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Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • miolmavaM Offline
    miolmavaM Offline
    miolmava
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Wir und ein befreundetes Paar haben am Freitag 3.08 eine Reise nach Mallorca gebucht der Reiseveranstalter unserer Freunde hat gesagt; dass das Hotel überbucht ist. Sie kämen in ein anderes Hotel sogar in einen ganz anderen Ort. Der Veranstalter meint alle Gäste die an diesem Tag kommen werden umgebucht also auch wir. Darauf hin habe ich den Veranstalter kontaktiert der wusste von nix darauf hin habe ich im Hotel angerufen die haben mir bestätigt das sie kein Platz für uns haben. Ich weiß nicht was ich machen soll weil der Veranstalter sagt es liegt nichts vor. Es wäre toll wenn ihr mir helfen kööntet. Wir haben bei unterschiedlichen Reiseveranstaltern gebucht. Bei ITS Indi und bei byebye.
    Mit freundlichen Grüßen M. Ullrich

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    • BobbsiB Offline
      BobbsiB Offline
      Bobbsi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      Wir waren vor 14 Tage auf Mallorca auch davon übertroffen. Bei uns war es auch ITS und normalerweise sollten wir ins Cala Millor Park Hotel. Untergebracht waren wir dann zwar auch in einem 4* Hotel, welches aber von der Ausstattung nicht gleichwertig war.

      ITS wurde vom Hotelier "angeblich" nicht informiert und dementsprechend erfuhren wir erst im Hotel davon. Die Hipotels werden auf Mallorca häufig überbucht. Evtl. habt Ihr auch ein Hotel dieser Gruppe? Wir haben letztlich nur vor Ort eine Entschädigung vom RV erhalten.

      Blöd nur, dass Ihr beide bei unterschiedlichen Reiseveranstaltern gebucht habt. Ich würde Euch empfehlen, heute morgen sofort zum Reisebüro zu gehen, damit ihr wenigstens im gleichen Ort untergebracht wird.

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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #163

        Wahrscheinlich zu spät, aber ich würde den Veranstalter mit der Aussage des Hotels konfrontieren und schauen, ob er das Ersatzhotel Eurer Freunde auch im Kontingent hat und auf Umbuchung dorthin bestehen, schliesslich wolltet Ihr Euren Urlaub ja zusammen verbringen.

        Klar war es nicht geschickt über verschiedene Anbieter zu buchen, aber immerhin bekommt Ihr nicht das gebuchte Hotel und könntet kostenlos stornieren.

        Lass uns wissen, was daraus geworden ist und trotzdem einen schönen Urlaub 😄

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        • Tom2804T Offline
          Tom2804T Offline
          Tom2804
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          Hallo, hab jetzt ein Problem
          Hab Hotel in Malaga gebucht.
          2 Familienappartment und bin heute informiert worden das Hotel überbucht ist.
          Das ersatz Hotel was sie angeboten haben entspricht nicht meinen Wünschen.
          Hab jetzt nach anderen Hotel gefragt und für das sollte ich jetzt die Differenz bezahlen.
          Kann mir da wer weiter helfen wie die Rechtslage ist?
          Vielen Dank

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • iltu1I Offline
            iltu1I Offline
            iltu1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            Hallo,

            in den vorherigen Beiträgen wurde ja geschrieben, dass der Vertrag sozusagen erlischt, wenn der RV dem Reisenden wegen Überbuchung ein anderes als das gebuchte Hotel anbietet. Dieses Angebot kann der Reisende annehmen, muss er aber nicht usw.

            Jetzt habe ich hier den Auszug aus den AGBs von Tjaereborg Indi (wird wohl inzwischen von mehreren RVs verwendet) aus dem hervorgeht, dass der RV Änderungen am gebuchten Hotel vornehmen kann. Galt das schon immer oder ist das was Neues und der Vertrag erlischt jetzt nicht mehr automatisch beim Angebot eines neuen Hotels?

            3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. **Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre.**Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

            Prozedere ist aktuell immer noch so? (Bei Information über Überbuchung nach Anreise und vor Ort am Flughafen stehend)

            1. Auf das gebuchte Hotel bestehen, sonst mit Abreise drohen.
              2. Alternativ das Ersatzhotel unter Vorbehalt annehmen mit Abhilfe innerhalb von zwei Tagen (Reise für zwei Wochen) bzw. für ganzen Zeitraum und beiden Fällen mit Hinweis auf Reisepreisminderung bei Abweichungen der Hotelleistungen etc.
            2. Alles schriftlich festhalten und vom RL unterschreiben lassen bzw. Zeugen aufschreiben.
            3. Bei Heimkehr sofort mit RV Kontakt aufnehmen bezüglich Entschädigung etc.

