ausstehende Zahlung von express airways
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Hallo,
wir haben aufgrund eines gecancelten Fluges von express airways ein
Schreiben mit der Zusage über die geforderte Ausgleichsleistung erhalten.
Das war im Oktober 2015.
Seitdem ist das Geld immer noch nicht bei uns eingegangen.
Von der Fluggesellschaft bekommen wir auf Nachfragen per Email und telefonisch
keine Antwort.
Was kann man hier tun, um die Zahlung einzufordern? -
Wie wär´s mit mahnen?
Und zwar ordentlich, mit Fristsetzung und ggf. der Androhung einer gerichtlichen Beitreibung.
Wie genau verhält man sich bei euren fernmündlichen Nachfragen? -
Ich habe mehrmals gemahnt. Auch mit Androhungen gerichtlicher Konsequenzen.
Es kommt einfach nicht zurück. Ich werde wohl jetzt einen Anwalt beauftragen.
Habe nur Angst das, wenn der auch nichts erreicht, ich auf den Zahlungen sitzen bleibe! -
Du kannst ohne Anwalt einen Mahnbescheid erwirken und zustellen lassen.
Gerichtsstand ist in Streitsachen betreffend die VO(EG)261/04 der Wohnort des Klägers bzw. das dort zuständige AG.
Ohne Vorschussverlangen kannst du eines der einschlägigen Inkassounternehmen mit der Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Hier werden im Erfolgsfall ca. 30% Provision einbehalten. -
Und dann läßt du das Fluchzeuch vom GV pfänden

http://www.welt.de/wirtschaft/article154000749/Gerichtsvollzieher-will-Condor-Flugzeug-pfaenden.html
Dann kommen sie zu potte
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Damit diese überaus kreative Beitreibung leichter zu finden ist hier der Link ...

Großartig!
Ich habe zwar auch schon Erlebnisse mit GVn mit Erfindungsreichtum gemacht (säumigem Obsthändler kurzerhand die kopletten Orangen gepfändet in einer Markthalle - also coram publico. Schwupps war die Kasse auf und die Schuld beglichen). Diese Maßnahme wird jedoch als "Salzburger Modell" in die Annalen erfolgversprechender Beitreibungen eingehen - dessen bin ich mir sicher! -
Ja!! Endlich mal ein GV, der seine Aufgabe für den Gläubiger Ernst nimmt.
Üblicherweise hört man eher "3x niemanden angetroffen" oder "Samstag arbeite ich nicht".Wobei man der Vorsicht halber sagen muss, dass ein vollstreckbarer Titel immer noch vom Schuldner bestritten werden kann. Die Methode ist für den Hausgebrauch also nicht zu empfehlen.
Dem Condor Image, nur mit dem Holzhammer rechtmäßige Forderungen gem. VO(EG)261/04 zu erfüllen verleiht der betreffende GV mit seiner Vorgehensweise Brief und Siegel und wird damit zu meinem ganz persönlichen Held der Woche!!
(Ich hab vorsorglich auf das Datum der Pressemeldung geachtet ...
)
