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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • privacyP Offline
    privacyP Offline
    privacy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #461

    Hallo Calaratjada2010,

    bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden können als Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 in Verbindung mit den Entscheidungen des EuGH und BGH pro Person 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) verlangt werden. Technische Defekte liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Sonstige Erstattungen wären Verpflegung und 2 Telefonate am Flughafen bei der von Dir geschilderten Verzögerung.

    Kannst Du aber alles in diesem Thread nachlesen, evtl. mal zurückblättern.

    Der Reiseveranstalter wäre ggf. zuständig für einen Tagessatz der Pauschalreise und davon ein prozentualer Anteil.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
    Bertrand Russell (1872-1970)

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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #462

      @ privacy

      Nur leider zahlen die Airlines meist trotzdem nicht freiwillig ...  da kann man so viele Briefe schreiben wie man will ... betrifft auch sehr große DEUTSCHE Airlines ...
      die lassen es darauf ankommen, dass man vor Gericht zieht ... dann folgt (habe ich zumindest schon mehrfach gehört) kurz vor dem Urteil ein außergerichtlicher Vergleich (denn ein Urteil zu ihren Ungunsten wollen die Airlines nicht).
       
      Da viele Fluggäste wegen ein paar hundert Euro nicht klagen, lohnt sich diese Strategie für die Airlines sehr.
       
      Dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist, sondern in der Verantwortung der Airlines liegt, ist doch gerichtlich festgestellt, oder? Frage an die Anwälte hier im Forum: Kann man eigentlich Airlines auch abmahnen, wenn sie (berechtigte) Forderungen ihrer Fluggäste einfach abweisen und die Fluggäste für dumm verkaufen wollen?

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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      • bahama247B Offline
        bahama247B Offline
        bahama247
        schrieb am zuletzt editiert von
        #463

        Du kannst eine Beschwerde beil Luftfahrtbundesamt machen. Da gibt es ein Formular. Dieses macht dann ggf. die Abmahnung und kann auch ein Bußgeld festsetzen. Als Privatperson bekommst Du i.d.R. allerdings nicht gesagt, ob Deine Eingabe erfolgreich war. Außerdem türmen sich beim LBA angeblich schon diese Beschwerden besonders gegen manche Airlines.

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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #464

          Diese ganze EU-Verordnung zu den Fluggastrechten ist das Papier (fast) nicht wert, auf dem sie steht, da die Airlines sich nicht daran halten ...
           
          Bei Überbuchung zahlen die Airlines meist sehr kulant, da können sie sich auch nicht rausreden ...  bei technischen Defekten zahlen sie im Normalfall einfach nicht, auch wenn das Gesetz was anderes sagt ...
           
          Mich würde mal interessieren, welche Forenmitglieder, die hier gerne die Zahlen in Euro nennen, die einem Geschädigten theoretisch zustehen, tatsächlich schon mal nach einer berechtigten schriftlichen Forderung wegen einer Verspätung aufgrund eines technischen Defekts OHNE Einschaltung eines Anwalts eine Entschädigung von einer Airline nach der EU-Verordnung erhalten haben ...

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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          • BakterieB Offline
            BakterieB Offline
            Bakterie
            schrieb am zuletzt editiert von
            #465

            Dann hier nochmal ...
             
            Hallo,

            Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

            Am Mi. 8.9.2010 fiel mein gebuchter Flug Iberia von FRA-MAD aus.
            Da ich deshalb mein Anschluss MAD-Lima mit Iberia verpasste, wurde ich auf Air Canada FRA-YYZ-LIM umgebucht um meinen Rundreisebeginn (9.9.) nicht zu verpassen.

            a) Durch die Umbuchung auf Air Canada kam ich statt um 17:30 Uhr erst um 23 Uhr in Lima an. Kann ich deshalb von Iberia eine Entschädigung verlangen?
            b) Wo kann ich erfahren weshalb der Flug FRA-MAD ausgefallen ist?
            c) Wie verhält sich Iberia gegenüber Entschädigungsansprüchen allgemein?

            Danke
            Michael

            Nächste Reise: ???
            Im Hinterkopf schwebt Brasilien (Pantanal und Iguazu) rum.

