Reisepreisminderung bei Schimmel
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Hallo, da ich mit meinem Reiseveranstalter keine Reisepreisminderung wegen entgangener Urlaubsfreuden verhandeln konnte, suche ich jetzt rechtlichen Beistand. Die Sachbearbeiterin die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer bearbeitet hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer verhöhnt. Es gibt dazu ein Protokoll vom Reisebegleiter und Video sowie Bildmaterial, sowie die entsprechenden verhöhnenden Mails vom Services des Veranstalters, der sich auf Kundenzufriedenheits Prozente bei Holidaycheck beruft. Welch Brüller, wenn man schon Bildmaterial zur Verfügung stellt. Was kann ich machen um mir mein Recht auf entgangene Urlaubsfreuden einzuklagen. Hat jemand damit Erfahrungen?
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir dazu Hilfe geben könnt. Ich finde es einfach eine Frechheit was der Veranstalter sich da erlaubt hat. -
Um zunächst einmal die Begrifflichkeiten zu ordnen:
Schimmelbefall (dokumentiert!) ist u.U. ein Minderungsgrund, bemessen wird der Anspruch in % auf einen Tagessatz der Reisekosten.
Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlauszeit ist nur in extrem seltenen Fällen zu erlangen, von Kakerlaken bis Ratten gelten allerhand Begegnungen als "ortstypisch" und damit als schlichte Unannehmlichkeit, welche keinerlei Kompenstationsansprüche rechtfertigt. -
Rainer14480:
Hallo, da ich mit meinem Reiseveranstalter keine Reisepreisminderung wegen entgangener Urlaubsfreuden verhandeln konnte, suche ich jetzt rechtlichen Beistand.Ja mach das - nur nicht hier!
Viel Erfolg ... -
Rainer14480:
Was kann ich machen um mir mein Recht auf entgangene Urlaubsfreuden einzuklagen. Hat jemand damit Erfahrungen?Dein Recht auf dem Klageweg versuchen ... was sonst?!
Nochmal: Du kannst eine Reispreisminderung geltend machen jedoch keinen zusätzlichen Schadenersatz. Je nach Beeinträchtigung können 50 - 100% eines Tagessatzes hierfür infrage kommen. Da du aber scheinbar keine Einigkeit mit dem Veranstalter erzielen konntest bleibt dir nur der Klageweg. Dessen Rahmen solltest du auf Erstattung von max. 100% des Tagespreises (für die betreffenden Tage!) begrenzen und eher nicht damit rechnen, soweit oder gar mit einem höheren Beitrag erfolgreich zu sein ...
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Hallo,
so einfach ist das nicht, ' Klagen' wegen Schimmel, es muss eine einwandfreie
Dokumentation - Fotos und ideal eine schriftliche Beurteilung des Reiseleiters vorliegen,
je nach Grad gibt es wie schon geschrieben ein paar % vom Tagessatz,
ob sich da ein Rechstsstreit lohnt, oft sind die Kosten höher, des Ausgang ungewiss.
Unter Pech ablegen ! Schade um Zeit, Geld und Nerven.
Etwas Tolereanz sollte man mitbringen bis zur tragbaren Grenze die ist
bei jedem nach Anspruch verschieden.
Man kann im Vorfeld viel vermeiden, wenn man die Beschreibungen / Bewertungen
genauer liest auch zwischen den Zeilen. -
Da es sich offensichtlich bei der in Rede stehenden Angelegenheit um dieses Hotel nebst der Bewertung handelt, empfehle ich, vor der Erteilung weiterer Rat- und Vorschläge, den ganzen Vorgang unvoreingenommen zu lesen - einschließlich des Kommentars des Hoteliers.
Ich habe selbiges getan und enthalte mich daher jeden Kommentars!
LG
Sokrates
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Ich habe diesen Ausdruck noch nicht gehört, aber wieso gibt es dann die Klagen und Urteile in den USA, wo sich jemand aus eigener Duseligkeit mit heißem Kaffee verbrüht und der Kaffeeverkäufer einen Millionenbetrag an Schadenersatz zahlen muss?
LG
Sokrates
Edit: Sry, mich hat Deine Formulierung "käme" irritiert, daher meine Frage, die sich aber jetzt erledigt hat.

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Das Angebot kam wohl von einer Sachbearbeiterin des RV - und war nach Ansicht des TO eine Verhöhnung.
LG
Sokrates
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lest ihr das so ? kann man machen, aber ist nicht ganz eindeutig, bin leider kein germanist.
egal, einige hier im forum haben juristisch viel drauf und haben sich ja schon geäussert.
Sokrates, ein frivolous lawsuit ist ein lawsuit bei dem es von vorneherein feststeht, dass er keine chancen auf einen positiven ausgang im sinne des klägers hat. eine klageerhebung ohne meriten quasi. da kann der kläger sogar bestraft werden, weil er die zeit des gerichts verschwendet. so mein absolut laienhaftes verständnis.
das mit dem heissen kaffee im schoss ist eine andere sache. da wird die eigene doofheit einem anderen in die schuhe geschoben und dieses vorhaben wird leider immer wieder belohnt. -
Ganz eindeutig betrachtet der t.o. das Angebot einer Minderung von 80€ als zu gering und nennt es verhöhnend. Um das zu beurteilen müsste man den Reisepreis kennen.
Der Reiseleiter hat in angemessener Frist für Abhilfe gesorgt, aus meiner Sicht ist bei einer Klage nicht mit signifikanter Nachbesserung des Erstattungsbetrages zu rechnen.
Nein, etwas analoges zum frivolous lawsuit gibt es in D leider nicht (daher auch die chronische Überlastung der Gerichte). So erbrachten beispielsweise Klagen wegen einer vorverlegten Abreise die sagenhafte Summe von 40% eines Tagespreises der Reise, namentlich 45€.
Ich finde es in der Tat hilfreich, die Rezension des t.o. zu lesen einschl. der Erwiderung des Hotelmanagers. Es mutet schon ein wenig eigenartig an, wenn sich ein Hotelgast auf Rhodos über das Vorhandensein von Klimaanlagen beschwert ...
Wie gesagt - einer Klage gebe ich wenig Aussicht auf Erfolg, mehr möchte ich dazu auch nicht mehr sagen. -
Dreist ist es wenn man unverschämt ist! Dreist ist nicht drei Tage in einem Zimmer mit einer Luftfeuchtigkeit von gefühleten 90 % zwei Nächte zu verbringen und sich vielleicht irgendwelche Schimmelsporen ständig einatmen zu müssen. Ich wünsche Dir ebensolche Erlebnisse! Dreist? Weist scheinbar garnicht was dieses Wort beeutet? Dreist iste es so ein Zimmer überhaupt Touristen für viel Geld anzubieten. Das ist dreist!
cjmddorf:
es ist natürlich schade, dass dir der schimmel für 3 tage den urlaub verdorben hat, aber für 80 euro, wenn das kein tipfehler ist, zu klagen, halte ich für dreist. -
Ich tue mich hier ebenfalls schwer, die 80 Euro, die im Raum stehen, als Angebot des Veranstalters anzusehen.
Bei entsprechender Interpunktion des Eröffnungsthreads ergäben sich 2 Möglichkeiten:
1) Die Sachbearbeiterin , die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer , bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer , verhöhnt.
2) Die Sachbearbeiterin , die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung , von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer verhöhnt.
Für mich ist Variante 1 schlüssiger, also dass die Summe in dieser Höhe vom TO gefordert wurde. Bei Variante 2 stört mich das "von" vor den 80 Euro.
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