Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich hab nicht den Doppler auf etwas hingewiesen, sondern die User dieses Unterforums auf dessen falsche Einschätzung.
Im Übrigen waren Hinweise auch zur Zeit seiner aktiven Teilnahme hier schon müssig!
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So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.
Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.
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Du musst mit mindesten 6 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.
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thomas139:
@franniNee, wir sind zu Viert, also 1600€!
War ein Schreibfehler, ich meinte 400€ und nicht 600€!!!LG
Thomas[/quote]Herzlichen Glückwunsch.
Würde es sofort annehmen(an der deiner Stelle) -
vonschmeling:
Du musst mit mindesten 6 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.Okay, danke für den Hinweis, dann warte ich noch.
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AlfredTetzlaff:
Herzlichen Glückwunsch.
Würde es sofort annehmen(an der deiner Stelle)Wenn der Gutschein in Bares umgewandelt wird, ja...
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Ich denke, für den Aufwand ist es eine Win-Win-Situation.
Geschmeidige 1600 Schleifen haben auch als Gutschein einen gewissen Reiz, sofern man nicht nachkarten mag ... ? -
Ich halte von Gutscheinen nunmal gar nix, da ist man so gebunden und meistens muss man auch noch irgendwelche Fristen beachten... Was bringt mir das, wenn ich das Jahr darauf irgendwo hin mag, wo TUIfly nicht gerade wirklich "mitmischt"!?
Keine Frage, so wie Thomas es beschrieben hat, hat Tf sich sehr gut verhalten, ich persönlich kann halt nur nicht auf Gutscheine, verstehste

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Nun ja, vielleicht hatte Thomas das Ziel 2012 ja schon entschieden und genau (und NUR!) das ist relevant für den "Wert" der unbürokratischen Einlassung.
Causae sind nun mal auch bei großer Ähnlichkeit nicht übertragbar! -
Schlauch!Egal, im Endeffekt muss Thomas entscheiden... War ja auch nur meine Meinung, da er gefragt hatte, wie wir das sehen. Einen Versuch, sich den Gutschein auszahlen zu lassen, ist es auf jeden Fall wert!
Bin halt noch aus der "nurBaresistWahresGeneration"

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Flugzeiten wurden zum 3.ten mal geändert
Hallo an alle,
ich muss euch jetzt mal was fragen! Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin.
Ich versuche es einfach mal Ich habe für meine Familie (Ich,mein Mann und unser 2 Jähriger Sohn) am 15. Juli 2011 einen 2 Wöchigen Urlaub in der Türkei gebucht. Dies habe ich online gebucht.
Mir ist bewusst, dass die Flugzeiten unverbindlich sind, aber ehrlich gesagt habe ich dieses Angebot genommen, wegen der Flugzeiten. Diese waren ursprünglich am 15.09.2011 von Nürnberg-Antalya 14:15-18:45 Uhr und der Rückflug am 29.09.2011 von Antalya-Nürnberg 16:00 Uhr-18:40!!!
Ja, dass war mal so
Dann wurden der Hinflug am 09.08.2011 abgeändert von 13:15 Uhr nach Berlin Schönefeld und anschließend nach Antalya, voraussichtlich um 18:45 Uhr. Das hat uns schon geärgert, da wir viel länger im Flieger mit einem Kleinkind sitzen müssen. Würde ich mit meinem Mann alleine fliegen, dann wäre dies noch akzeptabel und wir würden dies hinnehmen.
Heute am 29.08.2011 wurden die Zeiten wieder geändert : Nürnberg- Antalya 13:15 Abflug, erst nach Berlin Schönefeld und die Ankunft in Antalya wäre dann um 19:15 Uhr.
Ich persönlich finde es unzumatbar mit einem kleinen Kind solange in die Türkei zu fliegen, ich verstehe es ja noch, wenn man eine Fernreis oder eine Flugreise nach Dubai bucht. Tja, dass ist mein Anligen was mich gerade sehr ärgert.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob ich Möglichkeiten habe etwas zu tun? Bzw. Ob es überhaupt eine Lösung geben würde?
Über ein paar hilfreiche Erfahrungen oder Tipps würden wir uns sehr freuen,vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Liebe Grüße
serbia -
@serbia
Ist natürlich ärgerlich, dass ihr nun 1 Std. und 30 Min. länger unterwegs seid, aber hier wurden m. E. Flüge zusammen gelegt - womit man rechnen muss, was dir ja auch bekannt ist.
Und genau darum verstehe ich diese Aussage von dir nicht so recht (und Ähnliches liest man hier sehr oft):
"Mir ist bewusst, dass die Flugzeiten unverbindlich sind, aber ehrlich gesagt habe ich dieses Angebot genommen, wegen der Flugzeiten."Denn wenn die Flugzeiten sich dann später ändern, beginnt hier die "Schimpferei".

