Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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8-12 Wochen Bearbeitungszeit musst du einkalkulieren.
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"Werde auf jeden Fall auf Rückzahlung der Anzahlung bestehen und den Vorgang der Verbraucherzentrale melden, da ich das als echte Nepperei empfinde!"
Um ganz ehrlich zu sein, würde ich Dir abraten, die Reise zu stornieren und darauf zu vertrauen, dass DU etwas von der Anzahlung zurück bekommst!
Vermutlich wirst Du dich noch länger dann ärgern, denn lt. Gesetzgeber ist der RV im Recht.
Du hattest als Eingangsposting geschrieben, dass der Rückflug ein Nachtflug sein sollte.
Bei der Angabe : 09.09. - 15.09.= 7 Tagesreise, gilt der 09. mit besteigen des Fliegers und der 15. mit aussteigen aus dem Flieger als Angangs- und Endpunkt deiner Pauschalreise.
Grundsätzlich hast Du nur Anspruch darauf, an diesen Tagen befördert zu werden - allerdings NICHT zu einer ganz bestimmten Uhrzeit.
Und wenn man DIr schon beim Angebot sagte, dass es sich beim Rückflug um einen Nachtflug handelt, bedeutet das, dass DU am 15.09. wieder landest, ergo war der 14.09. von vornherein der Abflugtag aus deinem Urlaubsort!
Normalerweise hätte das aus der Reisebestätigung hervorgehen müssen, denn da müssen auf jeden Fall die Übernachtungen im Hotel expliziet aufgeführt sein.
Dass diese Art der Angebote in den letzten Jahren "Mode" wurden, ist ärgerlich ( vorher sprach man immer über Nächte im Hotel, da ja Anreise- und Abreisetag nicht so richtig als Urlaubstag gelten.
Bevor Du gar keinen Urlaub hast und auch noch dafür bezahlen sollst ( Stornogebühren) und eventuell dem "schlechten" Geld noch gutes hinterher wirfst, solltest Du vielleicht überlegen, falls das Angebot trotzdem preislich sehr günstig war, ob Du nicht doch lieber deinen Urlaub genießt.......und beim nächstenmal einfach besser aufpassen und nicht auf vermeintlich supersuperSchnäppchen zu schnell reinfallen.....
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mmw69:
Ich habe im Februar eine All-In-Reise vom 9.9. bis 15.9. nach Fujairah gebucht, das Angebot lautete: 7-tägige Flugreise.
Heute bekomme ich einen Anruf bzw. eine E.Mail, dass sich die Flugzeiten geändert hätten, der Rückflug wäre am 14.9. um 14:30 Uhr (d. h. Abreise aus dem Hotel nach dem Frühstück).Wo oder über was fliegt er denn dann, damit der Flieger erst nach 00:00 Uhr, also am 15. landet? Zeitverschiebung nicht zu vergessen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, gebuchter Abflugtag ist der 15. und der Reiseveranstalter hat den Abflug auf den 14. verlegt. Einseitige Vertragsänderung, folglich hat mmw69 das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Wieviel Übernachtungen da nun drinstehen und was bei Buchung am Telefon über Nachtflüge gesagt wurde, spielt doch dabei dann keine Rolle mehr.Aber vielleicht meldet er sich ja nochmal und berichtet uns, wie es ausgegangen ist.
LG Elle
LG Elle
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@zuckerpüppi
Da kann ich Dir in keinster Weise rechtgeben...
Wenn ich eine Reise vom 9.9. -15.9 buche,ist das für mich Fakt.. Alles andere ist eine Vertragsänderung.. In meinen vielen Reisen mein ganzes Leben war es noch nie anders.. ausser USA da kann es sein ,dass ich statt dem 15.9 am 16.9 ankomme.Hier besteht aber keine gravierende Zeitverschiebung..
Interessant wäre hier einige Seiten zurückblättern.. die Anfrage von Sagnix , am Ende bekam er eine Entschädigung vom Veranstalter.Die bekam er auch nur deshalb..
Im Endeffekt ist also nur die Zeit der Reise Abflug ,, egal wann am 9.9 und Rückreise am 15.9 massgebend..Kann auch in jedem Reisebüro bestätigt werden.
Gruss Edithe

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Wie ich bereits schrieb ist besonders in Anbetracht der kurzen Reisedauer im Falle von mmw69 durch die Rückflugvorverlegung eine erhebliche Änderung des Vertrages eingetreten, die zur einseitigen Kündigung berechtigt.
