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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1321

    Kleines Update zur "gebuchten Fluggesellschaft":
     
    Es ist in der Tat zutreffend, dass bei vertraglicher Zusicherung einer bestimmten Fluggesellschaft der Kunde auch Anspruch darauf hat, mit dieser befördert zu werden.
    Geschieht das nicht, ist dies ein Reisemangel.
    Hinweis auf eine solche Festlegung ist insbesondere eine ausgewiesene Gebühr/ ein Aufpreis, der für eben dieses Operating verlangt wird.
    Diese Variante ist bei Pauschalreisen nicht mehr sehr verbreitet, könnte sich aber wachsender Beliebtheit erfreuen, wenn die Kunden, die vollmundig bekunden, lieber einen Aufpreis zu bezahlen, als je wieder XY-Ailines zu nutzen, beim Wort genommen werden!?
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • C.+S.C Offline
      C.+S.C Offline
      C.+S.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1322

      Flug gecancelt  - habe ich noch irgendwelche Ansprüche??

      So, nun ist es tatsächlich passiert, dass auch ich mal diesen thread in Anspruch nehmen möchte.
      Sachverhalt:  (Rückflug)
       
      Gebucht im Internet, kein Veranstalter, Flug am 10.April mit TAP von Funchal nach Lissabon,
      frühmorgens, Abflug 7:20.
      Weiter dann (seperat gebucht, andere Airline, LH) Nachmittags ab Lissabon nach FRA.
      Nächster Tag ein Arbeitstag (11.April).
       
      Mails noch am Vorabend gecheckt, keine Informationen zu Flugzeitenänderungen.
       
      Ankunft am Flughafen Funchal um 6:00 Uhr morgens - Flug Funchal - Lissabon gecancelt.  Grund dafür ist bis heute nicht bekannt.
      Nach ziemlich langem Anstehen am Info-Schalter folgendes: Es wird uns ein Flug nach Lissabon am Abend, 18Uhr irgendwas, Ankunft Lissabon gegen 20Uhr, angeboten.
      Der Vormittagsflug nach Lis. sei bereits voll ausgebucht.
      Thats all.
      Wie gesagt - keinerlei Info, warum der Flieger ausfiel, keine weitere Hilfe.
       
      Hätten wir dieses Angebot angenommen, wären wir auch nicht mehr nach FRA weitergekommen (selbst schon mit dem Vormittagsflug gegen 11 nicht mehr) aber ok, das war unser eigenes Risiko.
      So hätten wir erst gut 11 Stunden nach dem gebuchten Flug überhaupt abfliegen können, eine Nacht in Lis. verbringen müssen, einen neuen Weiterflug organisieren, einen Arbeitstag versäumt...
       
      Anstelle dessen haben wir uns, nach einiger Warterei und Stress, selbst am Airport bei einer anderen Fluggesellschaft einen neuen Flug nach FRA noch am Vormittag (direkt) organisiert und diesen auch sofort bar bezahlt (glücklicherweise waren noch Plätze frei).
       
      Welche Ansprüche habe ich nun noch gegenüber der TAP?
      Müssen die  mir wenigstens meinen ursprünglichen Flugpreis bis Lissabon erstatten - oder habe ich das "verwirkt", da ich ja die Beförderung, welche sie mir anboten, abends um 18 Uhr, nicht angenommen habe?
      Oder zahlen die für den neuen Flug?
      Was ist mit der Entschädigung nach der EU-Fluggastverordnung?
      Im Grunde hätte ich wohl Anspruch auf 250 Euro (obwohl ich wie gesagt nicht weiss, warum der Flug ausfiel, das spielt ja  auch eine Rolle) - aber ich habe ja nun, weil selbst gekümmert - effektiv nur ungefähr4 Stunden länger als vorgesehen am Airport verbracht.
       
      In der Hand habe ich Zettel, unterschrieben und gestempelt, dass der Flug gecancelt wurde (ohne weitere Angaben) und einen Ausdruck, dass wir für den Weiterflug 18..tralala vorgesehen waren.
       
      Bin gespannt, ob Ihr dazu vllt. was sagen/raten könnt.
      VG
      Konstanze

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1323

        Du hast ungeachtet deiner eigenen Organisation den üblichen Anspruch gem. der EUVO 261/04 bei einer Annullierung (bzw. Überbuchung) deines Fluges.
        Maßgeblich ist die Verspätung von >2h, die bei der TAP entstanden wäre und die gebuchte Kurzstrecke. Dein Anspruch beläuft sich also auf 250€/Fluggast.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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        • britta5578B Offline
          britta5578B Offline
          britta5578
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1324

          Hallo!
          Bin neue hier.
          Habe eine Fragen :
          Muß ich Flugzeitänderung von mehr als 14 h einfach so hinnehmen.
          Haben ohne RV gebucht.
          Flug über GermanSky. Hotel Alba Queen in der Türkei.
          Es sollte am 21.5. um 6 Uhr ab Düsseldorf los gehen 2 Erw. und 1 Kind.
          Habe gerade von GemanSky eine Flugzeitänderung auf 20:05 bekommen.
          Muß ich diese Änderung einfach so hin nehmen?
          Vielen Dank für Eure Antworten

