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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2741

    @ur5laubsfan
    Nein, du kannst die Fluggesellschaft nicht haftbar machen.
    Aber du kannst kostenfrei stornieren, wenn dir die Alternativen so gar nicht zusagen. Das geht normalerweise problemlos über die Bühne.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2742

      niekohle0204:
      Hatten das selbe Problem.fliegen nun 2 Tage früher ab Düsseldorf.waren im Reisebüro und die haben das abgeklärt.müssen keine gebühr zur umbuchung. usw bezahlen.

      Allerdings habt ihr vermutlich eine Pauschalreise gebucht, da gelten andere Bedingungen und muss der Veranstalter aufpreisfrei eine Alternative anbieten.
      Bei Nur-Flug Buchungen besteht eine solche Einstandspflicht nicht.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • ur5laubsfanU Offline
        ur5laubsfanU Offline
        ur5laubsfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2743

        nein das war über einen Tauchsafari - Anbieter, der Alles,  aber über einzelne Bausteine,  angeboten hat. Ich würde ja eine Flugstornierung in Kauf nehmen und mir meinen eigenen Flug buchen, aber der behauptet ich muss den von ihm angebotenen Flug akzeptieren oder aufzahlen

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2744

          Da hilft nur sich mal die Geschäftsbedingungen durchzulesen.
          An sich spielt es keine Rolle ob Bausteine oder nicht, wenn mindestens 2 Leistungen (beispielsweise Flug und Hotel) zusammen angeboten werden spricht man von einer Pauschalreise. Allerdings ist ein Alternativangebot dann tatsächlich ausreichend, und ich bezweifle, dass du einfach eigenmächtig einen Flug buchen kannst.
          Schlage dem Anbieter den XG Flug vor und nimm notfalls noch die paar Flocken mehr in die Hand, Regressmöglichkeiten gegen X3 bestehen jedenfalls nicht.
          Sollte die Änderung gar nicht passend gemacht werden können kannst du jedenfalls mit Anspruch auf komplette Erstattung des Reisepreises vom Vertrag zurücktreten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • ReinaDoreenR Offline
            ReinaDoreenR Offline
            ReinaDoreen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2745

            @ur5laubsfan

            Auf Grund der Insolvenz von Sky waren wir von einem ähnlichen Problem betroffen.
            Unser gebuchter Flug von Berlin Schönefeld entfiehl und der Veranstalter (alltours) bot uns einen Flug ab Frankfurt/Main an.
            Wir haben das vom Veranstalter angebotene Flugangebot angenommen. Und folgendes ausgehandelt. Im  Vorfeld haben wir die Mehrkosten berechnet. Den Weg nach Berlin und den Weg nach Frankfurt. Die Differenz mit 0,30 Cent pro Kilometer angesetzt.
            Die Differenz der Parkgebühren beider Flughäfen aufgeführt, sowie die nicht zumutbare Zugverbindung bei der Rückreise mit beigelegt ( 6 Stunden Aufenthalt an einem Umsteigebahnhof). Wir haben, da wir erst nachts zurück gekommen sind, ein park-Sleep-Fly Angebot genutzt. Dies wurde uns nach Abzug der Parkgebühren, ebenfalls erstattet.
            Alltours hat uns die Mehrkosten der Aufwendungen anstandslos erstattet.
            Liebe Grüße
            reni

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2746

              @reni
              Das ist alles lieb und nett (und zwar ganz und gar ohne Sarkasmus!) jedoch eine andere Ausgangslage, zumal ur5laubsfan nicht beabsichtigt das Operatin ex NUE zu akzeptieren.
              Wenn ich es richtig verstanden habe soll es einen sehr viel besser passenden XG Flug ex STR nach RMF geben, der nur ein paar Euro teurer ist, vom Veranstalter jedoch offenbar nicht optiert wird.
              Ein Deal in der Art wie ihr ihn vereinbart habt käme nur infrage, falls sich ur5laubsfan doch zur Annahme des AB Fluges entscheidet.

