Hotel überbucht. Was tun?
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Sehr spannende Diskussion ... ich kann im Prinzip der Argumentation BEIDER Seiten folgen ...
Was mich nun aber interessieren würde:
Ist es tatsächlich schon einmal vorgekommen, dass ein Urlauber vor Ort sein objektiv einigermaßen (ich weiss, ist relativ) adäquates Ersatzhotel abgelehnt hat, weil es eben nicht sein gebuchtes Hotel war, sofort zurückgeflogen ist und den kompletten Reisepreis zurück plus ggf. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit auch wirklich bekommen hat??? Ein Link zu einem entsprechenden URTEIL wäre schön ... und würde sicher auch Sanook interessieren ...
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Was ich dir sicher sagen kann: Bei ca. 35 Pauschalreisen wurden wir zweimal mit dem Problem konfrontiert. Ich habe auf das gebuchte Hotel bestanden und habe mit sofortiger Abreise gedroht. Es hat in beiden Fälen funktioniert, ich habe mir die angebotenen Alternativen nicht mal angesehen.
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...zum einen gab und gibt es objektive Argumente und zum anderen ist es ja genau so, wie es ja auch beschrieben wurde. Im eindeutigen Fall der Fälle (denn es klappt in aller Regel eben mit dem Hinweis auf die sofortige Abreise, wie ich u.a. auch schon im anderen Thread geschrieben habe), braucht man nicht einmal einen RA. Anders verhält es sicherlich, wenn ohne Kontaktaufnahme einfach wieder abgereist wird, dieses war hier aber niemals Thema!
Zum Thema Abzocke nur noch soviel, da das Thema inzwischen eigentlich hinreichend diskutiert wurde, wenngleich eben einige Argumente und Belege negiert wurden: Wer zockt ab? Ich als Reisender wenn ich mein Recht auf die gebuchten Leistungen durchsetzen möchte oder der RV, der einfach die Überbuchung verschweigt und mich erst bei der Ankunft eben damit konfrontiert?
Diese ganze Thematik wäre hinfällig, wenn eben so mancher RV offen und serviceorientiert mit seinen Kunden umgehen würde und nicht darauf hoffen würde, daß diese sich - erst einmal am Urlaubsort angekommen - dem "Schicksal" klaglos ergeben und sich anderweitig abschieben lassen.
Der Kunde hat einen Vertrag mit den RV geschlossen und kann auf dessen Erfüllung pochen. Wenn ein Kunde beispielsweise nach der Buchung es sich anders überlegt und seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann wird der RV wohl kaum es einfach so hinnehmen und als "Mangel" ansehen...

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Das das Bestehen auf dem gebuchten Hotel und dem Verlangen nach sofortigem Rückflug oft Wirkung zeigt, ist unbestritten ...
Aber was ist im "worst case"??? (= RV will oder kann nichts tun)
Seid Ihr Euch wirklich sicher, dass der Gast, der dann sofort zurückfliegt, sein Geld zurückbekommt??? -
... ja, aber der RV schlägt doch Alternativen vor, nämlich das andere Hotel ...
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... und ich muss es definitiv nicht akzeptieren, auch wenn es objektiv einigermaßen gleichwertig oder sogar besser ist, mir persönlich aber aus welchen Gründen auch immer einfach nicht gefällt? Und dann bekomme ich wirklich 100% zurück? Wow!
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Ich bin ja nun -weiss man- jemand, der besonders emotionale Meinungen unterstützt, die sich auch gegen AGB oder zur Zeit geltendes Recht richten. Es ist nicht mein Fall, das ich aber gegen geltendes Recht diskutiere. Was Recht ist muss aber juristisch akzeptiert werden. Ich bewundere die Standfestigkeit, wer seine Wahrnehmung auch gegen den mainstream verteidigt, aber ich frage ernsthaft an, ob man nicht irgendwann erkennen muss, das der Autofahrer der im Radio Bayern 3 die Meldung hört, das es einen Geisterfahrer auf der Autobahn Nürnberg - München gibt, und der die Zahl eins anzweifelt.
