Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Südseeträume wrote:
Hallo!
Irgendwie habe ich nicht so viel Glück mit meinen Urlauben. Erst habe ich eine Kreuzfahrt im Internet gebucht, die dann aber wieder storniert, da sich die Reisebedingungen geändert haben. Jetzt dachten mein Mann und ich wir gehen wieder ins Reisebüro, da kann nichts passieren. Denkste!!! Wir haben einen Flug nach Florida mit Mietwagen und Hotel gebucht. Jetzt hat die im Reisebüro aber unseren Namen falsch von der Kreditkarte abgelesen. Bei der Unterschrift ist es mir dann aufgefallen und sie meinte das ändern wir halt gleich noch. Hotel und Mietwagen war kein Problem, nur beim Flug! Beim Reiseveranstalter war sie in der Warteschleife, so schrieb sie eine Mail oder Fax. Wir dachten das geht schon klar. Denkste! Nicht nur das der Name nicht mehr änder geht (Eticket), so haben die uns einfach nen anderen Rückflug gegeben. Der den wir uns ausgesucht haben wäre gestrichen ( innerhalb von einem Tag!!!), warum bieten sie den dann an? Jetzt sind schon 2 Wochen verstrichen und weder der Name ist geändert, noch wurden wir auf den versprochenen anderen Rückflug umgebucht. Im Reisebüro hat man uns die Adresse von Checkmytrip gegeben, da können wir alles verfolgen. Im Reisebüro sagen sie mir die XXX hätte zugesichert, das alles geändert worden ist, nur schriftlich ist noch nix da. Das schöne ist nur, der Betrag vom Flug ist schon vollständig von der Kreditkarte abgezogen. Für einen Flug den ich nicht nutzen kann, da der Name verkehrt ist. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich den Betrag wieder zurückbuchen?
Danke für Eure Hilfe
SabineHallo Ihr Lieben!
Ich bin Eurem Rat gefolgt und habe bei Delta Airlines angerufen. Die nette Dame hat mir dann eine Mail mit den Flugdaten geschickt. Name ist geändert und wir haben jetzt auch den besseren Rückflug bekommen den wir wollten. Jetzt frag ich mich nur warum weder Reiseveranstalter noch Reisebüro mir das schriftlich geben können. Ich hatte die Mail ja auch innerhalb 1 Minute?!
Danke für Euren Rat
Gruß Sabine -
Hallo Sabine,
freut mich, daß alles wieder im Lot ist. Hier darf ich mich Privacy anschließen, der meint, daß dieses Reisebüro das Ganze eher nicht im Griff hat. Vergessen darf man dabei aber auch nicht, daß der Kunde manchmal etwas bevorzugt behandelt wird als die Büros. Warum auch immer.
Somit kann es wirklich sein, daß das Büro nicht helfen konnte. Ganz glauben tue ich das selber aber auch nicht.
Guten Flug
Berthold
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Hallo,
tut mir leid und verstehe auch den Ärger,
aber ich sehe darin eine Art ' höhere Gewalt' die Fluglinie hat keinen
Einfluß darauf.
Ich sehe nur eine Preisminderung auf Kulanz auf dem rechtlichen Weg
mehr Kosten !maribel wrote:
Hallo an alle,eine Freundin von mir fliegt am Montag mit Ryan Air nach Andalusien,das Hotel hat sie seperat über einen Reiseveranstalter gebucht, heute morgen kam die Nachricht daß gerade an diesem Tag in Andalusien am Flughafen Jerez..., ein Streik des Flughafenpersonals stattfindet, also keine Koffer befördert werden, jetzt darf pro Person nur 10 kg Handgepäck mitgenommen werden.
Was haltet ihr davon, gibt es da eine Richtlinie, denn das finde ich schon hart , vor allem wenn man mit einem Kleinkind fliegt, sind 10 Kg meiner Meinung nach völlig unzureichend.
Hat sie die Chanche eine Preisminderung ?
Danke schon jetzt für Antwort.
