Flugstornierung: Rote Karte für Ryanair
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Wegen widriger Wetterverhältnisse war ein Flug aus Schweden
nach Deutschland von Seiten der Airline storniert worden. Der
Fluggast forderte Schadensersatz, da die Airline sich nicht um
den vereinbarten Transport kümmerte. Noch im Jahr 2005
wurde die entsprechende Klage gegen Ryanair vom zuständigen
Amtsgericht Simmern /Hunsrück abgewiesen.Der Fluggast gab sich damit nicht zufrieden und ging in Revision.
Die Berufung hatte dem Grunde und ganz überwiegend auch der
Höhe nach Erfolg.Details zum Urteil des
OLG Koblenz 29.3.2006 - 1 U 983/05Demnach entbindet schlechtes Wetter die Fluggesellschaft
nicht von der Leistungspflicht bzw. der Übernahme
daraus entstehenden Schadensersatzes.Da sich Ryanair nicht außergerichtlich einigen wollte,
könnte dieses Urteil des OLG weitreichende
Konsequenzen für die ganze Luftfahrtbranche haben. -
Hallo,
wir hatten ähnlichen Ärger mit Ryanair: wir hatten am 10.1.06 ordnungsgemäß am Flughafen Jerez d.l.F eingecheckt, da stornierte Ryanair den Flug wegen Nebels und informierte uns erst eine halbe Stunde vor dem avisierten Flug. Die Maschine, die von Frankfurt nach Jerez gehen sollte wurde über Sevilla umgeleitet (90 KM entfernt). Nun hätte man ja die Passagiere nach Sevilla bringen können - das hätte wegen der guten Verbindung via Autobahn nur so ca. 1 Std. gedauert. Man ließ die Maschine aber lieber leer zurückfliegen.
Am Flughafen Jerez wurde den -teilweise verzweifelten - Leuten überhaupt keine Hilfe angeboten. Wir hatten das Glück wg. unserer Kinder nur 2 Tage später einen Rückflug angeboten zu bekommen,
andere haben erst 4 Tage später (!)einen Flug bekommen und wussten nicht wohin, da sie auch kein Geld für Übernachtungen hatten.
Wir haben Ryanair um Erstattung unserer Kosten gebeten, das wurde aber abgelehnt wg. "höherer Gewalt". Daraufhin haben wir das Ganze dem Luftfahrtbundesamt angezeigt, die haben aber nur den Fall an die entsprechende Behörde in Spanien weitergeleitet.
Auf deren Antwort warten wir trotz Rückfragen seit 3 Monaten...
Aufgrund des Urteils des OLG vom 29.3.06 wäre es schön, wenn sich auch Ryanair sich nicht mehr von allen Pflichten fernhalten könnte.
Wir haben - welch ein Pech - danach einen ähnlichen Fall eines kurzfristig wg. höherer Gewalt stornierten Fluges bei Air Berlin erlebt - dort wurde uns selbstverständlich sofort und freundlich geholfen. Es wurde ein gutes Hotel angeboten und auch die Transfers wurden organisiert.
So kann das also auch gehen !
Meine Frage nun ganz konkret: wie gehe ich nun vor, damit ich von
Ryanair meine Kosten ersetzt bekomme ?
Ist es doch sinnvoll, einen Anwalt zu bemühen ? -
@uteleonie
Rate persönlich ungerne zur Keule /sprich Einschaltung Anwalt.
Gerade Ryanair steht aber nicht im Verdacht, auf etwaige
Schreiben prompt und vor allem im Kundensinne zu reagieren,
wie das genannte Beispiel zeigt.Soweit bekannt, ist Korrespondenz in englisch nur per Brief
an von Ryanair genannte Geschäftsadresse möglich.
Unter Nennung des OLG-Urteils vielleicht noch einmal die
konkrete Forderung benennen sowie letzte Frist für gütliche
Einigung setzen.