Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo zusammen, bin heute aus Bulgarien zurückgekommen und stinksauer. Alle (die es wollten) haben vom Reiseveranstalter einen Rückflug um 18:40 Uhr verkauft bekommen. Der Flug 18:40 war auch nicht gestrichen und befindet sich momentan wohl gerade im Landeanflug auf Leipzig, nur war der vom Veranstalter völlig überbucht worden. Aus der Lostrommel wurden dann willkührlich zahlreiche Deppen gezogen, deren Rückflug bereits 6:40 stattfand. Ich habe beim Rückflug recherchiert und bin auf 28 (mir nunmehr namentlich bekannte Opfer) + Dunkelziffer (einige haben fest geschlafen) gekommen. Ich gehe davon aus, dass hier doch eigentlich der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegen sollte. Ist da was zu machen in Sachen Entschädigung? Habt ihr einen Tipp, wie ich mich dem Veranstalter gegenüber verhalten sollte?
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Nein, da ist nichts zu machen. Flugzeiten im Rahmen von Pauschalreisen sind in aller Regel unverbindlich. Der Reiseveranstalter kann gemäß Reisevertrag die Flugzeiten ändern und somit beliebig Passagiere umbuchen. Eine arglistige Täuschung kann ich hier nicht erkennen - oder wurde Dir eine Flugzeit verbindlich zugesagt? Ansonsten gelten der erste und der letzte Tag der Buchung als Reisetage und nicht als Urlaubstage.
Gruß
Chris -
Der Reiseveranstalter kann gemäß Reisevertrag die Flugzeiten ändern und somit beliebig Passagiere umbuchen. Eine arglistige Täuschung kann ich hier nicht erkennen - oder wurde Dir eine Flugzeit verbindlich zugesagt? Ansonsten gelten der erste und der letzte Tag der Buchung als Reisetage und nicht als Urlaubstage.
Nun ja, also wenn mir jemand etwas verkauft, was ihm gar nicht gehöhrt, nenne ich das Betrug! Und wenn - wie in diesem Fall - ein Reiseveranstalter in großem Stil Flugkapazitäten anbietet, die er gar nicht hat, erschleicht er sich damit einen Reisevertrag mit seinen Kunden unter bewußter Vorspielung falscher Tatsachen. Hier sind nicht "Flugzeiten geändert" worden, sondern hier sind Flüge angeboten worden, die in der Anzahl nie verfügbar waren, das ist ein Unterschied! Wäre der 18:40 -Rückflug auf 6:40 verlegt worden, oder wären 2 Flüge "aus wirtschaftlichen Gründen zusammengelegt" worden (wie es im Vertragstext an anderer Stelle heißt), wäre das sicher etwas anderes.
PS. Ich danke Dir natürlich trotzdem für den Hinweis!
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Gerichte haben da eine absolut andere Sichtweise als Du. Zudem obliegt eine Beweisführung für Deine Annahmen ausschliesslich Dir.
Mit so manchen Deiner verwendeten Begriffe solltest Du etwas vorsichtiger umgehen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum, nur so als Hinweis.
Das Du sauer bist kann ich verstehen, die Thematik ist aber nun bei Pauschalreisen altbekannt.
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Was soll das bringen? Es wurden ja zwei Maschinen für Rückflüge an diesem Tag eingesetzt, insofern also auch keine Überbuchung.
Die Flugzeiten bei Pauschalreisen sind lt. AGB am Reisetag unverbindlich. Dein Rückflug am Abreisetag wurde vertragsgemäss erfüllt.Warum glaubst Du wohl buche ich keine Pauschalreisen?
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@ahazi_66
Den Tipp von Bernhard707 solltest du in der Tat berücksichtigen ... :?
Ich fürchte, dass du auf dem besten Wege bist, einen "ganz normalen" (wenngleich für fich sehr ärgerlichen) Vorgang, nämlich die Verteilung von Pauschal-Pax auf erweiterte Flugkapazitäten - zu "kriminalisieren".
