Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Schadensersatz bei kostenloser Stornierung und Dauer der Rückzahlung.
  6. Schadensersatz bei kostenloser Stornierung und Dauer der Rückzahlung.

Schadensersatz bei kostenloser Stornierung und Dauer der Rückzahlung.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
7 Beiträge 6 Kommentatoren 8.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • burgi1967B Offline
    burgi1967B Offline
    burgi1967
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute,

    hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?

    Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Gruss Burgi

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wofür möchtest Du denn Schadenersatz haben? Der Reisevertrag wurde storniert und Dir ist kein Schaden entstanden.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Löst ein Reiseveranstalter einseitig den gebuchten Reisevertrag vor Abreise auf ohne dass die dafür gesetzlich festgelegten Gründe als Grund angeführt werden (Nichterreichen der Mindestteilnehmer, Höhere Gewalt wie Erdbeben), dann wird der Veranstalter Schadenersatzpflichtig!

        Der Schadenersatz ist mit dem Reisepreis pauschaliert, sofern keine anderen, höheren Kosten nachweislich entstehen.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • maus333M Offline
          maus333M Offline
          maus333
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ burgi1967
          Hallo Burgi,

          hast Du mal mit ÖGER gesprochen wegen des Schadenersatz ?
          Fragen kostet nix, versuchen würde ich es auf jeden Fall. Aber ich denke das Du zu 99% nix bekommen wirst.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • spritelseS Offline
            spritelseS Offline
            spritelse
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "burgi1967" wrote:
            Hallo Leute,

            hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?

            Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.

            Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

            Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.

            Gruss Burgi

            hallo,viel.hilft das folgende weiter,laut urteil des bgh ist ein veranstalter unter umständen verpflichtet schadensersatz zu zahlen wenn er kein gleichwertiges alternativhotel stellen kann würd mich beim anwalterkundigen

            lieber locker vom hocker,als hektisch übern ecktisch

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Unter Umständen ist der RV zu Schadenersatz verpflichtet...

              Im ersten Fall wurde eine Alternative angeboten, die von burgi nicht akzeptiert worden ist. Den Grund wissen wir nicht: war es z.B. kein gleichwertiges Hotel?

              burgi hätte auch selbst nach Alternativ-Hotels suchen und darüber mit dem Veranstalter verhandeln können.

              Aber es wurde vom kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, womit der Vertrag erloschen ist - nicht der Veranstalter hat den Vertrag gekündigt.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • puffelP Offline
                puffelP Offline
                puffel
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wir hatten das letztes Jahr!

                Schadenersatzansprüche hast Du hier nicht, da DU vom Vertrag kostenlos zurückgetreten bist!

                Der Veranstalter ist verpflichtet, Dir eine Alternative vorzuschlagen. Dies hat er getan. Du hast nicht eingewilligt, sondern von Deinem kostenlosen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht!

                Wir haben das letztes Jahr auch so getan, da für mich die Alternative auch nicht in Frage kam. Wir haben einen guten Anwalt im engeren Freundeskreis, der hat mit uns alles durchgekaut, aber es war ja alles rechtens!

                Es geht ja darum, daß der RV versucht hat, den Vertrag mit Dir nach den besten Möglichkeiten zu erfüllen. Es kann niemand was dafür, wenn das a) nicht rechtzeitig fertig wird und b) in der Gegend keine gleichwertigen Hotels zu finden sind!

                Also, Hoffnungen auf Schadenersatz brauchst Du Dir keine zu machen, da Dir ja kein Schaden zugefügt wurde. Und wenn man von "entgangener Urlaubsfreude" spricht: DU wolltest die angebotene ALternative ja nciht annehmen...

                Neid muss man sich hart erarbeiten!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                Antworten
                • In einem neuen Thema antworten
                Einloggen
                • Sortiert nach
                • Älteste zuerst
                • Neuste zuerst
                • Meiste Stimmen

                • 1 von 1
                Reiseforum Service
                • RSS-Feed abonnieren
                • Verhaltensregeln im Reiseforum
                • Reiseforum Hilfe
                • Forensuche
                • Aktuelle Themen

                • Inhalte melden
                • Veranstalter AGB
                • Nutzungsbedingungen
                • Datenschutz
                • Privatsphäre-Einstellungen
                • AGB
                • Impressum
                © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                • Erster Beitrag
                  Letzter Beitrag