Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@anmisido
Hier mehrfach erwähnt: Es gibt Gerichtsurteile, bei denen den Klägern in ähnlichen Fällen 40-50% eine Tagessatzes des Hotels zugesprochen wurden. Es handelte sich allerdings soweit ich mich erinnere um vorverlegte Rückflüge.
Google doch mal AG Hannover
AZ: 519 C 7511/08
Ratsam ist allemal, ein höfliches Schreiben mit dem Sachverhalt an den Veranstalter zu richten und eine Gutschrift in der auf dem Klageweg erreichten Höhe zu bitten. -
So würde ich das nicht stehen lassen. Erstens gibt es eine Tendenz, nicht mehr bei einem ganz oder auch nur teilweise verlorenem Urlaubstag nur prozentual den Hotelpreis zu erstatten ( sind ja nur max. rund € 20.--, anteilig weniger ), sondern auch den Flugpreis einzubeziehen. Grund: der Urlauber zahlt einen Pauschalpreis ohne Spezifikation, und es ist nur -aus seiner Sicht- rechtens, wenn er den Gesamtpreis durch die Zahl der Urlaubsnächte teilt. Zweitens gibt es das Urteil des AG Duisburg, das eine Verschiebung der Flugzeiten verneint, wenn dadurch keine Nachtruhe mehr gewährleistet ist.
Kommt man also gleichen Tag -wie ursprünglich geplant an- und ist bis gegen 01.00 Uhr am nächsten Morgen im Hotel wurde das als noch ausreichende verbleibende Nachtruhe vom Gericht ( ebenfalls AG Duisburg ) angesehen. Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.Wer wird denn gleich so bissig werden

