Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Naja, die Airline hat doch das Problem für dich weitgehend schmerzfrei gelöst, wegen der verschobenen Eröffnung des BBI habe andere wahrhaftig grössere Probleme.
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@Bino
Klar, ist ärgerlich... aber aufgrund der Entfernung doch noch relativ einfach zu bewältigen. Züge, Busse scheinen recht regelmäßig zu fahren und du hast das Rail & Fly Ticket.
Ich weiß, das ist dir nicht wirklich ein Trost
, aber in solchen "Krisensituationen" erwischt's halt den einen oder anderen im Hinblick auf weiter entfernten Flughafen.
Ich habe absolut keine Ahnung, nach welchen Kritierien die Airlines und ihre Kunden verteilt werden (du machst da in deinem Posting gewisse Andeutungen), aber ich könnte mir vorstellen, dass manche schlichtweg "ausquartiert" werden müssen, weil die zwei verbleibenden Berliner Flughäfen die Anzahl der zu verlegenden Flüge nicht auffangen können.
Nun hat's unglücklicherweise dich erwischt, andere können ab Tegel oder Schönefeld fliegen.
Ich hoffe, du kannst dich trotzdem noch auf deinen Urlaub freuen.
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Hallo
Wir fliegen am 23.06.2012 von Berlin Schönefeld nach Kos hatten Anfang Februar gebucht die Zeiten waren perfekt, ab Berlin um 06:30 an Kos 10:30 ...und Rückflug am 30.06.2012 ab Kos 20:10 an Berlin 22:20. fliegen mit unserer kleinen Enkeltochter,
Am 20 Mai kam die erste Änderung
(( 15:10 ab Berlin und 19:10 an Kos grrrrrrrrrr
das sind 8 Stunden die fehlen ein kompletter Tag ist weg. Heute wieder eine Änderung ab Berlin 15:45 wir sind echt sauer....Jetzt haben wir noch 10 Tage bis zur Anreise sind gespannt was da noch kommt. Hatten schon kein gutes Gefühl bei dem Reiseunternehmen, da es uns unbekannt war, aber unsere Reisebürofrau hat uns das empfohlen
(
Denke es wird vielen wie uns so gehen,weil andere den Eröffnungstermin für den Flughafen total verpeilt haben müssen wir drunter leidendas man da nichts machen kann.
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@akira
Hi,
nein, da kann man leider nichts machen.
Und wenn's in diesem Fall mit dem geplatzten Eröffnungstermin zu tun hat - in anderen Fällen von Flugzeitverschiebung gibt es keinen geplatzten Eröffnungstermin und es kommt dennoch zu einer Änderung der Abflugzeit.
Es hat auch nur wenig mit deinem speziellen RV zu tun, da es Flugzeitverschiebungen bei jedem RV geben kann und gibt. Diese Möglichkeit geht aus den "Infos zu den Flügen" bzw. den AGB der RV hervor.
Zu dem "kompletten Tag, der weg ist": Anreise- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage. Man bucht Übernachtungen.
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Hallo,
wir haben bereits im Januar einen 14tägigen Urlaub in der Türkei gebucht. Dies haben aufgrund der Beratung im lokalen Reisebüro aufgrund einer Flugzeit von maximal drei Stunden gebucht.
Nun kamen die Unterlagen und der Flieger "Atlasjet" fliegt nicht direkt von Nürnberg nach Antayla, sondern macht einen Stop in Zweibrücken. Nun sollen wir mit 2 Kindern (1,5 u. 5 Jahre) 5 Stunden imFlieger sitzen. Muss ich das so hinnehmen? Ich habe das Reiseziel aufgrund der Flugzeit gebucht...
Gebucht haben wir im Reisebüro über Neckermann, Airline ist Atlasjet.
Vielen Dank im Voraus!
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Ja du musst es hinnehmen, die Flugzeiten und eventuelle Zwischenlandungen bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich, ausser es wurde dir konkret ein Nonstopflug zugesagt.
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@Kerasy
Hi,
wie @bernhard schon schrieb - ja, du musst es hinnehmen.
Und ja - man kann eine Reise aufgrund der Flugzeiten, etc. buchen, aber es beinhaltet eben ein Risiko, da Flugzeiten, der Streckenverlauf, etc. nach der Buchung abgeändert werden können / dürfen.
Im allgemeinen wird man übrigens im RB darauf aufmerksam gemacht.
Bucht man online, findet man diesbezügliche Hinweise unter "Infos zu den Flügen" bzw. in den AGB der RV, die man durch Anklicken akzeptiert.Du hast die AGB deines RV durch deine Unterschrift anerkannt.
Schau doch mal auf deine Bestätigung / Rechnung. Dort müsste irgendwo der Passus stehen (oder etwas Ähnliches wie): "Ich erkenne... die Reisebedingungen / Beförderungsrichtlinien... und Beförderungsbedingungen.. als verbindlich an..."
