Flugzeitänderung vor der Reise
-
Flugzeitenänderungen - und um genau die geht es hier lt. Titel des Thread! - werden von der Schlichtungsstelle nicht bearbeitet, sofern sie im Rahmen der geltenden Rechtsprechung vertragliche Vereinbarungen nicht verletzen.
Ich frage mich also was diese "Hinweise" Betroffenen nützen sollten ... ?

Im Falle von Beschwerden bezüglich Flugausfällen und großen Verspätungen halte ich die Einrichtung für gut, wenngleich ich zugegebener Maßen ein entschiedener Gegner der pauschalen Entschädigung gem. der EU Fluggastrechte bin.
Imho ist eine Entschädigung nur im Rahmen eines tatsächlich entstandenen finanziellen Schadens gerechtfertigt
Ich missbillige jedoch ebenfalls die Haltung vieler Airlines, die Beschwerdeführer mit "außergewöhnlichen Umständen" abtropfen lassen und - mit Erfolg! - auf deren Aufgabe zu hoffen.All dies ist aber off topic - einschließlich der Erwähnung der Schlichtungsstelle!
-
@querenburg44801
Bitte lies Dir doch noch einmal diesen Beitrag durch - dem nicht nur ich mich vollinhaltlich anschließe - überdenke ihn, begreife ihn (was nicht das selbe ist!) und handele danach!
Sollte das Dir nicht gelingen, kannst Du zukünftig ungestört Gitarre üben und das sogar, ohne Dich abzumelden!
LG
Sokrates
-
@Holginho
Die Mühe wollte ich mir im Hinblick auf die "falschen Erwartungen" dann doch gemacht haben, da sich ihre Erweckung leider wie ein roter Faden durch diesen Thread zieht.
Warum das von manchen hier so beschwerlich gestaltet werden muss ist mir ein Rätsel ...
:?
Weder hat @ne75 einen Anspruch auf "ihre/seine vermeintlich gebuchte Flugzeit" - und zwar zu keinem Zeitpunkt der Buchung! - noch kann ihr/ihm die Einrede bei der Airline oder die im November an den Start gehende Schlichtungsstelle helfen.
Mit ein wenig Nachdenken hätte man den Hinweis darauf im oben festgetackerten Thread zu Flugverspätungen und -ausfällen plazieren können, insbesondere wenn man so bedacht ist auf den Verbraucher und seinen Nutzen. -
@vs:
Jetzt ist mal gut...bleib Du mal bei den Tatsachen..."somit ist fraglich ob die Formulierung "Veranstalter stellt sich quer" des Pudels Kern trifft. Vielmehr macht er von seinem Recht gebrauch, dir eine Alternative anzubieten - was du offenbar aber auch übersehen haben willst ..."
Die Formulierung bezüglich des "quer stellen" kan von der netten Dame von hc, die sich der Sache angenommen hat und mir wurde mitgeteilt,dass ein Entgegenkommen abgelehnt wurde!!!
Was soll diese ständige Widerrede?! -
@ne75
Vielleicht solltest du mit dem Lesen der Forenregeln erst mal anfangen, die du mit deiner Anmeldung hier im Forum ebenso akzeptiert hast wie die AGB deiner Pauschalreise. :? -
@ne75
Ich habe nicht behauptet, dass die Formulierung von dir gewählt wurde, ich zweifle vielmehr pauschal an ihrer Trefflichkeit.
:?
Du verlangst in einem Beitrag eine Alternative - diese hast du erhalten.
Für dich ist die Verlegung des Abflugs eine Misere - sei unbestritten! - da du das Risiko aber quasi mit erworben hast, brauchst du bitte keinen Schuldigen dafür zu suchen.
