Hotel überbucht. Was tun?
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@sealord
Wenn du in dem Ersatzhotel eindeutig Mängel zum ursprünglich gebuchten Leistungsumfang feststellst (Zimmerkategorie nicht treffend, Entfernung zum Strand nicht wie zugesagt, Buffet mit Selfservice anstelle eines Restaurants mit Menuefolge ... etc) musst du dich umgehend vor Ort beschweren und um Abhilfe bitten. Wenn diese nicht geschaffen werden kann, kannst du auf die Organisation einer kostenlosen Heimreise bestehen.
Für die sodann unnütz aufgewandte Urlaubszeit muss Schadensersatz geleistet werden - üblicherweise noch einmal in etwa in Höhe des Reisepreises.
Wichtig: Du darfst nicht bemängeln, dass das Badezimmer blaue anstatt der erwarteten grauen Fliesen hat, hast du jedoch ausdrücklich eine Badewanne gebucht und bekommst nur eine Dusche, ist das z.B. schon ein Mangel, den du nicht hinzunehmen brauchst. -
@kourion
@vs
ja, danke für Eure Infos.
Aber VS, muss ich denn überhaupt begründen warum ich das Ersatzhotel nicht annehmen will?
Denn zuhause gebe ich mir redlich viel Mühe und verbringe viel Zeit um das von uns gewünschte Hotel zu finden. Kann dann der RV so ohne weiteres mir ein, aus ganz bestimmten Gründen nicht gewolltes Hotel aufzwängen. Auch wenn dies sogar 7* hätte und das von mir gebuchte nur 4*, so hat dies schon sein Grund, warum ich das 4*-Hotel und nicht das 7*-Hotel gebucht habe.
Meist spielt für uns die Lage die entscheidende Rolle.
Wenn mir dann ein Alternativhotel, das noch soooo viel besser wäre aber irgendwo in der Wallachei liegt, möchte ich dies nicht haben.
Dann fliege ich lieber sofort zurück und muss mich nicht ärgern.
Natürlich geht das nur ohne schulpflichtige Kinder und ohne auf die wenigen Urlaubstage angewiesen zu sein, das ist mir schon klar. -
@sealord
Zu deinem Beispiel: Wenn das angebotene Ersatzhotel im Nirgendwo liegt, du aber eins im Ort gebucht hast, so ist das selbstverständlich ein Grund, das Hotel abzulehnen, wenn dir dieser "Ersatz" :? denn vor Ort angeboten wird. Diese Ablehnung führt natürlich zu der Frage: Was macht man, wenn der RV partout kein anderes Hotel anbietet oder anbieten kann ? Rückflug ? Akzeptanz unter Vorbehalt ?Ein derartiger Umbuchungsvorschlag (oder auch andere mit weniger gravierenden Abweichungen) sind vor Reiseantritt zum Glück einfacher zu "handhaben". Hier kann man schlichtweg ablehnen und aus dem Vertrag aussteigen. OK, das mögen manche nicht tun, weil dann die Reise insgesamt platzt. Muss jeder für sich entscheiden. Allerdings - wenn man akzeptiert - sollte man sich im Nachhinein nicht beklagen.
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@sealord
Eine Abweichung der Lage ist eines der Top-Kriterien, das Ersatzangebot abzulehnen.
Hierfür reichen schon 50m mehr oder eben kein direkter Zugang zum Strand, sowie eine andere Ortschaft, die du bewusst unter keinen Umständen buchen wolltest.
Im Sinne der Rechtsauffassung werden nicht nur objektive, sondern auch subjektive Entscheidungskriterien für eine bestimmte Unterbringung berücksichtigt.
Sofern für dich eine Whirlpool-160qm Suite nicht aufwiegt, dass der Strand leider nur über eine Uferstraße erreichbar ist, während du den Sand vor der Haustür gebucht hattest, musst du nicht dort bleiben.Du musst aber - ggf. auch erst vor Ort! - die Beschwerde begründen und dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, umgehend für Abhilfe zu sorgen.
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danke nochmals für Eure hilfreiche Informationen.
Jedoch ohne das Thema noch weiter zu strapazieren, nur noch eine Anmerkung zu dem Statement von VS:
"Du musst aber - ggf. auch erst vor Ort! - die Beschwerde begründen und dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, umgehend für Abhilfe zu sorgen."Warum muß ich eine Beschwerde, die ich gar nicht geäußert hatte begründen? Ich will mich ja gar nicht beschweren, es sei denn die Bitte bzw. das Verlangen, dass der Vertrag seitens des RV erfüllt wird.
