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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1161

    @Kourion
    Ganz recht, darum geht es in dem Urteil, hatte ich ja ausführlich geschrieben. 😉
    Wenn man einigermaßen realistisch ist und sich ein paar Gedanken um Rotations und Auslastungsvorgaben macht, ist die Annahme vollkommen absurd, man könne innerhalb kurzer Zeit (hier <4h) seitens der Airline eine Ersatzmaschine bereitstellen - das schafft auch keine Linie ohne weiteres! Da geht es dann um Machbarkeiten, insofern teile ich dein Befremden bezüglich der Urteilsbegründung, der Carrier habe sich "auf solche Ereignisse besser vorzubereiten". Zumal Vogelschlag seitens der Airline nicht mit engmaschigeren Wartungsintervallen verhindert werden kann und somit komme ich auch zu der Prognose, dass dieses Urteil einer weiteren Instanz wohl nicht standgehalten hätte.
     
    Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Die "höhere Gewalt" als Begründung weicht immer mehr explizit erklärten "außergewöhnlichen Umständen", wird also der Beklagte exakt definieren müssen, welche Ereigniskette verursachend für die Verspätung oder Anullierung war.
     
    Man kann auch über diese neue Methode "Ausgabe von Bestätigungen" uneins sein ... ich für meinen Teil halte sie für Makulatur, kein Mensch muss sich gesondert bestätigen lassen, dass sein Bomber 10h später abgehoben hat, als geplant, das kann man mit einfachsten Mitteln herleiten. Je nach Inhalt des Formulars könnte es immerhin aber dienen, anstelle epischer Berichte der Betroffenen nur ein paar maßgebliche Hinweise ablesen zu müssen, um über einen Anspruch zu entscheiden?
    Letztlich ist weder bekannt, wer diese Blätter ausgegeben hat (Kompetenzen?), mit welcher Ansage sie tatsächlich überreicht wurden (ob und von wem die Ansage autorisiert war?) - all dies spielt aber eine nicht unerhebliche Rolle für die Beurteilung des Vorgehens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vaIentineV Offline
      vaIentineV Offline
      vaIentine
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1162

      Danke, so seh ich das auch. Für den Vogelschlag konnte niemand was. Trotzdem war es eine massive Verspätung!
      Als wir die Notlandung schon hinter uns hatten mussten wir erstmal sehr lange warten um zu erfahren ob und wenn ja, wann wir an dem Tag noch fliegen können. um 10:00 hieß es dann um 15:30 soll der nächste Flug gehen. um kurz nach 16 Uhr hat dann das Boarding begonnen...
      Es gab viele Zeitungsartikel zu dem Vorfall. Die Zeitangaben dort haben in keinster weise gestimmt. Dass wir um 6:20 starten sollten aber erst gegen 7:20 gestartet sind wurde nirgendwo erwähnt. Es war nämlich eine Notausgangstür kaputt. Das wurde erst bemerkt, als wir alle schon im Flugzeug saßen und quasi bereit zum Abflug waren. komisch! Dann, quasi in dem Moment, in dem das Flugzeug abhob ist das mit den Vögeln/dem Vogel passiert. Überall stand, dass der Pilot sofort umgedreht ist und wenige Minuten später wieder in Hamburg gelandet ist. Aber es war so, dass der Pilot durchgesagt hat, dass er, weil wir zu vollgetankt sind nicht gleich wieder landen kann und er deswegen bis zur Ostsee fliegen muss um Treibstoff abzulassen (hinterher sagte jemand, dies sei bei einer Boeing 757 garnicht möglich) Auch komisch! Letztendlich sind wir erst ca 40 Minuten später wieder in HH gelandet.

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      • KourionK Nicht stören
        KourionK Nicht stören
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1163

        Wenn mich nicht alles täuscht, ist eine Landung mit vollgetanktem Flieger nicht gerade ungefährlich.
        Aber das sollen die Experten beantworten.  😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1164

          Noch einmal zu den Termini: Auch im vorliegenden Fall spricht man von einer Sicherheitslandung, nicht (wie teils auch die Presse!) von einer Notlandung.
          Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob das Flugzeug nun nach 30 oder 40 Minuten wieder gelandet ist. Das Ereignis trat in einer Höhe von 4000 Fuß ein, die Piloten haben routiniert gehandelt und alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzung berücksichtigt.
           
          Ich habe auch keine Ahnung, was eine defekte Tür mit dem Sachstand zutun haben soll und finde, dem Vorfall und seiner Aufarbeitung bekäme es ganz gut, wenn man nicht in Manier der einschlägigen Sensationspresse vollkommen irrelevante Details von "harter Landung" bis "Feuerwehreinsatz" durchkauen müsste? Zumeist handelt es sich um situationsbedingte Routinen - nicht mehr und nicht weniger.
          All diese Dinge spielen jedenfalls keine Rolle bei der Einschätzung der rechtlichen Ansprüche, um die es in diesem Unterforum nun mal geht.
           
