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Anfechtung der Reisebestätigung durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 5 Kommentatoren 2.8k Aufrufe
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  • UrlaubsjunkysU Offline
    UrlaubsjunkysU Offline
    Urlaubsjunkys
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Urlaubsfreunde,

    wir haben heute folgende Post vom Veranstanlter, für unsere Pauschalreise erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:

    Im Schreiben von heute 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt 2.200 € stolze 3.000 für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen.  Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren. Das witzige ist, dass fast zur gleichen Zeit ein befreundetes Pärchen das gleiche Hotel mit den gleichen Flügen für 2.600 € gebucht hatten, um mit uns den Urlaub zu verbringen und keine Post bekommen haben.

    Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?
    Wie sollen wir vorgehen?

    Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!

    Vielen Grüße, Daniel & Nine

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier klicken zum bestehenden Thread mit zahlreichen Informationen zur Thematik.
      Und herzlich willkomen im Forum von HolidayCheck, Urlaubsjunkys! 😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • UrlaubsjunkysU Offline
        UrlaubsjunkysU Offline
        Urlaubsjunkys
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für Deine Antwort "vonschmeling" und den Link zum Thread.

        Dieser ist ja schon von den Jahren gesehen lange her. Mich würde interessieren wie der Stand der Dinge heute bei solch einer Problematik der Anfechtung der Reise ist?!?

        Auch würde mich interessieren, ob jemand rechtlich dagegen angegangen ist und ob Erfolge dabei waren bzw. wie hoch die Chance auf Erfolg ist?

        Besten Dank!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • uw1fehU Offline
          uw1fehU Offline
          uw1feh
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wieso Jahre gesehen her, der letzte Eintrag ist vom 08.04.2016. Auf die letzte Seite musst Du schon klicken um Aktuell zu sein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • erikroemerE Offline
            erikroemerE Offline
            erikroemer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Reiseveranstalter hat m.E. ganz schlechte Karten, da:

            a) die Buchung 3 Wochen alt ist und bereits die Anzahlung geleistet wurde. Damit müßte ja eine offizielle Buchungsbestätigung inkl. Sicherungsschein vorliegen. Der Vertrag ist zustande gekommen.

            b) der gebuchte Preis in seiner Höhe für den Buchenden auch nicht als offensichtlicher Fehler erkennbar war.

            Vorausgesetzt die SAchlage ist korrekt dargestellt worden.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bitte den von @vonschmeling verlinkten Thread nutzen. Kopiere Deine Frage am besten dort hinein, so bleiben die Beiträge zum selben Thema zusammen und das Forum übersichtlicher.

              Hier schließe ich ab.

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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