Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo zusammen,
Ich habe auch mal eine Frage (tut mir leid, falls dies oder so ähnlich hier schonmal besprochen wurde).
Wir haben vor fast 1/2 Jahr einen Flug für den 26.11.; 21.45 Uhr nach Mombasa gebucht.
Nun, 4 Wochen vorher, teilt uns die Fluggesellschaft mit, dass der Flug aus " bislang nicht vorhersehbaren Gründen" auf den 24.11.; 15.05 Uhr vorverlegt wurde, also mehr als 48h früher (!!!).
Jetzt müssen wir schauen, ob wir schon 2 Tage eher Urlaub bekommen und wenn ja kommen die Kosten für 2 zusätzliche Übernachtungen auf uns zu.
Wir haben keine Pauschalreise gebucht, müssten also wenn wir nicht fliegen können die Stornokosten für den Aufenthalt auch selbst tragen.
Hat jemand schon Erfahrung mit einer so drastischen Vorverlegung gemacht und kann mir eventuell ein paar Tipps geben?
Muss sich die Flüggesellschaft an den zusätzlich entstehenden Kosten beteiligen?
Vielen Dank für eure Hilfe. -
Hallo

Ich habe ein ähnliches Problem wie fussel84!!! :?
Ich bekam heute eine E-mail mit der Info, dass sich unser Rückflug vom 07.12.2011 von Cancun-Miami-Düsseldorf-Hamburg auf den 07.12.2011 nach Miami und der Weiterflug nach Deutschland auf den 09.12.2011 verschoben hat.
Wenn ich die Einträge hier richtig verstanden habe, haben wir keinerlei Möglichkeiten Ansprüche an die Airline zu stellen, was eine Entschädigung für die zwei zusätzlichen Tage in Miami angeht?!
Ich finde es ehrlich gesagt ganz schön dreist, Flugverschiebungen von 2 Tagen als zumutbar zu deklarieren.
Was meint ihr dazu?!
Liebe Grüße
Sarah -
Na ja, was man dazu meint bzw. davon hält, ist eine Sache. Die Rechtslage eine andere. Eine Flugdatenänderung berechtigt dich zu einer kostenfreien Stornierung und man sucht sich einen zeitgemäßeren Flug. Der allerdings teurer werden kann.
Ist halt der Nachteil (es gibt aber auch Vorteile
), wenn man Flug und Hotel getrennt bucht. -
Hallo, die Erfindung der Pauschalreise ist an sich eine gute Sache!
Auf eigene Faust anreisen heißt, Du bist für Deine Anreise selbst verantwortlich.
Merke: Pauschalreise
Einfach das Wort im Reisebüro sagen und wenn nicht, dann nicht hinterher jammern.
Wir buchen auch oft auf eigene Faust, planen dabei aber immmer was ist wenn mit ein.
Gruß Qwanter Welbe -
@sarah
Eine Flugzeitverschiebung von 2 Tagen sieht nicht einmal der Gesetzgeber als zumutbar an.
Hier ist wohl auch zähes Verhandlunggeschick mit der Fluggesellschaft gefragt, auch sollte man sich unbedingt von Fachleuten beraten lassen.
@Quanter
Warum "jammern" aber ausgerechnet überwiegend Pauschalreisende hier über leidige Probleme?
Planst du tatsächlich immer eventuelle 2 Tage Verschiebung ein? -
@ Qwanter Welbe
Ich habe hier lediglich im Forum eine Frage gestellt (dafür ist sowas wohl da) und als Nebeninfo angegeben, dass wir keine Pauschalreise gebucht haben.
Als Jammern würde ich das nicht bezeichnen, wenn man fragt ob jemand mit einer solchen Situation Erfahrungen gemacht hat.
Wenn ich eine Pauschalreise hätte buchen wollen, hätte ich das wohl getan. -
@Fussel
Das Erwähnen der "Nicht - Pauschalreise" war sogar eine notwendige Information, um den Sachverhalt richtig beurteilen zu können.
Und ein Jammern kann ich in deinem Beitrag keinesfalls erkennen. Du hast lediglich Fakten aufgezählt und nach eventuellen Erfahrungen anderer User gefragt.
Denke mal, @Quanter ist einfach "ein wenig übers Ziel geschossen". -
@omali
Ist natürlich richtig, dass eine Flugtagänderung = Flugzeitänderung von 48 Std. sehr ärgerlich ist. Und wenn ich mich recht erinnere, gibt es da nicht eine "14-Tage zuvor" Informationspflicht ?