Liebe Grüße Maribel -
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise von Hamburg nach Lanzarote gebucht vom 10.3. bis 22.3.08. Jetzt habe ich gerade erfahren, daß wir sowohl auf dem Hinflug alsauch auf dem Rückflug eine Zwischenlandung haben. Hin in München mit einer Stunde Aufenthalt und Rück in Nürnberg mit 2 Stunden Aufenthalt. Mich ärgern die 2 Stunden auf dem Rückflug in Nürnberg, denn es ist abends, wir landen dann erst um 21.45 in Hamburg und bis wir dann zuhause sind...für die Kinder doch ziemlich anstrengend. Ich hatte beim Reisebüro gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gibt, einen früheren Flug von Nürnberg aus zu nehmen aber sie sagte, die Maschinen sind alle voll, es wäre leider nicht möglich. Jetzt meine Frage, wenn noch Plätze frei gewesen wären, hätte man uns dann problemlos umbuchen können ? Egal welche Fluggesellschaft ?
Grüsse
Dagmar -
Umbuchen prinzipiell ja, aber nicht jede Fluggesellschaft. Das wäre nur im Rahmen der Kontingente gegangen, welche Dein Reiseveranstalter an diesem Termin eingekauft hat.
Viele Grüße.
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Eingefügt aus einem anderen Thread:
Luwe wrote:
Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Unser Flug sollte eigentlich am 05.03. um 08:45 von Gan nach Frankfurt fliegen. Leider ist der Flieger nie in Gan angekommen (und konnte uns dann auch nicht nach Frankfurt fliegen), da die Besatzung auf dem Hinflug scheinbar ein Problem bei der Ausreise aus Dubai (Zwischenlandung und Crewwechsel) hatte.
Condor hat dann für den nächsten Tag einen Ersatzflug organisiert, so dass wir in Frankfurt anstatt am 05.03. um 18:05 Uhr erst am 07.03. um 05:30 Uhr gelandet sind.
Ich habe eine Bestätigung von Condor über die Verspätung erhalten.
Hier meine Fragen:
Haben wir jetzt Anspruch auf Entschädigung von Condor nach der berühmten EU-Verordnung?
Oder einfach direkt zum Anwalt gehen, ohne zunächst mit der Kundenbetreuung von Condor kommunizieren?Gruß
Uwe -
Beitrag hier eingefügt !
magiccat wrote:
Hallo,
wir fliegen im August nach London und ich hatte extra einen schönen Flug bei AB gebucht so dass wir mittags in London sind. Nun hab ich die Mitteilung bekommen, dass der Flug verschoben wurde auf den späten Nachmittag, so dass wir erst Abends im Hotel wären. Für uns natürlich ein verschenkter Tag. Was würdet ihr mir empfehlen? Umbuchung auf einen früheren Flug (ich weiß nicht genau mit den Kosten, hab was gelesen, pro Person 30 € + Differenz zu dem neuen Flug?) Das wäre ja dann wahnsinnig teuer.
Oder den Flug verfallen lassen und z.B. bei Germanwings einen neuen Flug buchen? -
Hallo,
ich habe im November 2007 angefragt, welche Ansprüche ich wegen eines kurzfristig annullierten Fluges von Bamako ( Mali/ Westafrika ) nach München habe. Die Flughafenschließung wurde kurzfristig von der Malischen Regierung beschlossen.
Air France hat mir am 8.4.08 tel. eine Kulanzzahlung von 150 € in bar oder wahlweise einen Voucher im Wert von 200 € angeboten. Das Vergleichsangebot bzw. ein erstes Antwortschreiben des Rechtsanwaltes der Airline kam kurz vor dem angesetzten Termin für die Gerichtsverhandlung. Absolute Verzögerungstaktik!
Die Schadensersatzforderungen wurden mit der Begründung " Höhere Gewalt " abgelehnt und ich wurde im Schlusssatz des Anwaltsschreibens dazu aufgefordert, das Ganze als " Lebenspech " zu verbuchen.
Gruß -
Hallo ! ich habe mal eine Frage.
Und zwar sollten wir am Donnerstag den 22.05 von Antalya um 20:10 nach Frankfurt mit der Condor fliegen.
Am Flughafen angekommen, hieß es dann wir würden 1:50 später fliegen also um 22:00.
Als alle Passagiere dann beim einchecken waren waren es dann schon 4:10 später also sollten wir "angeblich" um 00:10 fliegen.