            Dana Beach Resort (05/2010, 04/2012 und 26.08.-09.09.2012) -
            2004 im Golden 5 Al Mas - nie wieder Golden 5

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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              ...die Variante A der Leistungsänderung, über die der RV unverzüglich zu unterrichten hat, hat mit der kurzfristigen und erst vor Ort zur Kenntnis gebrachten Umbuchung nichts zu tun.
              Wird dem Reisenden erst vor Ort unvermittelt eine andere Unterkunft zugewiesen, so kann er auf sofortige Rückkehr drängen, den Reisepreis in vollem Umfang zurückfordern und zudem Schadensersatz gelten machen.
              Der Reisende kann auch wie von Dir geschildert mit Zugeständnissen den Aufenthalt im Ersatzhotel akzeptieren. Entweder unter Vorbehalt oder ohne und somit mit deutlich weniger Möglichkeiten einer nachträglichen Einigung mit dem RV... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • iltu1I Offline
                iltu1I Offline
                iltu1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                Super. Danke für die Info.

                Dana Beach Resort (05/2010, 04/2012 und 26.08.-09.09.2012) -
                2004 im Golden 5 Al Mas - nie wieder Golden 5

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                • MaBaStoiM Offline
                  MaBaStoiM Offline
                  MaBaStoi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  Hallo Ihr lieben..
                  Bin gerade wirklich am verzweifeln.. Hoffe einige von euch können mir vielleicht mit rat weiterhelfen..
                  Wir haben im März unseren lang ersehnten Urlaub gebucht... wie jedes jahr wollten wir nach belek wie immer ins selbe hotel.. fliegen dort bereits das 4. mal in folge hin..(mitreisende von uns waren beireits 15mal in diesem hotel) ( ausser letzes jahr da "mussten" wir stornieren weil ich erst nach der buchung erfahren habe dass ich schwanger war und unser sohn sich natürlich genau die urlaubswoche als termin ausgesucht hat.. die stornierung war damals auch kein problem...
                  allerdings bereitet uns dieses jahr der urlaub umsomehr probleme...
                  bekam heute einen brief vom reiseveranstalter dass das hotel wegen eines buchungsfehlers umgebucht werden muss und wir somit in ein anderes hotel müssen oder von der reise zurücktreten können....habe dann ins reisebüro telfoniert und zum reiseveranstalter allerdings vertrösstet der michund das reisebüro nur und sagen dsie geben mein an liegen so weiter.... (hallo?? ich fliege beriets am 25.) habe dann direkt ins hotel gerufen und die dame sagte mir es haben heute schon sehr viele leute angerufen und sich beschwert.. allerdings sind sie seit anfang des jahre ausgebucht und der reisveranstalter hat NIE eine buchungsbestätigung von ihnen erhalten... das heisst die wussten ganz genau dass wir nich tin dieses hotel können... und sagen und jetzt so kurzfristig bescheid damit der urlauber nicht mehr die möglichkeit hat sich was anderes zu suchen!!!! TAKTIK??? jetzt meine probleme....

                  1. Wollen wir gar nicht in ein hotel... da wir ja schon jahre NUR in dieses hotel wollen. und uns vor allem dort auch bereits mit einigen bekannten aus den letzten jahren verabredet haben.. 2. das ersatzhotel nicht wirklich unseren vorstellungen entspricht... hotelbewertungen besagen dass dies kein "Deutschen" Freundliches Hotel ist und das Personal unfreundlich ist und nur russisch und türkisch kommuniziert werden kann!! 3.habe heute bereits den ganzen tag damit verbraucht zu einem späteren zeitpunkt zu buchen.. dies würde auch klappen nur fliege ich da zu viel schlechteren konditionen.. sprich flugzeiten usw und selbstverständlich auch zu viel schlechteren konditionen..
                    wie siehts bei einer umbuchung eigenltich mit dem frühbucherrabatt aus?? den bekomm ich ja jeztt nicht mehr sollte ich wirklich ein anderes hotel das meinen vorstellunge enspricht finden...
                    kann ich vom reiseveranstalter schadensersatz fordern????
                    sorry dass ich euch ejtzt so einen langen text hingeknallt habe aber ich bin echt verzweifelt, sauer und vor allem enttäuscht....
                    hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen... bzw vielleich hat jemand schon solche erfahrungen gemacht...
                    freue mich auf eure antworten
                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK 1
                    KourionK 1
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    @MaBaStoi
                    Hi,
                    es ist natürlich ärgerlich, dass du erst so spät unterrichtet wurdest.
                    Aber man hat dir die Möglichkeiten, die dir nun zur Verfügung stehen, unterbreitet und andere gibt es m. E. nicht - auch kein Recht auf Schadensersatz.

