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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Urlauber61U Offline
    Urlauber61U Offline
    Urlauber61
    schrieb am zuletzt editiert von
    #681

    @vonschmeling
    Im Fernverkehr der Deutschen Bahn kann man sich tatsächlich ab 60 Minuten 25% des Fahrpreises erstatten lassen und ab 120 Minuten 50%.

    Fahrgastrechte

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #682

      Zwischen den Begriffen 'Schadenersatz' und 'Entschädigung' gibt es schon einige Unterschiede, aber relevant sind hier einzig die AGB oder ABB des Veranstalters/der Airline.

      ...und nicht vergessen, im Gegensatz zu Charter Bombern bewegt sich die DB im mit Fahrplänen geregelten Linienverkehr.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        @Urlauber61
        Das ist mir bekannt, hat mit Schadensersatz aber nicht das Mindeste gemein und ist zudem die Erwähnung im Kontext absolut bizarr im Blick auf einen "Vergleich".
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • MedelonM Offline
          MedelonM Offline
          Medelon
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          curiosus:
          Medelon, wenn man natürlich getrennt und dennoch einen Touribomber bucht, dann macht das in diesem Fall wenig Sinn. Getrennt buchen und mit einer richtigen Airline fliegen, das macht Sinn. 😉

          OT: Touribomber gebucht - nur Flug - Rückflug Verschiebung um 6 Stunden nach vorne:
          kostenlose Stornierung bzw. kostenfreie Umbuchung angeboten! Übrigens: auch "Linienflieger" ändern tatsächlich manchmal ihre Flugzeiten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • kiotariK Offline
            kiotariK Offline
            kiotari
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            "Airlines verschaukeln Passagiere"

            www.stern.de/reise/service/aergernis-flugzeitenaenderung-airlines-verschaukeln-passagiere-1878375.html

            LG

            Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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            • KugelblitzinK Offline
              KugelblitzinK Offline
              Kugelblitzin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #686

              Hallo zusammen,

              aus einer heute getätigten Buchung

              "Beachten Sie bitte:
              Der Veranstalter kann die Flugzeiten jederzeit ändern. Maßgeblich sind die Infos auf Ihrem Ticket

              "

              Das ist ja wohl das Gegenteil zu den bisherigen Urteilen.

              Aber nett, dass es jetzt wirklich jeder mitkriegt grrr

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • editheE 1
                editheE 1
                edithe
                Admin Türkei Experte Türkische Riviera
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                Das ist ja schon lange bekannt.
                aber es ändert darran nichts..
                So ist es nun mal..

                Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • zeron161Z Offline
                  zeron161Z Offline
                  zeron161
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #688

                  @kiotari:
                  "Airlines verschaukeln Passagiere"

                  www.stern.de/reise/service/aergernis-flugzeitenaenderung-airlines-verschaukeln-passagiere-1878375.html

                  Diesem Beitrag kann ich inhaltlich nur zustimmen.

                  Ich hoffe das der ZVBV weiterhin gegen Reiseveranstalter und Airlines gerichtlich vorgeht.
                  Es ist für dem Verbraucher nicht zumutbar das sich Veranstalter und Airlines in ihren AGBs derartige Hintertüren offen lassen.
                  Die auf den Reiseunterlagen dokumentierten Abflug- und Ankunftzeiten müssen als Bestandteil des Reisevertrags gesehen werden.
                  Einzige Ausnahme wären Ausfälle durch unvorhersehbare Umstände wie z.B. Maschinenschaden oder wie gerade vom BGH bestättigt, Streiks.

                  Niveau ist keine Creme.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    @zeron
                    Das ist schon im Rahmen des Urteils mehrfach diskutiert worden, die Interpretation der Folgen jedoch gerät nicht unbedingt verbraucherfreundlich.

                    Zudem ist erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zweitens lässt es diverse Optionen offen, die wahrlich nicht im Sinne der Pauschalreisenden wären.
                    Im Übrigen haben die Veranstalter das Urteil angegriffen; aus Sicht des Verbraucherschutzes wäre es - zumindest bezüglich der Motivation! - ein Teilerfolg.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • zeron161Z Offline
                      zeron161Z Offline
                      zeron161
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #690

                      @vonschmeling:

                      Zumindest kommt Bewegung in die Angelegenheit und es ist abzuwarten wie der BGH letztlich entscheidet.

                      AGB`s die schriftlich dargestellte Vertragsbestandteile aushebeln sind nach Auffassung des VZBV sittenwidrig. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf im sinne jedes Reisekunden.

                      @die Interpretation der Folgen jedoch gerät nicht unbedingt verbraucherfreundlich.

