Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Heiraten im Ausland
  6. Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
12 Beiträge 7 Kommentatoren 7.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Heiko MüllerH Offline
    Heiko MüllerH Offline
    Heiko Müller
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1
           Hallo,
    

    mal eine ganz banale Frage...aber muss man
    sich wenn man rechtsgültig im Ausland heiratet, eigentlich bei der
    Hochzeit in dem jeweiligen Land schon entschieden haben welchen Namen
    man wählt oder reicht es wenn man dies bei der Eintragung in
    Deutschland dann macht ??
    Nicht das wir es dann verschlafen nächstes Jahr

    Gruß

    Heiko

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      ich denke daß Ihr auf eurem Standesamt die aussagekräftigste Antwort erhaltet.

      Es muß papieremäßig (Pass, Personalausweis) für den Rückflug korrekt sein.

      Gruß
      Karl-Heinz

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • mary_jamM Offline
        mary_jamM Offline
        mary_jam
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Heiko!

        Ich würde dir raten, dich beim zuständigen auswärtigen Amt des jeweiligen Landes zu erkundigen!

        Gruß

        Mary

        Jeden Menschen recht getan,ist eine Kunst die niemand kann!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • lola84L Offline
          lola84L Offline
          lola84
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Heiko,

          ich würde beim Standesamt nachfragen. Dort gibt es ein Nachschlagewerk, in dem für jedes Land die Bestimmungen und Regelungen stehen.

          Gruß 👋

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • angel666A Offline
            angel666A Offline
            angel666
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Heiko,
            wir haben in den USA geheiratet und mussten dort unseren zuküftigen Ehenamen angeben, da er auf der Urkunde vermerkt wurde.
            *Wenn du dich vorher in Deutschland erkundigst, erkundige dich lieber bei 2 oder 3 Standesämtern, auch was das Umschreiben betrifft. Wir haben uns vorher hier erkundigt. Uns wurde es sogar schriftlich gegeben was wir für die Umschreibung hier alles zu tun hätten. In Deutschland angekommen kam das böse erwachen. Auf einmal hiess es wir bräuchten eine beglaubigte Übersetzung unserer Urkunde (nicht ganz billig der Spass). Das sagte uns der Beamte, der es uns vorher schriftlich gab, wo das nicht aufgeführt war. Mein Mann hat ihn dann befragt ob er es ihm mit seinem Schulenglisch übersetzen soll ggg. Zufällig bekam seine Kollegin im Nachbarbüro das mit und fing uns ab als wir wütend über den Flur liefen. Sie meinte man braucht das nicht übersetzen lassen, aber manche nehmen ihre Paragraphen halt sehr ernst. Sie hat uns dann alle Papiere in null komma nix ins Deutsche umgeschrieben.

            LG
            Angie

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HuehnileinH Offline
              HuehnileinH Offline
              Huehnilein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Heiko,

              wir haben im Dezember 2003 in der Dominikanischen Republik geheiratet (aber nicht in einem Hotel so arrangiert, lege ich Wert drauf ;-)))

              Dort interessiert niemanden, welchen Familiennamen Du wählst. Das mußt Du in dem Fall nachher hier beim Standesamt beantragen. Ist aber problemlos.

              Liebe Grüße

              Iris

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KirstenG.K Offline
                KirstenG.K Offline
                KirstenG.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Heiko,

                wir haben 1999 in Las Vegas geheiratet. Ich musste mich dort noch nicht entscheiden, ob ich meinen Nachnamen behalten oder den meines Mannes annehmen wollte (war auch ganz gut so, denn ich hatte bis dahin meinen Mann noch nicht richtig davon überzeugt, dass ich gerne meinen Nachnamen behalten wollte 😉

                Jedenfalls wurde ich zum Wunsch des Nachnamens überhaupt nicht gefragt. Auf der Heiratsurkunde wurden einfach die gültigen Namen von mir und meinem Mann eingetragen, das war's.

                Erst in Deutschland auf dem Standesamt, wo wir dann die Eheschließung rechtskräftig machen mussten, wurde ich gefragt, welchen Nachnamen ich nehmen wollte!

                ... und bis dahin hatte ich meinen Mann überzeugt, dass ich meinen Nachnamen behalten will 😉

                Viele Grüße
                Kirsten

                <br />
                <br />
                "Es ist an der Zeit auszuruhen, wenn Sie keine Zeit dazu haben."