Eine Entschädigung halte ich für unwahrscheinlich, die Akzeptanz der Kündigung und Erstattung der Anzahlung allerdings sollten m.E. kein Problem darstellen.
Der Fall des Users sagnix ist nicht vergleichbar, da er nach der Reise Beschwerde geführt und eine fehlende "Übernachtung" bei der Ankunft reklamiert hat.
Sein Zimmer hätte am Anreisetag um 14 Uhr bereit sein müssen, nicht erst am Folgetag um 9 Uhr, dabei spielt es keine Rolle, dass er erst früh morgens am Folgetag im Hotel angelangte. Das ist eine gänzlich anderer Sachverhalt und kann zur Herleitung von evtl. Ansprüchen seitens mmw69 nicht dienen.
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@
von Schmelling.
Genau so ist es .
Habe vielleicht falsch auf Sagnix hingewiesen. Meinte aber damit nur den Zeitpunkt..seiner Reise.
Sagnix bekam ja die Entschädigung für die entgangenen Nächte..
Hier liegt der Fall ja etwas anders...die Reise wurde ja noch nicht angetreten ,, also kann man klar keine Entschädigung erwarten.
Edithe
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Wenn ich mmw69 richtig gelesen und verstanden habe, lautete das Angebot von Anfang an:
Pauschalreise vom 09.09. - 15.09.11.; 7 Tagesreise, Rückflug =Nachtflug.
Von Anfang an war ihm bekannt, dass der Rückflug ein Nachtflug ist, was bedeutet, dass er dann ja ( sollte er, seiner Meinung nach erst am 15.09.zurückfliegen, ja erst am 16.09. wieder landet - dann endet die Reise aber NICHT am 15.09. sondern am 16.09. - was offensichtlich NICHT auf der Reisebestätigung stand)
Soweit MIR bekannt ist, wird der Beginn und das Ende einerPauschalreise ( der Leistungszeitraum) angegeben.
Beginn ist der Abflug, und Ende einer Pauschalreise ist nicht " Ende des Hotelaufenthaltes" sondern die Ankunft am Ausgangspunkt, wenn man es als "7-tägige Reise angibt.
Fälschlicherweise glauben viele Urlauber inzwischen, dass die Pauschalreise mit dem Hotelaufenthalt endet bzw. mit dem Abflug vom Aufenthaltsort - Nein, sie endet mit der Ankunft am vereinbarten Flughafen , an dem sie landen.
Der Knackpunkt ist doch eher, dass die Gäste durch "verwirrende" Angaben ( die trotzdem "gesetzeskonform" sind, heutzutage glauben, dass "7-tägige Reise" bedeutet, dass sie 7x24 h im Hotel sind und An- bzw. Abreise nicht mehr inclusive sondern als Gratispaket dazugegeben werden obwohl sie Inhalt der Reise sind.
Wenn von Beginn an bekannt war , dass der Rückflug ein Nachtflug ist und das Ende der Reise am 15.09.11 ist, kann der Abflug vom Urlaubsort nur der 14.09.11 sein.
Deshalb hatte ich auch die Frage in den Raum gestellt, ob auf der Reisebestätigung die Anzahl der Hotelübernachtungen vermerkt ist, was normalerweise sein müßte!
Steht da 7-Tages-Reise mit 5 Hotelübernachtungen und er sollte schon die Nacht vom 09. zum 10.09. im Hotel verbringen, wäre die 5.(letzte Nacht ) logischerweise am 14.09.11 um spätestens 12:00 Uhr beendet.
Bei einer Pauschalreise ist es sicher zweifelhaft, dass der Gast, wenn die letzte Nacht am 14.09. um 12:00 Uhr vorbei ist, den Rückflug erst am 15.09. antreten soll und übernacht fliegt ( seine Angabe war von Anfang an, dass der Rückflug ein Nachtflug ist) ohne Hotelübernachtung bleibt, oder? DAS wäre dann ein Fall für den RA - meine Meinung.
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Leider hat mmw69 nicht gesagt, mit welcher Airline er fliegt.Möglich ist hier auch , dass er zwar um 14:30 Uhr Ortszeit abfliegt aber eventuell noch irgendwo zwischenlandet und letztendlich am 15.09. um 00:15 Uhr in D landet.....dann hätte er die 7 Tage ......
