Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Pauschalreise gebucht (1 Woche Mallorca) und haben nun die Tickets erhalten (es geht in drei Wochen los).
Die Flugzeiten auf den Tickets sind wie bei Buchung angegeben.
Nun habe ich aber im Fugplan der Airline (und auch in der Flugplanangabe des Flughafens) schon vor Tagen gesehen, dass dieser Flug (gleicher Tag/gleiche Flugnummer wie auf unseren Tickets) anstatt um 20.25 Uhr bereits um 9.05 Uhr morgens zurückgeht (somit ca. 11 Stunden früher). Nun habe ich gelesen, dass bei „Kurzreisen“ es sich in diesem Fall um einen Mangel handeln soll, da der letzte Urlaubstag ja komplett ausfällt (z.B. AG Hannover vom 20.11.2008).
Bis jetzt hat man uns über diese Flugzeitänderung noch nicht informiert (denke das kommt noch).
Was können wir tun bzw. können wir überhaupt etwas tun? -
Hallo,
jetzt muss ich doch auch mal ´ne Frage stellen
Rückflug aus Kuba, Varadero nach TXL mit AB sollte am Fr. 29.01.2010 um 17:30 sein.
Bei Ankunft am Flughafen wurde uns, ca. 15 Personen welche alle nur Flug gebucht hatten, mitgeteilt: Heute nicht, sondern morgen erst.
Transfer in ein Hotel mit AI-Anspruch (Bändchen) wurde organisiert. (gracias Ignacio)
Hotel war ok. Getränke auch, Essen naja, sehr kanadisch
Am nächsten Tag, Sa. 30.01.10, Abflug VRA, Ankunft in Tegel Sonntag früh ca. 09:00 Uhr.
Also etwa 24 Stunden später.
Jetzt werden einige sagen: Freu dich doch juanito, hattest 1 Tag mehr in Kuba!
Der Captain gab an, dass es ein technischer Defekt gewesen wäre.
Ich weiss natürlich, dass Tegel "verschneit" war und einige Flüge ausfielen.
Meine Frage: Kann ich mit Recht eine Entschädigung erwarten?
Danke
juanito -
Ich verstehe hier etwas nicht in den Beiträgen, besonders in dem, was du schreibst, privacy. Welche Flugzeitenänderungen sind durch die AGBs gedeckt und welche nicht? Ok, bei Linienflug nicht gedeckt und bei Pauschalreise gedeckt. Soweit ist es mir klar.
Aber was ist z. B. mit einer Flugbuchung, die bei Condor direkt vorgenommen wurde und die in ihren AGBs von hinzunehmenden Flugzeitenänderungen sprechen? Ist Condor prinzipiell ein Charterflug oder nicht? Ich bin etwas ratlos, was die Kriterien für einen Charterflug bzw. Linienflug sind.
Bei mir liegt aktuell der Fall aber noch anders:
Ich habe über LTURfly, die jedoch nur als Vermittler auftreten, beim Veranstalter Tuifly einen Hin- und Rückflug gebucht (Gesamtbuchung). Keine Pauschalreise! Auf meiner Reisebestätigung steht Tuifly als "Reiseveranstalter". Der Hinflug ist mit Tuifly, der Rückflug mit Condor. In sämtlichen AGBs sind Flugzeitenänderungen vorbehalten. Nun ist der Rückflug um 6 1/2 Stunden vorverlegt worden.
Kann ich nun
a) den Flug kostenlos stornieren
b) eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen?
Um eine Pauschalreise kann es sich hier ja nicht handeln. Ist es ein Charterflug?Wo finde ich Quellen zu diesem Problem? Bisher habe ich nur Gerichtsurteile gefunden, die sich auf Pauschalreisen beziehen. -
Ich habe für Juni Flüge nach Venedig gebucht - morgens am Donnerstag hin und der Rückflug sollte am Dienstagabend gehen. Da eventuell eine weitere Person mitkommen möchte, habe ich heute geschaut, ob es überhaupt noch entsprechende Flüge gibt.
Nun sehe ich, dass der Hinflug etwa 8 Stunden später startet, der Rückflug dafür 8 Stunden früher. Statt - wie gebucht - 8:55 - 10:40 / 18:25 - 20:00 sieht der aktuelle Zeitplan so aus:
17:05 - 18:50 / 10:35 - 12:10
Benachrichtigt wurde ich von der Airline noch nicht. Die Flugzeiten sind für mich so absolut inakzeptabel. Über ein oder zwei Stunden Zeitverschiebung hätte ich mich nicht aufgeregt, aber die Umkehrung von Morgen- auf Abendflug und umgekehrt geht gar nicht!
