Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
Rechtlich gesehen ist durch die Veranstalter-AGB´s definitiv alles abgedeckt.
Habe trotzdem noch eine Frage dazu.
Oft genug (auch im konkreten Fall) werden bei Pauschalreisen verschiedene Flugverbindungen am gleichen Tag mit teilweise doch erheblichen Preisdifferenzen angeboten.
Viele sind für ihre "Wunschzeiten, Wunsch-Airline" gern bereit, den höheren Preis zu bezahlen.
Warum dann diese unterschiedlichen (Flug)-Preise für die identische Pauschalreise, wenn gemäß AGB jederzeit eine Änderung möglich ist?
Geflogen wird dann in vielen Fällen dennoch gemeinsam mit denen, die die billigere Abflugzeit gewählt hatten.
Wie verhält es sich dann mit der Preisdifferenz derjenigen, die mehr bezahlt haben, nun aber im preisgünstigeren Flug einchecken müssen? -
Wenn nur die Möglichkeit dieser unterschiedlichen Flugzeiten besteht, sollten auch die entsprechenden Preise erst einmal eine Möglichkeit darstellen.
Findet der dem Preis ursprünglich zugeordnete Flug nicht statt (egal aus welchem Grund), sollte auch der entsprechende (Mehr)Preis hinfällig sein.
Und genau das ist aber nicht der Fall.
Insofern wundert es nicht, wenn so mancher Betroffene hinsichtlich dieser Flugzeitangebote "gewisse Vermutungen" anstellt. -
@kekili
herzlich willkommen im forum.
wie die rechtliche seite ausschaut, hat man dir bereits ausführlich erklärt.
du schilderst, dass du mit deiner reiseberaterin direkt auf dem bildschirm geschaut hast.
mich wundert dabei wirklich eines:
wir user sind sind mehr oder weniger laien auf dem gebiet des reisens.
und vielen hier sind gängige dinge aufrgund der erfahrungen bekannt.
warum zum teufel hat dein reiseverkäufer denn zu diesem zeitpunkt keinen ton davon gesagt?
ich an deiner stelle würde genau dort hin gehen und meine wut und enttäuschung dort zum ausdruck bringen. denn schade finde ich, dass derartige dinge nicht im verkaufsgespräch angesprochen wurden.
das würde ich dieser buchungsstelle auf jeden fall mitteilen. -
Wo willst Du denn da die Grenze ziehen? Nicht jede Flugänderung muß real eine Verschlechterung darstellen...auch subjektiv betrachtet nicht! Und was machst Du umgekehrt, wenn auf einen teureren Flug umgebucht wird? Nachbelasten (wäre dann die logische Konsequenz wenn Du andersherum eine "Gutschrift" verlangst)?
-
Kekili wrote:
Ein Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist.
Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.
:? -
@Holginho
Ich meine keinesfalls die Flugänderung hinsichtlich einer zeitlichen Verschlechterung, die auf jeden Fall immer subjektiv betrachtet wird.
Mir geht es ausschließlich um die Preisunterschiede der angebotenen Flüge, deren Durchführung ja von vornherein nur unter Vorbehalt gegeben ist.
Wenn die ursprünglich angebotene Möglichkeit des Fluges nicht stattfindet, bezahlt doch auch der RV diese Plätze nicht, oder doch?
Wo Grenzen ziehen?
Die mir bisher bekannten Fälle der Flugänderungen haben eigentlich eher das Merkmal, im billigeren Preissegment angesiedelt zu sein (Ausnahme: Insolvenz einer Billigairline, also Umbuchung auf eine teuere notwendig).
So gesehen dürfte dem RV eher im seltensten Fall ein höherer Kostenaufwand entstehen. Und wenn doch, so hat er dann auch wieder vom AGB her so seine Möglichkeiten.
-
vonschmeling wrote:
Kekili wrote:
Ein Versehen im Reisebüro ist also nicht möglich.
Es ist ergo davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Buchung noch ein Non-Stop Operating vorgesehen war. Zudem berichtet @Kekili, dass sich auch die Airline geändert hat. Derlei kann die Beraterin im Reisebüro im Vorwege kaum wissen, das teilt einem der Veranstalter relativ lapidar mit, wenn es bereits entschieden ist.
Aus meiner Sicht bringt ein Rabbatz im Reisebüro nichts ein und wäre wohl auch nicht sonderlich angemessen.
