Krankengeld im Urlaub abgelehnt
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Hallo,
meine Partnerin ist seit Mai 2015 wegen Depressionen krank geschrieben. Nun hat die KK die Zahlung während des Urlaubs im Oman im Januar 2016 abgelehnt obwohl wir 2 Atteste (Hausarzt u. Therapeut) beigelegt haben das die Reise der Genesung förderlich ist. Hilft hiervon Einspruch bei der KK? Wer hat hier Erfahrungen?
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Man sollte sich immer vorher die Genehmigung der Krankenkasse einholen, dann gibts nachher keinen Ärger.
Krankenkassen sehen das manchmal alles gaaanz anders.
Alternative: Gar niemanden sagen das man in de "Urlaub fährt".
Birgt halt Risiken sollte was passieren im "Urlaub" .
Hast du schon schriftlich Einspruch eingelegt ? -
@Acxiss, ich sehe hier in deinem Beitrag wenig reiserechtliche Aspekte, da sich dein Problem ja eher aus dem SGB V ergibt, auch wenn hier eine Reise in deinem Fall eine gewisse Rolle spielt. Sicher hast du aber das Recht, Widerspruch einzulegen. Es wäre sicher nicht verkehrt, sich generell mal in diese nicht ganz einfache Thematik einzulesen. Vielleicht hilft dir diese Seite und die verlinkten Seiten schon etwas dabei. Es ist sicherlich auch nicht besonders klug, erst eine Reise zu buchen und dann bei der Krankenkasse anzufragen, aber vielleicht hast du ja auch noch gar nicht gebucht.....
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Bei welcher Gewerkschaft denn? Woraus schließt du überhaupt, dass Acxiss´ Parterin unter dem Dach einer solchen beschäftigt ist?
Ich bin da ganz und gar bei katjaworld - auch wenn es um die Fortzahlung während einer Reise (ganz gleich wohin!) geht, sind hier versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen und nicht reiserechtliche.
Insofern ist das hier m.E. das falsche Unterforum. -
Krankenkassen sehen es leider so - wenn du Krankengeld beziehst, ist Urlaub gestrichen, sogar einige Tage Klimawechsel in Deutschland sind nicht erwünscht, egal wieviele Atteste du vorweisen kannst.
Als Beispiele habe ich Herz-, Krebs- und Schlaganfallpatienten in meiner Umgebung. Reha wurde jeweils sehr großzügig genehmigt, aber Urlaube (um mal wieder mit der Familie einige entspannte Tage zu verbringen) hätten Verlust des Krankengeldes bewirkt, plus das komplette Procedere der Neuantragstellung/-bewilligung.
Innerhalb Deutschlands kann man leicht inoffiziell verreisen, man ist ja gut erreichbar, aber ins Ausland
? Ich würde mal Paragraphen wälzen, wie erfolgreich ein Einspruch bei der KK wäre und was Euch im worst-case-Szenario passieren könnte, wenn Ihr Eure Reise trotzdem antretet.
Durch deine Genehmigungsanfrage bei der KK kannst du dich ja jetzt nicht mehr "unwissend stellen", falls sich im Oman irgendwas KK-Relevantes ereignen würde...
Außerdem würde ich den sozialen Neid der Kollegen*innen deiner Frau nicht unterschätzen. Wenn sich da rumspricht, dass sie trotz Krankschreibung in den Oman reist - dann könnte die KK das geringere Problem sein
.Daher - falls Ihr reist, tut es gaaaanz diskret, mit og. Risiken im Hinterkopf...
Und um die Brücke zum Reiserecht wieder zu öffnen - Auslands-KV zahlen nicht gerne bei Vorerkrankungen, das könnte (worst case) bürokratisch werden.
LG
Dagmar -
Auslandskrankenversicherungen treten generell nicht bei bekannten Vorerkrankungen ein - und ist auch dies kein reiserechtlicher Sachverhalt.
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Ich verschiebe ins Forum Allgemeine Fragen. Es sind keine reiserechtlichen Aspekte und daher das falsche Forum.
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Sorry @daggy1, aber du wirfst hier ein wenig durcheinander. Welcher Paragraph gibt denn Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Widerspruchs? Und auch zu der Frage, was im Falle des Falles passiert, wenn Acxiss mit seiner Partnerin die Reise antritt, hat sich die KK doch vorerst klar positioniert: Es soll kein Krankengeld während des Urlaubs fließen. Ich persönlich würde mich auf einem negativen Bescheid der Krankenkasse nicht ausruhen, völlig unabhängig von der prozentualen Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs. Welche Chancen ergeben sich denn sonst, die Krankenkasse in die Verlegenheit zu bringen, sich mit den Fakten nochmal zu beschäftigen? In dem von mir verlinkten Beitrag findet @Acxiss eigentlich alle relevanten Informationen zur Thematik und auch zu der Frage, wie er (oder sie) seinen (ihren) Widerspruch inhaltlich formulieren und mit Fakten untermauern sollte. Es bleibt ja auch die spannende Frage, woher Familie Acxiss heute schon weiß, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens noch über das Urlaubsende hinaus besteht, was ja die Grundvoraussetzung für den Bezug von Krankengeld wäre. Hinzu kommt ja die Tatsache, dass die Krankenkasse das Recht hat, sich jederzeit auch durch die persönliche Vorsprache von @Acxiss Partnerin von der weiteren Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeit und damit verbunden dem rechtmäßigen Bezug von Krankengeld zu überzeugen. Und da wird es dann schwierig, wenn ich im Oman sitze und wichtige Termine nicht wahrnehmen kann und für die Krankenkasse nicht erreichbar bin.
