RV).

                              Ich hatte einen solch krassen Fall bisher nur einmal, da mutierte das gebuchte "Familienzimmer superior mit Meerblick"  zu einer Sperrholzbaracke mit Blick auf die Hotel-eigene Kläranlage. Das Hotel hatte angeblich keine Möglichkeit, und die RL wollte auch nichts unternehmen, sogar die lokale Agentur konnte oder wollte wg. angeblich ausgebucht plus Herbstferien nicht helfen. Bla & bla...

                              Also habe ich mein RB hier in D angerufen, nach Absprache eine handschrifliche Mängelliste dorthin gefaxt. Noch am gleichen Tag wurde zufällig 😆 das gebuchte Zimmer frei, und wir konnten umziehen. Danke an mein kompetentes RB!!!

                              Wir haben trotzdem jede Menge Fotos gemacht und Kontaktadressen mit anderen betroffenen Gästen ausgetauscht, denn es gab noch jede Menge weiterer Abweichungen zum gebuchten Hotelniveau. Dadurch und durch die Hilfe meines RB haben wir damals eine "erfreuliche Regelung" mit dem RV erreicht. Wobei wir auch die Kompetenz der RL vor Ort angezweifelt haben.

                              Eine solch extreme Situation wünsche ich keinem Urlauber,  aber man sollte sich in berechtigten Fällen einfach nicht mit Floskeln abwimmeln lassen. Die "schönste Zeit" des Jahres will man schließlich genießen?

                              LG
                              Dagmar

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                "Änderungswünsche" sind keine Mängelrügen - Mängelrügen sind nicht ausreichend beim Hotelier vorzutragen, damit muss man sich - zur Wahrung seiner Ansprüche - an die Reiseleitung vor Ort oder den Veranstalter direkt wenden.
                                Ist der RL nicht greifbar (auch nicht telefonisch) sollte man die entsprechende Hotline des Veranstalters kontaktieren.
                                Ausnahme: Direkte Hotelbuchung - in diesem Fall muss eine Beschwerde tatsächlich mit dem Hotelier bereinigt werden und sind Forderungen im Nachgang der Reise eher schwierig beizutreiben ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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