:?wir wissen doch alle, dass im rahmen von pauschalreisen die airline und die flugzeit nicht fix sind.
wenn die buchungswillige im reisebüro extra einen besonderen flug sucht, mit bequemen abflugzeiten, sollte doch an dieser stelle der beratung der hinweis kommen, dass dieser part der reise nicht fix ist.
das würde ich zumindest von einer guten beratung erwarten. und den kunden eben nicht im glauben lassen, dass er genau und exakt auch das bekommt, was er sich da gerade ausgesucht hat.
die konsequenz aus dem schweigen des reisebüros ist , dass sich frust aufbaut.
der (in manchen fällen und nicht explizit auf den to gemünzt) im forum kompensiert wird und nicht selten genug mit den worten "nie wieder" endet.
hätte to im internet gebucht, hätte man ihm/ihr gesagt, dass er/sie sich nicht richtig informiert hätte.
in diesem speziellen fall hätte man aber richtig informieren können.
genau da liegt der fehler.
da finde ich konstruktive kritik an die buchungsstelle mehr als angemessen. -
Ich vertrete die Auffassung, dass ein Kunde, der explizit beispielsweise ein CONDOR Operating bucht und dafür einen Aufpreis inkaufnimmt, auch einen vertraglichen Anspruch auf einen CONDOR Flug hat. Kann dieser nicht wie angeboten durchgeführt werden, ist ein Vertragsbestandteil nicht erfüllt (eine wichtige Leistung wird nicht wie gebucht erbracht) und der Vertrag insgesamt anfechtbar.
Derlei Vereinbarungen müssen jedenfalls schriftlich im Leistungsumfang erwähnt sein, um den Vertragspartner dafür in Anspruch nehmen zu können.
Üblicherweise berechtigt der Wechsel zu einer anderen Airline (nehmen wir an, es handelt sich um den Rückflug und die Option einer Kündigung besteht somit nicht) bei solchen Verträgen zu einer Reisepreisminderung zwischen 5-25%.
Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich.
Mich würde ein konkretes Beispiel interessieren, bei dem am Flugtag X im Rahmen von Pauschalreisen verschiedene Flugverbindungen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden - leider kenne ich so etwas nicht, Pauschalreisen sind nicht grad meine "Kernkompetenz" ...
Ich gebe zu bedenken, dass Kunden u.U. einen Flugtag der CONDOR wählen und irrtümlich annehmen, dass der an diesem speziellen Tag höhere Preis einen Anspruch bedinge, mit eben dieser Airline befördert zu werden. Das ist natürlich nicht gegeben, wenn nicht eindeutig diesbezüglich vereinbart wurde. -
30 Minuten für einen Zwischenstop finde ich ein wenig arg wenig! Wie soll das gehen, in 30 Minuten landen, zum Gate (oder auf die Parkposition) fahren, Leute einsteigen lassen und Gepäck einladen, nach Freigabe zur Startbahn fahren und wieder starten? Soweit ich weiß wird normalerweise mit wenigstens 45 Minuten kalkuliert, oder? Lasse mich aber gern korrigieren.
-
vonschmeling wrote:
....Betreffend den akuten Fall: Derlei vertragliche Bindung an ein bestimmtes Luftverkehrsunternehmen bei der TUI sind mich nicht bekannt und insbesondere auf Kurz- und Mittelstrecken auch unüblich.
.....eben drum.
das wußte die verkäuferin der reise doch auch.
sie läßt aber ihr gegenüber im glauben, dass sie sowas gerade einbucht.
insofern sehe ich da einen aufklärungsfehler seitens der buchungsstelle.
und das würde ich auch kommunizieren.
die tui oder irgendein andere veranstalter wird deswegen seine agb nicht ändern.
vielleicht verlaufen die verkaufsgespräche aber künftig dann anders. -
@Lexilexi
Ich stimme dir zu, dass die Information bezüglich des exakt zu erwartenden Leistungsumfanges unbedingt Teil der Beratung im Reisebüro sein sollte - wenn nicht da, wo sonst? Bei mir war dein Beitrag so angekommen, als müsse der Servicekörper Abänderungen quasi "vorhersehen", sorry.

Nun suchte @Kekili (nicht etwa T.O.!) explizit um "Hilfe" an, die ihr sehr willkommen wäre.
