Hotel überbucht. Was tun?
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...weil der Kunde nicht die Unterkunft erhält, die er gebucht hat, somit also einseitig ein wichtiger Bestandteil des Reisevertrages nicht geleistet wird. Siehe auch: BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03
Zitat:
"Schadensersatz bei Überbuchung: BGH X ZR 118/03Der BGH hat entschieden, dass bei Reiseabsage wegen Überbuchung des vom Kunden gewählten Hotels der (dann Nicht-)Reisende grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB hat. Ein vom Reiseveranstalter angebotenes Ersatzquartier stellt keine Vertragserfüllung dar, sondern lediglich eine Leistung an Erfüllungs Statt, zu deren Annahme der Reisende rechtlich nicht verpflichtet ist (§ 364 Abs. 1 BGB).
(...) "

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@sanook
es ist aber kein Reisemangel, dies möchte der RV gerne, sondern es ist eine Nichterfüllung des Vertrages. Das der RV den Kunden erst vor Ort damit konfrontiert, ist meiner Meinung nach Absicht. Er baut auf die Notlage des Kunden und hofft, daß dieser sich auf das Alternativangebot einläßt, nach dem Motto, wieder einen Dummen gefunden. Laut Bernhard beschweren sich ja nur die Wenigsten. Also ist das Risiko des RV sehr gering. -
...ich bin des lesens mächtig, keine Sorge.
Zu den Fakten:
Wenn dieses schon vor dem Reiseantritt so gewertet wird, dann gilt dieses gleichfalls wenn der Kunde erst vor Ort über diese einseitige Nichterfüllung des Vertrages in Kenntnis gesetzt wird. Zudem wird hier aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Aufwendung der Schadensersatz ungleich höher ausfallen.
Im übrigen wurde im zitierten Urteil nicht die Reise abgesagt, sondern dem Kunden die Überbuchung des gewählten Hotels mitgeteilt, so daß daraufhin die Reise nicht angetreten wurde:Zitat:
"Der BGH hatte über den Anspruch zweier Reisekunden zu entscheiden, die einen zweiwöchigen Urlaub auf einer bestimmten Malediven-Insel gebucht und bezahlt hatten, aber eine Woche vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter die Nachricht erhielten, daß das von ihnen gewählte Hotel überbucht sei. Das von dem beklagten Reiseveranstalter angebotene Ersatzquartier auf einer anderen Malediven-Insel nahmen die Kläger nicht an."Desweiteren findet u.a. auch §651c (3) Anwendung, sofern eben (in diesem Fall) die Überbuchung erst vor Ort dem Kunden mitgeteilt wird...

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Deine Aufklärungsresistenz ist wirklich beachtlich, Sanook! Willst du nicht kapieren, oder kannst du es nicht?
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@sanook
Du drehst dir den Tatbestand so wie du ihn haben willst. Kaufst du dir ein Auto, welches ohne Räder geliefert wird, dann ist dies keine Schlechterfüllung sondern eine Nichterfüllung des Vertrages. Wie Gabriela schon schrieb, es ist eine Angelegenheit des Vertragsrechts. Eine Teilerfüllung verschafft dem RV nicht das Recht, nur von Reisemangel auszugehen. -
@sanook
Es ist nicht schwer.
Eine Reise ist ein anders gelagerter Fall. Wenn das Hotel das du gebucht hast, nicht geliefert wird, dann ist der erste Teil, der Flug nichts wert. Denn beide Teile gehören untrennbar zusammen. Dein Vergleich mit dem Schneeräumer hinkt deshalb gewaltig. Die fehlenden 20 qm kann auch ein Anderer räumen.
