Kreditkarten weg---und nun?
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Wem geht es ähnlich wie mir?Im Urlaub, wir waren in Spanien, ist mir meine Handtasche gestohlen worden. Alle Karten weg. Als wir nach Bemerken die Karten sperren liessen, waren da schon Abbuchungen registriert:-( Ohne "Fehleingabe" der PINIch selber habe "NIE"!, nachweislich Bargeldabhebungen mit Kreditkarten gemacht, weiß meine PIN auch garnicht. Die Bank unterstellt mir nun, ich hätte die PIN zusammen mit den Karten aufbewahrt, was nicht stimmt!Die Bank weigert sich hartnäckig mir den Schaden zu ersetzen.:-(...ich möge mich an die Täter halten....ich bin "sprachlos"!:-( ausserdem belastet die Bank mich zudem mit Wahnsinnsgebühren für Bargeldabhebungen. Bei 400 euro immerhin 16.--Gebühr, bei 2x 40euro jeweils 5,20 euroFrage: Wem geht, ging es genauso?Ist der Einsatz eines Anwalts zwingend?Ich bin gespannt.Einen schönen Tag wünscht balimoon
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Moin auch.
Ich denke, du wirst ohne Anwalt nicht weiterkommen. So weit ich weiß, ist die PIN deiner Karte im Chip der Karte gespeichert. Somit besteht die Möglichkeit nach Auslesen der Karte durch spezielles Equipment den PIN zu erhalten und die Karte zu verwenden. Das hat natürlich einen zeitlichen Aufwand. Hier ist die Frage: Wie lange hat es gedauert, bis du die Karte gesperren ließest? Und ob dir hier ein schuldhafter Verzug nachgewiesen werden kann?
Am besten wird es für dich sein einen Anwalt aufzusuchen. Jedoch solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du auch verlieren kannst. Und, ob du die Kostengegenüberstellung, hier Anwalt ggü. Kartengeldverlust, richtig abgewägt hast?
Ich hoffe, ich habe dir ein wenig weiter geholfen.
Trotzdem viel Erfolg!
Gruß Nick -
Also die karte habe ich natürlich sofort sperren lassen, als ich es gemerkt habe.
Leider waren die Diebe superschnell! deshalb behauptet ja die bank da ginge nur mit pin wenn kein fehlversuch stattfand. dagegen wäre ich mich, denn ich habe die pin weder im kopf noch in der tasche gehabt.das band der bank wo es abgebucht wurde hätte die polizei oder die bank sich ja mal ansehen können. KEINER TUT WAS. ES wird nur der einfachheithalber abgewälzt.
ich werde mir zunächst keinen anwalt nehmen. eine pin habe ich für meine karten nie gebraucht, das ist nachweislich. bargeld hob ich mit kreditkarten noch nie ab.
das ist nun mein pech offenbar, hätte ich die pinbriefe ungeöffnet nun zur hand wäre ja alles einfach. ich habe sie aber nach erhalt sofort durch meinen schredder laufen lassen. also vernichtet.:-( das passiert mir ab jetzt nie wieder....
Ich glaube sogar fest daran, dass da profis am werk waren, denn der kofferraum war unbeschädigt geöffnet worden, also hatten die auch da möglichkeiten ranzukommen.
Bisher dachte ich, Kreditkarten ohne Pin seien nur ein Stück plastik und somit wertlos.da bin ich nun eines anderen belehrt worden. Es schmerzt!:-(
Ich weiss inzwischen, das netz gibt ja eine fülle von informationen über kreditkartenbetrüger und vor allem auch, es gibt diebe die sich auf sowas spezialisiert haben.
urteile die inzwischen gegen die banken entschieden haben las ich bereits auch.
die bank wälzt das lapidar einfach ab, das system sei sicher.
das ist die lüge!ich werd mein glück bei einem ombudsmann versuchen die mit der bankwirtschaft zusammenarbeitet und streitfälle versucht zu schlichten.
deswegen brauche ich mit sicherheit keinen anwalt. ich glaube die kosten bleiben auch noch an mir hängen wenn man gerade nicht den richigen kennt!
