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Urlaubstours

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  • tripplexXxT Offline
    tripplexXxT Offline
    tripplexXx
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    Wieso Methode? Die Erstgenannten gehören nun mal zur Unister-Group. Berge & Meer übrigens nicht 😉

    Kurze Verständnisfrage: Du liest die AGB von aidu, buchst aber über Urlaubstours-indi?
    Vielleicht lag da ja schon der "Fehler".
    Wenn ich z.B. auf Holidaycheck eine Reise buche, dann interessieren mich die AGB's von HC nur zweitrangig. Viel wichtiger ist es, die vom RV zu lesen, bei dem ich dann tatsächlich buche!

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    • volker18V Offline
      volker18V Offline
      volker18
      schrieb am zuletzt editiert von
      #262

      es tut mir leid, aber dafür habe ich wenig verständnis.ich gehe auf die seite "ab in den urlaub.de". dort ist eine rubrik hilfethemen, dort wiederum "wann muß ich meine reise bezahlen", wenn ich das lese muß ich mich doch darauf zumindest grob verlassen können. es kann doch nicht sein, dass ein gericht vor deren haustür urteile fällt und die veranstalter sich darüber hinwegsetzen. für wen oder was sind denn die agb´s von "aidu.de" wenn sich anschließend jeder seine eigenen formalitäten zurecht macht. für einen nicht vorhandenen hoteltransfer oder fehlende versicherung werde ich eindeutig darauf hingewiesen. bei der gepäckbeförderung werde ich auf die homepage der entsprechenden airline verwiesen. wenn ich mit hilfe dieses portals buche werde ich mit verschiedenen veranstaltern konfrontiert, von jedem soll ich dann die jeweiligen agb´s merken, dann wieder auf die homepage des jeweiligen luftfrachtführers, was nicht immer funktioniert, weil leider können im augenblick keine daten bei der airline abgerufen werden... in meiner reisebestätigung/rechnung heißt es erst dann: reisegepäck ist bei den meisten airlines eine zubuchbare sonderleistung, was so nicht stimmt, denn wer fliegt schon mit zwei kinder in urlaub ohne gepäck. das wird verschwiegen und das nenne ich methode oder auch verarsche.ich bin bestimmt nicht der hellste, aber auch nicht der dümmste, also einfach nur mittelmaß, und wenn ich davon ausgehe,dass es eben auch leute gibt mit weniger erfahrung als ich dann nenne ich das noch mal so.

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #263

        Die AGB vom RB sind aber nicht Bestandteil der Buchung beim RV, von daher ein gänzlich anderes Thema.
        Relevant sind ausschließlich die AGB und Angaben des RV bzgl. der Zahlungmodalitäten und auch der Reiseausschreibung.

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        • fraenniF Offline
          fraenniF Offline
          fraenni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          ....und das steht so auch in der Aidu-Hilfe 😉

          .....Detaillierte Informationen zur Höhe der An- und Restzahlung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters....

          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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          • tripplexXxT Offline
            tripplexXxT Offline
            tripplexXx
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Ich verstehe ja deinen Ärger, Volker. Aber du hast (musstest sogar) das Feld angeklickt, in dem steht, dass du die AGB des Reiseveranstalters gelesen hast. Der ist sogar verlinkt zu den richtigen, für dich relevanten AGB's. Nämlich von Urlaubstours-Indi.
            Und in denen steht:
            2. Bezahlung
            2.1. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein ist sofort die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Zahlung zu leisten. Diese beträgt 100% des Gesamtreisepreises.

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            • volker18V Offline
              volker18V Offline
              volker18
              schrieb am zuletzt editiert von
              #266

              die erste seite ist ab in den urlaub.de, und wenn die mich auf zahlungsformalitäten hinweissen sollte das für mich auch zutreffen. und wenn die nachfolgenden seiten verbotene klauseln in deren agb´s haben, würde ich meinen namen als reiseportal ab in den urlaub.de nicht schlecht machen lassen, oder es ist methode oder verarsche.
              ich kann auch zb. nicht bei MM einen ferseher kaufen der nach zwei wochen defekt ist und der hersteller sagt er habe andere agb´s als MM.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • tripplexXxT Offline
                tripplexXxT Offline
                tripplexXx
                schrieb am zuletzt editiert von
                #267

