Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo arne1411,
im Prinzip hast Du Recht, dass der Reiseveranstalter für alles rund um die Reise eigentlich der Ansprechpartner und Vertragspartner ist.Aber die EU-Verordnung 261/2004 regelt es so. Kunden, die die Forderung an den RV gerichtet hatten, sind vor Gericht deswegen abgewiesen worden.
Gruß privacy
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Hallo Leute,
ich habe am 17 Oktober einen Beitrag von @ Moscau gelesen, es geht um die Flugannullierung .
wo-hin wurde es verschoben? mich interesiert die Frage , aber vorallem die Antworten.
Danke.
LG.
jomi -
Hallo,
wir 2 Erwachsene + Kleinkind fliegen im November nach Singapore und weiter nach Krabi, da wir die Insel Koh Lanta erreichen wollen.
Der Hauptflug ist schon gebucht + Stoppoverhotel und auch der Flug von Singapore nach Krabi mit Tiger Air(alles bestätigt und bezahlt). Gestern bekommen wir eine e-mail von Tiger Air, dass sie die Flugzeiten einfach ändern, die uns natürlich nicht passen, da sie mit den gebuchten Hotels nicht kompatibel sind.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Airlinie? Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Wie sieht es mit Gelderstattung aus?
Wenn wir jetzt einen neuen Flug buchen mir Air Asia, kann es uns dann wieder passieren, dass die Zeiten einfach so geändert werden oder arbeiten sie zuverlässiger?
Danke und Grüsse
Magda -
Zu asiatischen Billigfliegern kann ich nichts aus Erfahrung sagen. Air Asia ist zwar nicht immer pünktlich wie ich gelegentlich schon auf Airports mitbekommen habe, aber Flugtage verschieben sie eher nicht.
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Aufgrund einer Verpätung von rund 100 Minuten fuhren in Wien die Airportshuttle und CAT nicht mehr und wir mussten ein Taxi zum Hotel nehmen. muss die Fluggesellschaft für die Kosten aufkommen?
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Wenn Airportshuttle/CAT nicht Bestandteil Deiner Flugbuchung war Nein, warum auch?
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@Markusxxy
Ich bin befremdet ... welche Sparvarianten abgesehen von vergiftetem Abkömmling und verpasstem CAT möchtest du eigentlich noch testen??Wenn ich mir die Bermerkung auch nicht erlauben darf:
SYMPATHISCH macht dich dieser Diskurs nicht!!!
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von Schmeling unser Ablauf war genaustens geplant, ich hatte mich im Vorfeld darüber informiert.
Taxifahrt kostete nunmal 45 Euro Airportshuttle 30 hin un zurück.
Finde es daher schon angebracht, da ich nun für hin und zurück das doppelte zahlte dies anzusprechen, zumal die Versopätung schon vom Vormittag stammte und uns niemand darüber informierte, dann hätte ich das Late-Checkout welches ich nämlich dazubuchte auch länger auskosten können als 3 stunden.
Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.
Achso, durch die Verspärtung, hätte ich mir die Übernachtung in Wien ebenfalls sparen können und hätte einen anderen Flug genommen, nämlich den ersten weil dies hätte dann Sinn gemacht wenn es mir aufs Geld ankommen würde.
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Es gibt nicht mal ansatzweise einen Anspruch an die Airline, weder für Dein individuell gebuchtes Late-Checkout, Taxikosten anstelle Cat oder die gebuchte Übernachtung. Denn nichts davon war Bestandteil Deiner Reisebuchung.
Wie auch beim Thema Cola Light kannst Du Eigenverantwortung nicht auf andere abschieben und dann auch noch nach Entschädigung rufen wenn etwas schiefgeht.
Deine Reaktion auf korrekte Hinweise dazu ist in der Tat nicht angemessen und "Wünsch Dir Was" war nur eine TV-Show.Es gibt auch sowas wie ein Lebensrisiko so ganz ohne Vollkasko-Versicherung.