Wo keine Schuld ist, ist auch kein Schuldiger.Das ganze Geeier um die Datenbanken und ihre Aktualität ist insofern vergebens, als grundsätzlich eine bestimmte Flugverbindung im Rahmen einer Pauschalreise nicht "kaufentscheidend" sein darf, da sie nicht Teil des Kaufvertrages ist.
Du kannst dich beharrlich hier und dort um Beistand bemühen oder aber deinen Veranstalter in einer höflichen Anfrage um Kulanz ansuchen für die ärgerliche Spätanreise - ich kenne zahlreiche Betroffene, die auf diesem Wege zumindest einen Gutschein in Höhe eines halben Tagessatzes der Reise erwirkten.
Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.In aller Kürze:
Im Rahmen der aktuellen Rechtslage hast du keinen Anspruch über die alternative Flugzeit hinaus.
Eine Änderung der Rechtslage ist nicht rückwirkend anwendbar auf bereits geschlossene Verträge.
Deine Vertragspartner sind der Vermittler und der Veranstalter, der Vertrag unterliegt den laut AGB akzeptierten Bedingungen.
Du kannst diese angreifen (wurde mehrfach gemacht) - im Ergebnis resultierte prozessual ein Anspruch auf 40-50% eines Tagessatzes der Reise - das lässt sich auch auf dem Verhandlungswege erreichen.
Anspruch an die Airline besteht nicht, ebenfalls keine Vermittlungoption durch eine Schiedsstelle.
Man kann natürlich weiter vollkommen beratungsresistent auf dem persönlichen Schicksal rumreiten, ein irgendwie messbares Ergebnis wird das allerdings nicht erbringen!
:?Mein Rat:
Triff die Entscheidung zwischen Flausen und Fakten - und zwar möglichst schnell! -
querenburg44801:
Auch der ADAC beschäftigt sich in seiner Ausgabe Heft 5 Mai 2013 einmal mehr mit diesem Thema ...Nein, tut er eben nicht! :?
Zum Artikel in der ADAC Motorwelt sei noch zu erwähnen, dass der ADAC einen Musterprozess erwägt. Laut ADAC ist jedoch auch Besserung in Sicht, denn der Bundestag hat die Einrichtung einer für dieVerbraucher kostenlosen Schlichtungsstelle (Start frühestens im Spätherbst) beschlossen.
Weder betrifft ein Musterprozess (btw eine völlig bizarre Begrifflichkeit, da sich Richter gewöhnlich einen feuchten Kehricht um "Muster" scheren!?) des Autoclubs noch die Besserung via Schlichtungsstelle die hier debattierte Thematik.
Mit der Pause zum Kopfkratzen hättest du allerdings auch selbst zu diesem Ergebnis kommen können.
:?Mein Resultat:
Rette sich wer kann - vor dem Verbraucherschutz und seinen orthodoxen Jüngern!
Wer noch denken kann, denke.
Wer noch wählen kann, wähle.
Gelegentlich braucht´s ein bisschen mehr als den Klick auf gefällt mir / gefällt mir nicht! -
Schade das in diesem Thread die gebetsmühlenartige Arbeit einer handvoll User auf den letzten Seiten in Frage gestellt wird.
Der Mensch wird durch Bildung Das was ER ist.
Bei Einigen ist dies schwer in die Hose gegangen!Hoffe mal,daß hier nicht aller paar Tage solche Taubschüsseln aufschlagen :? .
-
@ENIGMA13
Sachliche Einwände und Informationen scheinen sogar so unpolulär zu sein, dass man sie nicht nur ignoriert sondern sich ihnen beharrlich entgegenstellt.
Das reicht von Illusionen bezüglich möglicher Einreden bis zu bizarren Vermischungen verschiedener Sachstände - allein zum Zweck der Selbstdarstellung und absurder Weise mit dem Anspruch des Fürsprechers ...