Wichtig ist hier die Hotelübernachtung und dazu hat er sich mit 5(!) Übernachtungen geäußert
Soweit ich jetzt weiß, kommt er nachts an und hat auch sein Hotelzimmer sofort und nicht erst am 10.09. ab 14:00 Uhr, was international üblich ist....(nur dann wäre es bei 5 Hotelübernachtungen falsch).....Die Frage ist lediglich , ob er vielleicht geglaubt hat, dass er erst am 15.09. zurückfliegt oder ob er am 15.09. landet.
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Klar ist doch, dass immer erst das Angebot nach Nächten gebucht wird...
Die Flugzeiten sind nicht allein das Mass aller Dinge.. Denn die können sich noch mehrmals ändern ...Mir als Kunde ist doch in erster Linie wichtig ,,,,wie lange ich dort sein will...und wenn die Nächte frei, sind dann schaue ich nach den Flugzeiten...
Diese sind doch bis jetzt immer noch unverbindlich..Also kann ich bei einem Pauschalangebot nichts machen, aber die Nächte doch festlegen...diese sind doch auch Bestandteil der Reise..Mir wurden auch immer die Flugzeiten bekannt gegeben, und änderten sich selten, aber es kam vor.
In meinen langjährigen Reisen, war nie etwas anderes üblich .als z.b 9.9-15.9, dass ich zu einem anderen Zeitpunkt abgeflogen bin als an diesem Tag.., nicht mal von USA ,und hier ist eine ganz andere Zeitdifferenz.
Edithe

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Da stimme ich Dir absolut zu - nur ändert das nichts an mmw's Situation.
Er hat 5 Nächte im Hotel gebucht und so, wie es ausschaut, bekommt er sie auch.
Nur ist die 5. und letzte Nacht im Hotel am 14.09.,12:00 Uhr beendet.
Ob er nun bis zum 15.09. 00:01 Uhr "rumsitzt" ( denn das Zimmer steht ihm nach 12:00 NICHT mehr zur Verfügung) oder er fliegt schon 14:30 Uhr Ortszeit ab ( eventuell mit einer Zwischenlandung woweißich) und landet am 15.09. kurz nach 00:00 Uhr, ist da egal.
Ich möchte die "Machenschaften" von RV nicht gutheißen, die so eine Reise eben SO anbieten - nur schützt das nicht vor Denkfehlern und genau das ist mmw69 halt passiert.
Und es wäre doch schade, wenn er jetzt 25% (?) bzw. durch den Linienflug noch mehr als Stornokosten bezahlt und gar nichts davon hat und sich hinterher vielleicht noch unnütz ( und wieder mit Kosten verbunden) streitet.
Beim nächsten mal einfach ganz ruhig bleiben und genau lesen. Wer zum Abschluß drängt, will eventuell nicht unbedingt sein Bestes.....
P.S. Grundsätzlich gilt eine Hotelübernachtung von 14:00 bis zum nächsten Tag (spätestens) 12:00 Uhr, das ist weltweit üblich.
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mmw69 hat die Reise nach eigenem Bekunden mittlerweile storniert. Solange keine exakte Reisebeschreibung des Veranstalters bekannt ist bleibt alles pure Spekulation.
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Hallo zusammen,
sorry, ich war einige Tage nicht online, daher habe ich die Diskussion erst soeben verfolgen können.
Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung:
Angebot im Flyer: 7-tägige Flugreise mit 5 Übernachtungen
Telefonische Beratung: Reise vom 9.9. bis 15.9.2011, Rückflug ab Dubai mit Lufthansa um 1:00 Uhr
Buchungsbestätigung: Hinflug 9.9. ab Frankfurt Rückflug 15.9.2011 ab Dubai, keine Angabe von Flugzeiten, 5 Übernachtungen wurden bestätigt.
Neue Information am 3.8. per E-Mail:
Hinflug: 9.9. Emirates, Frankurt-Dubai 15.20-23:35 Uhr
Rückflug: 14.9. Emirates, Dubai-Frankfurt: 14:30 - 19:20 Uhr
Habe den Vertrag gekündigt, Leistungen entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Vertrag.
Neues ANgebot: Rückflug: 15.9. Dubai-Frankufrt 14:30 - 19:20 Uhr
Habe das Angebot nicht akzeptiert, daraufhin wurde mir noch eine kostenlose Hotelübernachtung angeboten.
Ich habe die Stornierung aufrecht erhalten. Ob das der richtige und schlaueste Weg ist, weiß ich nicht, ich habe aber kein Interesse mehr, mit dem Veranstalter zu verreisen.