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Markus230975 wrote:
.........Aber egal, es war nur eine Frage angewiesen bin ich nicht darauf.wer in verschieden Foren fragt was evtl. als Entschädigung zu bekommen ist, nehme ich nicht ab, das es nicht aufs Geld ankommt.
Keiner hat was zu verschenken und Fragen nach möglichen Ersatzansprüchen finde ich legetim.
Nur wer fragt, sollte dann auch schon akzeptieren, wenn es nicht nach Wunsch läuft.
Nenne das mal wenn es nicht wie gewünscht, keine Forderungen gelten gemacht werden können, PP.
Hoffe für Dich das Dein Anwalt heute morgen etwas positiveres, als Du hier gelesen hast, verkündet hat. -
@Markus230975
Ich empfehle dir einfach, vor deiner nächsten Reise die einschlägigen Informationsquellen zu Schadenersatzzansprüchen zu recherchieren und deine persönlichen Katastrophen ggf. daran anzupassen.Die Ideen, die du vorträgst sind einfach nur bizarr und entbehren jeglicher sachlichen Grundlage. Zwar mögen dir die Einlassungen dazu wenig gefallen, aber die recht einheitlichen Reaktionen sollten dir doch zu denken geben?!
:? -
Hallo,
nach langer Zeit mal eine Frage von mir:
meine Mutter war vor 3 Wochen von Luxemburg aus in die Türkei geflogen. Der Flug hatte aufgrund "Technischer Probleme" (Autopilot defekt) 7 Stunden Verspätung. Am Flughafen haben sie 14 Euro Verpflegungsgeld bekommen. Sie hat sich aber nach einem Telefonat von mir eine Bestätigung geben lassen von Luxair mit der Dauer der Verspätung und dem Grund.
Meiner Meinung nach hat sie und ihre Freundin ja Anspruch auf je 400,- Euro nach dem EU Recht, oder liege ich da falsch??
Die Freundin hat unabhänging von meiner Mutter über einen Freund, der Flugarzt bei der Luxair ist, diese Ausgleichszahlung angefordert. Mit dem Ergebnis, dass ihnen angeblich nichts zustehen würde, weil sie ja a) Geld für Verpflegung b) die Fluggesellschaft eine "Karenzzeit" von 3 Stunden bei techn. Problemen hätten und sie c) noch nicht einmal Anspruch hätten, wenn die FG ihnen ein Hotelzimmer gestellt hätte, wenn die Verspätung noch länger gewesen wäre. Meiner Meinung nach sind diese Aussagen absoluter Käse!
Wie kann man Rechtsmittel einlegen, wenn der Flug aus einem EU Staat stattgefunden hat und die FG dort ihren Sitz hat? Bräuchte man ggfs einen Auslandsrechtschutz?VG
Sandra1971 -
Hallo Sandra,
du siehst das im Wesentlichen schon richtig. Allerdings wird diese Verspätungs- regelung in Europa unterschiedlich abgehandelt. Weil sie leider nicht im Originaltext der EU-Verordnung drin steht. Sondern ergänzend vom EU-Gerichtshof bei mehr als
3 Stunden Verspätung, soweit keine aussergewöhnlichen Umstände, gleich bewertet wurde wie eine Annullierung. Technische Probleme muss sich die Airline zurechnen lassen.Aktuell wird nach meiner Kenntnis in Deutschland gezahlt, wenn auch je nach Airline nur unter massivem Druck, teilweise unter Einschaltung der Gerichte. In England hat das oberste Gericht das Ganze nochmal zur Prüfung an die EU zurückverwiesen. Den aktuellen Stand zu Luxemburg kenne ich nicht.
