Neckermann-Reisen: Hi Fly statt Condor
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Hallo,
ich habe hier über Holidaycheck meine Reise über Neckermann-Reisen in die Dominikanische Republik gebucht. Gebucht war der Flug mit Condor. Habe mich schon gefreut auf die neuen Langstreckenflugzeuge mit besseren Sitzen und eigenem Entertainment-Programm bei eigenen Bildschirmen in den lehnen des Vordermannes.
Doch Pustekuchen:
Bekomme jetzt in Info, dass wir statt mit Condor nun mit der Billigfluglinie Hi Fly fliegen. Hierüber fand ich nur mieseste Kritik im Netz.
Auf meine Beschwerde hin bekam ich zur Antwort, Neckermann hat laut AGB´s das Recht auf andere Fluglinien umzusteigen. Ich habe mir die AGB´s durchgelesen, aber nichts in diese Richtung gefunden. Ich will es aber auch nicht riskieren eine Klage zu verlieren.
Ich empfinde es als miese Abzockerei, 4 Sterne zu versprechen und 1 Stern anzubieten. Zumal ich sehr ungerne mit der Billig-Airline fliege. Aber was oll ich machen ? Die Reiserücktrittversicherung tritt in diesem Fall auch nicht ein.
Hat jemand auch schon diese Erfahrung gemacht ?
Bin schon häufiger mit Neckermann-Reisen geflogen, aber das wird die letzte Reise damit sein. -
Herzlich willkommen im Forum!
Kurz, alles korrekt, evtl. hätte man Dich bei einer Buchung über Ansprechpartner darauf hingewiesen, wer im Netz ein Schnäppchen schießen will, muß vorsichtig sein und sich am besten im Vorfeld über alle "Fallstricke" informieren. Nicht umsonst handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, den inzwischen, dank Werbung meinen viele problemlos selbst hinzubekommen :?
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aber in den AGB´s von Neckermann-Reisen konnten wir diesen "Fallstrick" nicht finden. Ich bestelle ja auch keinen Mercedes und erhalte dann einen Fiat. Bei der Buchung war von Condor die Rede. Es gibt Urteile (z.B. LG Lüneburg, Urteil v. 13.8.98, Az. 4 S 139/98) die in solch einem Fall eine Rückerstattung von 5 % des Reisepreises zum Erbgebniss hatte. Eine Klage riskiere ich trotzdem lieber nicht.
Bin schon häufiger mit Neckermann verreist, aber so etwas hatte ich noch nie.
Für mich ist das äußerst unseriös und hat zur Folge, das ich nie wieder über Neckermann-Reisen buchen werde -
Das hat nix mit Neckermann zu tun, sondern mit Condor und dementsprechend findest Du in den ABBs von Condor dementsprechende Hinweise. Dein Verzicht auf Neckermann bringt Dir rein gar nix, schätze mal, daß auf diesem Flug auch Kunden anderer Veranstalter sitzen, die die Kröte ebenso schlucken müssen und Dir kann sowas ergo auch bei der nächsten Reise mit XYZ-Tours passieren

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Und auch die AGB von Neckermann weisen darauf hin, dass man sich die Bedingungen der Fluggesellschaften ansehen sollte.
Zumal Du ganz sicher nicht ausdrücklich auf der Bestätigung stehen hast, dass der Flug in jedem Fall mit Condor stattfindet. Du hast Beförderung gebucht, nicht Condor.
Und es bleibt ja ne Condor Flugnummer.
Condor ist halt auch kein Mercedes, sondern ne Charter-Fluggesellschaft.Das fast 20 Jahre alte Urteil sagt für Deinen Fall gar nix, es gibt neuere, die genau das Gegenteil sagen und kein Richter in D ist an bereits ergangene Urteile gebunden. Die genaueren Umstände dürften nämlich etwas anders gewesen sein:
Das Landgericht Lüneburg begründete seine Entscheidung damit, dass das Reiseunternehmen besonders mit der zuverlässigen Beförderung durch ein deutsches Flugunternehmen geworben hatte. Letztlich musste der Reisende dann aber doch mit einer türkischen Gesellschaft fliegen.
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ich konnte inzwischen eine Einigung erreichen und habe für 135 € mehr auf Air Berlin umbuchen können. (Hoffentlich bleibt es jetzt dabei)
Ich habe jetzt dazugelernt, das man sich nicht darauf verlassen kann, die Fluggesellschaft zu bekommen, die man auch gebucht hat. Ich habe bisher immer damit gerechnet, das ich nur bei Schnäppchenreisen mit einer Billig-Airline fliegen muss/kann. Gegen solche Klauseln ist man offensichtlich machtlos. Außer man fährt mit der Bahn oder bleibt in Deutschland.
Gibt ja bei den Klausen was Streiks und Reisegepäck betrifft auch einige Regelungen, die man einfach akzeptieren muss, wenn man fliegen will.
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben -
Auch Air Berlin behält sich vor, ein anderes Luftverkehrsunternehmen mit der Durchführung seiner Flüge zu betrauen ...
Happy landings!