                MM kann aber drauf hinweisen, dass der Fernseher eine Sonderausstattung hat und deshalb nicht umgetauscht werden kann.
                So ungefähr musst Du Dir eine "INDI"-Reise vorstellen. Das sind einige, wenige zusammengestellte Reisen, die es so nicht im Katalog gibt.
                Bei Urlaubstours.de hättest Du komplett andere AGB's. Aber Du hast eben bei Indi gebucht, und da gelten "verschärfte" Regeln.
                Wer das weiß, für den kann das eben ein super Schnäppchen sein.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • volker18V Offline
                  volker18V Offline
                  volker18
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                  @tripplexXx
                  geh auf die seite " ab in den urlaub.de"
                  ganz oben in der mitte steht "kundenservice/hilfe" klicke das an.
                  im nächsten fenster etwas runterscrollen, dort steht "sie haben fragen".
                  unter punkt 1. "wann muß ich meine reise bezahlen" anklicken, was steht da, anzahlung und restzahlung 30 tage vor reisebeginn. und das soll dann für die anderen nicht gelten, obwohl es eindeutige rechtskräftige urteile, insbesondere des gerichts aus leipzig gibt. das ist leute verarscht.

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                  • volker18V Offline
                    volker18V Offline
                    volker18
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                    @fraenni
                    geh auf die seite " ab in den urlaub.de"
                    ganz oben in der mitte steht "kundenservice/hilfe" klicke das an.
                    im nächsten fenster etwas runterscrollen, dort steht "sie haben fragen".
                    unter punkt 1. "wann muß ich meine reise bezahlen" anklicken, was steht da, anzahlung und restzahlung 30 tage vor reisebeginn. und das soll dann für die anderen nicht gelten, obwohl es eindeutige rechtskräftige urteile, insbesondere des gerichts aus leipzig gibt. das ist leute verarscht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • volker18V Offline
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                      volker18
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                      @tripplexXx
                      dann muß er aber eindeutig darauf hinweisen, die müßen ihn ja nicht gleich umtauschen aber reparieren.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • tripplexXxT Offline
                        tripplexXxT Offline
                        tripplexXx
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #271

                        Genau! Man muss dann aber auch weiterlesen. Denn im nächsten Satz steht:

                        Detaillierte Informationen zur Höhe der An- und Restzahlung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
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                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          Nein, das ist nicht "Leute verarscht" und hat auch "nichts bis gar nichts" mit den von Dir angesprochenen Urteilen zu tun. Die Gründe dafür und wo Dein(!) Fehler lag wurden Dir bereits genannt...der Hinweis auf die AGB des entsprechend der Reise gebuchten RV sind zudem mehr als eindeutig.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • volker18V Offline
                            volker18V Offline
                            volker18
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273

                            Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
                            @tripplexXx
                            diese klauseln sind aber von verschiedenen gerichten als nicht zulässig verurteilt worden, dann muß ich mich auch nicht daran halten und muß kostenfrei stornieren können. ich will ja von denen nichts mehr, weil ich aber davon ausging, dass verbotene klauseln in den agb´s nicht gelten, von denen vielleicht noch nicht abgeändert wurden, werde ich nun mit 60% stornogebühren eingeschüchtert, was auch unzulässig ist.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274

                              Volker, wenn Du so sicher bist, dann klag 😉

                              Dir wurden alle Zusammenhänge mehrfach und eindeutig benannt, wenn Du dies so extrem anders siehst, sind weitere Hinweise und Argumentationen unsererseits anscheinend sinnlos.

                              Es wäre allerdings nett, wenn Du uns hinterher vom "Ausgang" berichtest!

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fallerofF Offline
                                fallerofF Offline
                                fallerof
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #275

                                Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in keiner Weise kundenfreundlich. Aber sie stehen leider so bei Urlaubstours und man sollte sie vorher lesen bevor man bucht. Hat man erst einmal gebucht, dann ist es zu spät und alles Jammen nützt nicht. Aber letztendlich lernt man ja aus Fehlern, und es gibt so viele Reiseveranstalter, die kundenfreundlicher sind. Das kann oft auch etwas teurer sein und nicht immer erhält man mit "Geiz ist geil" auch ein gutes Produkt. Das ist so !!!