Wie gehe ich hier am besten vor? Soll ich zunächst auf die Benachrichtigung der Airline warten oder gleich auf einer Umbuchung bestehen? Es gibt nämlich an anderen Tagen noch Flüge zu den gewünschten Uhrzeiten. Mir ist's gal, ob ich erst am Samstag hinfliege und entsprechend später zurück. Wichtig ist mir, dass ich frühmorgens fliege und abends zurück. -
Jetzt ist es entschieden: Ab drei Stunden Verspätung gibt es Kohle. Der Bundesgerichtshof hat den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Das Ganze gilt allerdings nur, sofern die Europäische Fluggastverordnung greift, also wenn der Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten wird, oder es sich um eine Airline eines Mitgliedlandes der EU handelt.
.
Lies mich Und lies mich auch
Gruß
Manfred -
Nachtrag:
Ich habe die Airline per E-Mail kontaktiert und heute eine nette Antwort erhalten, in der man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigte. Gleichzeitig wurden wir kostenfrei auf die von mir gewünschten neuen Flüge umgebucht.
Jetzt bin ich rundum zufrieden! -
Angeblich wegen Fluglotsenstreik in Fankreich Flug Ryanair von Alicante nach Karlsruhe kurzfristig anulliert
25.2.fand sich eine relativ kleine Gruppe Reisender zum Abflug von Alicante nach Karlsruhe hilflos vor der angegebenen Boardingzeit vor den Bildschirmen ein. Kein Gate war angegeben. Die Auskunft des Infoschalters lautete: deutliche Verspätung. Die Abflugszeit wurde auf der Tafel von 17.40 auf 22.30 geändert. Gegen 20 Uhr wieder eine Änderung: annuliert! Keine Durchsage, keine Info!
Wieder aus dem Sicherheitsbereich heraus am Ryanairschalter zwei genervte Damen, die das Reiserecht kopierten und gemeinsam mit einer Erklärung der Airline zur Streichung des Fluges wegen des Flugstreiks in Frankreich aushändigten. An einem weiteren Schalter ein mehr als unwilliger Spanier, der nur auf deutliche Nachfrage eine Umbuchung - zwei Tage später- durchführte. Weiteres könne er nicht tun- sei nicht seine Sache. Übel erging es älteren Gästen, die weder englisch noch spanisch sprachen- sie wurden gar nicht beachtet (wir halfen ihnen dann)
27.2, dann der Rückflug in einer nicht ausgebuchten Maschine.
Ich habe den Eindruck, dass der Streik missbraucht wurde, um einen unwirtschaftlichen Flug zu sparen- andere Flugverbindungen über Frankreich wurden am 25.2. abgewickelt.
Transport- Hotel- Arbeitsvertretungs-und hohe Telefonkosten sind entstanden. Welche Rechte habe ich?
Danke für die Antwort. -
Hallo,
zwei Fragen:
Hat man Anspruch auf eine Entschädigung wenn wegen man wegen des Lufthansastreikes den Zug nehmen musste ? Ticket wurde von Flug in Bahn umgetauscht.
Gibt es eine Entschädigung wenn man wegen des Wetters einen Anschlußflug verpasst ( eine Buchung ) und dann statt einem Direktflug ( Zürich - Mombasa ) zwei mal zwischenlandet in Dubai/Nairobi, dadurch 12 Stunden später am Urlaubsort ankommt und die Koffer nicht da sind? Die bekamen wir mit einem Eigenaufwand von 35 € weitere 10 Stunden später.
Danke ! -
Hallo,
wir sind am 13.12.09 mit Thai Airways von Bangkok nach Frankfurt (TG 920) ganze 11 Std später abgeflogen. Statt Ortszeit 23:40 wurde es dann der 14.12 um 10:30.
Es wurde nach 3 Std ein Day-Room Zimmer angeboten in einem 24Std Hotel,aber es gan in der Nacht dann weder Essen noch etwas zu trinken,was ich nach den vielen Std. ein Unding fand.
Man entschuldigte sich damit, dass es ja nachts war und vieles schon geschlossen hatte.
In Bangkok tobte selbst nachts noch der Bär.
Weiter hieß es, dass man keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte und man uns aber aus Kulanz einen Gutschein von Thai im Wert von 200 Dollar pro Person anbieten könne, der bis 2011 gültig wäre.
Problem ist ja, dass Thai sich nicht an die Gesetze der EU halten muss,da der Sitz in Bangkok ist.