Kommt selten vor, aber in dieser Diskussion sehe auch ich keinen Sinn mehr. Hier wird z.B. darüber gesprochen, das Tätigkeiten im insider Kreis getroffen wurden, die Preisnachlässe bewirkt haben sollen. Selbst, wenn das der Fall sein sollte, sind das neue Vertragsvereinbarungen, die mit dem Krisenfaktor -sprich Vertragsbruch- des RV nichts zu tun haben.
Ich wäre dafür, die Diskussion ganz einfach im Raum stehen zu lassen. Vielleicht gibt es ja dann noch andere Beiträge, die zum Thema und zur Frage des TO hilfreich wären.
Gruss Gabriela
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@sunshine997: Eine Alternative, mit der man sicherlich leben könnte als Gast, anstatt direkt wieder heimzufliegen, ist die Umquartierung für lediglich 1-2 Nächte. Dürfte dem RV auch lieber sein als eine sofortige Wiederabreise.
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@ carsten79:
Da hast Du absolut recht. Und ich selbst würde in so einer Situation immer versuchen, irgendeinen für mich akzeptablen Kompromiss mit dem RV zu finden und das Beste aus dem Urlaub zu machen ... aber das muss jeder für sich selbst entscheiden ...Worum es mir bei meinem letzten Posting ging, war aber die Behauptung von curiosus, dass man gar kein Ersatzhotel (egal welches und wie lange) akzeptieren muss, wenn man nicht will, sondern auf Rückflug bestehen kann und dann den Reisepreis komplett zurückbekommt. Ich kann das ehrlich gesagt nicht so ganz glauben ... deswegen hacke ich so darauf herum und würde gerne ein Gerichtsurteil dazu sehen ...

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N
Nun möchte ich mich doch noch einmal zu Wort melden wegen der Priorität bezüglich des gebuchten Hotels.
Also, immerbevor wir eine Reise buchen, egal ob als Paar, als Familie oder mit unseren Enkelkindern suche ich das für uns geeignete Hotel aus, nach vielen für uns wichtige Kriterien. Diese Suche nimmt häufig sogar manchmal mehrere Wochen in Anspruch.
Nun möchte ich schon sehr gerne auch sicherstellen, in diesem dann gebuchten Hotel unterzukommen.
Es kann doch nun nicht sein, dass irgendein x-beliebiger Reiseleiter mir irgendein x-beliebiges Hotel zumutet, das ich/wir nehmen sollen. Dann kann ich ja gleich eine sog. Roulette-Reise oder "blaue Reise"buchen. Wieso gebe ich mir dann so viel Mühe??? Und warum buche ich dann höherpreisliche Hotels, wenn mir dann doch irgend ein Hotel zugemutet wird, das ich bewußt nicht haben wollte (ist uns bereits passiert).
Doch nicht wegen des Fluges oder des Transfers, sondern doch in erster Linie wegen des Hotels und der für uns wichtigen Eigenschaften..
Also ich denke schon, dass die Mehrzahl der Reisenden ebenso verfährt und deshalb auch die Hotelwahl das entscheidende Kriterium ist. -
Ich habe nicht alles gelesen, ist mir zuviel.
Ich aber buche manchmal auch wegen eines bestimmten Hotels!!!
Habe mir einmal (ich glaube schrieb es hier schon mal) ein bestimmtes Hotel auf Ischia (fahre dort schon seit ca. 30Jahren jedesmal dort zur Kur) ein Hotel speziell ausgesucht. Kam dort kurz vor Mitternacht am Wochenende an. Kein Zimmer frei (mit MB gebucht). 2 Nächte in einer Besenkammer(übertrieben) zugebracht .
Ich kann ja ausziehen!!! sagte der Hotellier.