              Allerdings ist das von dir beschriebene Verhalten des Veranstalters alltours außerordentlich zuvorkommend. Ich kenne deutlich mehr Fälle, in denen den von einem Flughafenwechsel betroffenen Pauschalreisegästen noch nicht einmal ein kostenloser Rücktritt angeboten wurde!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • ReinaDoreenR Offline
                ReinaDoreenR Offline
                ReinaDoreen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2747

                „Bei einer Änderung des Abflug- oder Zielflughafens sind allerdings die zusätzlich entstehenden Kosten vom Veranstalter zu tragen, gegebenenfalls kann außerdem der Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen“, so der Reiserechtsexperte weiter. Doch egal, ob die Flugzeiten oder der Flughafen geändert wurden: Bevor man die Reise antritt, sollte man unbedingt der Änderung widersprechen und sich Ansprüche vorbehalten, am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein. „Unterbleibt eine solche vorsorgliche Anzeige an den Reiseveranstalter, können Ansprüche durch den vorbehaltlosen Reiseantritt verloren gehen“, warnt Noll. Geht es um den Rückflug, sollte man sich entsprechend an den zuständigen Reiseleiter wenden.

                Ich habe jetzt nicht gleich die dementsprechenden Urteile parat, aber ich habe mich gemäß diesen Infos im Vorfeld an den Veranstalter gewandt, habe auch dessen Bereitschaft zur Klärung nach Beendigung der Reise erhalten.
                Ich habe wirklich nur exakt die Mehrkosten zwischen Berlin und Frankfurt berechnet.

                Das Ur5laubsfan einen anderen Flug als den vom Veranstalter bezahlt bekommt bezweifle ich ebenfalls.  Das hab ich dieses Jahr auch probiert, da mein gebuchter Flug nicht mehr existiert, aber fast zeitgleich eine Condor Maschine fliegt. Der Veranstalter war bereit mir diesen Flug zu Mehrkosten zu buchen. Die allerdings waren relativ hoch, so das ich mich für den späteren Flug, den der Veranstalter bot, entschieden habe.

                Ich persönlich empfehle  ur5labubsfan das Angebot des Veranstalters anzunehmen und im Vorfeld die Übernahme der Mehrkosten zu klären.

                reni

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2748

                  Leider ist der erste Abschnitt deines Beitrags etwas ungeordnet?!
                  Im Übrigen konnte ich Urteile bislang durchaus zitieren, die Beschwerdeführer (hier!) jedoch nur bedingt zu einem Bestehen auf ihr Recht bewegen.
                  Dieses ergibt sich zudem auch nicht aus vorausgegangenen Urteilen sondern ganz zweifellos aus den Bestimmungen des BGB.
                  Urteile ergehen immer inter partes, man sollte sich nicht unvorbereitet darauf berufen sofern man nicht auf die Nase fallen will.
                  Welche Option ur5laubsfan für sich als die ideale betrachtet können wir wohl nur von ihm erfahren ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Stefan1366S Offline
                    Stefan1366S Offline
                    Stefan1366
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2749

                    Hallo
                    Habe auch eine Frage zur Flugezeitänderung
                    Wir wollen nächstes JAhr wieder für einen Kurzurlaub nach Mallorca fliegen. Am 11.08.2015 buchte unser Reiseplaner für 16 Personen Flüge auf Tuifly.com von München nach MAllorca
                    Ablfugstag 16.06.2016 Uhrzeit 6uhr morgens
                    Rückflug 20.06.2015 8uhr 45
                    Buchungsbestätigung und rechnung kam umgehend
                    4Wochen später
                    dann eine Umbuchung der Flüge
                    Abflug München 16.06.2016 17uhr30
                    Rückflug 20.06.2016 15uhr35
                    Wie ist die aktuelle Rechtslage in so einen Fall
                    Denn wir verlieren ja einen ganzen Tag
                    und auch der Rückflug ist ja später. Da ja einige vonuns Abends schon weider arbeiten sollen
                    Wäre sehr dankbar für eure Hilfe