@vS
Du hast schon recht mit deiner Vermutung, dass es in diesen Fällen um Rückflüge ging.@anmisido
Was heißt schon "voll berechnen". Kein Pauschalurlauber weiß, was von seinem Reisepreis für welche Leistungen draufgeht. Darum heißt es übrigens auch "Pauschalreise", weil ein "Pauschalbetrag" fällig wird. Welche Leistungen entgehen dir, wenn du nicht am 14.05. spätestens um 23.59Uhr im Hotel bist. -
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@ anmisido
Wie ich eine Seite früher schrieb, steht das Zimmer ab 15 Uhr des Vortages für Dich bereit und Du möchtest ja auch bestimmt bei Deiner Ankunft um 5 Uhr einchecken und nicht bis 15 Uhr warten?!
Wer sollte denn dem Hotelier den Verdienstausfall für sein nicht genutztes Zimmer ersetzen, auch der RV?! Dann haben wir aber demnächst andere Preise für Pauschalreisen!
Eine Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile...
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@anmisido
Aus meiner Erfahrung kann ich dir berichten, dass die Veranstalter gerne kulant (?) sind, wenn der Abflugtermin sich erheblich nach hinten verschiebt. Hier geht es zunächst einmal um den Mangel an Gelegenheit zum Verzehr der AI gebuchten Leistungen (und anmisido hat ein AI Arrangement gebucht). Die meisten Hotels haben eine Preisliste für "Tagesgäste". Liegt dieser bei sagen wir 50€ p.P. ist eine Gutschrift in Höhe von 25€ p.P. gar nicht ungewöhnlich. (Wohlgemerkt vom Veranstalter, nicht vom Hotel!)Bevor der Ausdruck "kulant" wieder durch die Erbsenzählanlage gejagt wird:
Sagt in diesem Fall nicht mehr als "Kunde bittet, Unternehmen gewährt". Das ist weder ganz besonders großzügig, noch vollkommen exotisch!
Urteile, bei denen die Störung der Nachtruhe vom Gericht berücksichtigt wurde, bezogen sich bislang auf vorverlegte Abreisen vom Urlaubsort.Von einer "Tendenz" ist mir nichts bekannt und der An- und Abreisetag gelten auch nicht als "Urlaubstage", die ggf. "entgangen und entschädigungsfähig" sind.
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Danke an euch alle für die Antworten , werde nun erstmal mein Urlaub genießen und dann mal sehen .
Ich glaube mich würde das auch nicht ganz so doll stören wenn ich mit meinem Mann alleine fliegen würde.
Unser gerade erst 7 jähriger Sohn tut mir was das belangt einfach nur leid!!!! Denn ich kann mir nicht vorstellen das er von Freitag auf Samstag vor lauter Aufregung schlafen wird,dann am Samstag ungeduldig warten muß bis wir endlich zum Flughafen fahren ca 3stunden fahrt , dort wieder warten dann spät fliegen, mitten in der Nacht ankommen in Bus und dann erst endlich da .
Beim Buchen des Urlaubes hatten wir deswegen extra darauf geachtet das es nicht so ein ganz später Flug ist und nun leider doch.Naja mel sehen LG
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gabriela_maier wrote:
...Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten...Das wäre bei Dir wasted time, aber eine spannende Frage an Dich, warum ziehst Du nicht mal selbst bei Deinen ungezählten "fachkundige" Ratschlägen einen Musterprozess bis zu einem möglichen Ende beim BGH durch?
OK, ein Problem könnte natürlich sein einen willigen Anwalt zu finden, denn die Position "Besonderer Aufwand für schwierige Mandantin" ist vermutlich in der BRAGO nicht zu finden.
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@anmisido
Wie du diesem und vielen anderen Threads entnehmen kannst, ist der Verlass auf "extra gute Flugzeiten" bei Pauschalreisen Schall und Rauch!
Verlässlichere Optionen wurden auch schon reichlich aufgezählt.
Ich würde dir trotzdem raten, jetzt direkt auf die Ankündigung dem Veranstalter mitzuteilen, dass - je nach Änderung! - eure Nachtruhe empfindlich gestört ist und eine Inanspruchnahme der Hotelleistungen nur noch sehr bedingt möglich.
Das wird natürlich nicht funktionieren, wenn das vorläufige Operating lt. Anbieter euch um 3 Uhr abgeliefert hätte ... ich denke, du verstehst, was ich meine?! -
Hallo,
ich hatte hier bei HC einen Flug von Frankfurt über Paris nach Miami gebucht. Abflug am 29.04. um 07:25 Uhr in Frankfurt und Weiterflug um 11.15 Uhr in Paris. In Paris angekommen mussten wir feststellen, dass sich der Flug um eine Stunde nach hinten verschoben hatte. Als wir los fliegen sollten, ging dies nicht, da es technische Probleme mit der Verriegelung der Kofferrampe gab. Als dieses Problem endlich beseitigt war, konnten wir aufgrund des schlechten Wetters immer noch nicht starten. Na ja, irgendwann sind wir dann doch abgehoben und konnten dann nicht in Miami landen......Das Wetter war zu schlecht und wir sind unendlich in der Luft gekreist bis der Pilot angekündigt hat, uns nach Orlando zu fliegen um dort nachzutanken. Nachdem wir in Orlando ca. eine Stunde im Flieger warten mussten wurde uns mitgeteilt, dass wir nach EU-Verordnung irgendeine Zeit überschritten hätten und doch nicht nach Miami weiterfliegen könnten sondern hier aussteigen müssten.
Die ungeplante Einreise am Flughafen dauerte dann auch nochmal eineinhalb Stunden und die Verwirrung der Fluggäste war groß. Wie sollte es jetzt weiter gehen???
Da Air France (noch) nicht am Flughafen von Orlando vertreten ist, haben sich Leute von Delta Airlines versucht, sich uns anzunehmen. Man erklärte uns, dass es in Orlando keine freien Busse gäbe und sie welche aus Melbourne kommen ließen. Dies würde aber mindestens eine weitere Stunde dauern. Dann wurde uns erklärt, dass es nur drei Busse (für mehr als 400 Passagiere) gäbe und sie aber keine drei Busfahrer aufbringen könnten.
Letztendlich konnten wir das von Hertz für Miami bereits angemietete Mietauto in Orlando bekommen und sind dann in der Nacht auf eigene Faust nach Miami gefahren um nicht noch länger am Flughafen zu versauern.
Letztendlich waren wir am 30.04 um 03 Uhr in Miami und nicht wie geplant am 29.04 um 14:40 Uhr.
Da es in Miami am Flughafen selbst keine Verantwortlichen von Air France gibt weiss ich nicht, wie und an wen ich eine Beschwerde einreichen soll. Ausserdem hätte ich gerne eine Erstattung für die verlorene Zeit (immerhin ging fast ein Tag in Miami verloren) und das verfahrene Benzin.
Kann mir jemand weiter helfen??? -
tina1312 wrote:
Bernhard, die BRAGO ist schon länger nicht mehr die gültige Literatur für solche Fälle, zumindest für die neuen Sachen. Das regelt jetzt das RVG!...Kann sein, nur war das nicht der eigentliche Inhalt meines Beitrags, dieser Teil war eher OT

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@Martinche
Der wesentliche Teil der Verspätung - bzw. des geänderten Routings! - scheint nicht den operativen Airlines, sondern den Witterungsverhältnissen geschuldet gewesen zu sein.
Ein Entschädigungsanspruch ist daher wohl eher nicht gegeben. -
Aus Melbourne - Florida in der Tat recht schnell

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Habe heute meine Reiseunterlagen bekommen und muss sagen, dass ich etwas erzürnt bin, weil sich die Flugzeiten geändert haben.
Hinflug von Hamburg am Freitag, den 27.05. um 17:00 Uhr statt 15:35
dazu mit Stop in Düsseldorf, statt Direktflug nach EnfidhaRückflug von Enfidha am Dienstag, den 07.06. um 05:10 Uhr statt 10:00 Uhr
hier aber Direktflug nach Tegel (das war gewünscht)Weiß jemand wodurch die unterschiedlichen Zeiten beeinflusst werden?
Das schlimme an der Sache, man kommt mitten in der Nacht am Hotel an und fährt auch wieder mitten in der Nacht!
Hat man in diesem Fall evtl. schon Anspruch auf Minderung?
Gebucht wurde vom 27.05. - 07.06.2011!Danke und Gruß
Karsten -
Nein kannst Du nicht, die jeweiligen Abflüge finden an den gebuchten Reisetagen statt.
Deine andere gleichlautende Frage wurde bereits im entsprechenden Thread beantwortet.