Und, warum muß ich dem Vertragspartner, der den Vertrag einseitig gekündigt hat, Gelegenheit zur Abhilfe (Alternativhotel, das ich gar nicht gebucht habe und auch nicht möchte, egal aus welchem Grund) geben, mit der Ausnahme, das von mir gebuchte Hotel beziehen zu dürfen? -
@sealord
a) Keine Beschwerde, keine Begründung.
b) weil der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Nachbesserung eben vorsieht, und das nicht zuletzt deshalb, weil dein Vertragspartner außerhalb seiner Einflussnahme von den Ereignissen getroffen werden kann.
Immerhin hat zumeist der Hotelier das Kommando >>Stop Sales!<< versäumt ... -
@kourion
Danke für deine Antwort, jetzt bin ich etwas schlauer. Mir war das nicht 100 % klar, das die Bedingungen für Pauschalreisen und Nur Hotel Buchungen identisch sind.
In der Ausschreibung stand gar nicht zum Thema Reiseleitung, es war auch keine Telefonnummer angegeben. Vielleicht steht das dann in den Reiseunterlagen wenn die kommen. -
Was den RL betrifft: Ich würde im LMX-Thread nachfragen.
Ich meine, dort Unterschiedliches gelesen zu haben: Mal gab's einen, mal wurde nur eine Telefonnummer angegeben... bin mir da aber nicht 100 %ig sicher.
Und er / sie ist dann ganz gewiss auch für euch zuständig. Anderes fände ich eher sehr ungewöhnlich.
Und ja... in den Reiseunterlagen müsste es eine Telefonnummer geben. -
"persianpower" wrote:
Hallo!Ich hätte da auch eine Frage zum Thema überbuchtes Hotel. Ich hab bei Neckermann Reisen eine Pauschalreise gebucht. Ziel ist Kreta / Griechenland. Im Vorfeld habe ich mich ausführlich über mein Reiseziel informiert, welcher Ort und welches Hotel am besten wären.
Nachdem ich mir dann ein passendes Hotel ausgesucht habe, hab ich bei Neckermann Reisen die Reise gebucht. Nach ein paar Tagen habe ich die Reisebestätigung inklusive Rechnung bekommen. Den Rechnungsbetrag hab ich dann direkt bezahlt. Wieder ein paar Tage später flatterte der nächste Brief von Neckermann Reisen ins Haus.
Zitat: "Wie uns die örtliche Agentur mitteilte, ist eine Unterbringung in der von Ihnen gebuchten Anlage leider nicht mehr möglich. Die bedauern wir sehr."
Mir wurde dann ein alternatives Angebot unterbreitet. Unterbringung in einem Hotel mit 4,5 statt 4 Sternen, All Inclusive statt Halbpension und als Kulanz noch ein Mietwagen für 3 Tage. Im großen und ganzen hört sich das ja super an.
Jedoch musste ich eben bei den Hotelbewertungen lesen, dass das Alternativhotel einen Managerwechsel vollzogen hat und das daher der Service und die Gastronomie in diesem Hotel ins bodenlose gefallen ist.
Jetzt meine Frage. Kann ich darauf bestehen in das vorher gebuchte Hotel zu kommen? Denn mehr Möglichkeiten hab ich im Grunde genommen ja nicht, entweder das Alternativhotel nehmen oder umbuchen, wobei umbuchen auch gar nicht mehr geht, da es jetzt so gut wie keine Auswahl an Angeboten mehr gibt.
Danke im Vorraus für die Hilfe
Neckermannmauschelei !
Auch mir geht es z.Zt. ähnlich:Mein Stammhotel in Alanya im Januar "frühgebucht,(Holidaycheck Nr.1 !)
vier Wochen vor Reiseantritt(exakt nach Abbuchung d. Restbetrages)Neckermannmail:Leider Reservierungsfehler, "großzügiges"Umbuchungsangebot auf anderes Hotel(mir bekannt,3km.in der Pampa,Holidaycheck unter ferner liefen!)
Habe abgelehnt und die gleiche Reise im Herbst zum gleichen Preis als Alternative vorgeschlagen!
nach hin und her von NEC abgelehnt,Geld rückerstattet. Jetzt klage ich auf Schadensersatz !
Die Sache hat m.E. Methode: erst Kunden mit Top Hotels ködern,nach Bezahlen versuchen auf schlecht gebuchte Hotels umzuleiten!
Eigentlich ein Fall für Fernsehmagazine wie Panorama,Monitor und Co. Ähnliche Beispiele in den Foren sprechen ja für sich ! -
...und am besten ruft man ergänzend auch gleich noch den "RTL Urlaubsretter", "Die Sendung mit der Maus" und die Navy Seals zu Hilfe ... nur zur Sicherheit sarkasmus-modus aus
Ja, Um- und/oder Überbuchungen können vorkommen, sind aber keinesfalls spezifisch für den genannten RV, sondern können grundsätzlich überall vorkommen und es steckt auch kein System oder "Methode"dahinter.