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2750

                      Ihr könnt vom Vertrag zurücktreten und habt Anspruch auf Erstattung der gesasmten Flugkosten. Ansprüche darüber hinaus bestehen meiner Ansicht nach nicht bei so langfristiger Vorankündigung.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Stefan1366S Offline
                        Stefan1366S Offline
                        Stefan1366
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2751

                        Hallo
                        Erstmal vielen Dank
                        Das ist schon mal was
                        Wir wollen ja eh nicht zurücktreten
                        Aber wir möchten halte ne andere Reisezeit
                        Unsere Schmerzgrenze wäre 14uhr Abflug in München
                        Das würden wir akzeptieren
                        Welche Verhandlungsstrategie sollten wir deiner Meinung nach befolgen

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2752

                          Edit: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, stefan 1366!
                          Soviel Zeit muss sein ... 😉

                          Habe ich richtig verstanden, dass es sich um eine Nur-Flug Buchung handelt?
                          Dann gibt es nämlich keinen Verhandlungsrahmen (und kann folglich auch keine Strategie empfohlen werden), entweder ihr nehmt diesen Flug oder storniert ihn zu Gunsten eines anderen.
                          Die Luftverkehrsunternehmen des Genres behalten sich in ihren ABB Flugplanänderungen in einem eher weit gefassten zeitlichen Rahmen vor, dies ist auch noch nicht angegriffen worden.
                          Insofern ist man hinsichtlich der Reisezeiten immer gewissen Risiken ausgesetzt und muss in einem Fall wie dem euren halt so oder so eine Kröte schlucken.
                          Im Übrigen ist es keineswegs ausgeschlossen, dass sich die Reisezeiten bis Juni 16 noch einmal ändern, bestenfalls ja günstiger hinsichtlich eurer "Schmerzgrenze".
                          Bei einer Entscheidung zu stornieren und ein anderes Operating zu buchen gebe ich zu bedenken, dass dieses dann mit genau denselben Risiken behaftet ist. Schön regelmäßig beissen Fluggäste sich in den Allerwertesten, wenn sie wegen der Reisezeiten einen teureren Flug wählen und nachher womöglich schlechter dastehen als bei der billigeren Variante.
                          Auslastung ist nun einmal die Königsdisziplin im Chartergeschäft - mit allen nicht wirklich überraschenden Pferdefüßen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • Stefan1366S Offline
                            Stefan1366S Offline
                            Stefan1366
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2753

                            danke für die Begrüßung
                            Ja es handelt scih bei uns nur um den Flug
                            Hotel buchen wir direkt selber.
                            Schade ich dachte wir könnten da einen andern termin raushandeln
                            Denn wie du sagst es ist noch ein halbes JAhr hin und es könnte sich noch was ändern
                            Aber auch zu unsern ungunsten,
                            Ich dachte halt da ginge was . Weil ich habe ja auch schon a biserl nachgelesen. Und mir ist eben da auxh ein Bericht aufgefallen vom WDR fernsehen Da wurde der Rückflug von 22uhr abends auf 6 uhr morgens vorverlegt
                            Wenn ich mich recht erinnere
                            und da wurde eben auch erwähnt das die Rechte der Fluggäste besser eworden sind wenn es sich um so graviernde Verschiebungen handelt
                            Glaub bei WDR sevicezeit ist der Bericht noch online
                            Wir haben jetzt ermal an Tuifly geschrieben
                            Mal sehen was zurückkommt
                            Wenn wir jetzt den Flug stonieren welche Kosten kommen auf uns zu
                            Und was würdest du uns konkret raten
                            wie wir weiter verfahren sollten wenn uns Tuifly nicht entgegen kommt
                            Vielen Dank

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2754

                              Für den Rücktritt vom Flug darf nichts einbehalten werden, die gesamten Kosten sind zu erstatten. Die Airline kann euch hinsichtlich der Reisezeiten nicht "entgegenkommen", 16 Tickets reichen leider nicht aus für ein gesondertes Operating ...
                              Ihr habt über die Seite TUIfly.com gebucht - das ist ein Vermittler!
                              Bitte diesen Unterschied beachten und ggf. über diesen eine Alternativlösung anstreben.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Stefan1366S Offline
                                Stefan1366S Offline
                                Stefan1366
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2755