Bevor du schwungvoll zur "Beweisführung" bläst, wäre es sicher ratsam, die AGB´s deines Veranstalters genauestens zu lesen. Sofern ein Ersatzangebot besteht, spricht man auch nicht von einer Überbuchung, muss ergo keine % ermitteln oder sonstige Beweisketten bemühen. -
Hallo Hallo,
ich hab mal ne frage, wir haben letztes jahr im september den urlaub für dieses jahr august gebucht. damals hatten wir zur auswahl von nbg nach monastir entweder mit airberlin oder nouvelair zu fliegen. haben uns für air berlin entschieden, was natürlich auch noch teuerer war. obwohl es der gleiche tag war.
nun hab ich vor paar wochen im internet nach unserem flug mit airberlin gesucht und festgestellt das es diesen flug nicht mehr gibt. als ich im reisebüro nachgefragt habe, waren auch die total überrascht und haben sofort beim reiseveranstalter nachgefragt. die haben dann bestätigt das airberlin den charter an nouvelair abgegeben haben. wir waren mega enttäuscht....
jetzt kamen die tickets und unsere jetzige flugzeit ist katastropal vorallem da wir mit kindern unterwegs sind.
eigentl. wären mir um 9:20uhr hin und 16.10 uhr zurück. neue flugzeit der nouvelair ist 22:35 uhr hin und 5:00 zurück.
Kann man irgentwas tun, außer sauer sein und hin nehmen????
LG schönen sonntag noch. -
Leider kannst du nichts machen, ausser es hinzunehmen, aber versuch dich nicht zu ärgern, es bringt ja nichts. Rechtlich alles in Ordnung...
Wir wollten 2007 auch von Köln nach München mit dem ICE (zug zum flug) und von da aus dann fliegen, unser Flug wurde dann nach vorne gelegt (morgens) so dass uns nichts blieb,als abends schon mit dem letzten ICE nach München zu fahren und auf dem Flughafen die Nacht totzuschlagen. War auch nichts zu machen, ausser zu versuchen sich selber die Stimmung nicht zu versauen. -
Hallo!
Bei Pauschalreisen sind Fluggesellschaften und Flugzeiten unverbindlich. Der erste und der letzte Tag einer Reise gelten juristisch als Reisetag und nicht als Urlaubstag.
Wenn Du nachweisen kannst, das Du mehr bezahlt hast weil Du extra Air Berlin gebuchst hast und statt dessen mit der billigeren Gesellschaft fliegst, würde ich mich mal freundlich an den Veranstalter wenden. Vielleicht zeigt er sich kulant und kommt Dir finanziell entgegen. -
@mandy.leonie
Im Prinzip sind die wichtigsten Punkte schon genannt ... in den AGB´s der meisten Veranstalter behält man sich vor, bei pauschalen Arrangements die Beförderungsmodalitäten - ggf. auch kurzfristig - zu ändern. Sei es nun die Flugzeit oder der Carrier - die rechtzeitige Bekanntgabe (14 Tage vor Antritt der Reise) vorausgesetzt kann man keine Entschädigung geltend machen.
Was mich irritiert, ist deine Aussage, das AB Arrangement sei trotz identischer Reisedaten teurer gewesen!? Im Grunde müsste dann zumindest der Carrier in deinen Unterlagen festgeschrieben sein, also ein Erfüllungsbestandteil - das ist heute allerdings nicht mehr unbedingt gängige Praxis. Wie auch immer, selbst das würde schließlich nichts nützen, denn so schreibt AirBerlin sich in der Angelegenheit frei.Falls also die AB Komi in der Tat teurer war, solltest du zumindest die Erfahrung mitnehmen, dass eine solche Ausgabe sich nach heutiger Geschäftspraxis der Airlines und der Veranstalter in keiner Weise lohnt.
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Aus dem Air Via Thread kopiert:
"...und Reisen nach Airline auswählen. Und ich weiß das wir nicht wenige sind, die das tun.