          Hotel aus diesem Beitrag
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          • Chris737C Offline
            Chris737C Offline
            Chris737
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1325

            Hallo,

            bei einer Nur-Flug-Buchung direkt bei der Fluggesellschaft hast Du bei grevierenden Flugzeitenänderungen die Möglichkeit,die Flüge kostenlos zu stornieren. Weitere Ansprüche bestehen nicht, wenn die Flugzeitenänderung rechtzeitig (meines Wissens nach mindestens 2 Wochen vor Abflug) mitgeteilt wurden.

            Gruß
            Chris

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1326

              Dann mal ein herzlicher Willkommensgruß zum Forum von HolidayCheck, @Britta5578! 🙂

              Wie @Chris737 schon sagte:
              Sofern du den Flug direkt bei German SkyAirlines gebucht hast, kannst du ab einer Verschiebung um >3h auf dieser Strecke kostenlos stornieren.
              Sofern eine Frist von 15 Tagen vor Abreise eingehalten wurde, bestehen keine weiteren Ansprüche.
              So ein Storno ist allerdings eine endgültige Maßnahme. Im Hinblick auf die Hotelbuchung solltest du also schon einen Plan B haben, bevor du dich dazu entschließt ...
              😞

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • bernhardrolandB Offline
                bernhardrolandB Offline
                bernhardroland
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1327

                Hallo alle zusammen

                Großes Problem und leider drängt die Zeit !

                Ich habe im Januar bei xxx einen Flug ( DELTA- Airline) von Hamburg nach Huntigton (US) gebucht. Die Verbindung sollte von Hamburg über Paris und Detroit nach Huntington gehen. Nun habe ich heute zufällig gesehen dass die Verbindung von Detroit nach Huntington komplett gestrichen wurde.
                Es gibt auch keine andere Flugverbindung zwischen den Städten. Rückflug auch das Gleiche !
                Kann ich nun kostenlos umbuchen oder stornieren ?
                Wenn ja, muss es die gleiche F.G. sein und was ist zumutbar bei der Terminverschiebung und der Flugdauer ?
                Wäre sehr lieb wenn Frau oder Mann (schnell) helfen könnte.

                Gruß Bernhard

                ...Qui tacet, consentire videtur....................

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1328

                  @Bernhardroland
                  Sofern dein Zielflughafen geändert ist kannst du den Ticketpreis zurückverlangen, wenn tariflich nichts anderes vereinbart ist.
                  Deine übrigen Fragen verstehe ich nicht: Lt. deiner Aussage bietet die Airline keine Flüge zu deinem Ziel an, zu welchem Zweck also solltest du "innerhalb ihres Angebotes" umbuchen wollen?
                  Mit der Stornierung steht es dir frei, eine andere Buchung vorzunehmen; mit welchem Zeitverlust auch immer sie dich an deine gewünschte Destination befördert, ist nicht relevant oder gar "entschädigungspflichtig".

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • bernhardrolandB Offline
                    bernhardrolandB Offline
                    bernhardroland
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1329

                    hallo vonschmeling,

                    vielen Dank für die schnellen Infos.
                    Habe mich wohl nicht ganz verständlich ausgedrückt.

                    Delta bietet andere Verbindungen von Hamburg nach Huntington an, aber über andere Strecken.

                    Diese sind teurer und und dauern viel länger als der ursprüngliche Flug.
                    Was wäre mit den Mehrkosten ?
                    Eine andere Airline bietet z.Z. sogar eine preiswertere Verbindung an, auch zeitlich Ok.
                    Du meinst ich kann zurücktreten und ganz neu (egal mit wem) buchen ???
                    Wie lange dauert die Rückzahlung? Hast du da Infos?

                    Erwarte am Montag ein Telefonat von XXXX, mal sehen was die sagen.

                    ...Qui tacet, consentire videtur....................

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1330

                      Wenn dein Flug nicht wie gebucht durchgeführt werden kann, kannst du ihn stornieren. Eine weitaus längere Anreise mit demselben Anbieter musst du nicht akzeptieren, schon gar nicht dann, wenn dir dabei zusätzliche Kosten entstehen.
                      Die Zahlung ist unverzüglich zurückzuerstatten, das kann auch eine bis zwei Wochen umfassen, mit Erstattungen speziell von Delta habe ich keine persönlichen Erfahrungen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • bernhardrolandB Offline
                        bernhardrolandB Offline
                        bernhardroland
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1331

                        Hallo,
                        Stand der Dinge nach ewigem Warten in der "Schleife".

                        Delta Airlines kann keinen Ersatzflug anbieten.
                        Wusste ich eigendlich schon :-((
                        Sagt aber, dass das Reisebüro den Ersatz-Flug bei einer anderen Fluglinie buchen kann
                        und storniert auch kostenlos.