                                ok wie gesagt wir haben schon an Tuifly geschrieben
                                Was würdest du tun wenn sie kein Entgegenkommn zeigen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2756

                                  An TUIfly (X3) die Airline oder an TUIfly.com, das Vermittlerportal?
                                  Das war die entscheidende Frage.
                                  Warte doch erst einmal die Reaktion ab. Es gibt eh keine obligatorische Strategie, man muss von Fall zu Fall agieren.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Stefan1366S Offline
                                    Stefan1366S Offline
                                    Stefan1366
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2757

                                    Guten Morgen An Tuifly com servicecénter haben wir geschrieben
                                    Unsere Flugnummer isr X3 24 am 16.06.2016 ab München

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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2758

                                      Wenigstens ist das der richtige Ansprechpartner, allerdings rechne ich trotzdem nicht mit viel Entgegenkommen. Zumeist sind die angebotenen Tarife nicht umbuchbar, womit es nix nützt, wenn eine andere Kombination zeitlich günstiger und möglich gewesen wäre.
                                      Offenbar gibt es auch nur das eine X3 Operating am betreffenden Tag, was eure Position nicht verbessert.
                                      Allerdings sind das inzwischen alles Aspekte, die keine reiserechtliche Relevanz mehr haben.
                                      Diese erschöpfte sich bereits in der Feststellung, dass weder ein Anspruch auf Umbuchung noch einer auf Kompensation besteht.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • Reiseamazone1970R Offline
                                        Reiseamazone1970R Offline
                                        Reiseamazone1970
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2759

                                        vonschmeling:
                                        Für den Rücktritt vom Flug darf nichts einbehalten werden, die gesamten Kosten sind zu erstatten.

                                        Stefan 1366, dann mache das doch, wenn keine Einigung getroffen werden kann.
                                        Bei so einer kurzen Aufenthaltsdauer ein ganzer Tag weg ist schon mehr als Blöde  :?
                                        Bis Juni streicht noch viel Zeit dahin und günstige Mallorcaflüge zu finden ist nun wirklich nicht ein Problem, zumal es ja auch keine Ferienzeit ist  😉

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                                        • Stefan1366S Offline
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                                          Stefan1366
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2760

                                          Hallo
                                          Nochmals vieln Dank für eure Beiträge
                                          Haben jetzt Antwort von Tuiflycom bekommen
                                          Angebot da Tuifly von München an diesem TAg keinen weitern Flug mehr hat wurde uns angeboten  nach Stuttgart auszuweichen
                                          Abflug wäre am 16.06 um 7uhr
                                          Kosten für den Transfer per Bahn würde tuifly tragen
                                          Rückflug bliebe normal nach München am 20,6
                                          Hab jetzt in einem Juraforum nachgefragt
                                          Dort wurde mir getgeteil das wir keinen Anspruch auf Finanzielle Entschädigung haben
                                          Da ver Verschiebungstermin länger als 14 tage vor dem Abfluh ist
                                          Aber laut diesem Forum haben wir das recht den gebuchten Flug anzutreten. Das heißt da ja tuifly an diesem Tag keinen anderen Flieger hat wir unser Geld zurückfordern können und mit einer andern Fluggesellschaft fliegen
                                          Die Mehrkosten hat dann Tuifly zu tragen wenn sie uns kein andere Alternative anbieten
                                          Wie gesagt
                                          ich bin kein Jurist oder Reiseprofi
                                          Ich kann nur was wiedergeben was mir dort geschriben wurde
                                          Wir werden uns jetzt am Mittwoch zusammensetzten und darüber sprechen
                                          Ich danke nochmals serh für eure Meinungen besonders vonschmeling
                                          Und hoffe ich bekomme noc mehr feedbäck und Meinungen dazu
                                          LG Stefan

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