Am Schalter kamen natürlich auch gleich die Reiseleiter und berichteten das die Condor von Düsseldorf nach Frankfurt welche nach Antalya fliegen sollte unterwegs kaputt gegangen sei und wir ab 8 Uhr im Burger King verpflegung kostenlos bekommen würden. Gut im Burger King angekommen bekam jeder Passagier gerade mal eine kleine Cola, kleine Pommes und einn kleinen Burger mehr gabs für 6 Stunden warten nicht.
Aufjedenfall ging das Gerücht schon herum das wir noch später fliegen würden als die angesetze Zeit von 00:10 da die Maschine nicht landen dürfte in Frankfurt wegen dem Start und Landeverbot in der Nacht. Viele Passagiere hatten auch schon nach Deutschland telefoniert und dort stand im Videotext das wir um 04:05 landen sollten. Also noch später als angeblich 00:10. Natürlich war das alles schon fest gemacht das wir erst um 01:45 fliegen würden doch es hieß immer fest wir würdn um 00:10 fliegen und hätten eine Sondergenehmigung vom Flughafen Fra bekommen.
Natürlich waren die Leute von Condor ganz schlau und haben uns schon ab halb zwölf in die Gate rufen lassen. Dort war es so stickig und bewegen konnte man sich dort auch nicht viel und trinken gabs dort nun ja auch nicht. Um 01:00 kam der Captiän von der Condor da sich fast alle Passagiere schon beschwert haben, da wir nichts mehr zu trinken bekommen auser diese minicola abends um 8!!!!! Uhr. Der Capitän meinte nur nach seinen Informationen müssten wir AUSREICHEND verpflegt worden sein. nachdem der Capitän nun weg war und wir schon wieder 50 min über unserer diesmal geplanten Abflugszeit lag als plötzlich die Anzeigetafel umgestellt wurde das wir um 01:30 abfliegen würden.
Letztendlich sind wir dann um 01:45 abgeflogen.
Was kann ich jetzt von Condor forderen bzw. was steht mir zu ? Könnt ihr mir dabei weiterhelfen ?? -
Und da Colchen ja weiß, das Doppelposting (siehe Forenregeln ) nicht gestattet ist, wurden die anderen Threads auch gelöscht.
Und nun zurück zum Thema bitte
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Hallo colchen,
Europäische Fluggastverordnung: bei mehr als 2,5 Stunden Verspätung habt ihr auf jeden Fall Anrecht auf "Betreuung" (
) und auf angemessene Verpflegung (????was ist angemessen/sagt uns der Gesetzgeber eben nicht) und ich glaube auf 2 kostenlose Telefonate oder Faxe oder sowas in die Heimat.Genaueres könnte dir aber sicher noch Mosaik/Peter dazu sagen.
Wenn ich dich richtig verstehe wurde der Flug aber nicht gecancelt oder storniert, d.h. ihr seid unter/mit der alten Flugnummer auch befördert worden, oder wie??? Auch dazu kann Peter mehr sagen.
LG ginus
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Hallo zusammen,
meine Bekannte ist letzte Woche mit tuifly aus Chalkidiki zurückgeflogen. Beim Rückflug stand dann eine Maschine der Futura vor der Tür, mit der sie zurückfliegen mussten. Info war, dass tuifly sich diese Maschine "ausgeliehen" hat, weil sie selbst keine Maschine frei hatten. Im übrigen hatten sie Flug und Hotel getrennt gebucht.
Da ich selber in Kürze mit TUI und tuifly nach Rhodos fliege (allerdings als Pauschalreise), stellt sich mir die Frage, was ich machen kann, wenn da eine mir "suspekte" Airline steht, wo ich eigentlich nicht einsteigen möchte. Ich weiß natürlich, dass Änderungen der Fluggesellschaft immer vorbehalten sind. Aber was ist, wenn ich z.B. mit einem Flieger der Onur Air o.ä. fliegen soll?? Ich habe hier schon Aussagen gelesen wie "weigert euch einzusteigen". Schön und gut, aber was passiert dann mit mir? Muss ich mir dann auf eigene Kosten einen Rückflug besorgen? Oder kann ich von meinem Reiseveranstalter verlangen, dass er mich mit einer gleichwertigen Fluggesellschaft befördert?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Sylvia
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Hallo Silvia,
wie Du schon sagst sind Änderungen der Fluggesellschaft vorbehalten, wobei es sich im zitierten Fall noch nciht einmal um eine solche handelt. Hier wurde einfach eine Ersatzmaschine eingesetzt.