                        Das "Reisebüro" chxxxxxts vertröstet aber auf "nächste Tage", wir melden wir uns !
                        Müssen angeblich noch auf Ersatzangebote von Delta warten.
                        Die (delta) meinten dann : "totaler Blödsinn"

                        Das Reisebüro will wohl trotzdem 50 Euro für das umbuchen haben !
                        Wer muss die bezahlen ?
                        Und wie lange dürfen die warten ?
                        Noch ist der Preis im grünen Bereich, aber es sind auch nur noch 7 Plätze frei !

                        ...Qui tacet, consentire videtur....................

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1332

                          @bernhardroland
                          Aha, ein Reisebüro auch noch? Na bingo ...
                          Nimm dir einen Mumienschlafsack unter den Arm, warte damit morgens auf den ersten Mitarbeiter und schlör das Ding in die Agenturräume. Leg den Schlafsack auf den Boden, setzt dich an die Wand gelehnt drauf und sag "Alles gut, ich warte nur eben, bis Sie mir meinen neuen Flug nach Huntington gebucht haben!" - du wirst sehen: Es geht schnell!
                          Eine "Umbuchungsgebühr" darf das RB nicht verlangen, es sei denn, es streckt die Forderung des Carriers vor (nachzuweisen!). Bestenfalls kann eine Servicegebühr anfallen (eigentlich nicht beim aktuellen Sachstand "Ware wird nicht wie bestellt geliefert"!?), und dürfte sie bei max. 20€ liegen - ungeachtet der Vorgeschichte!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • bernhardrolandB Offline
                            bernhardrolandB Offline
                            bernhardroland
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1333

                            @von schmeling

                            nun wenn man cheap als Reisebüro bezeichnet ;-))

                            Aber nun, Ende gut alles gut !

                            Habe heute nochmals bei chxxx angerufen und diesmal war die Dame der Hotline richtig auf Zack.
                            Hat sofort bei Delta angerufen und sich den Flug-Ausfall bestätigen lassen, dann sofort mir per Mail die kostenlose Stornierung bestätigt.
                            Habe jetzt bei fluexxxxxx,de gebucht und noch Geld gespart.

                            Danke und Gruß
                            Bernhard

                            ...Qui tacet, consentire videtur....................

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1334

                              @bernhardroland
                              Good news! 🙂
                              Nur zu deiner Info: Im Rahmen deiner hier vorgetragenen Problematik darfst du Vermittler und Veranstalter gem. der neuen Forenregeln nennen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sohnkoelnsS Offline
                                sohnkoelnsS Offline
                                sohnkoelns
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1335

                                hey,
                                ich habe mal einfach eine frage,
                                was passiert eigentlich wenn ein flug von einer Pauschalreise annuliert wird?
                                also sagen wir der hinflug von DUS nach SSH wird kurzfristig annulliert, wie gehts dann in der ''regel''' weiter?

                                was ist wenn der nächste flug nach ''Offizielem'' Flugplan erst samstags geht?

                                geht dann am selben tag trotzdem noch eine ersatz maschine?

                                danke für die fragen 🙂

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1336

                                  Der Veranstalter wird sich i.d.R. um einen alternativen Flug bemühen, evtl. mit einer anderen Airline.

                                  Keine Ursache dich für deine Fragen zu bedanken 😉

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sohnkoelnsS Offline
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                                    sohnkoelns
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1337

                                    ja schon klar, aber wie gesagt im falle wenn an dem TAG KEIN anderer FLIEGER gehen würde und DER NÄCHST ''Offzielle'' Laut Flugplan erst samstags also 2 tage später gehen würde:)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • abhollA Offline
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                                      abholl
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1338

                                      Möglicherweise Umsteigeverbindung, oder eine Charterverbindung, die nicht im regulären Flugplan steht.
                                      Denkbar wäre auch ein Start ab einem anderen Flughafen und die Bereitstellung einer Bahnfahrkarte für den Weg dorthin. Ob das nicht allerdings bereits ein Grund für eine Stornierung wäre, kann ich nicht 100 % sagen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1339

                                        Charterflüge wie in deinem Fall müssen nicht zwingend in für dich einsehbaren Flugplänen erfasst sein.
                                        ...und überhaupt sprichst du von einem fiktiven "Problem" ❓

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1340

                                          @abholl
                                          Die Änderung des Startflughafens rechtfertigt eine einseitige Kündigung mit Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises.

                                          @sohnkoelns
                                          Auch eine Änderung des Reisedatums würde implizieren, dass du vom Vertrag Abstand nehmen kannst. Derlei Änderungen verbindet der Gesetzgeber stets mit dem Anspruch auf eine "alternative mindestens gleichwertige Reise", auch wenn die Vereitelung nicht seiner Sphäre zuzuordnen ist.
                                          Sofern deine Frage in der Tat hypothetisch ist, sollte sie damit beantwortet sein.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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