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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #466

              Hallo Michael,

              a) ja, nach EU-Verordnung ist die Verspätung am Zielflughafen massgebend und die liegt hier vor. Ist aber abhängig von der Ursache.

              b) Die Nachweispflicht wegen des Flugausfalls liegt bei der Airline. Vielleicht kannst Du selbst über flightstats etwas herausfinden.

              c) eher unkooperativ, zumindest war das schon zu erfahren.

              Wird also kein Selbstläufer. Evtl. Hilfe durch Fachanwalt für Reiserecht im 2. Schritt dazunehmen oder beispielsweise euclaim.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • mannigeM Offline
                mannigeM Offline
                mannige
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #467

                Lese gerade den Artikel:

                zitiere:....Er forderte, das Beschwerdeverfahren deutlich zu vereinfachen, weil es viele Kunden abschrecke: Künftig müsse es „Anlaufstellen an Flughäfen geben, die sofort Abhilfe schaffen“, so Tressel.

                kann ich nur befürworten. 😉

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #468

                  Na, die Bl..- Zeitung sowie der allseits bekannte und renommierte Tourismusexperte Markus Tressel müssen es schliesslich wissen

                  Bemerkenswert ist schon die nicht zutreffende Aussage "...Ausgleichszahlung von 250 bis 500 Euro".
                  Bei Langstrecke sind es 600 Euro.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • mannigeM Offline
                    mannigeM Offline
                    mannige
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #469

                    @ Bernhard707

                    ich kenne den Herrn noch nicht, 😆 aber ich würde genau, wie wahrscheinlich jeder Betroffene für eine Vereinfachung im Umgang mit Beschwerden stimmen.
                    Da wär eine Anlaufstelle am Air-Port doch ideal , oder ?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #470

                      Ähm, Flug ausgefallen - und dann extra deswegen zum Flughafen?
                      Empfehle Einrichtung an jeder Poststelle, bei Ikäa und Aldy  😉

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #471

                        mannige wrote:
                        ...ich kenne den Herrn noch nicht...

                        Ich auch nicht 😆 , allerdings klärt Google über seine profunde Kenntnis der Materie auf 😉
                        Zur Idee an sich schreibt privacy sehr zutreffend.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                        • mannigeM Offline
                          mannigeM Offline
                          mannige
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #472

                          Klares Statement von privacy,
                          nur OBI und Eisenkarl nicht vergessen 😆

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #473

                            ... und schön weiter so, die bekannte Drogeriemarkt-Kette an jeder Ecke nicht vergessen 😉

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • voyagerkoblenzV Offline
                              voyagerkoblenzV Offline
                              voyagerkoblenz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #474

                              Bekannte Verspätung rechtfertigt kein späteres Einchecken! So haben wir es gerade erlebt: Durch Zufall erfuhren wir, dass unser X3-Flug TFS-FRA 4 Stunden Verspätung haben würde. Wir machten das Beste daraus -  blieben 4 weitere Stunden im Hotel und genossen den Abend. inkl. Essen. Vier Stunden später im Flughafen (und noch immer 90 Minuten vor dem Start) war es nur einem freundlichen Flughafen-Bediensteten zu verdanken, dass unsere beiden Koffer noch eingecheckt wurden (wir selbst hatten bereits die Bordkarten via Internet). Wir lernten: Die Maschine wird pünktlich abgefertigt - egal wie viel Stunden Verspätung sie haben würde.
                              Übrigens: tuifly lieferte gleich 2 Versionen für die Verspätung: Interner Notfall an Bord zwang zu Zwischenlandung in Madrid. Und: Gepäckwagen rammte auf dem vorherigen Airport die Maschine >Ersatzmaschine beschafft. In beiden Szenarien wäre die Airline aus dem Schneider...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • privacyP Offline
                                privacyP Offline
                                privacy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #475

                                Die Begründungen, die mündlich geliefert werden: Zunächst mal Anspruch gem. EU-Verordnung anmelden. Schauen, was dann als Begründung schriftlich von der Airline folgt. Letzlich ist diese in der Verpflichtung, das ggf. auch nachzuweisen.

                                Aus einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt Az.: 29 C 2088/09 ,
                                veröffentlicht in der Süddeutschen:

                                "Im Interesse des Verbraucherschutzes müsse eine Fluggesellschaft für alle Störfälle einstehen, die mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Das gelte auch für Vorfälle, die nicht in unmittelbarer Verantwortung der Airline liegen, heißt es in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil"

                                Im vorliegenden Fall war die Maschine durch ein Fremdunternehmen beschädigt worden. Aber natürlich kann das jeder Richter wieder anders bewerten und urteilen.