Nach meiner bisherigen Kenntnis der Umstände gibt es die leider nicht, oder zumindest nicht in der gewünschten Form, und in der Tat haben die Angebote auf der Seite TIUfly.com nicht das Mindeste gemein mit den Optionen, die der RV TUI für eben die fragliche Pauschalreise vorhält. Das ist ein bisschen schwer zu verstehen, aber sind nun einmal zwei vollkommen eigenständige Vermarktungstools. -
@carsten79
Danke für deinen Hinweis, ich hatte direkt 2.55h gelesen, allerdings ist ein Aufnahmestop je nach Taxiing und Fluggastaufkommen auch in weniger als 45min zu schaffen, üblich ist das allerdings nicht.

Wie auch immer stelle ich mir grad die Frage, was denn nun das zentrale Problem von @Kekili ist? Ich vermute ja, die skurilen Dispatchtimes, und daran lässt sich tatwahrhaftig nicht drehen.
Eingangs lautete die Frage "Kann mir jemand weiterhelfen, wenn mir die Tui eine Pauschaleise mit einem Flug verkauft, der so (als Direktflug) nie stattfinden sollte?"
Die Antwort lautet: Nein!
Es ist durchaus üblich, Dummy-Operatings (z.B. basierend auf alten Flugplänen) im Rahmen einer pauschalen Buchung anzugeben ... Beispiel: Zahlreiche User suchen nach Direktflügen nach AYT, bekommen aber nur Umsteigeverbindungen via IST angeboten - der überwiegende Teil der Bucher wird jedoch direkt fliegen und nicht mit TK, sondern mit den "üblichen Verdächtigen".
Dessen unbenommen sollte Fachpersonal über diese "Risiken" beim Verkauf aufklären - das ist nicht zu bestreiten! -
carsten79 wrote:
30 Minuten für einen Zwischenstop finde ich ein wenig arg wenig!Das geht, habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Ist sowohl beim "Inselhüpfen" (LPA via TFS) als auch beim Aufsammeln in Deutschland (FKB) 'drin. Wichtig ist, daß das zweite Segment so kurz ist, daß man nicht tanken muß und den Passagieren "freie Sitzplatzwahl" zumutet, ohne daß sie meutern.
Wirklich "gedreht" wird dann am anderen Stop. -
Hallo ihr Lieben,
nur noch mal ganz kurz zur Absicherung: es gilt, dass ich im Rahmen einer Pauschalreise zum kostenlosen Storno berechtigt bin, wenn mein Rückflug um einen Tag (auf ein anderes Datum) vorverlegt wurde, oder? Auch bei den Xlern (hier geht's um BybeBye)?
Danke für fixe Antwort & lg
Lousitana -
24h berechtigen gewöhnlich auch bei X-Veranstaltern zur kostenfreien einseitigen Kündigung, jedoch lies bitte noch einmal genau die vereinbarten vertraglichen Bedingungen für eben deine gebuchte Reise.
Edit
Byebye ist ein Vermittler, du sollstest die Veranstalter AGB deiner Reise nachlesen! -
Hallo,
meine Frage: Was passiert im Falle eines Pilotenstreiks bei einer Pauschalreise?
Ist der RV oder die Airline verpflichtet mich an mein Ziel zu bringen? Und bis zu welcher Zeit? Muss ich auf eine andere Airline umgebucht werden oder warten bis meine wieder fliegt?
Und was passiert wenn ich auf Grund der Verspätung meinen Anschlussflug bei der Pauschalreise versäume?
Mir gehts eig. nicht um Geld sondern das ich schnell und problemlos in den Urlaub komme
LG -
Vertraglich verpflichtet zur Beförderung ist der RV bei einer Pauschalreise, auch wenn einzelne Leistungsumfänge delegiert sind.
Er wird gewiss den geringsten Schaden im Blick behalten, letztlich jedoch ist ein Streik der Piloten (wie von dir spezifiziert) höhere Gewalt. Überdies wird dich niemand beamen können, sondern bestenfalls innert der Slots klug taktieren.
Somit ist deine Frage zur schnellsten Lösung nur kryptisch mit "schaumeramol" zu beantworten und nicht unbedingt abhängig von den jeweiligen Zuständigkeiten. -
In kurzen Worten
Klick!