Es ist auch durch einen namhaften gutachter und sachverständigen bereits bewiesen, dass das system keineswegs so sicher ist wie die banken gemeinhin beteuern. da gibt es ein urteil von Hamm 17.3.
wie du schon schreibst, wenn die pin auf dem magnetstreifen gespeichert ist, dürfte es für profis mit dem nötigen wissen und technik auch gelingen den rest rauszufinden.
das schlimme ist zudem , meine gesamte handtasche ist einfach weggekommen ohne einsicht in den kofferraum. und ich denke mal das ist keine einladung zum diebstahl gewesen.
es fehlen personalausweis....handy....schmuck und ganz pers. sachen...wir waren ja erst den 3tag( ich hatte deswegen auch noch garnicht richtig umgeräumt) in dem land wo die orangen wachsen..oder sollte ich besser tomaten schreiben?im nachhinein ist man immer schlauer. aber mit dem satz meiner bank, ich solle mich an die Täter halten...das schlägt dem fass den boden aus:-(
mit anderen worten, opfer ist gleich auch der täter/rin.
ach nochwas, wir sind über 10 jahre da schon kunde., bahandelt man solche dermassen unkulant? ich bin erschüttert:-(
schönen abend noch
balimoon -
Hallo balimoon
Ich würde auf alleFälledasBankinstitut wechseln.
Als mich meine Teilkasoversicherung über den Tisch gezogen hat habe ich sämtliche Versicherungspolizzen bei denen es ohne das letzte Hemd zu verlieren möglich war zurück gekauft und mein neues Auto bei einer anderen Versicherung versichert.
Gruß
Karl -
Hallo,
leider leider ist es zur Zeit noch so, daß - trotz den diversen anderslautenden Gutachten - die Gerichte immer noch für die "Bank" entscheiden.
Der Tenor der Urteile lautet (vereinfacht gesagt) ohne PIN Nummer ist eine Geldabhebung nicht möglich, also muß die "Nummer" in irgend einer Form bei den gestohlenen Sachen dabei gewesen sein. Bis heute ist mir ein anderes Urteil nicht bekannt. Somit bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen. Eine Trendwende sehe ich noch nicht. Bedauerlicherweise ! Allerdings kenne ich auch Fälle, in denen tatsächlich die PIN-Nummer quasi neben der Karte steckt (meine Mutter ist so jeck!)
gruß Jürgen -
Wahrscheinlich sitzen die Banken am längeren Hebel..auch wenn das
manchmal sehr ärgerlich ist.Handtasche mit Personalausweis, Schmuck, Handy und Kreditkarten aber im Kofferraum zu belassen ist allerdings auch nicht das, was man
entsprechende Sorgfaltspflicht nennt. Gerade Ausweis und/oder Kredit-
karten sind doch immer "auf Mann/auf Frau"!! -
balimoon, Du scheinst gut informiert, kennst sogar das Urteil Hamm. Die weitere Rechtsprechung ist dem Urteil aber nicht gefolgt, denn die PIN ist nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert und läßt sich aus dem Magnetstreifen auch nicht errechnen.
Die Banken sitzen auch nicht am längeren Hebel, sie haben eben nicht nur einen einzigen Anwalt, sondern ganze Rechtsabteilungen. Und sie können nachvollziehen, wie Du wann mit Deiner Karte verfügt hast.
Warum hast Du denn Kreditkarten (Du nanntest den Plural) mit in den Urlaub genommen, meist genügt doch eine....Und dann noch alles schön greifbar zusammen im Kofferraum...schon ein wenig leichtsinnig, oder?
Ob der Ombudsmann entscheiden kann, richtet sich nach der Höhe Deines Verlustes, seine Vollmacht hat Grenzen.
Gruß Erika -
hallo, grüss dich mira,
natürlich, die regel ist auch heute noch wirksam. ich meldete das auch sofort nach bemerken.
aber die bank findet für sich einen grund und sei er auch noch so fadenscheinig. du bist für "die" am ende der leitung eben doch nur eine "nummer"! und ich denke auch, da wird ne menge "schindluder" betrieben.
du glaubst am ende selber, du bist der täter/rin....:-)lg balimoon
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Erika,
ja inzwischen bin ich gut informiert. im netz gibt es wahrlich genug darüber zu lesen.ich möchte mit dir hier nicht diskutieren, wie es technisch möglich ist, die karte auch ohne PIN zu benutzen.
der ombudsmann behandelt nur fälle bis zu 5.000 Euro und zwar dann als erster, also sprich: keinen anwalt , keine schlichtungsstelle darf vorher dran gearbeitet haben.
gottseidank liege ich da weit drunter.MEINE PIN WAR NICHT DABEI !!!!!