So wie es ausschaut können wir auf Kulanz umbuchen auf einen anderen Flugtag an dem unsere geliebte Air Berlin fliegt."Ich wusste doch, da war was ... ich muss es einmal mehr sagen:
Ja, das tun in der Tat nicht Wenige, aber auch nicht Wenige machen dieselben Erfahrungen, wie ihr - nämlich schlechte!

Wie unnütz das Kriterium Carrier/Flugzeit bei der Entscheidung für Pauschalreisen ist, müsste inzwischen doch einigermaßen die Portale dieser Welt durchdrungen haben??!!
Bezüglich deines zweiten Satzes im obigen Zitat scheint´s ja nun auch damit anders gekommen zu sein?!
:? -
vonschmeling wrote:
Aus dem Air Via Thread kopiert:
"...und Reisen nach Airline auswählen. Und ich weiß das wir nicht wenige sind, die das tun.
So wie es ausschaut können wir auf Kulanz umbuchen auf einen anderen Flugtag an dem unsere geliebte Air Berlin fliegt."Ich wusste doch, da war was ... ich muss es einmal mehr sagen:
Ja, das tun in der Tat nicht Wenige, aber auch nicht Wenige machen dieselben Erfahrungen, wie ihr - nämlich schlechte!

Wie unnütz das Kriterium Carrier/Flugzeit bei der Entscheidung für Pauschalreisen ist, müsste inzwischen doch einigermaßen die Portale dieser Welt durchdrungen haben??!!
Bezüglich deines zweiten Satzes im obigen Zitat scheint´s ja nun auch damit anders gekommen zu sein?!
:?Haben nochmal mit dem Reisebüro telefoniert. Könnten jetzt kostenfrei umbuchen um mit der "heißgeliebten Air Berlin" zu fliegen, jedoch müßten wir dann nach München fahren da wir jedoch mit 9 Personen fliegen lassen wir das dann doch. Man hätte uns auch kostenfrei auf einen anderen Tag ab NBG umgebucht, jedoch war dort nicht mehr ausreichend plätze frei.
Da wir extra Air Berlin gebucht haben und wie bereits erwähnt dafür auch mehr bezahlt haben, bekommen wir den Airline aufschlag erstattet. Für die anderen unanehmlichkeiten haben wir vom Reiseveranstalter gehört das sie jetzt im Moment nichts tun können wir sollen an und abreise im hotel bestätigen lassen und uns dann nochmal melden. Na mal schauen wir lassen uns jetzt den Urlaub nicht vermiesen, können eh nix dran ändern.
LG schönen Abend noch. -
ich ahne schon, welche Antwort es geben wird....
Habe bei Binoli ein Wochenende Rom gebucht:
Hinflug Sa. 6.00 / Rückflug Mo. 11.35Uhr inkl 2Nächte für immerhin 285Eur pro Person.
Jetzt kommt der Hammer und der Hinflug wurde auf Sa. 17Uhr verschoben!!!
Komme mir voll verarscht vor, diese Flugdaten hätte ich das niemals gebucht. Mir werden fast 50% der Zeit geklaut-finde das ne absolute Frechheit....geht das wirklich?? -
Hallo Sulaika23,
eher nicht. Bei solchen Kurzreisen ist der Zuschnitt der Reise so stark geändert, dass einige Gerichte das nicht als zumutbar angesehen haben. Auch nicht, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.
Was kannst Du tun? Zunächst mal schauen, ob evtl. von benachbarten Flughäfen oder auch vom gebuchten zeitlich bessere Flüge mit airberlin möglich sind und um Umbuchung bitten. Vielleicht auch 1 Nacht verlängern und den Abend vorher fliegen. Denke, die Übernahme zusätzlicher Hotelkosten vom Veranstalter bestätigen lassen oder notfalls auf kostenfreier Stornierung bestehen.
Bei diesem Urteil des AG Hannover vom 20.11.2008 ging es um die Vorverlegung des Rückfluges bei einer immerhin 7-tägigen Kurzreise, ein verspäteter Hinflug kommt ja annähernd auf das gleiche Ergebnis. Bei 3 Tagen ist das ja weitaus schwerwiegender. Allerdings entscheidet jedes Gericht nur den Einzelfall und entsprechend kann dies von Fall zu Fall zu anderen Ergebnissen führen.
