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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #681

    @anmisido
    Hier mehrfach erwähnt: Es gibt Gerichtsurteile, bei denen den Klägern in ähnlichen Fällen 40-50% eine Tagessatzes des Hotels zugesprochen wurden. Es handelte sich allerdings soweit ich mich erinnere um vorverlegte Rückflüge.
    Google doch mal AG Hannover  
    AZ: 519 C 7511/08
     
    Ratsam ist allemal, ein höfliches Schreiben mit dem Sachverhalt an den Veranstalter zu richten und eine Gutschrift in der auf dem Klageweg erreichten Höhe zu bitten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #682

      So würde ich das nicht stehen lassen. Erstens gibt es eine Tendenz, nicht mehr bei einem ganz oder auch nur teilweise verlorenem Urlaubstag nur prozentual den Hotelpreis zu erstatten ( sind ja nur max. rund € 20.--, anteilig weniger ), sondern auch den Flugpreis einzubeziehen. Grund: der Urlauber zahlt einen Pauschalpreis ohne Spezifikation, und es ist nur -aus seiner Sicht- rechtens, wenn er den Gesamtpreis durch die Zahl der Urlaubsnächte teilt. Zweitens gibt es das Urteil des AG Duisburg, das eine Verschiebung der Flugzeiten verneint, wenn dadurch keine Nachtruhe mehr gewährleistet ist.

      Kommt man also  gleichen Tag -wie ursprünglich geplant an- und ist bis gegen 01.00 Uhr am nächsten Morgen im Hotel wurde das als noch ausreichende verbleibende Nachtruhe vom Gericht ( ebenfalls AG Duisburg ) angesehen. Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.

      Gruss Gabriela

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        gabriela_maier wrote:
        Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.

        Wer wird denn gleich so bissig werden 😄

        @vS
        Du hast schon recht mit deiner Vermutung, dass es in diesen Fällen um Rückflüge ging.

        @anmisido
        Was heißt schon "voll berechnen". Kein Pauschalurlauber weiß, was von seinem Reisepreis für welche Leistungen draufgeht. Darum heißt es übrigens auch "Pauschalreise", weil ein "Pauschalbetrag" fällig wird. Welche Leistungen entgehen dir, wenn du nicht am 14.05. spätestens um 23.59Uhr im Hotel bist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          @Gabriela M.
          Und Ich will Dir gerne schreiben dass man alles auch freundlich rüberbringen kann.In dieser Form muss das sicher nicht sein, ok? :?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            @ anmisido

            Wie ich eine Seite früher schrieb, steht das Zimmer ab 15 Uhr des Vortages für Dich bereit und Du möchtest ja auch bestimmt bei Deiner Ankunft um 5 Uhr einchecken und nicht bis 15 Uhr warten?!

            Wer sollte denn dem Hotelier den Verdienstausfall für sein nicht genutztes Zimmer ersetzen, auch der RV?! Dann haben wir aber demnächst andere Preise für Pauschalreisen!

            Eine Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #686

              @anmisido
              Aus meiner Erfahrung kann ich dir berichten, dass die Veranstalter gerne kulant (?) sind, wenn der Abflugtermin sich erheblich nach hinten verschiebt. Hier geht es zunächst einmal um den Mangel an Gelegenheit zum Verzehr der AI gebuchten Leistungen (und anmisido hat ein AI Arrangement gebucht). Die meisten Hotels haben eine Preisliste für "Tagesgäste". Liegt dieser bei sagen wir 50€ p.P. ist eine Gutschrift in Höhe von 25€ p.P. gar nicht ungewöhnlich. (Wohlgemerkt vom Veranstalter, nicht vom Hotel!)

              Bevor der Ausdruck "kulant" wieder durch die Erbsenzählanlage gejagt wird:
              Sagt in diesem Fall nicht mehr als "Kunde bittet, Unternehmen gewährt". Das ist weder ganz besonders großzügig, noch vollkommen exotisch!
              Urteile, bei denen die Störung der Nachtruhe vom Gericht berücksichtigt wurde, bezogen sich bislang auf vorverlegte Abreisen vom Urlaubsort.

