Entschädigung bei Codeshare-Flügen
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Hallo,
Ich habe eben diesen Artikel gelesen:
airliners.de/fuer-entschaedigu…k.com&utm_campaign=buffer
Mich würde mal interessieren, wie es sich in dem Fall verhält: Zubringer ist LH, Weiterflug ist mit Swiss-Tochter Edelweiss. Alle Flüge sind mit LX-Codeshare-Flugnummer. Gepäck ist bis zum Zielort durchgecheckt.Grüße
Michi -
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Na also, geht doch. Ist doch nicht schwer mit einer zielführenderen Antwort, auch wenn meine Frage noch nicht ganz beantwortet ist hiermit.
Wenn LX verantwortlich ist, wäre das Urteil dann auch auf den von mir geschilderten Fall übertragbar? (Schweiz ist kein EU-Land)
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Auch wenn die Schweiz nicht in der EU ist, so gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen, die Du u.a. im bereits genannten Thread entsprechend eruieren kannst, welches zielführender ist. Dazu bedarf es keinen Parallel-Thread.
Ist doch nicht so schwer.
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'Seit dem 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt.'
Quelle: Bundesamt für zivile Luftfahrt der Schweiz (BAZL)Allerdings scheint die Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche nicht ganz einfach zu sein, da sich die Airlines - gestützt auf Formalitäten der Anerkennung - gegen eine Anwendung vehement zur Wehr setzen.
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@vonschmeling: Danke für die Klarstellung. Deinem letzten Satz kann ich nur zustimmen.... habe es selbst erlebt....

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Die Problematik liegt darin, dass die Schweiz zwar in einer bilateralen Vereinbarung der Anwendung der VO(EG)261/04 zugestimmt, diese jedoch nicht im Landesrecht verankert hat. Insbesondere die Swiss beruft sich nun darauf, ein zwischenstaatliches Abkommen könne die Rechte der Schweizer nicht regeln und grenzt die Anwendung auf Flüge zwischen der Schweiz und der EU ein. Meines Wissens ist bislang kein Fluggast rechtkräftig erfolgreich gewesen mit einem Angriff auf diese Auslegung ...