Ich will diesen Gutschein aber nicht und würde gerne einen Scheck haben,wie kann man das einfordern und mit welchem Recht?
Ist echt nicht einfach. Im 2. Brief stand wieder das selbe drin und man berief sich wieder auf den 1. Brief.
Wäre nett, wenn da einer weiterhelfen könnte.
Lieben Gruß
Jacqueline -
Hallo, ich habe auch eine Frage:
Wir haben Pauschalreisen nach Griechenland gebucht (alltours).
Nehmen wir an, genau an unserem Flugtag wäre ein Generalstreik und wegen Fluglotsenstreik in ganz Griechenland - oder auch "nur" Zielflughafen gehts nichts rein oder raus ....
Versucht der Veranstalter einen dennoch irgendwie (1 Tag später z.B.) zum Hotel zu bringen?
Wie sieht es mit Entschädigungen aus?
Wenn die ganze Reise dadurch ins Wasser fällt - bekommt man den Reisepreis zurück?
Weiss da jemand Bescheid?
Oder hat man gar die Reise gezahlt - kann sie aus o.g. Gründen nicht antreten und das ist dann höhere Gewalt - eigene Gefahr und man bekommt nichts wieder?LG
Anja -
Wesentliche Änderung der Flugzeit - Rücktritt vom Reisevertrag
Hallo,
auch wir haben Ärger wegen einer Flugzeitänderung bei einer Türkeireise.
Wir haben am 23.3. eine Kombireise Flug+Hotel bei einem Reiseveranstalter
gebucht. Damals Direktflug Linz-AYT 2.9. 19.20-23.30, am 26je.3. kam per
eMail Änderung der Flugzeit 19:20-02:25. Nach Rückfrage wurde erklärt,
wir fliegen jetzt erst nach Hannover, dann nach Antalya. Wir fliegen also erst
mal 1400 km Umweg, um dann 1900 km zum Ziel zu fliegen. D.h. Reise/Flugzeit ändert sich
von 2 auf 5 Stunden und bis wir im Hotel sind, wird es ca. 4.30 Uhr - mit Schlaf
ist dann nicht mehr viel. Und das mit kleinem Kind und schwangerer Frau.Auf Beschwerde hin wird uns eventuell ein Alternativflug angeboten - gegen Umbuchungsgebühr
von 100 E.
Welche Möglichkeiten gibt es, zu reagieren. Muss Umbuchungsgebühr bezhalt werden?
Kann in diesem Fall auch storniert werden?
Hierzu gibt es ja ein interessantes relativ neues Urteil des AG München vom 6.5.2009, AZ 212 C 1623/09 nachdem bei einer wesentlichen Verlängerung der Reisezeit eine wesentliche Änderung der Reiseleistung vorliegt. Trotz Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten soll daher nach § 651 a Absatz 5 BGB eauch ein Reiserücktritt möglich sein.
www.lexisnexis.de/rechtsnews/ag-muenchen-verlaengerung-der-flugzeit-um-5-stunden-ist-wesentliche-aenderung-der-reiseleistung-170976 -
Hallo kirmi,
verlangen wirst Du da eher nichts können, ein einverständliches Storno wäre mehr als überraschend. Der Reiseveranstalter wird vermutlich auf die bisher üblichen "unverbindlichen Flugzeit- und Fluggesellschaft-Angaben" verweisen. Ob da rechtlich etwas machbar ist, stellt sich immer erst hinterher heraus. Aber das hilft momentan ja nicht weiter. Und ob ein deutsches Amtsgerichts-Urteil Eindruck in Österreich macht?
Wenn es Dir gelingt, gegen den Aufpreis von 100 Euro aktuell eine Flugzeitänderung vorzunehmen, dann solltest Du beachten, daß diese Flugzeiten wiederum "unverbindlich" sind!
Und bis zum Abflugtermin im September wird noch viel Wasser die Donau herunterfliessen. Gerade Flüge in das genannte Zielgebiet unterliegen häufigen Änderungen. Da sind weitere Flugzeitänderungen beinahe schon vorprogrammiert. Und Du kannst wieder zahlen, falls Du
keine ausdrückliche Flugzeit-Garantie für die 1. und dann bezahlte Änderung bekommen hast.Gruß privacy
-
Hallo Privacy,
danke für die schnelle Antwort.
Muss mich korrigieren, gemeint war nicht September, sonderN April, der Flug geht also bereits am Karfreitag.Wir fliegen eigentlich sehr oft, haben diese Art der extremen Auslegung der AGB seitens einer Fluggesellschaft aber bisher noch nie erlebt.