                                Gruß privacy

                                PS: Danke für den Hinweis mit dem Einchecken bei Flugverspätung.

                                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                Bertrand Russell (1872-1970)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • rockkatzeR Offline
                                  rockkatzeR Offline
                                  rockkatze
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #476

                                  Hallo,
                                  brauche mal euren Rat.
                                  Hatten super Urlaub in der Türkei. Der Heimflug sollte am 11. 10. 2010 6.00 Uhr gehen. Abholung im Hotel ca. 3.00 Uhr.
                                  3 Tage vor Abreise lag ein Zettel auf dem Zimmer, Abholung am 10. 10., 23.30 Uhr. Wir wurden einfach auf einen Flieger früher umgebucht.
                                  Tjereborg hat sich quer gestellt. Auf meinem Hotelvoucher stehen 14 Nächte, aber wenn man 23.30 am Vortag geholt wird, ist dies für mich nicht korrekt. Oder liege ich hier falsch und muss das so akzeptieren.
                                  Würde mich über eure Antworten und Ratschläge sehr freuen

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                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #477

                                    @rockkatze

                                    Entscheidend sind die Abflugzeiten - da stimmt der Tag der Abreise. Innerhalb des Tages ist das meist - von wenigen Ausnahmen abgesehen, siehe Thread "Flugzeitänderung" etwas unter diesem hier - alleinige Entscheidung des Veranstalters.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • JockelprJ Offline
                                      JockelprJ Offline
                                      Jockelpr
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #478

                                      Guten Morgen zusammen,

                                      wir haben gebucht vom 23.10-6.11.
                                      Der Flug sollte am 23.10 um 9.20 Uhr gehen. Dieser wurde gestrichen und wir müssen jetzt am 22.10 fliegen.

                                      Dadurch das wir schon am 22.10 fliegen entstehen uns hier Mehrkosten.

                                      Parkplatzres.musste Umgebucht werden,  sowie eine Kostenpflichtige Nummer die wir anrufen müssen zwecks Anmeldung eines Rollstuhles.

                                      Bei wem machen wir diese Kosten geltend

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • privacyP Offline
                                        privacyP Offline
                                        privacy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #479

                                        Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen.

                                        Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
                                        einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

                                        Gruß privacy

                                        PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
                                        Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #480

                                          privacy wrote:
                                          Besser ist es immer, erst dem Veranstalter zu sagen, dass die Vertragsänderung nur akzeptiert werden kann, wenn anfallende Zusatzkosten von dort übernommen werden. Und dann nach der schriftlichen Zustimmung buchen.

                                          Aber die Ursache ist nun mal die Termin-/Flugänderung. Würde die Kosten entsprechend
                                          einreichen. Bin von Veranstalter ausgegangen, ansonsten Fluggesellschaft.

                                          Gruß privacy

                                          PS: Bei Verschiebung des Abflugtages ist der ursprüngliche Vertrag nicht mehr gültig.
                                          Entsprechend wäre auch eine kostenfreie Stornierung möglich gewesen. Aber so wie das zu lesen ist, habt ihr den neuen Termin = neuen Vertrag akzeptiert.

                                          Das ist die Mail die wir erhalten haben.

                                          soeben wurde uns von .... eine Änderung bezüglich Ihrer Flugtermine mitgeteilt. Ihr gebuchter Flug am 23.10.10 kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

                                          Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug umgebucht:

                                          22.10.10 STR − AYT AB 1022 22:40−02:55
                                          06.11 AYT STR SHY 685 0550 0820

                                          Im Namen von .... entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.

                                          Sollten Sie mit der Alternative nicht einverstanden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.

                                          Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.
                                          Bitte teilen Sie uns in einer kurzen Antwortmail mit, ob Sie mit dem neuen Reisetermin einverstanden sind. Bei Annahme des vorgeschlagenen Termins werden Ihnen in den nächsten Tagen neue Flugtickets per Post zugesendet.

                                          Für Rückfragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.

                                          Müsste die Fluggesellschaft Ihren Gerichtsstand in Deutschland haben ???
                                          Es handelt sich um SKY Airline

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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