Und was deinen zweijährigen Sohn betrifft - du kannst ihn wirklich nicht als "Argument" anführen. Du hattest Kenntnis von diesem "Risiko" der Flugzeitverschiebung, bist es aber eingegegangen.
Nun wegen 1 Std. und 30 Min. von Unzumutbarkeit zu reden... :? -
Danke @Kourion für den Hinweis auf einen generellen Widerspruch:
Entweder bucht man eingedenks möglicher Änderungen, oder man bucht Linie ... halbgewollt ist Fehlanzeige.
"Natürlich weiß ich ..." bedingt "ggf. akzeptiere ich"!!@serbia.m
Es wird dich vielleicht überraschen, aber unzähligen Kleinkindern wird wiederholt ein Linienflug via IST in türkische Urlaubsdestinationen "zugemutet", die dauern niemals unter 5h.
Fasse zusammen: Es stinkt dir, jedoch dein Kind wird (wie die Mio zuvor!) unbeeinträchtigt reisen und rechtlich hast du leider überhaupt keine Mittel.Fazit: Ich glaube dir sogar die akute Besorgnis, aber sie ist angesichts der Reisdauer vollkommen unangebracht!
Vielleicht hilft´s ja??
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@ vonschmeling und an alle anderen die es interessiert.
Hallo,
ich möchte hier kurz eine Rückmeldung zu meinen Posts vom 10.07.2011 ff geben.
Wie geschrieben wurde ich an die Fluggesellschaft verwiesen.
Nachdem die Fluggesellschaft jegliche Ansprüche von sich wies habe ich mich erneut an den Veranstalter gewandt. Und eine letzte Frist auf außergerichtliche Einigung zu verstehen gegeben.Diese Woche kam der Scheck. Zwar nicht der volle Betrag wie gefordert aber immerhin.
limo
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@limo1
Danke für die Rückmeldung (find ich beispielhaft!) und prima, dass sich der Fall für dich gelöst hat.
Wie schon damals geschrieben war bei der Sachlage der Veranstalter Verursacher und Ansprechpartner im Beschwerdefall, mit der Regulierung hat er das nun ja auch anerkannt.
Ein wenig schofel immerhin, mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der Airline zu verzögern oder gar abwehren zu wollen ... es handelte sich weder um eine Verspätung noch den Ausfall eines Fluges, also nicht um einen Sachverhalt, der nach der EUVO zu den Fluggastrechten zu regulieren gewesen wäre. -
Hallo an alle,
hätte jetzt auch mal ein paar Fragen. Also, es geht hier um den Sardinienrückflug meiner Eltern. Die Reise war über TUI gebucht, geflogen wurde mit Lufthansa. Der Rückflug sollte planmäßig am Samstag, den 10.09. um 19 Uhr erst nach FRA und dann Weiterflug zum Ziel LEJ erfolgen. Am Flughafen wurde dann mitgeteilt, dass der Flug nach FRA aufgrund einer technischen Störung annuliert wurde (stand exakt so auch auf der HP des Flughafen Olbia). Ein anderer Flug war an diesem Abend nicht mehr möglich. Also wurde alle auf Hotels verteilt und ein Rückflug für den nächsten Tag organisiert. Im Fall meiner Eltern sollte es am nächsten Tag erst nach Rom, dann nach FRA und schlussendlich nach LEJ gehen. Bis FRA lief auch alles glatt. Jedoch wurde der Flug der sie nach LEJ bringen sollte, auch annulliert. Grund war hier die kurzfristige Erkrankung des Piloten (wobei ich mich frage, warum man im größten Piloteneinzugsgebiet Deutschlands keine Vertretung beschaffen konnte, aber naja). Sie wurden dann auf den nächsten Flug 4 Stunden später umgebucht, der dann aber auch mit fast 2 Stunden Verspätung wegen Unwetter startete (aber dafür kann ja jetzt LH nix). Schlussendlich kamen sie gegen Mitternacht in LEJ an. Natürlich nicht der wünschenswerteste Abschluss eines Urlaubes
Jetzt meine Fragen:- Kann man hier Entschädigungszahlungen nach der EUVO Fluggastrechte verlangen?
- Wenn ja, wer ist Ansprechpartner? TUI oder LH?
- macht es Sinn, sich erstmal an das RB zu wenden, oder sollte man selber tätig werden oder ggf. gleich einen Anwalt einschalten?
- Könnte man für beide annulierten Teilstrecken eine Entschädigung verlangen, oder zählt hier nur die Gesamtstrecke?
Vielen Dank schonmal!!
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Auf ein neues:
Mal ne Frage: Ich buche einen Flug, der um 6 Uhr starten soll. Ca. 4 Wochen vor Abflug ändert sich die Abflugzeit auf 10:15 Uhr.
Stimmt es, das ich kostenlos stornieren kann wenn sich die Abflugzeit um 4 Stunden verschiebt?Vielen Dank!
Thomas -
@Thomas
Hast Du einen Charterflug gebucht? Wenn ja, handelt es sich dabei immer um unverbindliche Flugzeiten. Und da wäre meines erachtens nach keine Storinierung möglich.
Bei Linienflügen sieht die Lage wohl etwas anders aus....