Reisemängel
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Hallo
Ich war im August in der Türkei und habe bereits im Urlaub beim Reiseleiter Mängel angezeigt und nach dem Urlaub diese dem Reisveranstalter gemeldet.
Das Protokoll welches ich mit dem Reiseleiter erstellhabe, Bilder und Videos habe ich dem Reisveranstalter mit einer Anzeige wegen Reismängeln habe ich dem Veranstalter zugesendet.hier die Mängel:
- Die Zimmer waren schmutzig und wurden nur unzureichend bis gar nicht gereinigt. Als Abhilfemaßnahme habe ich das Zimmer selbst mit einem Handtuch und Duschmittel geputzt. Bild des Handtuches nach der Reinigung anbei.
- Die Bettwäsche wurde maximal 2 mal ausgewechselt und dann auch noch durch schmutzige ersetzt.
- Im Speisesaal fanden mehrfach sich Speisereste beim Frühstück vom Vorabend.
- Der Weg zum Strand betrug ca. 2km und nicht wie in der Hotelbeschreibung angegeben 500m. Zudem mussten um den Strand zu erreichen mehrere Baustellen überwunden werden.
Hierführ habe ich 20% des Reisepreises zurückgefordert.
Gestern nach mehr als 2 Monaten bekam ich endlich Post vom Veranstalter.
Sie wollen das orginal des Protoklles welches ich mit dem Reiseleiter ausgefüllt habe.
Un dann fordern sie einen Stellungnahme vom Hotel an. Naja wenn Sie das Orginal wollen ok, aber das halte ich für eine Hinhalte Strategie.
Bezüglich der Suberkeit wurde mir schonmal mitgeteilt, dass ich das hinnehmen muss.
Und 2x mal Bettwäsche zu wechseln sei in 10 Tage genug.
Die Angabe zur entfernung zu Stand sei immer Luftlinie. Hier gäbe es auch keine Ansprüche.Ist das wirklich so, oder soll ich besser zu einem Anwalt gehen
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Der Entfernung zum Strand ist als Wegstrecke anzugeben, nicht als Luftlinie.
Mit diesem Vortrag outet sich der Veranstalter schon mal als unseriös - oder vollkommen ahnungslos.
Eine Stellungnahme des Hotels muss der Beschwerdeführer nicht abwarten, eben deshalb hat er ja das Protokoll mit der Reiseleitung angefordert.
Mich würde mal interessieren mit welchem Verein du da gereist bist, tilk.t?Handelt es sich tatsächlich um das von Sokrates vermutete Hotel sollte man die Erwartungen hinsichtlich der Standards am Reisepreis relativieren.
Zwar muss man für kleines Geld nicht mit Dreck leben, kann jedoch keinen 5* Luxus erwarten ... -
Sorry, die Entfernung natürlich ...

Und ja, das sieht sehr nach Hinhaltetaktik aus!Lasst euch jedenfalls keinen Bären aufbinden, zumal der Strand auch Luftline mehr als 500m entfernt ist.
Für eine so erhebliche Abweichung sind allein 15% zu fordern, Preis hin oder her.
Verschmutzte Tische schlagen mit 5 - 10% zu Buche, schlechte Reinigung mit 10-20%. Ein Bettwäschewechsel hingegen muss mindestens x pro Woche vorgenommen werden, womit dieser in eurem Fall tatsächlich "ausreichend" war und keine Minderung verlangt werden kann.
Mit 20% Minderung wäre der Veranstalter dennoch überaus freundlich bedient und hätte gut daran getan, diese umgehend zu erstatten.Mein Rat:
Antworte der Gegenseite, ihre Angaben zur Bemessung der Entfernung zum Strand seien rechtswidrig. Lasse sie wissen, dass eure Beschwerden mit dem Protokoll und den Fotos ausreichend belegt sind, eine Stellungnahme des Hotels deinen Anspruch an sie (Gegenseite / RV) nicht benötigst und daher aufforderst, den Minderungsbetrag unverzüglich zu entrichten oder geeignete Vorschläge zur Einigung zu unterbreiten. Setze hierfür eine Frist von 14 Werktagen.
Füge eine Aufzählung der protollierten Mängel bei, beziffere sie im Einzelnen
Abweichende Strandlage - x% = x €
Verschmutzte Tische - x% = x € und so weiter.
Beziffere jeweils den Höchstsatz (insgesamt also 45%), bleibe aber verhandlungsbereit falls weniger vorgeschlagen wird.
Viel Erfolg! -
Da wollte ich nun nach dem Hinweis auf die Frankfurter Tabelle nun etwas mehr schreiben (sorry, hatte vorhin keine Zeit) und sehe, das @vonschmeling dies bereits komplett abgearbeitet hat.
Ich schließe mich ihrem Ratschlag an...argumentiere sachlich und laß Dir hier keine Bärenherde aufbinden.
Viel Erfolg! -
Du hättest mir ein "k" und ne "1" spendieren können, holder Holginho ... und eine weitere Schmach ersparen!
Es sollte protokolliert heißen und 1x pro Woche (Bettwäsche).
So, weiter im Text ... -
Danke für die Beiträge.
Mit dem Hotel habt ihr recht. Und der Veranstalter ist ITT Xpur.
Ich mache am WE einen Brief fertig.
Zum Protokoll habe ich noch eine Frage. Muss ich denen das Orginal aushändigen.
Eine Kopie haben die ja schon.
Und kann ich nach dem ich eigentlich 20% gefordert habe jetzt einfach mehr fordern?
Wie sieht es mir der Fristsetzung aus sind 2 Wochen angemessen? -
Lass sie das Original haben, du schreibst ja sowieso.
Selbstverständlich kannst du die Forderungshöhe anpassen, die ist ja nicht in Marmor gemeisselt.
2 Wochen sind angemessen, vermutlich halten sie sich sowieso nicht dran.Ich glaub, der Sokrates hat eine Trefferquote von 99,9% bei solchen Vorhersagen ...