Wenn ja: Wird diese Frist eingehalten, kann / muss die Airline sich dann tatsächlich an den anfallenden Zusatzkosten beteiligen ?
Ich bezweifle es, aber wie du schreibst: Den Versuch mit der Airline zu "handeln" sollte man auf jeden Fall starten.
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@fussel und sarah
ich kopiere mal den beitrag eines anderen users, hier hinein. diesem beitrag ist nichts mehr hinzu zu fügen.
Du hast - so wie sich das hier liest, keine Pauschalreise gebucht. Laut EU-Verordnung 261/2004 muß die Airline Dir für den stornierten Flug am gebuchten Reisetag wahlweise entsprechend Artikel 8 entweder den kompletten Flugpreis ( Hin- und Rückflug, wenn in 1 Buchung) binnen 7 Tagen erstatten oder - falls von Dir gewünscht - eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes ermöglichen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Was in Deinem Fall bedeutet: Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? Oder fliegt die Airline am gewünschten Tag z.B. einen anderen Flughafen in Deiner Nähe an?
Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit, welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. -
@Kurion
Ja, diese 14-Tage-Frist gibt es. Diese bezieht sich auf die Verpflichtung von Ausgleichszahlungen seitens der Fluggsellschaft.
Die von @Lexilexi bereits erwähnte EU-VO sieht im Falle von Stornierung des gebuchten Fluges, was hier ja der Fall ist, die Hilfestellung der Airline gegenüber dem Reisenden vor. Wie diese konkret aussehen könnte, hat Lexi in ihrem Beitrag bereits aufgeführt. -
@omali
Ja, gut, dass Lexilexi es so genau gefunden hat.
Und ebenfalls gut, dass ich gestern in meinem ersten Posting geschrieben habe: "lass mich aber gern eines Besseren belehren"... denn so ist es für Fussel und sarahwieloch ja um sehr vieles besser.
Drum entschuldige ich mich fürs völlige "Danebenliegen" und freu mich für die
beiden.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe.
Wir werden auf jeden Fall versuchen, eine Entschädigung heraus zu handeln.
Wenn nötig (wovon ich relativ fest überzeugt bin) auch mit Rechtsbeistand.
Jetzt müssen wir erstmal planen, wie wir den Reiseverlauf umstellen, damit doch noch alles gut wird.
Werde mich dann nochmal melden, was sich in Sachen Entschädigung ergeben hat.
Also vielen Dank nochmal an alle!
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@Fussel84
Eine "Entschädigung" von der Airline kannst du nicht erwarten, wenn du das Ersatzangebot (um nichts anderes handelt es sich hier!) animmst. Ebensowenig eine Betreuungsleistung, denn wie schon vorher erwähnt hast du mit der Airline lediglich die Beförderung vereinbart. Alternativ kannst du vom Vertrag zurücktreten und dir das Ticket in voller Höhe erstatten lassen.
Die Verpflichtung zu Betreuungsleistungen entsteht für die Airline nur dann, wenn Reisende unvorhergesehen stranden, nicht wenn sie eine fristgemäß angekündigte Änderung der Reisedaten akzeptiert haben. -
Lexilexi wrote:
Du hast einen gültigen Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.Das ist nicht zutreffend. Wenn die Änderung rechtzeitig (eben >14 Tage vorher) bekanntgegeben wird und der Kunde sie akzeptiert, müssen keine "Kosten" (in diesem Fall weitere Hotelübernachtungen) übernommen werden.
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Hallo,
wir haben im Juli eine Pauschalreise nach Ägypten bei FERIEN Touristik vom 26.12.11 bis 02.01.12 gebucht. Ursprünglich war der Rückflug am 02.01.12 von Hurghada um 15:30 geplant. Gestern bekommen wir eine Flugzeitenänderung: der Rückflug ist am 02.01.12 schon um 7:00 morgens!
D.h. spätestens Transfer vom Hotel (El Quseir) bis Hurghada ab 2:30, Check-In Hurghada 5:00, Abflug 7:00. Es geht also der letzte Urlaubstag KOMPLETT verloren - obwohl voll bezahlt.
Frage an Euch: müssen wir das so hinnehmen oder können wir irgendeine Entschädigung fordern. Danke und Gruß Littleshark -
@littleshark
Zusätzlich zum Posting von Tangomaus:
Innerhalb des Abreisetages (wie auch des Anreisetages) kann der RV die Flugzeiten verschieben. Diesem Punkt hast du durch das Akzeptieren der AGB zugestimmt (dort steht es).