Brauch kein Mensch ...
-
Lisbeth sacht:
Schwamm drübba - was´n Theaataa???
Happta Ferjen aum Schirm oda seita im Optimierungsnirvana gestürzt?

-
Liebe Forenuser,
Es wird hier immer auf den AGB's rumgeritten. Und ja es ist kein Thema dass bei Pauschalreisen, entsprechend der AGB's, Flugzeitenänderungen zulässig sind.
Mich würde aber interessieren ab wann, nach eurer Meinung, AGB's gelten.
Gelten AGB's bereits zum Angebotszeitpunkt oder erst ab Vertragsabschluß, denn nur das ist in diesem speziellen Fall relevant.
Nach meiner Meinung gelten AGB's erst ab/nach Vertragsabschluss und vorVertragsabschluss gilt das BGB Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte.
Und das BGB sagt in §119.1 nun mal "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war....kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage.... nicht abgegeben haben würde.
Ich behaupte jetzt einfach das ne75 die "Willenserklärung" (sprich Buchung) nie abgegeben hätte wenn sie gewusst hätte dass, zum Buchungszeitpunkt, der Flugtermin nicht mehr verfügbar war.
Da der Vermittler, ja sogar schriftlich, bestätigt hat dass zum Buchungszeitpunkt der angebotene Flug bereits ausgebucht war, ist dies für ne75 ein klarer Fall von "Irrtum über die Sachlage zum Zeitpunkt der Willenserklärung".
Ergo besteht eine sehr gut Chance aus dem Vertrag zu kommen. Ob sie das möchte kann sie natürlich nur selbst entscheiden.
Wobei ich noch einmal darauf hinweisen möchte dass meine Argumentation nur auf diesen ganz speziellen Fall zutrifft. Hätte der Vermittler gesagt "Nach ihrer Buchung haben sich die Flugzeiten leider geändert" hätte ne75 einfach nur Pech gehabt.
-
@mkfpa
Jetzt bin ich aber mittelschwer befremdet, @mkfpa ... natürlich sind die AGB Grundlage der vertraglichen Übereinkunft und gelten daher immer - von Interesse bis Buchung.
Ich versteh nicht so recht dein Problem?!
Wenn du beispielsweise einen Staubsauger kaufst, nimmst du dann an die AGB des Vertickers treten erst dann in Kraft, wenn er saugt?
AGB und Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel ... :?Edit:
Dazu kann es ggf. eine "Meinung" geben, die obsiegt aber nicht über die Rechtslage.
Und diese ist eindeutig und wahrlich oft genug übermittelt worden ...

Oder kannst du - fundiert! - ein anderes Ergebnis nachweisen?
Wohl an! -
Nochmal:
Vertragliche Spezifikationen sind bedeutend in ihrer Rolle zur Abhebung von allgemeinen gesetzlichen Regelungen durch beispielsweise das BGB.
Deshalb sind sie ja auch angreifbar ... weil sie die gesetzlichen Vorgaben quasi "beliebig" erweitern/ interpretieren.
Das schränkt aber ihren Geltungszeitraum nicht ein, der Ansatz ist schlicht komplett falsch gedacht.
:? -
Race77:
jetzt ist aber die ganze prominenz mit ihrem fachwissen hier versammelt.
da kann ja keiner sagen das er nicht informiert wurde. auch wenn er anderer
meinung ist. aber das stört doch nur.ps. fehlt noch die meinung von lisbeth

der halbe Tread off topic - dann hat bestimmt keiner was dagegen, wenn ich hier mal richtig
darf. -
Dem Verbraucher bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der BGH dem "Treiben" der Reiseveranstalter bald ein Ende bereitet...
...so lautete meine auf Seite 122 geäußerte "Meinung". Gefühlte 150 Beiträge danach und einem zwischenzeitlichen Hinweis auf einen aktuellen ADCA-Betrag zu diesem Thema stelle ich fest, dass eine handvoll User das Forum "fest im Griff" haben. Ich bitte jedoch um Nachsicht das ich mich nun meiner eigenen Meinung nicht schämen mag und habe auch kein schlechtes Gewissen, das meine Meinung nicht "forumskompatibel" ist. Ich frage mich allerdings, was einige User antreibt Spott, Hähme, handfeste Beleidigungen mit üblen Unterstellungen und teilweise Hasstriaden über mich bzw. andere User zu vergießen? Wäre dieses Forum nicht anonym, hätten einige User sicherlich schon mehrere Verleumdungsklagen am Hals. Auch die Drohung eines Admin, dieses Forum bald unfreiwillig verlassen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen.
