Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu Gesundheit & Medizin
  5. Urlaub Tükei-BTM-Schmerzplaster
  6. Urlaub Tükei-BTM-Schmerzplaster

Urlaub Tükei-BTM-Schmerzplaster

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
11 Beiträge 4 Kommentatoren 6.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vpuweV Offline
    vpuweV Offline
    vpuwe
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Urlauber,

    vielleicht schon irgendwo beantwortet, ich habe es aber abschießend noch nicht gefunden.

    Kann ich BTM-Schmerzpflaster (20 Stk) für einen 4-wöchigen Urlaub mit in die Türkei ohne weitere Bescheinigung einführen?

    bis denne...
    Uwe

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SolaninaS Offline
      SolaninaS Offline
      Solanina
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Würd ich an deiner STelle nicht tun. Was ist dabei, den Arzt der diese Verschrieben hat nach einem Attest der Notwendigkeit zu fragen?

      März:London- April/Mai:Khao Lak-August:Holland, November:Teneriffa

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vpuweV Offline
        vpuweV Offline
        vpuwe
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Solanina,
        vielen Dank für deine Antwort.
        Das Problem ist, dass sich mein Arzt gerade im Urlaub befindet und keine Vertretung in seiner Praxis hat.
        Bin jetzt ein wenig ratlos, wohl auch meine Schuld, denn es geht in wenigen Tagen los.
        Muss im Urlaub Bubrenorphin 35 und Enbrell nehmen.
        Vielleicht hat ja jemand einen Ansprechpartner mich mich.
        Meine private KK habe ich befragt, aber nichts Vertrauenswürdiges erfahren.

        Naja, türkischer Knast soll ja nicht so prickelnd sein....!

        bis denne...
        Uwe

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es handelt sich um Buprenorphin und Entrel.
          Ausreise:
          Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel als Reisebedarf
          Besondere Bestimmungen sind für Arzneimittel zu beachten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. Morphin) und damit einer besonderen Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht durch den behandelnden Arzt bedürfen.
          Die aufgrund dieser ärztlichen Verschreibung für den eigenen Bedarf erworbenen Betäubungsmittel darf ein Reisender in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus Deutschland ausführen oder nach Deutschland einführen.
          Quelle: Zoll

          Wiedereinreise:
          Einreise aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes
          Bei der Einreise aus anderen Ländern als den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sollten sich Patienten vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese auf der Reise mit sich führen. Die Form dieser Bescheinigung ist nicht verbindlich vorgeschrieben, sie ist aber dennoch durch die zuständige Gesundheitsbehörde des Herkunftslands zu beglaubigen.
          Da außerhalb des Schengen-Raumes keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisende bestehen, müssen hierbei die jeweiligen Bestimmungen der Transitländer, die vorab bei den diplomatischen Vertretungen erfragt werden können, beachtet werden.
          Quelle: Zoll

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vpuweV Offline
            vpuweV Offline
            vpuwe
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke, Pippa, für die Mühe!

            Wenn ich das alles richtig verstehe, gilt dies für die Aus-u.Einreise nach/von Deutschland.

            Was sagt aber bei dieser Einfuhr der türkische Zoll?

            Ich werde keine Medikamente wieder mit nach Deutschland nehemen, denn dann sie sie während der Reise verbraucht worden.

            bis denne...
            Uwe

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Uwe,

              kontaktiere das Gesundheitsamt. Denn die müssten die Bescheinigung ja eh zusätzlich zum Arzt bestätigen.

              Hier und hier gibts noch ein paar Hinweise. Frag auch bei Deinem Apotheker nach, der hat ja auch Aufzeichnungen von Deinen BTM-Rezepten.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vpuweV Offline
                vpuweV Offline
                vpuwe
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke für alle Hinweise, werde am Montag versuchen, das türkische Konsulat telefonisch zu erreichen, um eine rechtsverbindlichen Auskunft zu erlangen.
                Noch einmal für diejenigen, die jetzt sagen, er/sie als Stammurlauber seit vielen Jahren, hätten das auch früher fragen können. Ich bekam seit 13 Jahren alle zwei Monaten eine andere Infusion, das war für vier Wochen Urlaub kein Problem.
                Jetzt nach der kürzlichen Umstellung kam das "upps"!

                bis denne...
                Uwe

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @vpuwe
                  Die Bestimmungen sind selbstverständlich soweit möglich synchronisiert, abweichend zum beispielsweise EU liquids Driss.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vpuweV Offline
                    vpuweV Offline
                    vpuwe
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    So, nun bin ich schlauer!

                    Es gibt eine Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen.
                    Unterschieden wird hier in -Einreise in ein Land Schengener Bereich)
                    -Einreise in ein anderes Land

                    Die Entsprechende kann man im Internet runterladen. Dann muss der verordnende Arzt diese Bescheinigung ausfüllen und mit Stempel versehen.
                    Dann muss dieser Vordruck vom Landesamt für Gesundheit beglaubigt werden.
                    Kosten hierfür 5,00€.

                    Dies ist der heutige Stand mit dem Wohnort Berlin.

                    bis denne...
                    Uwe

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      vpuwe:
                      Wenn ich das alles richtig verstehe, gilt dies für die Aus-u.Einreise nach/von Deutschland.

                      Was sagt aber bei dieser Einfuhr der türkische Zoll?

                      Bei den Angaben des Zolls zur Ausreise werden selbstverständlich die Bestimmungen des Ziellandes berücksichtigt, dies nur nochmal zum besseren Verständnis für stille Mitleser.

                      Ich werde keine Medikamente wieder mit nach Deutschland nehemen, denn dann sie sie während der Reise verbraucht worden.

                      So wird es sich sicher zumeist verhalten. Es gibt aber eben auch Reisende, die wegen vermeintlicher preislicher Vorteile Medikamente auf der Rückreise mit sich führen. Daher muss auch dies geregelt werden.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vpuweV Offline
                        vpuweV Offline
                        vpuwe
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Danke für deine Ausführungen und für die Wünsche eines gelungenden Urlaubes...!

                        bis denne...
                        Uwe

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        Antworten
                        • In einem neuen Thema antworten
                        Einloggen
                        • Sortiert nach
                        • Älteste zuerst
                        • Neuste zuerst
                        • Meiste Stimmen

                        • 1 von 1
                        Reiseforum Service
                        • RSS-Feed abonnieren
                        • Verhaltensregeln im Reiseforum
                        • Reiseforum Hilfe
                        • Forensuche
                        • Aktuelle Themen

                        • Inhalte melden
                        • Veranstalter AGB
                        • Nutzungsbedingungen
                        • Datenschutz
                        • Privatsphäre-Einstellungen
                        • AGB
                        • Impressum
                        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                        • Erster Beitrag
                          Letzter Beitrag