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Internationaler Führerschein erforderlich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Thailand
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  • Martina02M Offline
    Martina02M Offline
    Martina02
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir fliegen in 5 Wochen nach Ko Samui und wollen uns einen Mietwagen für mehrere Tage nehmen.

    Benötigen wir dafür einen internationalen Führerschein oder reicht der ganz normale aus??

    Vielen Dank!
    Martina

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    • icepowerI Offline
      icepowerI Offline
      icepower
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Martina,
      auf die Antworten bin ich auch gespannt!
      Wir hatten den alten grauen Lappen und noch nicht einmal unsere Zulassungsstelle konnte uns eine gescheite Auskunft geben.
      Übrigens mieteten wir dann immer ganztags ein Taxi (Kosten ca. 36€ incl. Fahrer!) und hatten so keinen Stress mit dem Verkehr oder falschen Papieren. War viel entspannter und auch kaum teurer.
      Aber das nächste Mal wäre ein eigener fahrbarer Untersatz doch mal gut!

      Sonnige Grüße, Jutta


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      • Kroatien-DarioK Offline
        Kroatien-DarioK Offline
        Kroatien-Dario
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,

        der "alte, graue Lappen" reicht aus. Hatte damit keine Probleme.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • brockhaus99B Offline
          brockhaus99B Offline
          brockhaus99
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Martina,
          meine Lieblingsfrage, gleich hinter der nach dem Wetter. Selbstverständlich brauchst Du einen int. Führerschein. Voraussetzung hierfür ist der Plastikführerschein, welcher nur innerhalb der EU gilt, wie übrigens auch der rosa Führerschein und der "graue Lappen" sowieso. Dario, bist Du denn in eine Kontrolle geraten oder hattest gar einen Unfall? Wahrscheinlich nicht.

          Gruß Klaus

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Voraussetzung hierfür ist der Plastikführerschein,

            welcher nur innerhalb der EU gilt,

            😞
            wie übrigens auch der rosa Führerschein und der "graue Lappen" sowieso.

            Gilt nur innerhalb der EU?

            Wer sagt das?

            Natürlich sollte man einen Internationalen besitzen, da in ihm die Klassen in versch. Sprachen aufgeführt werden.
            Und die Liste der Vertragsstaaten ebenfalls.
            z.B. darf man mit dem 3.er bis 7,49 t. fahren, dies müsste extra eingetragen werden.
            Der deutsche Führerschein gilt in den Ländern wo er durch Bilaterale Abkommen anerkannt wird, auch außerhalb der EU
            z.B. schon vor dem Beitritt Polens dort.

            In der Türkei auch. Bin mit dem grauen Lappen 1000 x dort gewesen.lol

            Aber für alles was weiter weg ist JA- den Internationalen

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • brockhaus99B Offline
              brockhaus99B Offline
              brockhaus99
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nachfolgend der Wortlaut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

              Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
              Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).

              Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

              Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

              Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.

              Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab,-.........
                welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.

                Sag ich doch 😄

                Wir sind doch einer Meinung.

                Bis Türkei- Ja, beigetreten schon vor langer Zeit.

                Thailand- nein

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Kroatien-DarioK Offline
                  Kroatien-DarioK Offline
                  Kroatien-Dario
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  So Ihr Oberschlaumeier aus Beamtenstaatshausen ....

                  Nein, ich bin in keine Kontrolle geraden ..... nein, ich hatte keinen Unfall

                  Ja, ich musste diesen bei der Fahrzeugübernahme vorzeigen

                  Nein, laut deutschem Autovermieter ist es nicht notwendig, einen IFS zu haben.

                  Nein, laut deutschem Reiseveranstalter ist es nicht notwendig einen IFS zu haben

                  Ja, ich habe mit meinen "alten grauen Lappen" bisher von Nord- über Mittel- nach Südamerika, von Nordafrika bis Südafrika, von Indien bis zu Inseln im "Indischen" und natürlich auch in Thailand nie Probleme gehabt. Und bin doch so einige male kontrolliert worden. Selbst im korupten Kenia wurde der akzeptiert.

                  Und wenn Ihr einen Unfall habt, dann hilft auch der IFS nichts, insbesondere mit Schwerverletzten oder Toten. Da hilft dann nur noch ein Anruf bei der deutschen Botschaft.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    So Ihr Oberschlaumeier aus Beamtenstaatshausen ....

                    Danke.
                    Die Frage war wie die Gesetzeslage ist und nicht was könnte man
                    machen oder was ist möglich.

                    Ich habe schonmal mit meinem ADAC- Mitgliedsausweis ein Auto gemietet, na und?
                    Aber rechtlich einwandfrei ist das nicht.

                    Deutsche Autovermieter oder deutsche Reisebüros sind keine akzeptable Instanz zur korrekten Auskunftserteilung.
                    Auch mein grauer Lappen wird in Kuba bei Kontrollen nicht beanstandet. Aber die Gesetze sagen was anderes, und darum ging es.
                    saludos
                    j.

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                    • LiggiL Offline
                      LiggiL Offline
                      Liggi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Was der Vermieter des Autos sagt ist doch nicht bindend. Entscheidend ist doch, was die Versicherung nach einem Unfall sagt bzw. die Polizei !

                      In Thailand MUß man einen Internationalen Führerschein haben !!!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • BerijaB Offline
                        BerijaB Offline
                        Berija
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Du mieten rauchst du keinen Internationalen Führerschein.Bei ner Kontrolle durch die Polizei kannst du sie bestechen.Auch kein Problem.
                        Aber solltest du ein Unfall haben.Egal ob du schuld hast pder nicht und es muß ein Protokoll aufgenommen werden. Dann Gnade dir Buddha wenn du keinen hast. Das ist nach theilänischen recht.Fahren ohnen Führerschein.

                        Das mit der Empfehlung ggfs. einen/mehrere Polizisten zu bestechen ist ja wohl einfach ein Scherz, oder?

                        SvKP (ext. Admin HolidayCheck-Forum)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • schrottiS Offline
                          schrottiS Offline
                          schrotti
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Klipp und klar, in Thailand ist per Gesetz der internationale Führerschein vorgeschrieben.

                          Tatsächlich wird bei normalen Verkehrskontrollen selten darauf bestanden. Letztes Jahr bin ich in eine Kontrolle geraten (mit internationalem FS), der nationale Schein des Norwegers vor mir wurde genauso akzeptiert.

                          Aber wie schon erwähnt, ist im Falle eines Unfalls schnell Schluß mit lustig und man bekommt bei Personenschaden möglicherweise die einmalige Gelegenheit sich einen thailändischen Knast von innen anzuschauen.

                          Und das alles um sich 15 Euro zu sparen ? Für Besitzer der "alten" Führerscheine kostet der Spaß leider ca. 35 Euro, da der Umtausch in die aktuellen Plastikkärtchen verlangt wird. Aber das sollte das Urlaubsbudget eigentlich noch hergeben.

                          Gruß
                          schrotti

                          Keiner ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verrückteren findet, der ihn versteht. (Friedrich Nietzsche)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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