                      @zweitens lässt es diverse Optionen offen, die wahrlich nicht im Sinne der Pauschalreisenden wären.


                      Sollte der BGH im Sinne der Verbraucher entscheiden, könnten das die nicht offen kommunizierten Androhungen der Veranstalter an den Kunden sein.

                      Da kann ich nur sagen: nicht ein Unternehmen entscheidet über seinen Erfolg oder Untergang- sondern der zufriedene zahlungskräftige Kunde. Dieses uralte Wirtschaftsgesetz wird selbst von findigen Winkeladvokaten nie außer Kraft gesetzt werden.

                      Niveau ist keine Creme.

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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #691

                        Eine Entscheidung des BGH pro ZVBV wird m.E. zu zwei möglichen Konsequenzen führen.
                        Die Pauschalveranstalter geben in der Reisebeschreibung nur noch die entsprechenden Abflugtage an, die Abflugzeiten werden erst kurz zuvor dem Kunden übermittelt, oder "...der zufriedene zahlungskräftige Kunde..." wird für verbindliche Flugzeiten mit seiner Bereitschaft zu höheren Reisepreisen belohnt.

                        Der "Markt" wird natürlich eine gemeinsame Reaktion der Pauschalveranstalter ebenso "effektiv" regulieren wie etwa die Mineralölgesellschaften bei den Benzinpreisen...

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #692

                          ... und wurde hier schon in epischer Breite diskutiert. 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #693

                            Stimmt, nur ist es offenbar noch nicht bei jedem hier "erfreuten" Leser angekommen 😉

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Race77R Offline
                              Race77R Offline
                              Race77
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              aber die "nicht erfreuten" schreiben fleissig 😆

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • zeron161Z Offline
                                zeron161Z Offline
                                zeron161
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                @bernhard707:
                                Eine Entscheidung des BGH pro ZVBV wird m.E. zu zwei möglichen Konsequenzen führen.
                                Die Pauschalveranstalter geben in der Reisebeschreibung nur noch die entsprechenden Abflugtage an, die Abflugzeiten werden erst kurz zuvor dem Kunden übermittelt
                                RE: mehr als fraglich das sich das beim Verbraucher durchsetzen wird 😉

                                @oder "...der zufriedene zahlungskräftige Kunde..." wird für verbindliche Flugzeiten mit seiner Bereitschaft zu höheren Reisepreisen belohnt.
                                RE: nennt sich freie Preisgestaltung. Ist doch OK...auch hier entscheidet der Kunde ob er will oder nicht.

                                @Der "Markt" wird natürlich eine gemeinsame Reaktion der Pauschalveranstalter ebenso "effektiv" regulieren wie etwa die Mineralölgesellschaften bei den Benzinpreisen...
                                RE: Es sollte doch nun wirklich beim letzen angekommen sein, dass Steuern die Spritpreise in Deutschland dominieren. 😉

                                Niveau ist keine Creme.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #696

                                  Nur unterliegt der Mineralöl/Mehrwertsteuersatz nicht kurzfristigen Änderungen beispielsweise vor Ferienbeginn 😉

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                  • zeron161Z Offline
                                    zeron161Z Offline
                                    zeron161
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #697

                                    @bernhard707:
                                    Der Weißheit letzter Schluss 😆

                                    Niveau ist keine Creme.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #698

                                      Yoh, mit der "Weißheit" ist halt dann irgendwann mal Schluss ... :? 😆
                                      (Achim is schuld!! 😉 )

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • KourionK Offline
                                        KourionK Offline
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #699

                                        Och, ich seh das nicht so schwarz...  😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KugelblitzinK Offline
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                                          Kugelblitzin
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #700

                                          Sorry Leute,

                                          aber die bisherigen Urteile sagen ganz klar, daß Flugzeiten angegeben werden müssen.

                                          Allerdings steht da nix, daß nur eine mögliche Verbindung da stehen muss.

                                          Ich vermute jetzt mal kühn, daß man dann bei Zielen wie Malle oder Antalya eine große Auswahl (nämlich alle in Frage kommenden Verbindungen) angezeigt bekommt (hilft einem ja nicht wirklich, ist aber als Warnung ganz nett) und mit den Tickets dann die Auslosung vollzogen wird^^

                                          Da würde ich mir andere Ziele suchen (mache ich sowieso schon).
                                          Und wenn genug andere diese "von-bis" Zeiten ebenfalls verweigern, müssen sich die VA etwas Neues einfallen lassen.

                                          Aber um die Angabe kommen sie nicht drumherum.

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