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Ui, jetzt haste es denen aber gezeigt

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Schade, dass DU nun - nachdem alles so angeboten wurde, wie von Dir gewünscht ( und eigentlich sogar noch etwas mehr), bei der Stornierung geblieben bist.....
Hast Du denn jetzt die Information, dass damit die Stornierung kostenlos ist?
Ist in diesem fall nicht der "Mangel" abgestellt worden...?
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Der Reiseveranstalter wird mir die Stornokosten in Rechnung stellen. Ich werde dies aber rechtlich prüfen lassen. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das der schlaueste Weg war... Schlau war es auf jeden Fall nicht, beim Discounter ne Reise zu buchen. Wenn ich die Stornokosten zahlen muss, war's ein teures Lehrgeld.
Ich bin normaler Reisegast, mach alle 2 Jahre mal ne pauschale Flugreise. Da habe ich keine Ahnung davon, wann Tag 1 beginnt und Tag 7 endet, ich lese ein Angebot so, wie es abgedruckt ist und verlasse mich bei meiner Entscheidung darauf, was mir telefonisch mitgeteilt wird. Ich finde es schade, dass die Ahnungslosigkeit der Kunden so ausgenutzt wird. Nach dem Motto: selbst Schuld, wer sich im Reisegeschäft nicht auskennt...
Ach ja: Und bei dem Angebot mit der kostenlosen Hotelübernachtung weiß ich noch lange nicht, ob diese im gleichen Hotel ist, wie die vorigen Übernachtungen?!
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Hallo,
habe auch mal eine Frage:
Der Reiseveranstalter bietet in seinem Katalog eine Reise mit 4 unterschiedlichen Abflugzeiten an einem Tag ab Berlin an. Je nach Flugzeiten ist ein unterschiedlicher Reisepreis zu zahlen.
Man entscheidet sich nun für die Abflugzeit morgens um 9.00 Uhr hin und einer Rückflugzeit abends zurück um 19.00 Uhr. Zahlt gegenüber dem billigsten Angebot (Flugzeiten) für diesen Tag 300 €mehr.
Kurz vor Abreise ändert der Reiseveranstalter die Flugzeiten auf das von ihm billigste Angebot ab. Im Klartext: Hinflug um 22:00 Uhr, Rückflug um 6:30 Uhr.
Der ursprünglich gebuchte Flug findet aber in dieser Form trotzdem statt.
Wie sieht es da aus?Viele Grüße
Kathy
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@kattleenrehfeldt
Ganz schwierig ... :?
Im Grunde müsste eine kostspieligere Buchung bestimmter Bedingungen zugleich eine Zusicherung sein, dass diese so weit möglich eingehalten werden. Will heißen: Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen ist die Reisezeit und der Carrier mit dem Aufpreis "verbindlich gebucht" (das wäre ablauftechnisch problemlos machbar!). Nun - sind sie aber nicht, denn die AGB des Veranstalters bleiben auch für die Kunden dieselben, die für ein vermeintlich interessanteres Arrangement tiefer in die Tasche zu greifen bereit waren.
Es wäre interessant zu wissen, wie die Auspreisung des Angebots gestaltet war. Sofern zweifelsfrei daraus hervorging, dass die Reise mit der Airline X um 6:20 Uhr €300 mehr kostet, als das Arrangement mit der Airline Z um 22:00 Uhr, gehört diese Vereinbarung meines Erachtens zu den Vertragsbestandteilen und kann nicht durch die AGB aufgehoben werden - zumindest dann nicht, wenn das ursprünglich vermeintlich fest gebuchte Operating ganz regulär stattfindet.
Kann man davon ausgehen, dass deine Reise noch in der Zukunft liegt?
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Nein, die Reise war schon.
Flüge sollten lt. Angebot alle 4 mit Air Berlin gehen. Air Berlin startete an diesem Tag sogar 6 mal von Berlin Tegel nach Palma. Zurück zu gingen 5 Flüge mit Air Berlin.
Hätten wir gewusst, dass wir eh umgebucht werden, hätten wir uns die 300 Euro sparen können und hätten die schlechten Flugzeiten genommen.
Der Reiseveranstalter teilte uns auf unsere Beschwerde mit, dass in seinen AGB's steht, dass sich Flugzeiten ändern können. Hat er ja im Grunde genommen Recht, aber dies war nun wirklich nicht in Ordnung.
Gruß
Kathy