Gruß privacy
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Hallo,
wahrscheinlich wurde ähnliches hier schon einmal behandelt.
Wir haben eine Pauschalreise in die Türkei vom 09.10.10 bis 23.10.10 gebucht. Am 24.09.10 haben wir unsere Reisezeiten von GTI bekommen. Hinflug war danach am 09.10.10, Ankunft in Antalya um 23:50 Uhr.
Das war schon nicht schön. Wir haben zwei Kinder, da ist so eine Ankunft um 02:00 Uhr im Hotel in Side nicht sehr schön.
Jetzt die Mail von holidaycheck. Der Flug startet jetzt am 23.09.10 um 23:50 in Hannover, Ankunft in Antalya 10.10.10 um 04:25 Uhr. Wir können also davon ausgehen um 07:00 im Hotel zu sein. Damit fehlt uns ein Urlaubstag.Was kann ich machen? Am liebsten würde ich umbuchen, heißt auf einen früheren Flug umbuchen. Geht sowas, lässt sich GTI darauf ein?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
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Hallo Bispingen,
erstmal Willkommen im Forum.
Du hast recht, dieses ist schon hundertmal hier (oder tausendmal ?) diskutiert worden.
Abgesehen davon das ich bei deinen Reisetagen nicht durchblicke (hast dich in der "Aufregung") wohl verschrieben.
Anreise ist korrekt, da Abflug bis 24.00 Uhr des gebuchten Reisetages.
Es fehlt dir offiziell kein Urlaubstag.
Da wird der RV auch nicht mit sich reden lassen, da juristisch in Ordnung.
Kannst es ja trotzdem versuchen, aber die Aussicht auf Erfolg tendiert gegen Null.
Umbuchen wäre mit horrenden Kosten verbunden.
Bleibt wohl nichts anderes übrig als sich mit den Gegebenheiten abzufinden,
so schwer es auch fällt.
Trotzdem schönen Urlaub !
Gruß
Waltraud -
altlöwin63 wrote:
Hallo Waltraud,
Danke für die schnelle Antwort.
Natürlich habe ich mich vertan, aber wohl eher der Müdigkeit als der Aufregung geschuldet
Und offiziell fehlt mir ein Tag, rechtlich wird das nur nicht so bewertet.
Ich werde die Zeit nehmen, wann der Flieger abhebt.
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@Bispingen
Nein, darauf wird sich GTI auf keinen Fall einlassen, respektive sich nicht einlassen können!

Zunächst einmal sind die Kapazitäten für diesen Termin ziemlich dicht, zudem handelt es sich um einen Budget Anbieter, der wirtschaftlich darauf angewiesen ist, die Angebote bis zuletzt auszureizen. Dies gelingt am Ende am besten mit preiswerten Flugkapazitäten - die naturgemäß nicht in die wirklich attraktiven Start- und Landezeiten fallen.
Nachteilig auch, dass sich deine Abreise nicht in einem Maße verschiebt, das im Bezug auf die Aufenthaltsdauer vor Ort sehr relevant wäre.
Falls du den Anreisetag voll bezahlst, kannst du um Kulanz für einen Tagessatz ansuchen. Bei entsprechend höflicher Formulierung sind deine Chancen diesbezüglich gar nicht schlecht.
Mehr oder gar eine Umbuchung auf bessere Flugzeiten dürfte in der Tat illusorisch sein! -
Wie gesagt, ich gucke auf die Uhr, wann der Flieger tatsächlich abhebt.
Wenn es nur um mich ginge, wäre das auch nur ärgerlich, die beiden Kinder machen es zu einem echten Ärgerniss. Die werden uns, übermüdet und überdreht, die Anreise und und den "zweiten" Urlaubstag so richtig versüßen
Aber die Planung für nächsten Sommer laufen. Dann sind die Kinder noch ein bisschen älter und ich kann das Ärgerniss Pauschalurlaubsanbieter so langsam begraben. Hoffe ich