Gründe für Über- und Umbuchungen findest Du bei Interesse zuhauf in diesem Forum in unzähligen threads.
"Ganz umsonst" aber auch noch der Hinweis, das Foren keine rechtsfreien Räume sind und keinerlei Platz für Unterstellungen bieten.
Edit:
Da Du uns "doppelt und dreifach" mit Deinen Informationen beglückt hast habe ich mir erlaubt, Dir meine Antwort aus dem RV-Forum auch hierhin zu kopieren. -
@pinselschorsch
Ich kann nicht nachvollziehen, warum du deine "Beschwerde" hier im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" gepostet hast. Du hast dich bereits bezüglich deiner Vorgehensweise entschieden - du willst / wirst klagen.
Im übrigen stammt der von dir zitierte Beitrag von @persianpower von Juni 2008 und dem User wurde unvermittelt nach der Veröffentlichung des Postings geholfen. M. E. wäre es interessanter gewesen, wenn du eine etwas aktuellere "Neckermann-Geschichte" veröffentlicht hättest.
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hallo!!!
habe eine wichtige frage!
haben mit freunden ein hotel in der türkei in den sommerferien gebucht.
meine frage!
was kann ich tun wenn das gebuchte hotel überbucht ist, und wir in verschiedenen hotels untergebracht werden!
der urlaub ist dann ja wohl hin!!!! -
Hallo malbuch,
herzlich willkommen im Forum. Warum solltet ihr getrennt werden? Habt ihr nicht zusammen, d.h. über eine Buchung gebucht? Falls es doch passiert hilft nur "freundliches Reden" mit der Reiseagentur vor Ort. Rumpoltern, Drohen und den Anwalt sofort auspacken ist da eher nicht zielführend.
Schönen Urlaub in der Türkei.
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
leider ist das hotel täglich überbucht,einfach grausam!!! -
Das Problem könnte uns auch ereilen, weil eben erst ein Teil der Truppe gebucht hatte und heute dort anreist. - Am Samstag kommt dann der nächste Schwung, die aber erst später gebucht haben usw..., da man ja manchmal quasi Bekannten "nachbucht".
Und in gena unserem Hotel ist das auch Bekannten schon so ergangen, die dann in ein anderes Haus gekommen sind. -
Hallo,
ich habe auch ein Problem mit Uberbuchung. Wir haben bei Neckermann gebucht jetzt heisst es wir bekommen nicht das Sherwood dreams Hotel aber Crystal Family - Türkei. Wenn ich aber nachgeschaut habe ist dort kein Lunapar und nicht so viele Rutschen die wir wollten weil wir es wegen Kindern gebucht haben. Ja was soll ich machen. Die Kinder wissen es noch nicht, die freuen sich schon. Wird wahrscheinlich eine Uberaschung wenn wir dort anderes Hotel bekommen. Hotel Haben wir schon im Januar gebucht!
Jetz ist nicht viel zu nehmen, ausgebucht oder zu teuer alles. -
@Raduska
Wenn die Abweichungen zum gebuchten Hotel sehr groß sind, würde ich auf jeden Fall noch einmal Kontakt zum RV aufnehmen. Du hast ein Hotel mit bestimmten Leistungen gebucht und kannst vom RV verlangen, dass er dir ein Ersatzhotel mit eben diesen Leistungen anbietet.
Bleibt allerdings die Frage, ob Neckermann ein weiteres Hotel mit eben diesen Leistungen im Programm hat. Falls dies nicht der Fall ist...... und du dennoch den Urlaub antreten möchtest, dann nimm bitte das Ersatzhotel unter Vorbehalt an. Teile dies deinem RV schriftlich mit. Teile ihm auch schriftlich mit, dass du alle Abweichungen zum gebuchten Hotel vor Ort schriftlich festhalten und vom Reiseleiter bestätigen lassen wirst.
Dies könnten z. B. die Rutschen o. ä. sein.
Du hast bestimmte Leistungen gebucht und wenn das Ersatzhotel diese nicht erbringt, kannst du nach der Reise eine Reisepreisminderung bei deinem RV beantragen.Wichtig aber eben: Vor der Reise "Annahme unter Vorbehalt", usw. schriftlich mitteilen.
Vor Ort alle Abweichungen schriftl. vom RL bestätigen lassen.Ich hoffe aber, dass ihr trotz allem einen schönen Urlaub haben werdet.

Und melde dich nach dem Urlaub, wenn du weitere Fragen haben solltest.