          Rund um Not- oder Sicherheitslandungen, Vogelschlag und die üblichen Routinen dazu kann man in ausreichender Zahl in Fachforen recherchieren und dort dann auch diskutieren. Hier sind sie off topics ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • CartierladyC Offline
            CartierladyC Offline
            Cartierlady
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1165

            Hallo zusammen,
             
            ich habe jetzt einige Zeit in den Foren geschaut um herauszufinden wann ein Flug als verspätet gilt und wann als storniert!?
            Meinem Entschädigungsanspruch wegen Flugstornierung wurde entgegnet das es sich lediglich um eine Verspätung handelte, nicht um eine Stornierung. (laut AGB's gibts nur Entschädigung bei Stornierung)
            Fact ist: das mein gebuchter Flug am 12.10.11 auf Grund eines technischen Defekts erst am nächsten Tag fliegen sollte. Dieser hatte dann aber eine andere Flugnummer und es handelte sich auch laut Crew nicht um die ursprünglich defekte Maschine.
            Airline war: easyjet
             
            Wie seht ihr das?
             
            Jasmin

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1166

              Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Cartierlady! 😄
               
              Ggf. werden die AGB/ABB durch geltendes Recht (hier: EU VO 261) aufgehoben und je nach Strecke/Verspätung Vorfälle vom Gesetzgeber gleich bewertet.
              Maßgeblich für die Anwendung der EU VO 261 ist in deinem Fall die Tatsache, das UK ein EU Mitgliedsstaat ist; eine neue Flugnummer respektive eine Ersatzmaschine spielen keine Rolle bezüglich rechtlicher Ansprüche.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • MedelonM Offline
                MedelonM Offline
                Medelon
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1167

                Hallo,
                wir haben vor einiger Zeit einen Flug mit Air Berlin für den 24.3.2012 von PMI nach DUS gebucht. Nun wird dieser Flug zwar noch im Flugplan aufgeführt, erscheint auch noch in der Auflistung bei Flugbuchung, ist dort aber nicht mehr buchbar.

                Nun sind wir etwas verunsichert. Wir haben bis jetzt auch noch keine Mitteilung erhalten, dass es Änderungen gibt bzw. ob der Flug nur ausgebucht ist oder gestrichen wurde. Wie verhält man sich nun am besten?  Und wie sieht die Rechtslage aus?

                 

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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1168

                  ...wenn der Flug ausgebucht ist, wieso willst Du dann etwas zur Rechtslage wissen? Darf AB seine Flüge nicht ausbuchen?
                  Der Flug soll im März nächsten Jahres gehen, von daher würde ich einfach ganz entspannt mich auf Palma freuen... 😉

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                  • MedelonM Offline
                    MedelonM Offline
                    Medelon
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1169

                    Natürlich darf AB seine Flüge ausbuchen. Wir wollten auch nur wissen, ob es Fristen gibt, bis wann die Fluggesellschaft Änderungen mitteilen muss und ob wir auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen können. Die Flüge werden ja nicht billiger und wenn wir uns um einen anderen Flug kümmern müssten, möchten wir das natürlich so früh wie möglich wissen, schließlich ist das auch mit Aufwand verbunden (wir müssen ja irgendwie von PMI nach DUS zurück).  Auch sind wir unerfahren, was "Nur-Flug-Buchungen" angeht

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                    • curiosusC Offline
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                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1170

                      ...Fristen gibt es und die werden von den Airlines auch eingehalten.
                      Allerdings sehe ich derzeit keinerlei Anlaß zur Sorge, der Flug taucht in den entsprechenden Plänen nach wie vor auf, ist aber eben ausgebucht. Warum also sollte daher der Flug stornieren und die Leute auf mehrere andere Flieger umbuchen?
                      Freu Dich doch einfach auf Deinen Urlaub... 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1171

                        @Medelon
                        Du hast doch gebucht, oder hab ich das falsch verstanden? 😱
                         
                        Ergo bist du ein Teil der Auslastung dieses Fluges und ich versteh überhaupt nicht, warum du Filme schiebst bezüglich "Umbuchung" etc.??
                        Natürlich wird die Flugzeit/ das Routing jetzt noch nicht bombenfest sein, aber du hast am Tag X definitiv Anspruch auf ein Operating - und bisher wahrlich noch keine irgenwie geartete "Rechtslage"?!
                        ❓ :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1172

                          Wobei ein kurzer Anruf bei der Airline, wahrscheinlich die aufgetretenen Kopfschmerzen rasch lindern würde...
                           