              Von einer "Tendenz" ist mir nichts bekannt und der An- und Abreisetag gelten auch nicht als "Urlaubstage", die ggf. "entgangen und entschädigungsfähig" sind.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • anmisidoA Offline
                anmisidoA Offline
                anmisido
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                Danke an euch alle für die Antworten , werde nun erstmal mein Urlaub genießen und dann mal sehen .
                Ich glaube mich würde das auch nicht ganz so  doll stören wenn ich mit meinem Mann alleine fliegen würde.
                Unser gerade erst 7 jähriger Sohn tut mir was das belangt einfach nur leid!!!! Denn ich kann mir nicht vorstellen das er von Freitag auf Samstag vor lauter Aufregung schlafen wird,dann am Samstag ungeduldig warten muß bis wir endlich zum Flughafen fahren ca 3stunden fahrt , dort wieder warten dann spät fliegen, mitten in der Nacht ankommen in Bus und dann erst endlich da .
                Beim Buchen des Urlaubes hatten wir deswegen extra darauf geachtet das es nicht so ein ganz später Flug ist und nun leider doch.

                Naja mel sehen LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #688

                  gabriela_maier wrote:
                  ...Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten...

                  Das wäre bei Dir wasted time, aber eine spannende Frage an Dich, warum ziehst Du nicht mal selbst bei Deinen ungezählten "fachkundige" Ratschlägen einen Musterprozess bis zu einem möglichen Ende beim BGH durch?

                  OK, ein Problem könnte natürlich sein einen willigen Anwalt zu finden, denn die Position "Besonderer Aufwand für schwierige Mandantin" ist vermutlich in der BRAGO nicht zu finden.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • tina1312T Offline
                    tina1312T Offline
                    tina1312
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    Bernhard, die BRAGO ist schon länger nicht mehr die gültige Literatur für solche Fälle, zumindest für die neuen Sachen. Das regelt jetzt das  RVG! Nur mal so am Rande....... 😄

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #690

                      @anmisido
                      Wie du diesem und vielen anderen Threads entnehmen kannst, ist der Verlass auf "extra gute Flugzeiten" bei Pauschalreisen Schall und Rauch!
                      Verlässlichere Optionen wurden auch schon reichlich aufgezählt. 😉

                      Ich würde dir trotzdem raten, jetzt direkt auf die Ankündigung dem Veranstalter mitzuteilen, dass - je nach Änderung! - eure Nachtruhe empfindlich gestört ist und eine Inanspruchnahme der Hotelleistungen nur noch sehr bedingt möglich.
                      Das wird natürlich nicht funktionieren, wenn das vorläufige Operating lt. Anbieter euch um 3 Uhr abgeliefert hätte ... ich denke, du verstehst, was ich meine?!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • MartincheM Offline
                        MartincheM Offline
                        Martinche
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #691

                        Hallo,
                         
                        ich hatte hier bei HC einen Flug von Frankfurt über Paris nach Miami gebucht. Abflug am 29.04. um 07:25 Uhr in Frankfurt und Weiterflug um 11.15 Uhr in Paris. In Paris angekommen mussten wir feststellen, dass sich der Flug um eine Stunde nach hinten verschoben hatte. Als wir los fliegen sollten, ging dies nicht, da es technische Probleme mit der Verriegelung der Kofferrampe gab. Als dieses Problem endlich beseitigt war, konnten wir aufgrund des schlechten Wetters immer noch nicht starten. Na ja, irgendwann sind wir dann doch abgehoben und konnten dann nicht in Miami landen......Das Wetter war zu schlecht und wir sind unendlich in der Luft gekreist bis der Pilot angekündigt hat, uns nach Orlando zu fliegen um dort nachzutanken. Nachdem wir in Orlando ca. eine Stunde im Flieger warten mussten wurde uns mitgeteilt, dass wir nach EU-Verordnung irgendeine Zeit überschritten hätten und doch nicht nach Miami weiterfliegen könnten sondern hier aussteigen müssten.
                        Die ungeplante Einreise am Flughafen dauerte dann auch nochmal eineinhalb Stunden und  die Verwirrung der Fluggäste war groß. Wie sollte es jetzt weiter gehen???
                        Da Air France (noch) nicht am Flughafen von Orlando vertreten ist, haben sich Leute von Delta Airlines versucht, sich uns anzunehmen. Man erklärte uns, dass es in Orlando keine freien Busse gäbe und sie welche aus Melbourne kommen ließen. Dies würde aber mindestens eine weitere Stunde dauern. Dann wurde uns erklärt, dass es nur drei Busse (für mehr als 400 Passagiere) gäbe und sie aber keine drei Busfahrer aufbringen könnten.
                        Letztendlich konnten wir das von Hertz für Miami bereits angemietete Mietauto in Orlando bekommen und sind dann in der Nacht auf eigene Faust nach Miami gefahren um nicht noch länger am Flughafen zu versauern.
                        Letztendlich waren wir am 30.04 um 03 Uhr in Miami und nicht wie geplant am 29.04 um 14:40 Uhr.
                        Da es in Miami am Flughafen selbst keine Verantwortlichen von Air France gibt weiss ich nicht, wie und an wen ich eine Beschwerde einreichen soll. Ausserdem hätte ich gerne eine Erstattung für die verlorene Zeit (immerhin ging fast ein Tag in Miami verloren) und das verfahrene Benzin.
                         