Am Mo. dann die Reiseleiterin endlich da. Kann in ein anders Hotel 1* mehr, zum gleichen Preis 5* statt 4* ziehen. Wollte ich nicht. Ist zwar ein Spitzenhotel mit tollem Ausblick, aber abgelegen auf einem Berg. Wollte ich aber nicht. Meine Frau hat dann doch Detektiv gespielt und festgestellt, daß genau unser Zimmer frei war. Bekamen es dann nach langem Palaver. War wohl für die ehrenwerten Herren aus Neapel immer freigehalten. Bekam natürlich eine Entschädigung des Veranstalters.
Ich möchte schon , wenn ich mir ein spezielles Hotel aussuche und es auch kenne gerne da drin wohnen!
Gruß
Siegi -
Sanook wrote:
...Ich habe auch oft kurzfristig erfahren das das Hotel überbucht ist.
In dem Fall habe ich den Kunden am Flughafen abgeholt und schon mal mindestens ein Alternative gehabt, damit der Kunde übernachten kann. Das was dann IMMER ein Stern höher.
Je nach Zeit haben wir dann Alternativen durchgesprochen, also was der Gast wünscht. Am nächsten Tag im klimatisierten Auto die möglichen Hotels abefahren.Heißt: In der ersten Nacht wird der Kunde irgendwo "geparkt".
Und am nächsten Tag = dem ersten Urlaubstag - klappert er mit dir diverse Hotels ab ?
Das nennst du eine Alternative, Dienst am Kunden ?
Ich halte es für eine absolute Unverfrorenheit, den Kunden vor Ort mit diesem Problem zu konfrontieren.
Ach ja, ich habe das klimatisierte Auto vergessen...
Soll das ein Witz sein
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Hallo,
wenn ich hier den einen oder anderen Thread mir anschaue, dann kann ich nur mit dem Kopf schuetteln.
Zunaechst ist es einmal so, dass oft besonders beliebte Hotels mit dem Trick der Ueberbuchung arbeiten um moeglichst hohe Auslastungen zu erreichen. Man hat pro Woche mehrere Ankunftstage und Abflugtage und kann so wunderbar schieben.
In meinen drei Jahrzehnten Berufserfahrung als Reiseleiter habe ich das in fast jedem Reiseziel feststellen muessen. Die Reiseveranstalter muessen oft diesem Treiben ohnmaechtig zusehen, denn wuerde man das Hotel aus dem Programm streichen, waere das ein Qualitaetsverlust im Angebot.
Auch habe ich festgestellt, dass der Hotelier in der Regel direkt buchende Gaeste nicht bevorzugt behandelt, da sich diese viel weniger wehren koennen als ein betroffener Reiseveranstalter, der ja 'Ueberbucher' im Laufe der Saison mit den zu leistenden Zahlungen verrechnet. Es ist also ein Irrtum wenn man unterstellt, dass man als Direktbucher besser dran ist.
Fuer meine Begriffe ist der Kunde des RV in der Regel besser dran, denn er hat die deutsche Gesetzgebung im Ruecken, die der Direktbucher nicht hat, sofern der Direktbucher seinen Urlaub ausserhalb von Deutschland verlebt. Der Direktbucher muss ggf. den Hotelier vor Ort verklagen.
Aber auch der Kunde des RV muss sich an Spielregeln halten, die da sagen, dass er dem RV Gelegenheit einraeumen muss Abhilfe zu schaffen. Das Begehren auf Abhilfe muss der Reisende an den Vertreter des RV richten, das ist in der Regel die Reiseleitung.
Bei einem z.B. zweiwoechigen Urlaub sollte eine Abhilfe innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Zumindest sollte innerhalb von zwei Tagen eine konkrete Aussage der Reiseleitung erfolgen, wann Zimmer im Hotel zur Verfuegung stehen.
Wenn das Alternativhotel tatsaechlich nicht den Vorstellungen des Reisenden entspricht, hierzu muss aber eine klare Ansage hinsichtlich der beantstandeten Dinge erfolgen, warum die Alternative nicht den Vorstellungen entspricht, dann kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen, wenn der RV das nicht kann. Der Reisende kann sich also ein Ersatzhotel suchen, dass die Qualitaetsansprueche des urspruenglich gebuchten Hotels erfuellt. Mehrkosten hat der RV zu tragen, sofern diese moderat sind.