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Nein, da kannst Du nichts gegen unternehmen. Vertragsgegenstand ist einzigst der Transport von -A- nach -B- am ausgeschriebenen Datum ... Flugzeit, Flugroute, Fluggerät etc. sind unverbindlich und können (auch kurzfristig) geändert werden.
Das Ganze kann Dir im Großthema "Pauschalreise" im übrigen bei jedem RV/jeder Airline passieren und ist nicht spezifisch für die von Dir genannten.
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Ich bin kein Fachmann, denke aber, dass du einen Anspruch hast! Wir haben im Freundes- und Bekanntenkreis schon so viele Fälle gehabt und ich meine, eine Freundin war in einer ähnlichen situation.
Du kannst deinen anspruch auch kostenlos prüfen lassen von eimen rechtsanwalt:
Werbelink gem. Forenregeln entferntViel Erfolg!
derkleene:
Hallo Zusammen,vorletzten Sonntag, den 24.12.2006, bin ich mit meiner Familie von Rostock-Laage nach Las Palmas, mit Zwischenlandung in Lanzarote, geflogen. Bis Lanzarote ging auch alles glatt. Aber als wir dort wieder starten wollten, trat ein Technischer Defekt einer Anzeige im Cockpit auf. Der Oertliche Mechaniker, konnte dies nicht beheben, so dass ein Mechaniker aus Deutschland eingeflogen werden musste. Das hiess fuer uns, Sachen packen und rein ins Terminal. Letztendlich, verbrachten wir dort Knappe 5 Stunden, bis eine Ersatz Maschine gechartert worden ist. Die ausserdem auch noch voellig verdreckt war.
Jetzt ist meine Farge naturlich ob uns irgendetwas, ausser dem essen in Lanzarote, zusteht.Ein Proble, glaube ich ist, das Die Flugnummer in Lanzarote von AB 4030, schon fuer den Rueckflug auf 4031 wechselt. Aber in Rostock aufm Flughafen stand ja am Zielanzeiger Las Palmas mit der 1. gennnanten Flugnummer Dran.
Achja hatten letztendlich knappe 5.5 Stunden verspaetung.
Freue mich ueber eure Antworten.
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@AnniAnette
derkleene hatte sein Problem 2007 vorgestellt, sein Anspruch dürfte sich inzwischen erledigt haben ...
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Mal zur Info:
Die EU Verordnung 261 zu den Fluggastrechten wird demnächst beim EuGH wieder auf der Tagesordnung stehen und möglicherweise modifiziert. Hintergrund sind wahre Klagefluten gegen die Fluggesellschaften und zahlreiche Fälle, die europäische Gerichte beim EuGH zur Beurteilung vorgelegt haben. Zunächst blieb die Verordnung eher wenig beachtet, inzwischen jedoch sind die Klagen sprunghaft angestiegen.
Weitgehend basiert die Kritik der Richter auf dem generellen Anspruch zur Entschädigung ohne exakte Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens, der häufig überaus fraglichen Verschuldung und nicht zuletzt auf der Tatsache, dass die Entschädigungssumme oftmals schon den Ticketpreis bei weitem übersteigt.
Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis. -
vonschmeling:
Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis.Sollen sie auch gar nicht, dafür ist die Verordnung ja von "ganz oben" gemacht, dass nicht jeder Amtsrichter auslegen kann wie er will, was in der Praxis jedoch oft passiert. Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!
Nachdem der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot immer wieder für sehr verbraucherfreundliche Regelungen plädierte (und der EuGH Herrn Bot in seinen Einschätzungen oft folgt) bleibt es spannend.
Bei Annulierungen und Überbuchungen (für beide die "261" ja ursprünglich gilt), sind die Ticketpreise auch oft billger, als die zu zahlenden Entschädigungen. Na und?
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Jessy_233:
Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!... sorry, @Jessy_233 - aber dieser Ansicht kann ich nur vehement widersprechen.
Erstens sind Amtsrichter weder Narren, noch haben sie entsprechende Freiheiten, noch geht es in dieser Sache darum, was wem ggf. "in den Kram passt".
Eine pauschale Entschädigung ohne genaues Ermessen des Schadens sieht die Gesetzgebung in Deutschland nicht ganz zufällig nicht vor - auch wenn es "dem Verbraucher" ausgezeichnet "in den Kram passen" würde.
Nach geltender Rechtsauffassung ist die Verhältnismäßigkeit maßgeblich, die - keineswegs "na und?"! - in einer Vielzahl der Verfahren nach stringenter VO Auslegung nicht gegeben ist.Ich sehe dem Entgegenhalten von Lobbyismus ./. Verbraucher"freundlichkeit" hier entspannt entgegen, denn "freundlich" ist nicht gleichbedeutend mit "angemessen".
Eine Entschädigung von 250€ für ein Ticket für 49€ ist aus meiner Sicht schlichterdings unangemessen.
Angemessen wäre die Erstattung des Preises, wer das anders sieht, mag es ggf. fundiert begründen.