                                " Wer lebt, sieht viel. Wer reist, sieht mehr "

                                • Arabisches Sprichwort -
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HansSchrauberH Offline
                                  HansSchrauberH Offline
                                  HansSchrauber
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276

                                  Habe mit einiger Verwunderung die ein oder andere weniger hilfreiche "Antwort" auf Volker18s Erfahrungen gelesen.

                                  Fakt ist:

                                  Volker18 hat keinen Vertgag abgeschlossen und ist nicht an seine Buchung gebunden, denn für seine Buchung gilt der im August 2012 neu gefasste § 312g Absatz 3 BGB. Demnach ist es Pflicht, eindeutig zu informieren über:

                                  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung

                                  • den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Nebenkosten

                                  Ferner müssen diese Informationen dem Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden.

                                  Das hat Ab-In-Den-Urlaub beziehungsweise Urlaubstours aber eindeutig nicht getan.

                                  Erfüllt derUnternehmer die Pflichten des neugefassten 312g Absatz 3 BGB nicht, kommt nach Absatz 4 mit dem Verbraucher überhaupt kein Vertrag zustande.

                                  Also nicht zahlen und eine Reise mit einem seriösenAnbieter buchen.

                                  Warum weis hier keiner worauf es ankommt???

                                  @curiosus: danke
                                  Zerschossenes posting notdürftig repariert.
                                  Bitte keine Word-Formatierungen hier einfügen, da unleserlich!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #277

                                    Und genau damit Deine "Verwunderung" eigentlich gar nicht erst entstehen sollte, wurde @volker18 mehrfach auf den link (vor Buchung!) hingewiesen welcher klar und eindeutig auf die Bestimmungen hinweißt.

                                    Ob dieses "klar und deutlich" (eigentlich selbst für 2-Jährige klar erkennbar) in diesem Fall wirklich rechtlich "koscher" war, sollte (wie ihm ebenfalls bereits angeraten) ggfs. der Rechtsweg beurteilen können, welchen er bei seiner scheinbar absolut gegebenen Sicherheit sicher gerne beschreiten wird. 😉   Wir können und dürfen hier dem Namen des Forum entsprechend nur "Meinungen" abgeben!

                                    Den Ausgang der Geschichte möge er aber hier bitte auch bekanntgeben! 😉

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                    • HansSchrauberH Offline
                                      HansSchrauberH Offline
                                      HansSchrauber
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #278

                                      den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Nebenkosten

                                      @Holginho: das Gepäck ist erst nach dem Buchen auf völlig unzulässige Weise nachbuchbar, die Angabe eines Gesamtpreises ist nicht möglich. Somit ein klarer Verstoß. (eigentlich selbst für 2-Jährige klar erkennbar)
                                       
                                       
                                      Also: auch ohne Anwalt, Volker hat keinen Vertag. Hab das ganze schon mehrfach erfolgreich selbst und auch mit anderen "Opfern" so durchgezogen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HolginhoH Offline
                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #279

                                        Es war auch "nur" meine(!) Meinung(!) - selbstverständlich ohne Anspruch auf rechtliche Ergebnissicherheit - deshalb ja auch meine "Empfehlung" er möge den Klageweg bestreiten 😉

                                        Wenn Du so sicher bist, nimm Kontakt mit @volker18 auf - ich bin mir sicher er wird dankbar sein einen Freund gefunden zu haben, der das gemeinsam mit ihm durchzieht.

                                        Aber nochmal:
                                        Es wäre nett, wenn "ihr" anschließend das "Ergebnis" hier bekannt geben würdet! 😉

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                          HansSchrauber
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #280

                                          Zitat Holginho:
                                          deshalb ja auch meine "Empfehlung" er möge den Klageweg bestreiten 😉

                                          Das braucht und kann er meiner Meinung nach garnicht, er hat ja keinen Vertrag abgeschlossen 😉   Wenn sie Geld haben wollen, müsste wohl eher Urlaubstours klagen, aber ich vermute, das werden sie nicht.

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