Das kann Kapazitäts- oder Wartungsgründe haben. Ein kurzfristiger Defekt, wie auch Lieferprobleme bei neu bestellten Maschinen können auch der Grund dafür sein.
In diesem Fall ist Deine Bekannte aber weder schlechter (nehme ich mal an) oder gar unsicherer unterwegs gewesen. Hier liegt auch das Problem. Nur weil man es ( Du es) nicht kennt muß es nicht unsicherer sein. Beispiel Futura.
Diese spanische Flugesellschaft ist seit Jahren aktiv im Chartergeschäft. Von eigenen Flügen einmal abgesehen verdient die Gesellschaft Ihr Geld vor allem im Vollcharter für Veranstalter umd im Subcharter für andere Airlines. Die Flotte ist recht neu und mir würde zu der Gesellschaft nichts negatives einfallen. Gegründet 1989. Seither keine gravierenden Zwischenfälle, oder Flugzeugverluste.
Wenn Du Dich irgendwo weigerst einzusteigen, so kannst Du im Zweifelsfall nur dann mit einer Rückerstattung rechnen, wenn Du nachweisen kannst, daß die eingesetzte Airline unsicher ist. Das wird Dir aber nur dann gelingen, wenn dieses Flugzeug abstürzt, oder die Gesellschaft sehr zeitnah ein Flugverbot für die EU erhält. Praktisch gesehen kannst Du so etwas also vergessen.
Ganz im Gegenteil. Sollten andere Fluggäste das mitbekommen und wie z.B.: bei der Futura sich alle weigern einzusteigen (Gruppendynamik), dann kann es sogar richtig teuer für Dich werden. Ist so etwas nämlich völlig unbegründet, dann zahlst Du alle Flüge. Wenn Du also so etwas machst, dann bitte diskret!
Wie gesagt, sollte man sich auskennen, oder zumindest glauben sich auszukennen, bevor man so etwas macht.
Ich würde es sicher bei einigen Airlines tun.
Gruß
Berthold
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sylvia018 wrote:
Da ich selber in Kürze mit TUI und tuifly nach Rhodos fliege ...
...Aber was ist, wenn ich z.B. mit einem Flieger der Onur Air o.ä. fliegen soll??Mit einer Machine der Onur Air als Ersatz für TUIfly ist eher nicht zu rechnen. TUIfly setzt derzeit u.a. Flugzeuge der XL Airways Germany (Airbus A 320) und Futura (Boeing B 737-400), phasenweise auch Hola Airlines und Blue Panorama im Sub-Charter ein. Grund sind wohl zum einen Lieferverzögerungen bei von TUIfly bestellten neuen Flugzeugen, zum anderen das traditionell starke Sommergeschäft (im Sommer werden ganz einfach mehr Flugzeuge benötigt als im Winter). Letztlich handelt es sich bei den für TUIfly eingesetzten Airlines nach meinem Kenntnisstand ausschließlich um seriöse Anbieter. Ich hätte bei keiner der genannten Fluglinien Bedenken, einzusteigen.
Und wie Berthold schon geschrieben hat: nur weil Du eine Fluglinie nicht kennst, ist sie deshalb nicht unsicher.
Also freu' Dich auf den Flug - egal mit welcher Fluglinie er letztlich durchgeführt wird.
Gruß
Chris -
anspruch auf entschädigung erst ab 5 std verspätung. aber nur 5% vom reisepreis eines tages. wir hatten 7 std verspätung und haben es durchgemacht. am ende hat das porto und die tel. kosten mehr ausgemacht wie die entschädigung. schade um die zeit und den ärger.
schlimm ist wenn rechengenies die beschwerde bearbeiten.
unser geplanter abflug war 19:05 der tatsächliche abflug um 2:15.
das sind weniger als 5 std (laut BigXtra) und nicht erstattungsfähig.mfg
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@ izul
wenn ich Deine Flugzeiten heranziehe, komme ich auch auf 7 Stunden und 10 Minuten.
Ich weis nicht mit welcher Begründung BigExtra auf weniger kommen sollte.
Grundsätzlich ist das Zeitfenster zwischen der Abflugzeit im Ticket und der tatsächlichen Abflugzeit der Maßstab zur Berechnung der Ansprüche.
LG
holzwurm