Flugzeitänderung vor der Reise
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@michael
naja ich fliege ja nicht von einem anderen Flughafen....
beide Flüge wären ja von Dresden aus gegangen - der eine halt früh, der andere abends....
und ihr musstet für dieses "umbuchen" auf den neuen Flug nichts draufbezahlen wenn ich das richtig verstehe, im Gegenteil die haben noch die ganzen euch entstehenden Nebenkosten getragen...?
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aber vergleichbar ist das schon...
denn der RV versucht dich dazu zu bewegen, die zusätzlichen Kosten für den AB Flug zu übernehmen oder dich zum stornieren zu bringen- obwohl der RV den Vertrag nicht erfüllen kann.
Meiner Ansicht nach vom RV so nicht korrekt. -
Ganz genau haben sie das. Deshalb ist es auch unverständlich das du noch was drauf zahlen sollst. Du fliegst vom gleichen Flughafen nur andere Zeit. Frag die doch mal was die für ein problem haben.Du kannst doch nichts dafür und sie müssen dir eine ausweichmöglichkeit anbieten und das kostenlos. Das ist nicht gerade Kundenfreundlich.
LG -
naja ich war überrascht, dass sie mir überhaupt mit der Draufzahlung gekommen sind, deswegen habe ich so schnell garnicht geschalten - ich meine es kann ja gut und gerne sein, dass die sowas durchaus dürfen - aus den AGB´s wird man ja nun auch nicht wirklich schlau....
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Du solltest sie mal frage warum andere RV in solchen fällen kostenlos umbuchen und iventuelle mehrkosten auch noch zahlen. Vielleicht denken die dann mal nach und merken das sie einen Kunden wenniger haben und der es bestimmt auch weiter erzählt.
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naja steht ja dann jetzt auch schon mal im Internet

werd mich noch bißchen belesen "Google" ist ja dafür echt ne tolle Erfindung und dann morgen nochmal mit denen telefonieren....
aber ist halt so, dass man vorm Urlaub ungern mega Streß hat, weil dann freut man sich nicht mehr drauf und gerade jetzt noch das wo es in Ägypten endlich wieder ruhige geworden ist.... da macht der RV Zicken.....
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Ich hab da noch ein Bsp. für dich. Ein Flug von uns wurde auch schomal gestrichen. Sind dann ein Tag früher in den Urlaub geflogen und sollten dann auch noch ein Tag später als geplant zurück fliegen. Das ging aber nicht wegen der schule also sind wir ein Tag früher auch zurück geflogen. Die Reisezeit war also genau 14 Tage wie vereinbart und trotzdem wurden wir für einen Tag entschädigt. Und das hat der RV von sich aus gemacht, ohne das wir irgendwelche Ansprüche gestellt hatten.
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tja das ist wohl dann ein eindeutiges Zeichen dafür, dass man nicht beim günstigsten Anbieter buchen sollte - glaub mir, nach dem was hier läuft bin ich das nächste Mal auch schlauer....
trotzdem kann ich mich ja nicht völlig auf die Hinterbeine stellen, schließlich haben die mein Geld schon komplett überwiesen bekommen und sitzen somit am längeren Hebel...
;-( LEIDER
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Ich wünsch dir viel glück, das alles gut ausgeht und du einen schönen Urlaub hast.
LG -
Wie heißt es immer so schön bei den angegeben Flugzeiten / Flügen bei Pauschalreisen:
Wenn es um die Flüge geht, legen sich Reiseveranstalter leider ungern fest. Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich. Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen. Bitte bedenken Sie, dass solche Änderungen nicht nur Online-Reisebüros sondern auch klassische Reisebüros betreffen.
Also kann es Dir doch egal sein, wenn der Flug geändert wird. Hätte Dir der Veranstalter einen Teil des Reisepreises zurückgegeben, wenn es anders gelaufen wäre - Umbuchung von Air Berlin auf eine günstigere Fluggesellschaft??! Eben nicht! Was ist das für ein Reiseveranstalter? -
du meinst also, die müssten die 141 € für das Umbuchen auf die AIR Berlin Maschine schon übernehmen oder?