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Heiko MüllerH Offline
                  Heiko MüllerH Offline
                  Heiko Müller
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  ich muß dieses Thema nochmal aus der Versenkung holen weil ich nochmals eine Auskunft brauche...
                  Im Regelfall muß man ja eine Geburtsurkunde vorlegen. Ich habe mir jetzt auf dem Standesamt eine Internationale Geburtsurkunde (alles steht mehrsprachig drauf) machen lassen.
                  Wie ist das wenn man im Namen beispielsweise ein Üstehen hat. Muß die schreibweise dann auch international erfolgen...also statt Müller dann Mueller ?? In der Geburtsurkunde steht das jetzt mit Ü drin aber im englischen gibts das ja nicht. Wie war das bei euch (wenn ihr überhaupt ein solches "problem" hattet) ?

                  Gruß

                  Heiko

                  "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • HuehnileinH Offline
                    HuehnileinH Offline
                    Huehnilein
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Heiko,

                    puh, da bin ich überfragt, weil sich bei unseren Namen dieses Problem nicht stellte. Aber ich denke mal, daß es so okay ist mit z. B. Ü. Es wird dann bei einer Heirat in einer ausländischen Heiratsurkunde sicher genau so übernommen, und das wäre doch korrekt, oder? Tut mir leid, wenn ich Dir nicht mehr dazu sagen kann. Wo wollt Ihr denn heiraten???

                    Liebe Grüße
                    Iris

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Heiko MüllerH Offline
                      Heiko MüllerH Offline
                      Heiko Müller
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @ Huehnlein

                      man denkt sich schon, dass es der korrekte Weg sein koennte aber andere Länder andere Sitten und dieses Jahr hat der nette Grenzbeamte in Malaysia schon gemault nur weil wir die Einreisekarte nicht in den jeweiligen Paß gelegt hatten sodern oben drauf. Stellt sich die Frage was so ein Beamter macht mit einem Buchstaben den er nicht kennt aber andererseits steht ja im Reisepaß der Name auch mit ü und nicht mit ue.
                      Achso...heiraten werden wir auf Fiji.

                      Gruß

                      Heiko

                      "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mary_jamM Offline
                        mary_jamM Offline
                        mary_jam
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Heiko!

                        Hatte diese Problem auch nicht mit den Namen, doch in der Regel dürfte die miener Meinung nach nicht wirklich ein Problem darstellen.
                        Was mich etwas irritiert ist: weshalb hast du dir eine internationale Geburtsurkunde austellen laßen. Braucht man das auf Fiji? Oder hat euch euer Standesamt das geraten?Auch wir haben auf Jamaica geheiratet, allerdings benötigten wir nur Kopien von div. Urkunden ( welche wir vorsichtshalber beglaubigen ließen) was wir allerdings nicht tun hätten müßen. Ein Originaldokument würde ich niemals aus den Händen geben......!
                        Tja, und wenn du eine internationale Geburtsurkunde hast, verstehe ich nicht weshalb das bei uns übliche, wie in deinem Fall, Ü nicht als UE getippt wurde. Denn
                        solche Fälle kenn ich z. B. von Frauen welche einen Türken geheiratet haben und auch eine internationale Heiratsurkund hier vor Ort, in diesen Fall Österreich beantragt haben, und bei diesen das Ü, was ja häufig in der Türkei vorkommt, als UE eingetragen wurde?

                        Grüße

                        Mary

                        Jeden Menschen recht getan,ist eine Kunst die niemand kann!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Heiko MüllerH Offline
                          Heiko MüllerH Offline
                          Heiko Müller
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @ mary

                          Ja man muß auf Fiji eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Diese muß eben ins englische übersetzt  sein, daher hab ich mir gleich eine Internationale machen lasse. Nun weiß ich nicht wie bundesdeutsche Geburtsurkunden aussehen, denn da ich zu zeiten des Sozialismus geboren wurde gab es in der damaligen DDR Geburtsurkunden die den Namen nicht wirklich verdienen (Zettel mit Name/Datum/ID-Nummer).
                          Warum das Teil nicht gleich auf die Internationale Schreibweise eingetragen wurde kann ich auch nicht verstehen aber irgendwie bin ich auch selbst Schuld das ich das erst zu spät gemerkt hatte, bloß geh ich davon aus wenn die geburtsurkunde schon übersetzt sein muß, dann wollen die sicher auch den Namen so haben.

                          Gruß

                          Heiko

                          "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          Antworten
                          • In einem neuen Thema antworten
                          Einloggen
                          • Sortiert nach
                          • Älteste zuerst
                          • Neuste zuerst
                          • Meiste Stimmen

                          • 1 von 1
                          Reiseforum Service
                          • RSS-Feed abonnieren
                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                          • Reiseforum Hilfe
                          • Forensuche
                          • Aktuelle Themen

                          • Inhalte melden
                          • Veranstalter AGB
                          • Nutzungsbedingungen
                          • Datenschutz
                          • Privatsphäre-Einstellungen
                          • AGB
                          • Impressum
                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                          • Erster Beitrag
                            Letzter Beitrag