Wird dem Reisenden (RV-Kunde) keine Abhilfe angeboten und erfuellt das Alternativangebot nicht die Qualitaetsmerkmale, der Gesetzgeber spricht hier von 'erheblich', dann kann der Reisende den Reisevertrag mit dem RV kuendigen und sofortige Rueckreise verlangen. Liegt das Alternativhotel z.B. dreihundert Meter weiter zum Strand, erfuellt aber die sonstigen Qualitaetsmerkmale, dann duerfte meiner Auffassung nach dieser Umstand nicht 'erheblich' sein. Befindet sich das Alternativangebot aber z.B. im Nachbarort, dann duerfte Erheblichkeit gegeben sein.
In jedem Fall der Ueberbuchung stehen dem Reisenden Entschaedigungszahlungen zu bis hin zur vollstaendigen Rueckzahlung des Reisepreises und zusaetzlichem Schadenersatz wg. vertaner Urlaubszeit bei fristloser Kuendigung wg. Nichterfuellung. Die Frankfurter Tabelle empfehle ich als Richtwert.
In dieser Form entnehme ich das dem Gesetzestext (§ 651a ff. BGB) und der derzeitigen Rechtsprechung. Alle anderen Mutmassungen stufe ich als reine Spekulation ein.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
@Bernado
In deiner Abhandlung schreibst Du von TRICKS der Hotellerie. Wenn einer im täglichen Umgang mit Kunden mit Tricks arbeitet, ist das für mich vorsätzlicher Betrug. Und wenn man deiner Meinung nach damit leben muß, dann sollte man von dieser Urlaubswelt die Finger lassen. Außerdem kannst Du dann wieder über unsere verkalkten Ansichten den Kopf schütteln, wie du schreibst. -
@bernardo2001
Hallo,
warum muss ich überhaupt zuerst 2 Tage warten bis mein gebuchtes Hotel vielleicht mal frei wird, dann soll ich mich noch ( wenn das erste nicht klappt) nach einem Ersatzhotel umschauen und dann noch klare Aussage wegen beanstad. Dinge tätigen.
So, und dann ist mein Urlaub auch zu Ende.
Schönen Urlaub noch.
mfG. -
Auch der Reiseleiter Bernado übersieht verschiedene Dinge, z.B. dass einzig und allein der Kunde beurteilen kann, ob das Alternativangebot gleichwertig ist oder nicht. Selbstverständlich setze ich voraus, dass der Kunde dies auch immer begründen kann, warum er gerade in dieses Hotel wollte und warum das angebotene diese Wünsche nicht erfüllt.
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@bernardo2001: Der Direktbucher ist nur dann im Nachteil, wenn er bereits komplett bezahlt hat. Ich hatte letztes Jahr als Direktbucher den Fall, das ein Zimmer mit einer bestimmten Ausstattung mir schriftlich zugesichert wurde, bei Anreise jedoch nicht verfügbar war. Wir wurden für eine Nacht in einem anderen Zimmer geparkt und durften dann umziehen. Hätte das nicht funktioniert, hätten wir die eine Nacht bezahlt und hätten uns vor Ort ein Alternativhotel genommen. Ich denke bei einer völligen Ausbuchung hätten wir ebenso verfahren (und dies auch tun können). Wichtig ist wohl auch zwischen Buchung und Reservierung zu unterscheiden.
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Hier ein Auszug aus einem Urteil von 2009 (ist wahrscheinlich vielen schon bekannt, aber vllt. nicht allen

"Teilt der Reiseanbieter dem Reisenden vor Reiseantritt nichtmit, dass das gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht verfügbar ist, so begründet diese Informationspflichtverletzung bereits eine Reisepreisminderung um 10 %... (Landgericht Köln, Urteil vom 26.10.2009, Az.:23 O 435/08)."
Hier gefunden und hier das gesamte Urteil
P.S.: Der Urlauber hatte das Ersatzhotel angenommen und zusätzlich wegen sonstiger Mängel geklagt.