Flugzeitänderung vor der Reise
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Interessant im Zusammenhang mit „schönen“ Flugzeiten ist vielleicht auch, dass ich bereits vor längerem eine andere als mir bei Buchung mitgeteilte Ankunftszeit im Flugplan der Flughafens DUS für einen TUIfly-Flug ab RHO gesehen habe. Bis Wochenanfang war lt. TUIfly-Seite immer noch die „späte“ Abflugzeit ab RHO zu buchen. Mittlerweile ist die Zeit dem Flugplan vom Flughafen DUS angepasst worden (nunmehr kommt der Flug mittags an). Für eine Pauschalreise gibt der RV TUI aber immer noch die ursprüngliche (späte) Abflugzeit als „voraussichtlich“ an; XTUI und Attika Reisen haben die Zeit mittlerweile angepasst. (Da wir erst am späten Abend ankommen und nun am Morgen abfliegen - anstatt abends - gehen uns nun natürlich einige Stunden vor Ort "flöten").
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Und siehst Du Meerfan, meine eigenen Erfahrungen und auch die in meinem Bekanntenkreis ergeben genau das Gegenteil. Könnte aber auch daran liegen, dass ich manche Reiseveranstalter meide und nie das allergünstigste Angebot buche. Wie in vielen Lebensbereichen lohnt es sich oft doppelt und dreifach, ein paar Euro mehr in die Hand zu nehmen.
Die einzige nennenswerte Flugverschiebung hatte ich bisher in diesem Frühjahr. Um 10 Stunden früher als bei der Buchung angegeben. Beim Hinflug. Etwas was die meisten der Flugverschiebungsjammerer zu hemmungslosen Freudentänzen hinreißen würde, weil ihnen kein "Urlaubstag gestohlen" wird.
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Kurze Anmerkung zum "Getrennt-Buchen" (Flug und Hotel getrennt) hätte in unserem Fall auch nichts geändert, da die Fluggesellschaft (TUIfly) die Flugzeit geändert hat (Flugnr. ist die gleiche) und wir nicht vom RV (TUI) auf einen anderen Flug gebucht wurden.
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@abholl
ich buche auch nie das allergünstigste Angebot, weil die mit den "schönen"
Flugzeitangaben meist eh schon was teurer sind.
um so ärgerlicher ist es ja,wenn man im Nachhinein merkt das man
sich diese Mehrkosten getrost hätte sparen können.
auch hab ich festgestellt das es, kaum am RV liegt sondern eher an der
Airline....in unserm Fall ...Air Berlin...nun schon zum 3ten Mal in Folge :?
(bei unterschiedlichen RV) -
Ist ja in Ordnung, aber 10 Stunden braucht man mit einmal umsteigen nicht. Im übrigen können sich die Zeiten der Touribomber durchaus um 10 Stunden verschieben oder per Zwischenstopp sich entsprechend die Flugzeiten erhöhen.
Nun mag man selber entscheiden wo der Vor- und wo der Nachteil liegt bzw. liegen kann.
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Hallo nochmal
Wollte Euch nur schnell mitteilen wir der Stand der Dinge ist.
Gestern waren wir im RB um noch Kleinigkeiten abzuklären.
Dabei haben wir auch die geänderten Flugzeiten angesprochen.Unser RB meinte wir sollten, (falls es bei den Zeiten bleiben wird)
nach dem Urlaub einfach vorbei kommen.
Dann würden sie den versäumten Urlaubstag für uns reklamieren,
in der Regel gäbe da wohl etwas Geld zurück.Gebe Euch dann Bescheid, wie es ausgeht.
Allen denen die geantwortet haben, sagen wir schon mal Danke.
LG
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Mal eine kurze Frage an die Administration

Worin genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen diesem Thread und dem oben "festgetackertem"