Dies würde ja bedeuten, daß ein RV einen Teil erfüllt, den Rest legen wir dann als Reisemangel aus. So hätten es die RV vielleicht gerne. -
Ich konstruiere jetzt das ganze mal umgekehrt: Am Abflughafen steht ein Vertreter des Veranstalters, er teilt dir mit, daß dein Hotel ordnungsgemäß bezahlt ist und vom erdten bis zum letzten Tag zu deiner Verfügung steht. Aber leider haben alle Airlines ihre Maschinen für die nächsten 7 Tage überbucht. Du kannst aber gerne mit Auto, Bus, Bahn oder Schiff anreisen, z. B. auf die Malediven
Für die Kosten kommt natürlich der Veranstalter auf. Hat er dann seinen Vertrag auch teilweise erfüllt und es ist NUR ein Reisemangel? -
Sanook wrote:
Es ist doch nicht so schwer....ganz offensichtlich ist es das, denn Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Reiseveranstalter lieben solchen Kunden und genau deswegen wird auch weiterhin so von ihnen verfahren.
Schönen Urlaub...
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@sanook
Wenn das alles so ist, dann wird in Zukunft kein RV die Überbuchung vor der Reise kundtun, sondern wird es drauf ankommen lassen. Es ist ja nur ein Reisemangel. Wenn das so wäre, müßte man jedem raten, die Finger von Pauschalreisen zu lassen.
Hiermit verlasse ich diesen thread. -
...bei einer Pauschalreise steht das Hotel (das Ziel) im Mittelpunkt, ist also gewichtet >50%. Flug und Transfer sowie RL sind nebensächlich und nur Mittel zum Zweck.
Kann der RV die gebuchte Unterkunft dem Kunden nicht zur Verfügung stellen, so erfüllt er somit den Pauschalvertrag nicht. Das ist eine Nichterfüllung.
Anders würde es sich verhalten, wenn das Hotel entgegen der Ausschreibung z.B. derzeit keinen benutzbaren Pool hat oder eines der Restaurants wegen Renovierung geschlossen wäre. Dann wären Teile des Reisevertrages nicht erfüllt und somit würden diese einen Mangel am Vertrag darstellen.
Also nochmal zusammengefaßt: Kann das Ziel der Reise, das Hotel, nicht bezogen/genutzt werden, so ist der Reisevertrag nicht erfüllt. Der Kunde kann also sofort wieder abreisen, wenn der RV bzw. dessen Vertreter vor Ort keine Unterbringung in dem Hotel ermöglicht, untätig ist oder die vorgeschlagenen Alternativen im Sinne des Kunden inakzeptabel sind. Im Anschluß kann er dann die volle Kostenerstattung verlangen und zudem Schadensersatz geltend machen...

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Meine Mutter hat mir als Kind einmal folgendes gesagt: Wenn du dich mit mehreren Erwachsenen unterhältst und die sind einhellig einer anderen Meinung als Du, überleg zumindest einmal ob nicht Du falscher Meinung sein könntest. In diesem Sinne rate ich curiosos, gofy und allen anderen den beratungsresistenten Fall Sanook sich selbst zu überlassen - Ihr müsst Euch nichts vorwerfen, Ihr habt Euer bestes gegeben.
Viele Grüsse an alle, besonders an Sanook... -
...Du schreibst doch selbst "ohne Kenntnis des Sachverhalts".
Du kannst ja gerne zur Freude der RVs dann in einem anderen Hotel urlauben oder gleich Roulette-Reisen buchen, aber es gibt eben auch Kunden die sich nicht ohne Grund ein bestimmtes Hotel aussuchen, in dem sie ihren Urlaub verbringen möchtet.
Wenn ich nicht in das von mir gebuchte Hotel komme, dann mindert es nicht meine Urlaubsfreuden, sondern setzt diese auf Null. Totalausfall=100%=Abbruch...

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Unglaublich... 
Sanook, du buchst eine Reise nicht wegen des Fluges, oder? Sondern um 1 oder 2 Wochen im Hotel deiner Wahl zu wohnen. Deine Wahl steht aber nicht zur Verfügung. Du hast aber diese Pauschalreise nur aufgrund dieses Hotels so gebucht (jedenfalls meist wird dies so sein).