Ist ja auch nicht schlimm dass die mich umbuchen wollen, dagegen habe ich ja garnix - im Gegenteil, der Flug würde dann ja viel früher gehen und ich hätte noch richtig was von meinem Urlaubstag.....
das wird dann vermutlich auch das Problem sein, ist ja schließlich ein Unterschied Mittags oder Mitternacht da zu sein

achso, mein Reiseveranstalter ist übrigens Glauch Reisen oder halt die Unterfirma Glauch Sun - weiß nicht, ist ja eigentlich alles eins außer das Glauch Sun andere Geschäftsbedingungen hat (bei Storno 95% des Reisepreises usw.)
Deswegen bin ich damit ja so vorsichtig und ehrlich gesagt auch etwas besorgt.
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Glauch Sun ist die virtuelle Variante von Glauch mit tagesaktuellen Preisen. Allerdings ist es lächerlich, nach einer Buchung die Preise nach oben anpassen zu wollen.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der Transport und Unterkunft beinhaltet - und genau diesen Vertrag muss der Reiseveranstalter erfüllen. -
Nein, akzeptieren musst du die Sache nicht. (Vertragsänderung / Flug ist teurer)
Du kannst stornieren oder nur umbuchen (kostenfrei).
Aber nun möchtestdu halt diesen Flug...akzeptierst du ihn, gibt es einen neuen Vertrag. M.E. muss der RV die Kosten dafür nicht tragen.
Ein anderer RV aber hätte sie vllt. getragen: Ist mir mit einem Hotel passiert, dass frühzeitig schloss. Ich wurde in ein Besseres umgebucht, der RV übernahm die rund 250 € Mehrkosten (und ich bekam zusätzlich noch ein Upgrade + eine Inselrundfahrt). -
Naja in den AGB´s meines Veranstalters steht folgendes:
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, kann der Reisepreis um denentsprechenden anteiligen Betrag erhöht werden.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichenÄnderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einermindestensgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Nun bin ich mir eben nicht sicher, was die dürfen was nicht usw. ich bin schon oft geflogen und meine Flugzeiten wurden schon öfters verschoben usw. aber ich habe noch nie irgendwo was draufgezahlt - deswegen finde ich es komisch. Und die Frage ist, nachdem ich nix zugesagt habe, die verlangen, dass ich dann aus diesem Grund schriftlich storniere - warum? Die können doch die Leistung nicht erbringen, warum soll ich dann stornieren?!!? Dann müssten die doch mir gegenüber den Vertrag aufheben und das Geld zurückzahlen.
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Ich glaube, die Zeiten wo alles "ganz so einfach ist" sind leider vorbei. Mit den sogenannten "X-Veranstaltern" ist die Sache schon verkompliziert worden. Hier muß man tatsächlich die AGB's und den Prospekt ganz genau lesen, ob sich nicht irgendwo ein weiterer Hinweis auf Preiserhöhungen verbirgt.
§ 651 a BGB:
(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertragvorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, derAbgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse Rechnung getragen wird.
Die 5% Klausel steht dann im Absatz 5Was aber nun tun?
Man könnte jetzt sagen, abwarten ob noch was schriftliches kommt, setzt sich dann aber natürlich der Gefahr aus, dass, wenn das nicht der Fall ist, man dann einsam und verloren zum Abflugtermin am Flughafen steht.
Deshalb mein Vorschlag: Zunächst mal nicht stornieren und aufhören zu telefonieren. Das bringt nichts, man hat nichts in der Hand und kann Informationen nicht genau weitergeben.
Also mail an den (richtigen) Veranstalter mit der Bitte um Bestätigung, dass der Reisevertrag wie abgeschlossen eingehalten wird.
Bis zur Antwort Reise-(Leistungs)beschreibung, Werbung (Prospekt o.ä.) Buchungsbestätigung und AGB's auswendig lernen.
Antwort prüfen, ob mit den obigen Kriterien und 651a IV vereinbar.
Falls ja => nachzahlen oder sich für eine der Möglichkeiten in 651a V BGB entscheiden.Ich bin neugierig, ob sich alles so problemlos zum Guten wendet. Die Daumen drück ich jedenfalls.
Für mich jedenfalls ein weiterer Hinweis darauf, dass man sich sehr genau überlegen soll, ob man auf das Spiel mit den X-lern eingeht. Ein Spiel das nach anderen Spielregeln verläuft und auch die Schiedsrichter (Rechtsprechung) sind noch nicht fertig, das Regelwerk auszulegen.
Mein Verdacht, diese "Erfindung" der RV sei eine neue Möglichkeit den Reisenden zu verwirren, ist ein ganz klein wenig erhärtet.