Empfehlenswert ist es, die Flugaufsichtsbehörde in Luxemburg davon zu unterrichten, falls die Airline die Ausgleichszahlung verweigert. Zusätzlich, wenn kein Rechtsschutz vorhanden, den Vorgang mal bei euclaim einreichen. Die verrechnen nur einen Anteil der Ausgleichszahlung im Erfolgsfall, ansonsten ist das kostenfrei.
Gruß privacy
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Also wir hatten im november 2009 11 Stunden Flugverspätung, Frankfurt-Punta Cana mit Condor. Habe über EUclaim geklagt. Diese Klage läuft immernoch. Condor will das die Klage abegewiesen wird obwohl ein technischer Defekt vorgelegen hat. Ich glaube das kann noch dauern, Klage, Condor beantragt die Klage abzuweisen, Klageerwiederung auf jeweils 13 Seiten geschrieben.
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Hi,
wer kennt sich ein bissl mit der EU-Verodnung 261/2004 aus?
Habe im Internet unterschiedliche Sachen dazu gelesen, das wenn man eine Pauschalreise bucht und die Airline dann Verspätung hat das es nichts gibt.
Folgender Fall:
sollte am 16.11.10 um 12.50 von Cancun nach München zurückfliegen nach 14 Tägigen Urlaub. Da die Maschine aus Düsseldorf am 15.11. 10 allerdings aus technischen Gründen nicht gekommen ist sondernerst am 16.11.10 um 17.50 konnte die Crew dadurch nicht mit uns zurück fliegen, was zur Folge hatte, das wir erst mit 16 Stündiger Verspätung in München angekommen sind. Auf meinen Anruf hin beiAirBerlin sagte man mir das ich meine Unterlagen einreichen soll, was ich heute auch getan habe. Sie sagte mir das mir diese 600 Euro zustehen, hat einer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bei einer Pauschalreise oder war selber in der AB 7415 am 17.11 von Cun nach Muc?
Meldet Euch wenn Ihr darüber was wisst.
Mfg
Riufan
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Pauschalreise oder Nurflug, Ansprüche in Bezug auf die zitierte Verordnung und in Ergänzung der erfolgten EuGH/BGH Urteile hinsichtlich Verpätungen macht man immer direkt gegenüber der Airline geltend. Von daher hast Du das richtig gemacht und solltest nach 14 Tagen ohne Reaktion von AirBerlin schriftlich nachfassen, ggf. Frist setzen. Wenn AB den Anspruch auf 600 €/Person schon eingeräumt hat, umso besser.
Unabhängig davon kannst/darfst Du gegenüber Deinem Reiseveranstalter Ansprüche anmelden, sollte auch schriftlich erfolgen.
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Hallo,
ich hab da mal ein Problem. Mein Reisebüro rief mich an und sagte (wir, 2 Erw. 1 Kind 4 jahre alt , buchten eine Reise über Silvester in die Türkei von Memmingen nach Antalya und zurück) das der der Flughafen Memmingen den Flug gestrichen hat. Der Veranstalter (Discount Travel) bietet eine Umbuchung auf einen anderen Flughafen also Stuttgart oder München an. Nur sind die Flugzeiten sowas von Besch...... und mittlerweile gibt es nur noch eine Option und die wäre von München und das hin um 15.50 - 19.50 und rück um 6.50 - 9.50 Uhr (da fehlt uns im Prinzip ein ganzer Tag und mein kleiner freut sich wenn er in der Nacht um 3 geweckt wird), alles andere wäre schon ausgebucht bzw. nur noch zwei Plätze und wir brauchen drei. Stornieren können wir auch nicht da eine gebühr von ca. 650,-- € anfällt, weil sich der Veranstalter auf seine Bestimmungen beruft. Wir hatten extra die teurere Variante genommen weil die Flugzeiten so super waren und wir hätten nur 20 min. zum Flughafen gebraucht. Jetzt sind es mehr als 2 Stunden.
So jetzt stellt sich die Frage ob man das was machen kann ?
Über jede Hilfe bin ich dankbar.
Grüße