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Du wirst kaum bestreiten können, dass "EuGH Recht" über deutschen "Amtsgerichtsrecht" steht...und was sich da manch deutscher Amtsrichter an Auslegung zu dem EuGH Urteil in den letzten Jahren erlaubt hat, grenzt an Narrenfreiheit! Aus 3 Stunden werden 6 Stunden, aus ganzen Pauschalen halbe usw. usw. Da kann man zur dem ganzen Sachverhalt stehen wir man will: So gehts nicht!
Nachdem durch X Beiräge in allen Medien die Passagiere immer wieder aufgefordert wurden, standhaft zu bleiben und sich notfalls durchzuklagen, haben das Viele scheinbar auch dann getan. Na und?
Das berechtigte Problem aus Sicht der Airlines (wie beim Emissionshandel) ist doch, dass die Regelung nicht gleichermaßen für ALLE gilt.
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@Jessy
Ich schließe mich vs' Meinung ungeteilt an.Denn aus reiner "Verbrauchersicht" und ohne jedwede juristischen Kenntnisse frage ich mich:
- ... warum die Verspätung eines Fluges pauschal und ohne Berücksichtigung des Ticketpreises entschädigt wird - auch über den Ticketpreis hinaus ? Was ist die Begründung ? *)
- ... man damit rechnen könnte, dass bei einer Flut von Klagen, denen eine Verspätung eines Fluges zugrunde liegt und die eine erhebliche finanzielle Einbuße für die Fluggesellschaften bedeutet, die Preise insgesamt irgendwann für die Flüge steigen werden.
*) Die EU Verordnung beinhaltet eine "übernationale" Regelung. Dennoch möchte ich an dieser Stelle die nationale Regelung für Verspätungen im Hinblick auf den Linienverkehr, die DB anführen. Hier käme niemand auf die Idee, über den Ticketpreis hinaus eine zusätzliche Entschädigung für die Verspätung, den verpassten Anschluss, für das am Reisetag nicht mehr erreichte Hotel, etc. zu beantragen... was m. E. auch völlig sinnlos wäre.
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@Jessy
Es ist dem Thema zuträglich, Beiträge nicht zu interpretieren.
Ich habe nicht "bestritten", dass sich die Amtsgerichte an die Vorgaben des EuGH halten müssen (so sieht es die VO zumindest vor), es ist jedoch sattsam bekannt, dass zweitinstanzlich weit überwiegend zu Gunsten der Verbraucher entschieden wird - soviel nur zu "so geht´s nicht" ...
Ich vermisse in deinem Beitrag jegliches Argument für die Angemessenheit einer pauschalen Entschädigung ohne Berücksichtigung des tatsächlichen "Schadens".
Was Amtsrichter können, dürfen und tun wollte ich nicht diskutieren.Es kann als unwahrscheinlich betrachtet werden, dass der EuGH sich aus chronischem Beschäftigungsmangel erneut des Sachverhalts anzunehmen gedenkt. Ursächlich hierfür dürfte nicht zuletzt eben die Flut von Klagen sein, mit der Verbraucher sich risikolos ihre Ansprüche erstreiten. Na und?
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Mein "So gehts nicht" bezog sich auch eindeutig auf die Amtsgerichte. Wenn diese nicht t.w. so eigenwillig (um nicht wieder "narrenfrei" zu benutzen...) entscheiden würden, gäbe es kaum eine 2. Instanz in der Sache. So ist das nun mal.
Aber schön, dass mal festgehalten wurde, dass die Landgerichte die Verordnung doch aus Verbrauchersicht korrekt auslegen können. Das mal zur Ehrenrettung der unzähligen Juristen in diesem Lande

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Ihr Euch bei mir den falschen "Feind" aussucht. Ich bin kein konkret Betroffener, allerdings der Ansicht, dass EuGH Urteile nicht dazu da sind, um von deutschen Amtsgerichten interpretiert und gebeugt werden zu müssen.
"vs" kam mit dem Thema, dass es nun bald wieder auf der "Tagesordnung" des EuGH steht. Das tut es aber nicht, weil es hierzulande eine Klagenflut gäbe, sondern weil in Großbritannien schon glaube Ende 2010 (auf jeden Fall vor der "Flut" ) die Airlines dort einen juristischen Weg suchten, gegen das Urteil vorzugehen. Das dies von den deutschen Airlines gerne als "Argumentationshilfe" gegenüber den Kunden genommen wird, ist juristisch völlig wertlos.
Ich bin ürbigens der Ansicht, dass es kein "Naturgesetz" ist (schon gar nicht mit dem Beispiel der Deustchen Bahn, gerade der mal nicht!), dass es bei Verpätungen nur maximal den Ticketpreis zurück geben muss oder zumidnest etwas daran Orientiertes. Ich kaufe ein 29€ Ticket reise damit durch Deutschland, habe 4 oder 5 Stunden Verpätung weil wieder mal der ICE auf der Strecke liegen geblieben ist und bekomme nur 29€ wieder zurück. Da da lache ich doch mal laut. Genau das ist eben nicht Intention der Verordnung und des EuGH Urteils!

