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Neues Urteil des EuGH

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
9 Beiträge 5 Kommentatoren 4.3k Aufrufe
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  • gabriela_maierG Offline
    gabriela_maierG Offline
    gabriela_maier
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem neuen Urteil C-257/14 die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen erweitert. So sind "unerwartete technische Pannen" für die airlines kein Grund, Ausgleichzahlungen zu verweigern. Es zählt z.B. kein Umstand zur Entlastung, das alle vorgesehenen checks durchgeführt seien, und auch nicht, das die vorgesehene Lebensdauer der defekten Teile noch nicht überschritten ist. Das Gericht argumentierte, das auch solche unausweichlichen technischen Probleme in den Verantwortungsbereich der airlines gehören und nur von ihnen zu beherrschen seien. Anerkannt werden aber Defekte aus verdeckten Fabrikationsmängeln oder Defekte aus Sabotage oder Terrorakten.
    Aber die Arbeit der Lobbyisten dere airlines zeigt auch Erfolge. Die EU-Kommission treibt Pläne voran, nach denen die Ansprüche der Passagiere stark eingechränkt würden. Z.B sollen die Verspätungen auf fünf, neun oder zwölf Stunden je nach Entfernung heraufgesetzt werden. Problematischer sind allerdings die Bestrebungen, den Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" neu zu definieren. Tendenz: dann wären alle technischen Defekt aussergewöhnliche Umstände.
    Gott sei Dank hat aber der EuGH seine verbraucherfreundliche Grundeinstellung beibehalten. Auch das Parlament stemmt sich ja bekanntlich gegen diese Pläne.

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Jaja, böse Lobbyisten, böse Airlines...

      ...wer aber spricht von den selbsternannten Gutmenschen und Möchtegern-Robin Hoods der Verbraucher die letztlich alles verkomplizieren, verteuern und im Endeffekt kaum spürbare Erfolge (noch wichtiger tatsächliche, real greifbare Verbesserungen) bringen und erzielen?!?

      Ich freue mich jetzt schon darauf zu erleben, wie Urlauber X einer Airline tatsächlich widersprechen möchte, wenn diese sich auf "verdeckte Fabrikationsmängel" (ist übrigens heute schon prozentual in einer Argumentations-Spitzenposition) beruft.

      Unbestritten aber, daß es tatsächlich wichgtig ist, das Dinge regelmäßig hinterfragt und rechtlich geprüft werden...aber dies ist mal wieder eine Verschlimmbesserung die völlig an Realitäten vorbeigeht und/oder mehr verspricht als sie tatsächlich hält...so einschneidend neu ist das nämlich alles nicht!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der aufmerksame User mk116 hatte freundlicherweise bereits gestern über die Entscheidung informiert und sie an der - wie ich meine - richtigen Stelle verlinkt.
        Imho bedarf es daher keines separaten Threads für vorhersehbar endlose Kontroversen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit.
        Bereits vor dieser Entscheidung wurde der weit überwiegende Teil durch technische Probleme verursachten Verspätungen als nicht exkulpierend im Sinne der VO(EG)261/04 entschieden. Insofern ändert sich auf Verbraucherebene mal wieder nullkommagarnix ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • gabriela_maierG Offline
          gabriela_maierG Offline
          gabriela_maier
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ob das Nullkommanix bedeutet möchte ich nicht kommentieren. Immerhin hat die sehr angesehen Süddeutsche Zeitung über das Urteil in der heutigen Ausgabe sehr ausführlich berichtet, und es sogar in einem separatem Beitrag auch kommentiert. Allerdings nicht im Sinne des letzten Beitrages hier im forum. Wer hier in dieser causa ( Sachlage ) die Kompetenz für sich beanspruchen kann, ich habe dazu eine Meinung ( sogar imho ), aber die behalte ich für mich.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            danke, @ g_m für die einstellung des themas.

            warum kann man nicht die reine  info an sich oben im festgetackerten thread belassen
            und hier parallel die meinungen zu diesem urteil austauschen.
            so bliebe alles übersichtlich.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @g_m
              Vielleicht befasst du dich in deiner Tagesfreizeit mal mit bereits vor Jahren ergangenen Urteilen zur Thematik Technik ./. VO anstatt dich einer renommierten Presse quasi als intellektuellen und argumentativen Rollators zu bedienen?
              Glaube mir "ich behalte das für mich" sind mithin die unnötigste Phrasen in einem Forum - selbsterklärend.