                    Du kannst kostenfrei stornieren, was ich an deiner Stelle tun würde, da du ja auf keinen Fall in ein anderes Hotel möchtest. Anschließend neu buchen (scheint ja für einen späteren Zeitpunkt möglich zu sein) und die weniger günstigen Flugzeiten in Kauf nehmen.
                    Denn - und das weißt du gewiss - die schönen günstigen Flugzeiten, die bei Buchung angegeben sind, können sich sehr schnell in ungünstige Flugzeiten verwandeln, da Flugzeiten immer voraussichtliche sind  - ebenso kann die Airline ausgewechselt und der Streckenverlauf geändert werden ( = es kann einen Zwischnenstopp geben).

                    Zu Umbuchungen und Frühbucherrabatt:
                    Nein, bei einer Umbuchung kannst du zu diesem Zeitpunkt nicht vom Frühbucherrabatt profitieren. Der FBR wird von den Hotels gewährt, nicht vom RV. Und kein Hotel, dass du im September für September oder Oktober buchst, wird dir diesen Rabatt einräumen.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • meer_fanM Offline
                      meer_fanM Offline
                      meer_fan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      Schadensersatz wegen Überbuchung des Hotels
                      Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt sind.
                      Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt an.
                      Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung als gerechtfertigt.
                      Die jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter der Reisepreis und nicht das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.
                      Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.

                      Du kannst mit dem RV "handeln" weisse Ihn auf deine Rechte hin und biete Ihm
                      an die Reise in dein Wunsch Hotel zu verschiebeen...OHNE Aufpreis für dich...einen
                      Versuch ist es allemal wert...ansonsten halt kostenlos stornieren und eventuell
                      auch Schadenersatz wie oben beschrieben einfordern und dann halt neu buchen.

                      Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • m.doeringM Offline
                        m.doeringM Offline
                        m.doering
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        Guten Tag,

                        ich möchte Reisekosten zurückerstatten.

                        Ich bin in Punta Cana am 17.02.2013 um 14:10 gelandet, wir besorgten unsere Koffer und gingen zu unserem Reiseleiter. Dieser teilte uns mit, dass unser Hotel in Bayahibe welches 65 km bzw. 1 Autostunde von Punta Cana (Flughafen) entfernt ist überbucht sei und wir die erste Nacht in einem gleichwertigen Hotel in Punta Cana untergebracht werden. Wir wollten allerdings erfahrungsbedingt nicht nach Punta Cana in den Osten, sondern in den Süden. Gegen das Ersatzhotel besteht keine Beschwerde, allerdings waren wir mit dem Massentourismus in Punta Cana und dem Strand unzufrieden. Des Weiteren wurde uns am FLughafen zugesichert, dass am Tag 2 wir schon um 11 Uhr am Ankunftsort von unserem Reiseleiter erwartet werden. Wir wurden im Ersatzhotel um 10 Uhr abgeholt, kamen um ca. 11 Uhr an, jedoch war warteten wir auf den Reiseleiter weitere 2 Tage. Nun standen wir von 11 Uhr bis 15 Uhr mit gepackten Koffern an unserem gebuchten Hotel und bekamen kein Zimmer. Erst um 16 Uhr wurden konnten wir unsere Koffer auf unserem Zimmer auspacken. Was mir unverständlich ist an dieser Situation; warum werden wir um 10 Uhr abgeholt wenn wir eh erst um 16 Uhr unser Zimmer bekommen im gebuchten Hotel. Den 200 Dollar Gutschein pro Person lehnten wir ab, da wir 1,5 Tage verloren haben und uns die Lage im Ersatzhotel nicht zugesagt hat und wir mehr verlangen als einen 200 Dollar Gutschein.

                        Meine Frage ist jetzt nur, wie ich das an die Reiseleitung schreibe um einen Teil der Reisekosten zurückerstattet bekomme.

                        Viele Grüße,

                        Michael

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          @m.doering
                          Hi,
                          in dem von dir eröffneten Thread hat @vonschmeling dir schon eine recht ausführliche Antwort gegeben:  Klick hier    😉

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HolginhoH Offline
                            HolginhoH Offline
                            Holginho
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            Wie bereits @vonschmeling schon im anderen thread geschrieben hat: Es gibt eigentlich klare Regelungen und hier wäre der Reisepreis interessant.

                            Nach Angabe desselben ist auch eine Info darüber möglich. ob das Ausschlagen des Gutscheins u.U. der berühmte Schuß ins eigene Knie war.

                            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              @m.doering kündigt jetzt allerdings an, Reisekosten erstatten zu wollen?
                              Oder ist das ein nur ein lapsus calami?
                              ❓
                              Wie auch immer:
                              Es besteht Anspruch auf die Erstattung eines Reisetages anteilig vom Gesamtpreis der Reise zu beziffern.
                              Dass der eine Hoteltag vom Massentourismus geprägt war, ist eine Unannehmlichkeit, kein geldwerter Mangel.
                              Also beziffern und dem Veranstalter mitteilen. Punkt.