                        Kann mir jemand weiter helfen???

                        Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #692

                          tina1312 wrote:
                          Bernhard, die BRAGO ist schon länger nicht mehr die gültige Literatur für solche Fälle, zumindest für die neuen Sachen. Das regelt jetzt das  RVG!...

                          Kann sein, nur war das nicht der eigentliche Inhalt meines Beitrags, dieser Teil war eher OT 😉

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #693

                            @Martinche
                            Der wesentliche Teil der Verspätung - bzw. des geänderten Routings! - scheint nicht den operativen  Airlines, sondern den Witterungsverhältnissen geschuldet gewesen zu sein.
                            Ein Entschädigungsanspruch ist daher wohl eher nicht gegeben.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • gastwirtG Offline
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                              gastwirt
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              Martinche wrote:
                              Man erklärte uns, dass es in Orlando keine freien Busse gäbe und sie welche aus Melbourne kommen ließen. Dies würde aber mindestens eine weitere Stunde dauern.

                              Sie waren in diesem Falle sehr schnell! 😛

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                Aus Melbourne - Florida in der Tat recht schnell 😉

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  tina1312T Offline
                                  tina1312
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #696

                                  Bernhard: Klar war es OT, aber es gibt hier ja einige User, die es sehr genau mit richtiger Darstellung nehmen und es war auf keinen Fall böse gemeint! 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mirius
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #697

                                    Wie ist es eigentlich bei desen X-Veranstaltern. Muss man da Flugänderungen auch hinnehmen ? Gilt das als Pauschalreise?. 
                                    Gruß Birgit

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Maxilinde
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #698

                                      ja,ist ja nix einzeln gebuchtes

                                      Hier nicht mehr

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                                        Ostseekind81
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #699

                                        Habe heute meine Reiseunterlagen bekommen und muss sagen, dass ich etwas erzürnt bin, weil sich die Flugzeiten geändert haben.

                                        Hinflug von Hamburg am Freitag, den 27.05. um 17:00 Uhr statt 15:35
                                        dazu mit Stop in Düsseldorf, statt Direktflug nach Enfidha

                                        Rückflug von Enfidha am Dienstag, den 07.06. um 05:10 Uhr statt 10:00 Uhr
                                        hier aber Direktflug nach Tegel (das war gewünscht)

                                        Weiß jemand wodurch die unterschiedlichen Zeiten beeinflusst werden?
                                        Das schlimme an der Sache, man kommt mitten in der Nacht am Hotel an und fährt auch wieder mitten in der Nacht!
                                         
                                        Hat man in diesem Fall evtl. schon Anspruch auf Minderung?
                                        Gebucht wurde vom 27.05. - 07.06.2011!

                                        Danke und Gruß
                                        Karsten

                                        LTI MAHDIA BEACH 27.05.-07.06.11

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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #700

                                          Nein kannst Du nicht, die jeweiligen Abflüge finden an den gebuchten Reisetagen statt.
                                          Deine andere gleichlautende Frage wurde bereits im entsprechenden Thread beantwortet.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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