                          Eigentlich unnötig, aber wenns hilft 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1173

                            Selbst dies ist in Anbetracht eines Flugs am 24.03.12 mit AB wahrlhaftig überflüssig 😉

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • MedelonM Offline
                              MedelonM Offline
                              Medelon
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1174

                              @vonschmeling
                              Ja wir haben fest schon vor längerem direkt bei AB (zu einem günstigen Preis) gebucht. Allerdings liest man im Moment so einiges von Flugstreichungen. Den Hinflug und das Hotel haben wir bereits ebenfalls fest gebucht. Sollte nun der Flug gestrichen werden, müssten wir uns ja wohl um einen anderen Flug (zu einem sicherlich höheren Preis) bemühen. Und dann wäre es für uns natürlich besser, wenn wir das nicht erst kurz vor dem Flug wüssten. Daher war meine Frage auch, wann die Airline dies mitteilen muss, da die Flugverbindungen an dem Tag nicht "so reichlich" sind.  Hinzu kommt: wir sind eigentlich „klassische Pauschalurlauber“ und daher unerfahren was „Getrennt-Buchungen“ und deren Abläufe angeht.

                               

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1175

                                @Medelon

                                14 Tage, ansonsten muss eine alternative Beförderung angeboten werden, deren evtl. Mehrkosten die Airline zu tragen hat.
                                Allerdings ist der Umstand, dass der Flug im EPV nicht mehr buchbar ist, nicht unbedingt ein Indiz für eine Streichung.
                                Leider ist mein Sternchenkopftuch in der Reinigung und ich kann dir natürlich schwerlich präzise vorhersagen, wie die AB ihre Operatings im März 2012 anpasst ...
                                😉
                                 
                                Mein Rat: Mach dich locker! Es kütt, wie´s kütt - und vorsorglich einen weiteren Flug zu buchen ist sicher keine Alternative! 
                                😄

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • uschi 404U Offline
                                  uschi 404U Offline
                                  uschi 404
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1176

                                  Flug mit Condor Nov. 2009 Frankfurt-Punta Cana, 11 Stunden Flugverspätung beim Abflug in Frankfurt. Heute  ist die Entschädigung eingegangen. Condor hatte für 2 Personen 120 Euro angeboten, nun sind es dank EU-calim nach Abzug der EUclaim Provision 943 Euro. Es war ein langer Weg, aber Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland so eine Sache. Ich kann allen raten nicht aufgeben,darauf wird nur gewartet. Hat noch jemand eine höhere Entschädigung als von Condor angeboten bekommen für Flug DE 6232 von 21.11.09?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1177

                                    @uschi 404
                                    Gratuliere zunächst...
                                    erlaube mir jedoch den Einwand, dass nicht jeder, der "Recht" zu haben glaubt, auch "Recht" hat ... insofern ist es nur gerecht, dass Fachleute darüber letztlich befinden!
                                    😉
                                    Und "Durchhalten" ohne Kostenübernahme durch eine Versicherung kann sich finanziell schon einigermaßen grenzwertig gestalten ...
                                    😞

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • michaelcillyM Offline
                                      michaelcillyM Offline
                                      michaelcilly
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1178

                                      Wie ist die Rechtslage? Wir sollten am .26.11 von Santo Domingo mit der Iberia um 18:35 Uhr nach Madrid Fliegen, leider ging der Flieger erst um 19:20 Uhr los,45 Minuten verspätung. Wir kamen am 27.11 erst um 08:20 Uhr in Madrid an , bis wir aus der Maschiene waren , war es schon 08:35 Uhr. Unser Weiterflug nach Düsseldorf mit der Iberia sollte um 09:05 Uhr gehen. Da man vom Ausstieg bis zum Weiterflug ca. 20 minuten braucht, Fußweg und Bahnfahrt, war leider unser Flug weg, wie von anderen 250 Leuten , Zürich, Frankfurt, Wien u.s.w. Wir gingen zum Iberia -Schalter und dort gaben sie uns einen Flug um 16:15 nach Düsseldorf, wir hatten Glück, einige kamen erst um 20:00 oder 22:00 Uhr dort weg. Wir bekamne ein Gutschein über ein Mittagessen.
                                       
                                      Wie sieht es mit der Entschädigung aus, da wir ja 7 STD in Madrid verbringen mußten?
                                      Habe schon einige Meinungen gehört , aber vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus.
                                       
                                      Gruß  Michael

                                      Mein Motto lautet: so oft Urlaub machen , wie es noch geht.Man kann nichts mitnehmen am Ende!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1179

                                        Wegen der Rechtslage solltest du einen Anwalt konsultieren, hier können nur Meinungen wiedergegeben werden.
                                        Ich meine kein weiterer Anspruch wegen des nur unwesentlich verspäteten Abflugs in Santo Domingo, die kalkulierte Stopover Zeit in Madrid war offensichtlich zu kurz.
                                        Vielleicht anders wenn die Flüge auf einem Ticket gebucht waren.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                          #1180

                                          Es muss eine angemessene Verpflegungsleistung erbracht werden (ich nehme an, ihr habt Verzehrvoucher erhalten oder etwas in der Art?), keine "Entschädigung".
                                          Edit: "Meiner Meinung nach..." 😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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