              Unbestritten ist die Entscheidung ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Betroffene der Ursache "technischer Defekt". Vermutlich werden nun die verbliebenen mutmaßlich 0.0013% der Kläger sich nicht mehr in eine zweite Instanz streiten müssen, die Inkassounternehmen noch ein wenig schlanker hinsichtlich ihres Aufwandes arbeiten können und einige Airlines neue Standardantworten einpflegen müssen ...
              Nullkommanix ändert sich derweil für die 99,9987% der bisher erfolgreichen Beschwerdeführer.
              Das nur zum Grad der Auswirkung ...
              Beispielhaft erging bereits 2008 folgender EuGH Beschluss.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Übrigens wurde über das Bestreben die Zeitgrenzen zum Anspruch neu festzulegen schon vor etwa einem Jahr berichtet, als das Thema zwar nicht von der Süddeutschen kommentiert jedoch akut von den entsprechenden Gremien angestoßen wurde.
                Selten einen überflüssigeren Strang gefunden ... :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Lexilexi:
                  ja, könnte man natürlich. Aber ich bin der Meinung, das durch dieses Urteil eine neue Situation entstanden ist. Das Urteil stellt eindeutig klar, das die Funktionsfähigkeit des Transportmittels allein im Risikobereich der airline angesiedelt ist. Damit sind meiner Meinung nach div. frühere Beiträge in dem thread Makulatur gewiorden. Mit diesem Urteil gibt es Rechtssicherheit, was die Verantwortung ( Haftung ) regelt. Das bedeutet doch, Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bei  Verspätungen sind erheblich leichter einzufordern. Schlecht für flightright und ähnliche Institutionen, besser für Rechtsanwälte, die von denen eingeschaltet werden, die sich nicht so trauen, direkt die Konfrontation zu suchen.
                  Ich glaube auch nicht, das die airlines dieses Urteil mit nullkommanullnix zur Kenntnis genommen haben, und mit "so what" zur Tagesordnung übergegangen sind. Die SZ wird in der Redaktionskonferenz das Urteil auf seine Bedeutung sehr sorgfältig geprüft haben. Anders ist die mediale Aufbereitung am 18.09. nicht zu erklären. Nullkommanullnix wäre z.B. wenn in China ein Sack Reis umfällt, die SZ würde das nur bringen, wenn sich der Sack Reis von selbst wieder aufgestellt hätte. Und dann auch nur in der Rubrik Kuriositäten.
                  Auch sollte man nicht über Prozentzahlen oder Statistiken schwadronieren. Nur die airlines kennen ihre realen Zahlen. Also, wenn ein Flieger mit 180 Passagieren sich entsprechend verspätet, wieviel Passagierre melden Ansprüche an, wieviele können mit Stillschweigen oder Labereien ruhig gestellt und wieviele werden- aus welchem Grund auch immer- entschädigt. Das die airlines seit langem durch ihre Lobbyisten bei der Kommission intervenieren ist verständlich. 180 zu leistende Ausgleichszahlungen bei nur einem Flug mit z.B. € 400.-- sind rund € 70.000.--. Bei einem Langstreckendflug mit höherer Zahl an Betroffenen verdoppelt sich das.
                  Sie scheitern aber an der stringenten eindeutigen verbraucherfreundlichen Auffassung des EuGH. Die Kommission hat daher ihre Verhandlungen über Veränderungen im Sinne der airlines unterbrochen undvertagt. Möglicherweise durch dieses Urteil auf den St. Nimmerleinstag.
                  Und den airlines droht auch durch die Politilk zusätzlicher Ärger. Die SZ zitiert den Spiegel, der berichtet hatte, das der NRW-Justizminister Thomas Kutschaty den airlines "vorsätzlichen Rechtsbruch" vorgeworfen hat. Er plant deswegen eine Bundesratsinitiative,
                  um die Verbraucherrechte zu stärken.

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                  • SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Dieses Thema wurde bereits gestern in dem bereits vorhandenen Thread angesprochen, deshalb schließe ich hier ab.

                    Der richtige Thread ist dieser hier! Bitte dort informieren bzw. posten.

                    LG

                    Sokrates

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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