Vor allem, da sie jetzt schon roundabout 6 Jahre nebeneinander her existieren, muss es da doch einen gravierenden Unterschied geben, leider bin ich aber nicht in der Lage, diesen zu erkennen. Oder dürfen hier einfach nur keine Verspätungen thematisiert werden und "oben" halt Beides?!
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Also ich habe mich durch diesen Thread bereits durchgearbeitet aber noch nicht die Antwort auf meinen Fall gefunden.
Bin gerade eben von meinem Reiseveranstalter telefonisch darüber informiert worden das mein gebuchterDirektflug, Air Berlin- von Hamburg nach Fuerteventura nicht nur in den Flugzeiten geändert hat sondern nun auch eine Zwischenlandung mit Aufenthalt in Leibzig beinhaltet. Das gleiche Spiel beim Rückflug.Ursprüngliche Zeiten:
Abflug Hamb. 12:45 Ank. Fuerteventura 16:50
Abflug Fuerte 16:05 Ank. Hamburg 21:55Jetzige Zeiten:
Abflug Hamb. 15:20 -Zwischenstop Leibzig ab 16:55 Ank. Fuerte 20:40
Abflug Fuerte 09:05 - Zwischstopp Leibzig ab 15:20 Ank. Hamb.16:05Mir geht gar nicht mal um die an- und Abflugzeiten, ist zwar ärgerlich aber anscheinend legal.
Aber was ist mit meinem gebuchten Direktflug, der sich nun als Einsammelflug entpuppt.
Ich habe nicht schlecht lust die Reise aus diesem grunde zu stornieren.
Ist das Reiserechtlich möglich?Beste Grüße
Jens -
Hallo,
ein Direktflug kann dem Wortsinn nach durchaus eine oder mehrere Zwischenlandungen enthalten. Was Du meinst ist ein Non-stop-Flug. Nur wenn Dir explizit ein Non-stop-Flug zugesichert wurde, kann man vielleicht etwas machen. Aber in aller Regel behalten sich Reiseveranstalter die Änderung der Flugroute vor.Gruß
Chris -
@Jens:
Zitat:
"Direktflug und Non-Stop-Flug sind Begriffe, die häufig gebraucht werden, nichtsdestotrotz aber oft völlig falsch interpretiert werden. Dies gilt es zu ändern. In einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 12. 03. 1997 (Aktenzeichen: 3 C 1128/95), in dem die Frage geklärt wurde, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel zu werten sei, wurden die Begrifflichkeiten nochmals erläutert. So versteht man unter einem Direktflug eine Luftverkehrsverbindung von zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung wird hingegen als Non-Stop-Flug bezeichnet. Die Frage, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug einen Reisemangel darstellt, wurde somit vom Amtsgericht Nürnberg verneint."zu finden unter: http://www.fluege.de/Katalog/Direktflug/Glossar-2465
Davon abgesehen wurde genau diese Definition bereits x-mal hier im Forum erläutert.
VG
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Hallo Chris,
nein, es ist ein gebuchter Direktflug.
Also mit anderen Worten könnte mein Hinflug auch so aussehen:
Ab Hamburg- Leibzig-Düsseldorf-Saarbrücken-Stuttgart-München-Paris etc.pp- Ankunft Fuerteventura??
Was hat das bitte noch mit der Wortdefinition Direktflug zu tun?Wenn die deutsche Bahn 1 Stunde Verspätungen hat muss sie Schadenersatz zahlen aber Fluggesellschaften bauen sich ihre Pläne wie und wann sie wollen und das schön auf dem Rücken ihrer Kunden.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert!!LG
Jens -
@C.+S.:
Nicht ganz korrekt, habe bereits auch ein wenig geschaut.
Reisemangel: Zwischenlandung bei vereinbartem Direktflug - AG Rostock vom 18.03.2011 - Az. 47 C 241/1026. Oktober 2011
Eine Zwischenlandung bei einem gebuchten Direktflug, durch die sich der Flug um 4 Stunden 40 Minuten verlängert, stellt einen Reisemangel dar und berechtigt den Fluggast zur Minderung des Reisepreises. Das Amtsgericht Rostock hielt bei einer Unterbrechung eines gebuchten Direktfluges nach Bangkok durch eine Zwischenlandung in Dubai einen Minderungsbetrag von 10 Prozent des Tagesreisepreises für angemessen.
Urteil des AG Rostock vom 18.03.2011
Aktenzeichen: 47 C 241/10
RRa 2011, 123 -
Durch dieses eine Urteil wird aber die Definition Direktflug nicht zum Gesetz und kein anderes Gericht muss sich an die Entscheidung des AG Rostock halten.
Wenn Du weiter die Begründung durchliest, wirst Du feststellen, dass dies wohl ein Pyrrhussieg war, denn bereits die vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten, die ja auch nur zum Bruchteil des Obsiegens vom Beklagten zu zahlen sind, überschreiten den erstrittenen Betrag. -
@abholl:
, denn bereits die vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten, die ja auch nur zum Bruchteil des Obsiegens vom Beklagten zu zahlen sind, überschreiten den erstrittenen Betrag.Nicht wenn der Kläger im Besitz der Advocard ist

So wie es z. Zt. aussieht, ist die Rechtslage eindeutig nicht auf Seite der Verbraucher.
Ich werde halt beim nächsten mal darauf achten einen Non-Stop Flug zu buchen. -
zeron161:
Wenn die deutsche Bahn 1 Stunde Verspätungen hat muss sie Schadenersatz zahlenWie kommst du denn bitte auf diese Idee???

Das jedenfalls völliger Mumpitz.
Direktflug - ganz einfach:
Wenn ein Mittelstreckenflug mit ein und demselben Fluggerät durchgeführt und höchstens 3h unterbrochen wird, lautet die korrekte Bezeichung Direktflug.Weder dein Konstrukt via via via ... noch eine Unterbrechung von mehr als 4h (wie im beurteilten Fall) würden also den Titel Direktflug rechtfertigen.
Hingegen läge ein Reisemangel vor - unter keinen Umständen zu verwechseln mit den Ansprüchen aus Verspätungen und Anullierungen.Deine Flüge sind 1h05min bzw. 2h55min länger als das Non-Stop-Operating, also Direktflüge.
Jau, achte mal auf Non-Stop Operatings beim nächsten Mal, vergiss aber nicht, die AGB bzw. ABB der Airline durchzulesen ...
Aber Möglichkeiten gibt es genügend (LX, OS, LH, A3, usw.).