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Ich habe eine Mitgliedschaft nicht vorrausgesetzt. Da ich jedoch selbst Gewerkschaftsmitglied bin wäre selbige für mich wenn es Probleme mit dem Krankengeld gibt die erste Anlaufstelle.
Wenn man in Österreich kein Gewerkschaftsmitglied ist kann man sich auch an die Arbeiterkammer wenden.
Vielleicht gibt es in Deutschland auch eine vergleichbare Einrichtung.Gruß
Karl -
Auch eine Gewerkschaft kann deutsches Sozialversicherungsrecht wohl nicht aushebeln. Der § 16 SGB V sagt nun mal, dass der Anspruch auf Leistungen ruht, wenn ich mich im Ausland aufhalte, es sei denn, die Krankenkasse hat dem Auslandsaufenthalt zugestimmt. Und diese Zustimmung ist gerade bei derartig weiten Reisen eher eine Ermessensfrage und im Falle von @Acxiss nicht erfolgt.
Es geht ja bei Auslandsaufenthalten nicht nur um die Frage, ob ein derartiger Urlaub förderlich für die Genesung ist, sondern ob die richtige medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährleistet werden kann, wenn sich der Gesundheitszustand des Krankengeldbeziehers verschlechtert. Weiterhin geht es um die Frage, ob der Leistungsbezieher auch relativ kurzfristig wichtige anberaumte Termine wahrnehmen kann, ob er jederzeit in irgendeiner Form für seine KK erreichbar ist und ob er nicht während der Reise wichtige Therapie - und Behandlungstermine versäumen könnte, die der Genesung dienen. Letzteres könnte man sich sicher nochmal durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen, dass dem nicht so ist, wenn man seinen Widerspruch formuliert.
Ich kann mich dran erinnern, dass ich einst während des Bezugs von Krankengeld zwischendurch von meiner KK angerufen wurde und mir Fragen zum derzeitigen Genesungsstand usw. gestellt wurden. Dafür sollte man dann eben auch erreichbar sein und der Krankenkasse im Widerspruch signalisieren, dass auch während der Reise einer Kontaktaufnahme durch die KK nichts im Wege steht.
Letztendlich macht es aber auch wenig Sinn, weiter nach Lösungsansätzen zu suchen, wenn der TO vielleicht an weiteren Ratschlägen vordergründig kein Interesse hat. -
Guten Abend zusammen,
erst einmal vielen Dank für die Beiträge. Es ist doch immer wieder erstaunlich wie manche Beiträge mit unterschwelligen Vorurteilen geschrieben werden. Wir sind uns durch aus der Probleme bewußt die so etwas mitbringen kann. Laut unserer KK würde der Anspruch in dieser Zeit nur ruhen und danach wieder aufgenomen werden. Die Ansicht das Kranke nicht in den Urlaub fahren dürfen kann man so auch nicht immer pauschal rein werfen..... Wir werden uns nochmals mit dem Thema auseinander setzen...... Es gibt auch gewisse Erkrankte denen ein Klimawechsel gut tun würde..
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Zum einen haben meine Vorschreiber recht - man sollte es immer erst abklären und dann buchen - davon mal ganz abgesehen, habt Ihr Euch mal mit der Rentenversicherung auseinandergesetzt ? Es gibt da immer noch Fälle, wo sich KK und Rentenversicherung hin und her schieben..
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@Acxiss
Ich kann hier weder Vorverurteilung erkennen noch "pauschal Reingeworfenes", im Gegenteil wurde sich doch sehr detailliert mit eurer Problematik befasst?Sehe ich richtig, dass es dir vornehmlich um den Widerspruch geht?
Leider führte mich der Link von katjaworld in eine Fehlermeldung, insofern kann ich nur allgemein evaluieren:
Ein Widerspruch lohnt sich immer. Sein Erfolg jedoch hängt nicht zuletzt von fachlicher Unterstützung ab, bekanntlich sind die Kassen eher widerspenstig hinsichtlich der Herausgabe von Geldern.
Sicher bedingt ein Urlaub kein zwingendes Aus für den Bezug, die Auflagen sind allerdings streng und ihre Auslegung zuweilen recht willkürlich.@wukowits
Nee, eine Arbeiterkammer gibt es hier nicht, allerdings zahllose andere Institutionen, welche sich mit Verbraucherrechten befassen. Keine davon scheint mir geeignet um Acxiss im besonderen Fall mit guten Ratschlägen zu unterstützen.
Allenfalls könnte er sich an die rothaarige Walküre wenden, die sich gelegentlich telegen mit Behörden etc. kloppt - wobei auch nur ihre erfolgreichen Missionen ausgestrahlt werden ... (Name fällt mir leider gerade nicht ein!)
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Aus der verlinkten Seite von @katjaworld ging hervor, dass eine Reise innerhalb Deutschlands i. d. R. gestattet wird.
Schwieriger gestaltet es sich bei Auslandsreisen. -
Hallo,
erst Mal an alle ein gesundes neues Jahr. Wir haben mit der KK nochmal hin und her geschrieben und eine Bestätigung erhalten dass das Krankengeld nur im Urlaubszeitraum ausgesetzt wird. Sollte die AU von unserem Hausarzt weiter verlängert werden, wird danach die Zahlung ohne wenn und aber weiter geführt.
Grüße