Warum werden hier -im Vergleich z.B. zur Deutschen Bahn- die Verbraucher vom Gesetzgeber eigentlich so extrem benachteiligt. Nach einer Buchung ist man ja der Willkür der Fluggesellschaft komplett ausgeliefert. Und wenn man -wie in den Osterferien üblich - mit (Klein) Kindern unterwegs ist - ist das mehr als nur eine "Unannehmlichkeit - sondern unzumutbar.
Es scheint ja auch nicht ganz zufällig zu sein, dass der Kunde zunächst durch günstige Flugzeiten angelockt, dann aber der Hinflug auf später und der Abflug auf früher verlegt wird - der Kunde verliert z.T. einen halben/ganzen Urlaubstag (aber die All-inklusive Hotels in der Türkei sparen viel Geld). Ein Blick in ein Bewertungsportal für Airlines zeigt , dass "unsere" Fluggesellschaft das systematisch macht und daher dort auch einsamer Spitzenreiter mit über 800 Einträgen ist.
Was hälst Du von dem zitierten Urteil? Ist das nicht ein Hinweis, dass man die AGB nicht willkürlich strapazieren kann?
Kann man hier nicht über seine Verkehrs-Rechtsschutversicherung den Stornierungsbetrag wieder einklagen - oder lehnen das die Rechtsschutversicherunen ab?mfg
Kirmi -
Also weil mich das Thema jetzt doch mal interessiert:
Mir ist sowas noch nie passier...
Sorry, wenn ich die Frage jetzt zum 1000. mal Stelle, aber kann wann erfahre ich von meinem Veranstalter, dass die Flugzeiten sich geändert haben?
Kann dass sogar während dem Urlaub passieren? Wenn ja, wann wird einem Bescheid gegeben, dass der Flug doch früher/später geht?
Danke -
Male_Lady wrote:
Also weil mich das Thema jetzt doch mal interessiert:
Mir ist sowas noch nie passier...
Sorry, wenn ich die Frage jetzt zum 1000. mal Stelle, aber kann wann erfahre ich von meinem Veranstalter, dass die Flugzeiten sich geändert haben?
Kann dass sogar während dem Urlaub passieren? Wenn ja, wann wird einem Bescheid gegeben, dass der Flug doch früher/später geht?
Danke...also passieren kann das jederzeit.
Wir hatten noch das "Glück", dass wir über einen etablierten Reiseveranstalter gebucht hatten, der uns sofort infomiert hat. Wenn man sich das Bewertungsportal für diese Airline zu diesem Thema anschaut, sieht man aber, dass viele sogar erst am Flughafen oder während des Flugs erfahren, dass es eine Zwischenlandung bzw. sonstige Verzögerungen gibt, oder das frühere Rückflüge erst 1 Tag vorher im Hotel bekanntgegeben werden.Mir ist es auch noch nie passiert- werde daraus lernen und insb. diese Airline nicht mehr buchen.
-
Hallo Kirmi,
bei einer kurzfristigen Annullierung seitens der Airline, also weniger als 14 Tage vor Abflug wird nach EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung fällig.Wenn es andere Flugnummern für den Flug gibt, wäre das ein Indiz für eine Annullierung.Aber - die Airline wird nicht von einer Annullierung, sondern von einer Flugverlegung sprechen. Wobei das vermutlich rechtlich noch nicht geklärt ist. Verspätung ab 3 Stunden, bei "Verfrühung" schwer zu sagen.

Evtl. mal vorsorglich die Airline auf diesen Umstand hinweisen, nach einem relaxten Urlaub kannst Du dann immer noch überlegen, ob und was zu tun ist. Dann würde ich Dir aber den Rat eines Fachmanns (Anwalt für Reiserecht) empfehlen, der ab Erstberatung schon Geld kostet. Eine Verkehrs-Rechtsschutz deckt evtl. nicht alle Risiken ab, eher eine umfassende Familien- und Rechtsschutzversicherung. Aber vielleicht nennt sich das in Österreich auch anders.
Gruß privacy - und einen erholsamen Urlaub - Habt ihr jetzt gegen Gebühr umgebucht?
-
Frage zum Pauschalurlaub und An- bzw. Abreisetag.
Gilt eine Anreise in Urlaub, hier Türkei,
Abflug FFM um 23:30 Uhr,
Ankunft Antalya nächster Tag um 04:00 Uhr Ortszeit als noch legitim.
Oder in deren Sprache gesprochen, als Reisetag?