Bank will keine Diskussion über Sicherheitssystem
wie ein Bankangestellter innerhalb einer halben Stunde 7000 Kunden-PINs herausfinden kann. Der Bericht geht dabei auf ein Sicherheitsproblem der Geldautomaten vom Typ IBM 3624 -- ein Modell aus dem Jahre 1980 -- und viele seiner Nachfolger ein. Diese speichern PINs in einem Hardware-Modul, das dank Verschlüsselung angeblich sicher vor Manipulation ist.schönen tag
balimoon -
Blues,
du hast ja recht. ich schleppe, egal wo ich bin, genau diese tasche permanent mit mir rum!
an dem tag muss mich der ****** geritten haben, warum machte ich das genau an dem tag an dem strand?
es war eine total verlassene gegend, wo wir nur mal einen spaziergang durch die dünen machen wollten um einige bilder zu machen , also keine stundenlange sache war da angedacht.... der parkplatz nahezu leer....menschen nicht zu sehen. mit anderen worten, WIR FÜHLTEN UNS SICHER!
warum warum warum:-(
Meine Frage war ja auch nur: WEM GING ES SO ODER ÄHNLICH ???? -
Hallo balimoon,
allein das Verwahren von Wertgegenstände (Kreditkarten oder Debitkarten gehören auch dazu) im verschlossenen Kfz (Kofferraum), stellt in der Rechtssprechung ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Diese Aussage haben die meisten Kreditinstitute in ihren Bedingungen aufgenommen. Sollte auch Euer Kreditinstitut dies in den Bedingungen für die entsprechende Karte festgehalten haben, dann erübrigt sich die Frage nach der Geheimzahl. In den vorherigen Schreiben verweist Du auf ein Urteil des OLG Hamm. Wenn die Rechtsabteilungen der Kreditinstitute von einem RA mit diesem Urteil konfrontiert werden, klatschen die meisten in die Hände und führen ware Freudentänze auf, da es ihnen aufzeigt, daß der zuständige RA keine Ahnung von der Materie hat. Das OLG Hamm hat sich für seine Entscheidung nicht mit der Funktionsweise des Umsatzgenehmigungs-(Autorisierungs-) Verfahrens des deutschen ec-Geldautomaten-Systems auseinandergesetzt und ist deshalb von falschen technischen Voraussetzungen ausgegangen.
Seit 1997 wurde ein neues PIN-Verfahren eingeführt. Dieses PIN-Verfahren greift nicht mehr auf Kundendaten zurück und ist eine reine Zufallszahl, die bei der Eingabe am GA sofort verschlüsselt und verschlüsselt zur Autorisierungszentrale des jeweiligen Kreditinstituts weitergeleitet wird. Die westlichen Geldautomaten sind alles Online-Geräte, die selbst keine PIN-Prüfung mehr vornehmen.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Grundsatzurteil am 05.10.2004 (Az.:XI ZR 210/03) entschieden, "daß die der ec-Karte zugeordnete Geheimnummer nicht aus den Informationen zu ermitteln ist, die im Magnetstreifen der Karte gespeichert sind. Vielmehr spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die/der Kundin/Kunde die Pflicht zur Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl verletzt habe".
Deshalb mein Rat vergeßt die Sache, das erspart Euch Ärger und Aufregungen.
Gruß Werner
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Werner, guten morgen,
danke für dein so ausführliches schreiben.
mich macht das nun sicher nicht fröhlicher.
ich denke so ist das denken zur zeit nunmal im moment. die banken fühlen sich absolut auf der sicheren seite.dagegen habe ich "kleine nummer" nicht viel drin.
meine nerven sind mir viel wichtiger.
Geld alleine macht nicht glücklich. In diesem Sinne.
lg balimoon
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Hallo,
wollte mich doch mal wieder melden und berichten was aus der Sache geworden ist.
Also meine Kreditkartenbank "barclays" ersetzte mir meinem Schaden zu 100% aus Kulanzgründen ohne Rechtsanspruch.
Es ist eine sehr noble Geste. Es dauerte allerdings auch Monate. Sogar die angefallenen Zinsen wurden mir auch gutgeschrieben.Meine Hausbank die SEB ersetzte mir den Schaden zur Hälfte, die Assekuranz dieser Bank in Ffm. lehnte kategorisch ab.
Nun ist für mich das Kapitel abgeschlossen. Mein Verlust intern ist eh nicht zu ersetzen.
Eins habe ich gelernt, ich vertraue niemandem mehr.
Und nochwas, die Karten sind höchst gefährlich wenn sie in fremde Hände kommen.
In Zukunft hüte ich meinen "neuen" Geldbeutel wie meinen Augapfel.
Allen sorgenfreien Urlaub
lg balimoon