Stell dir folgendes vor: Du willst dir in einem unabhängigen (ok, fiktiv, aber egal) Autohaus ein Auto (meinetwegen einen Benz) kaufen, und als speziellen kostenpflichtigen Service bietet das Autohaus dir an, dich am Tag der Fahrzeugübergabe abzuholen, weil dich niemand hinfahren kann und dir Taxi auch zu teuer ist. Du sagst super, unterschreibst den Vertrag über den Wagen und den Abholservice. Am Tag der Übergabe wirst du dann abgeholt. Im Autohaus angekommen sagt man dir "Sorry, den letzten Benz (=den letzten freien Platz in deinem Hotel) hat gerade ein anderer Kunde gekauft. Sie können aber gerne statt dem Benz diesen schönen neuen BMW hier mitnehmen."
Nicht erfüllt, oder schlecht erfüllt, weil man dich ja schon abgeholt hatte (=Flug)?
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Sanook, dreh es dir weiterhin zurecht, so wie du es gerne hättest, erwähne gerne auch noch 5 mal deinen Link, und findere weitere Eventualitäten, um Gegenbeispiele, dir dir helfen sollen, den Sachverhalt zu verstehen, zu entkräften.
Es war nur ein kleiner Versuch meinerseits, dir das Unerklärbare näher zu bringen. Wenns du nicht möchtest, auch gut. Bin schon wieder weg
.Übrigens: So abwegig ist das gar nicht, denn du glaubst gar nicht, wie viele Leute ihren Urlaub nur wegen eines bestimmten Hotels buchen. Und ehrlich gesagt, wenn ich vorhätte, mich in 2 Wochen 0-2 mal aus dem Hotel überhaupt herauszubewegen, würde ich das auch tun.
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Wenn es so wäre, wie Sanook uns hier verklickern will, jeder RV würde sich glücklich schätzen! Endlich kann er mit Leichtigkeit all jene Hotels füllen, die zu wenig gebucht werden. Mit einem sehr gefragten Hotel wird geködert, einquartiert wird vor Ort einfach in einen Ladenhüter!
Überbuchung erst am Flughafen des Zielgebietes bekannt zu geben, ist für mich schon ein Zeichen dafür, daß mit dem Kunden nicht ehrlich umgegangen wird.
Und ja, für mich ist das von mir gewählte Hotel das wichtigste, die An-und Abreise nur das Mittel, um ans Ziel zu gelangen. Bin zwar im Urlaub viel unterwegs, möchte mich am Ende des Tages aber auf mein Hotel freuen können. -
Natürlich ist in einem Urlaub das Hotel für mich mit das wichtigste Kriterium - sonst bräuchte ich wohl auch kaum eine Seite wie HolidayCheck.
Warum sollte ich mich vor einem Urlaub genau über mein Wunschquartier informieren, wenn ich Vorort dann doch in eine andere Unterkunft komme? Schließlich entscheide ich mich für ein bestimmtes Hotel, weil Lage, Ausstattung, Verpflegung oder sonstiges mir geeignet erscheinen. Manchmal mag das Ausweichquartier sogar akzeptabel sein, ganz zufrieden wäre ich aber damit vermutlich nicht - es sein denn ich komme statt ins gebuchte 3-Sterne Hotel ins nette, neue 5-Sterne Hotel daneben...
Das wird wohl aber in den wenigsten Fällen passieren, fürchte ich.
Manchmal möchte man ja auch in einen bestimmten Ort. Was nützt mir dann ein Upgrade auf ein höherwertiges Hotel, wenn sich dieses am A... befindet?
Man kann aus Kostengründen Hotelüberbuchungen wohl leider nie ganz ausschließen, aber wenn so ein Fall eintritt, dann sollte der Reisende doch bitte rechtzeitig vor Reiseantritt informiert werden!
So hat man dann wenigstens die Möglichkeit, sich noch nach passenden Alternativen umzusehen oder zu stornieren.
Wenn man erst Vorort in ein anderes Quartier abgeschoben wird, dann ist das ganz klar kein Mangel sondern Nichterfüllung!