                              Es genügt der Hinweis:
                              "Wegen Überbuchung stand unser Hotel einen Tag nicht zur Verfügung.
                              Für den Umzug in das gebuchte Hotel entlasten Sie uns bitte in Höhe von (Reispreis./.Urlaubstage = Erstattungsanspruch)."
                              Ein weiterer Anspruch - beispielsweise wg. "grottiger Organisation vor Ort" besteht nicht, also kann man die genaue Schilderung getrost einsparen ...

                              Fazit: Es wäre sehr wahrscheinlich klüger gewesen, das Entschädigungsangebot vor Ort anzunehmen ...
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • llhusaL Offline
                                llhusaL Offline
                                llhusa
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #175

                                Hallo zusammen,

                                ich habe folgendes Problem. Wir sind 5 Personen (2 Ehepaar und ich als Einzelperson), die Mitte April in die Türkei fliegen.

                                1 Ehepaar reist am 17. an, das andere Ehepaar reist am 19. an, ich als Einzelperson am 21. April. Wir haben alle das gleiche Hotel gebucht, aber bei verschiedenen Veranstaltern. Der Veranstalter, wo das Ehepaar gebucht hat, hatte keine Einzelzimmer im Angebot, deshalb musste ich woanders buchen.

                                Jetzt hat mir mein Veranstalter mitgeteilt, dass das Hotel überbucht ist und hat mich als Einzelperson in einem anderen Hotel untergebracht!!!! Was soll ich damit jetzt? Wir sind ja eigentlich eine 5-köpfige Gruppe. Ich komme ja gar nicht auf die Hotelanlage der Freunde. D.h. ich müsste während des gesamten Urlaubs alleine essen etc.

                                Es sei denn, wir würden uns alle ausserhalb unserer Hotel treffen, aber dafür haben wir ja kein All-Inclusive gebucht. Was kann ich jetzt tun?

                                Wäre euch für Antworten sehr dankbar.

                                Gruß llhusa

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Heike68H Offline
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                                  Heike68
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Das ist wirklich sehr ärgerlich. Möglichkeiten? Ich fürchte, nur stornieren (vielleicht über einen anderen Veranstalter versuchen, ob noch buchbar?) oder so akzeptieren...

                                  Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    edithe
                                    Admin Türkei Experte Türkische Riviera
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    Auf jeden Fall die Umbuchung nicht sofort akzeptieren,und auch sofort
                                    mit dem Reisebüro oder Veranstalter Kontakt aufnehmen, und den Fall erklären, versuchen eine Lösung zu finden.
                                    Glaube auch kaum dass sich die Mitreisenden jeden Abend ausserhalb treffen wollen. ,
                                    und ist ja auch nicht so gedacht..
                                    L.G 😉 .und noch schöne Ostern.

                                    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #178

                                      @Ilhusa
                                      Leider ist im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen seitens des Veranstalters mit dem Angebot eines mindestens gleichwertigen Alternativhotels Rechung getragen.
                                      Zumeist werden DZ zur Einzelnutzung angeboten - dies ist unlukrativ, und wenn der Vermarkter sie besser nutzen kann wird er das tun und mit einer Überbuchung begründen.
                                      Keine Ahnung wie du gebucht hast - sofern über RB ist der Rat von @edithe goldrichtig:
                                      Sie sollten sich bemühen, die Kuh vom Eis zu kriegen - das Treffen war ja offenbar ein wesentlicher Aspekt für deine Buchung!?
                                      Du hast aber jederzeit die Option, die gebuchte Reise mangels Erfüllung zu stornieren und auf die Erstattung alles Erlangten zu bestehen.

                                      Mein Tipp:
                                      Frage das Hotel im Modus "eigene Anreise" für den Zeitraum und um ein EZ an, parallel Flüge zum Zielort. Möglicherweise findest du so ein Angebot, dass euch zusammenbringt und trotzdem für dich erschwinglich bleibt.
                                      Sehr viel mehr Möglichkeiten sehe ich soweit leider nicht ... :?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • dastoD Offline
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                                        dasto
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                                        #179

                                        Ich sehe es auch so, dass du mal mit dem RB Kontakt aufnehmen solltest.
                                        In meinen Augen gibts aber ein Problem: So wie ich das sehe, weis dein RB nichts davon, dass ihr eigentlich eine Reise zu 5. macht. Und von daher bin ich andere Meinung wie @vonschemling. Der RB wusste nichts von diesem wesentlichen Aspekt der Reise, wäre also was dies anbelangt auch nicht in der Pflicht.
                                        Hoffen wir aber euf Kulanz und ein gutes Ende für dich/euch

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV 1
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                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #180

                                          Das Reisebüro ist als Dienstleister in der Pflicht, nichts weiter ... 😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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